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    Steuerliche Abschreibungsmöglichkeit für Schiffsprojekt in Asien? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.12.04 10:43:23 von
    neuester Beitrag 29.12.04 09:31:20 von
    Beiträge: 11
    ID: 939.168
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      Avatar
      schrieb am 28.12.04 10:43:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe folgende Fragestellung und wäre über ein paar grundsätzlich Tipps sehr Dankbar.

      Es ist geplannt in asiatischen Ländern, mit denen kein Doppelbesteuuerungsabkommen besteht, Flusskreuzfahrten anzubieten.
      In welcher Form ist es möglich, die dabei anfallenden Investitionskosten mit den Gewinnen aus gewerbebetrieb eines deutschen Unternehmens zu verrechnen? Ist dies möglich, indem man eine deutsche Beteiligungsgesellschaft gründet, welche dann in die Projekte investiert?
      Werden die Investitionen direkt getätigt, dann können die Investitionen wohl nur mit Gewinnen aus diesem Projekt verrechnet werden, das heisst die Investitionen müssen aus versteuertem Einkommen finanziert werden, das wäre eine ungünstige Ausgangslage.

      Welche Rolle spielt es dabei, unter welcher Flagge das Schiff unterwegs ist. Ist etwas besonderes zu beachten, wenn das Schiff unter deutscher Flagge fährt (Mindestlohn, Anzahl deutscher Mitarbeiter?)

      Dnke im Vorraus für ein paar Anhaltspunkte.
      Avatar
      schrieb am 28.12.04 10:50:19
      Beitrag Nr. 2 ()
      Kein Geld für einen Steuerberater ?

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 28.12.04 10:53:38
      Beitrag Nr. 3 ()
      Doch, aber manchmal ist es gut ein paar Anhaltspunkte zu haben. Vom Steuerberater kam erstmal die Aussage, dass Investitionen nur mit Gewinnen aus diesem Projekt verrechnet werden können.
      Avatar
      schrieb am 28.12.04 11:02:37
      Beitrag Nr. 4 ()
      Also ohne Steuerberater wiwd es mit Sicherheit nicht gehen.
      Schau mal trotzdem in den § 2a EStG rein. Als Grundaussage bleibt festzuhaalten, dass Verluste mit Auslandsbezug nicht mit inländischen positiven Einkünften verrechenbar sind. Ob bei Dir eine der Ausnahmen dieser Vorschrift zutrifft, musst Du mit Deinem Berater abchecken.

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 28.12.04 11:25:52
      Beitrag Nr. 5 ()
      #4 Danke
      Ok, nach §2a EStG ist eine Verrechnung der Verluste direkt nicht möglich.

      Wie sieht es aus, wenn GmbH A (macht hohe Gewinne) eine GmbH B gründet, welche wiederrum in Projekte in asiatischen Ländern investiert.
      GmbH B macht Anfangsverluste durch Investitionen im Ausland. Kann die GmbH B diese Verluste überhaupt geltend machen oder nur die in Deutschland angefallenen Kosten? Können Gewinne in Thailand mt Verlusten in Kambodscha verrechnet werden, oder wird dann jedes Land für sich betrachtet?

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      Avatar
      schrieb am 28.12.04 12:09:29
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo xxt,

      ich möchte erstmal nur meine persönliche Meinung wiedergeben.
      Der Gesetzgeber sollte generell solche "Steuermodelle" verbieten, denn wenn jemand sein Geld im Ausland investieren möchte ist seine eigene Entscheidung, aber dann in Deutschland steuerliche Verluste geltend zu machen finde ich eine Sauerei.

      Mit solchen Konstruktionen wird unsere Wirtschaft sicher nicht mehr auf die Füße kommen, immer mehr Investitionen gehen ins beispielsweise Osteuropäische Ausland, die Produkte die dort produziert werden sollen dann wiederum wir kaufen.

      Ein positives Beispiel möchte ich noch nennen, wenn du Geld investieren willst:
      Schau dir mal Private Equity an, hier speziell den deutschen Marktführer im Dachfondsbereich die RWB.
      Der Vorstand Horst Güdel wurde kürzlich von der Zeitschrift Cash zum "Man of the year" gewählt als der Wachtumsförderer.
      Gut es werden Gelder weltweit angelegt in Zielfonds, diese wiederum investieren aber auch in eine Vielzahl von deutschen Unternehmen. (Beispiel dieses Jahr, der größte Private Equity Fonds KKR kauft ATU für 1,5Mrd€)

      Ist ein Steueroptimiertes Anlagemodell mit anfangs ca. 40% Verlustzuweisung.

      Infos unter www.rwb-ag.de

      gruß secu

      P.S. viel Glück mit Progeo, bin auch dabei
      Avatar
      schrieb am 28.12.04 12:26:34
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wenn ein Reiseveranstallter im Ausland investiert und dort eigene Strukturen schaffen will, dann hat dies nicht das hauptsächliche Ziel, Steuern zu vermeiden.
      Allerdings sind solche Investitionen deutlich erschwert, wenn sie nach Steuern getätigt werden müssen.
      Langfristig sind hohe Rückflüsse zu erwrten, so dass auch der Fiskuss verdienen wird. Allerdings kann er sich auch ruhig an den Investitionen beteiligen.
      Avatar
      schrieb am 28.12.04 12:44:15
      Beitrag Nr. 8 ()
      Da gebe ich Dir sicherlich recht, aber es gibt ja auch sehr viele Möglichkeiten in unserem Land etwas zu bewegen.

      Ich war noch vor einiger Zeit 100% deiner Meinung, mittlerweile denke ich aber wenn sich alle zusammentun können wir in unserem Land auch sehr viel, mit sicherlich auch guten bis sehr guten Renditen bewegen.

      Wenn ich noch ein Beispiel anführen darf.

      Ich war vor einigen Wochen in Leipzig, hier sieht man das schon sehr viel passiert ist, aber auch noch sehr viel an Investitionen nötig sind.
      Leider sind in diesen Gegenden vor etwa 10 Jahren noch schlecht renovierte Wohnungen und Häuser zu überteuerten Preisen verkauft worden, mittlerweile hat sich aber hier das Bild deutlich gewandelt.
      Ein sehr guter Freund hat sich eine Wohnung gekauft, die das Finanzamt auf 10 Jahre(mittlerweile 12J) die Hälfte des Kaufpreises finanziert.
      Auch die Vermietung ist durch den sehr guten Ruf des Sanierers und der Top Hausverwaltung kein Problem gewesen.
      Dieses Objekt hat 13 Wohnung über Mietpool, Fertigstellung Dez04 Vollvermietung Jan05.(Wohnung ist in ca.12J abbezahlt)

      Bitte verstehe mich nicht falsch,ich möchte dir jetzt sicher nicht hier Einen Private Equity Fonds oder eine Wohnung in Leipzig verkaufen, ich wollte nur aufzeigen
      das es auch vor unserer Haustür sehr gute Anlagemöglichkeiten mit Vergünstigungen vom Staat gibt.

      secu
      Avatar
      schrieb am 28.12.04 17:11:07
      Beitrag Nr. 9 ()
      Wenn eine 100%ige Tochtergesellschaft im Ausland Verluste erzielt, ist dies primär deren Problem. Eine Verrechnung von Verlusten mit Gewinnen der Mutter kommt grundsätzlich nicht in Betacht.
      Die Tochter müsste schon mit einem Organschaftsverhältnis mit der Mutter verbunden sein. Ob dies über die Grenze hinweg geht, glaub ich eher nicht. Aber dies ist alles nicht mein Gebiet.
      Mein Tipp von oben: Steuerberater einschalten, aber einen der sich dabei auskennt.

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 29.12.04 00:57:01
      Beitrag Nr. 10 ()
      @pegru

      Wie ist das wenn das ganze ohne Tochtergesellschaft läuft, dass heisst das Schiff fährt unter deutscher Flagge auf asiatischen Gewässern. Spricht da irgendetwas dagegen, dann müsste man doch die Herstellkosten steuerlich geltend machen können. Gebaut wird das Schiff natürlich vor Ort in Vietnam.
      Avatar
      schrieb am 29.12.04 09:31:20
      Beitrag Nr. 11 ()
      Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG gelten für die Ermittlung des Einkommens einer GmbH die Vorschriften des EStG (==> Was als Einkommen gilt und wie das Einkommen zu ermitteln ist, bestimmt sich nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes und dieses Gesetzes).
      Damit dürfte auch in diesem Fall § 2a EStG eine Rolle spielen.
      Wie gesagt, alles unter Vorbehalt. Das KStG ist nicht mein Spezialgebiet.

      cu
      pegru


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