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    Primacom *** KURSZIELE 31.12.2005 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.01.05 16:20:23 von
    neuester Beitrag 03.01.05 14:39:12 von
    Beiträge: 12
    ID: 940.077
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      Avatar
      schrieb am 02.01.05 16:20:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      Neues Jahr, neues Glück....ich starte mit meiner Prognose vor Börsenbeginn 2005....letzter Tip auf dieser Liste sollte der 31.01.2005 sein!

      OH.NEIN = PRC nicht mehr gelistet
      Avatar
      schrieb am 02.01.05 17:20:33
      Beitrag Nr. 2 ()
      @OH NEIN

      Also wenn die Fesstellungsklage vor Deutschem Gericht, ergiebt das der Gerichtsstand laut Vertrag i.o. ist dann wird in England verhandelt und wenn in England verhandelt wird dann siehts wiederum mit der Sittenwiedrigkeit des Kredits schlecht aus.= Kursziel 0€ !

      Sollte in der Feststellungsklage der Gerichtsstand laut Vertrag als Sittenwiedrig anerkannt werden wird vor Deutschem Gericht verhandelt das heiß nach Deutschem Recht ist der Kredit ganz klar Sittenwiedrig.= Kursziel nach oben offen !

      Fazit: Es hängt alles an der Feststellungsklage welcher Gerichtsstand zuständig ist.Heiß Heiß Heiß:cool::cool::cool:
      Avatar
      schrieb am 02.01.05 17:26:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      @TraderA

      Ersteres wird eintreten......das zeigt auch das Kursniveau an....wäre hier eine realistische Rettungsmöglichkeit vorhanden, hätten wir längst einen Kurs von € 5 und mehr....Apollo wird schon bald alle Traumtänzer auf den Boden der Tatsachen zurück holen....ich erwarte hier schon bald eine Meldung...
      Avatar
      schrieb am 02.01.05 17:29:49
      Beitrag Nr. 4 ()
      warten wirs ab.
      Es erscheint jedenfalls nicht ausgeschlossen, dass im
      vorliegenden Fall aufgrund der durch die Gerichtsstandsvereinbarung
      prozessualen Ungleichbehandlung der Vertragsparteien die
      Unwirksamkeit der Gerichtsstandsvereinbarung festgestellt
      wird. :D
      Avatar
      schrieb am 02.01.05 17:37:18
      Beitrag Nr. 5 ()
      OH.NEIN.
      Bekommst du im neuen Jahr schon wieder Angst.:laugh::laugh::laugh:
      Noch nichts dazugelernt.:(:(:(

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      Avatar
      schrieb am 02.01.05 17:38:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      OH NEIN was sag ich denn die eingereichte Klage zielt ja garnicht auf die Sittenwiedrigkeit des Kredits ab, sondern auf die Art dieses Zweitrangih !
      Das heißt Punkt 4 in der Prüfung wonach eine Stundung der Zinsen wegen Eigenkapitlalsicherung vereibart ist und diese bis Primacom aus der Kriese ist laufen soll:lick:

      Daher auch kein sprunghafter Anstieg auf 5€ sondern ein kontinuierlicher da ständige Wirtschaftliche verbesserung !:kiss::D
      Avatar
      schrieb am 02.01.05 17:50:27
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hier nochmals der Auszug aus der Klage vom 8.12.2004

      Der Second Secured Loan ist ein nachrangig gesicherter Kredit über 375.000.000 Euro. Mit der Klage, unter dem AZ 10HKO112/04, soll festgestellt werden, dass die PrimaCom AG und die PrimaCom Management GmbH, nicht verpflichtet sind, Zinsen auf den Second Secured Loan zu zahlen bzw. die Inhaber des Second Secured Loan etwaig bestehende Zinszahlungsansprüche aktuell nicht durchsetzen können. Die Klage stützt sich auf ein Gutachten der renommierten Wirtschaftsprüfersozietät LKC Kemper Czarske v. Gronau Berz, die als Sonderprüfer bestellt sind, sowie von Prof. Dr. Armbrüster zur materiellrechtlichen Sittenwidrigkeit des Darlehens und auf ein Gutachten einer renommierten Insolvenzkanzlei, wonach der Second Secured Loan aktuell als eigenkapitalersetzend zu qualifizieren ist.

      Dies hätte zur Folge, dass für die gesamte Laufzeit des Kredites keine Zinsen zu zahlen sind und bereits gezahlte Zinsen gegebenenfalls zurückgezahlt werden müssten. Der Eigenkapitalersatz führt dazu, dass die beiden Klägerinnen aktuell keiner Zinszahlungspflicht unterliegen. Die Zinszahlungspflicht lebt erst wieder auf, wenn die Gesellschaft ihre unternehmerische Krise beseitigt hat.

      Das heißt für mich es steht außer Frage das Primacom ab Dato keine Zinsen mehr bezahlt bis das Unternehmen aus der Krise is ganz schön blöd für Apollo ganz schön gut für die Aktionäre !


      Und tschüss OH NEIN :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 02.01.05 20:29:52
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ihr wisst jetzt aber schon, dass der Eigenkapitalersatz auch in England und in den USA relevant ist und in diesen Ländern wohl auch Klage eingereicht wurde (LKC bitte auch mal lesen zur Abwechslung...)
      Avatar
      schrieb am 03.01.05 09:46:15
      Beitrag Nr. 9 ()
      Also: bez. Threadüberschrift: 8,23 EUR!!!
      Avatar
      schrieb am 03.01.05 14:05:41
      Beitrag Nr. 10 ()
      Kurs am 1.1.2005:

      0,89 EUR

      Das Gericht in Mainz kann sich nicht leisten, die Klage einfach wegen Nichtzuständigkeit abzulehnen. Also wird das bis zum BGH gehen. Daher 3-4 Jahre Unsicherheit, mit wachsender Ungeduld aller Investoren.

      Und die drohende Illiquidität kann man vermeiden. Hat mal jemand über das Verpachten einiger assets (mit Kaufoption für den Pächter) nachgedacht? Könnte Verpfändung umgehen und cash in die Kassen bringen.
      Avatar
      schrieb am 03.01.05 14:37:53
      Beitrag Nr. 11 ()
      HALLO :confused::confused::confused::confused:
      Wenn Mainz die Klage annimmt, ist Primacom doch gerettet!

      Nach deutschem Recht EINDEUTIG sittenwidrig.

      Und in der Zeit muss PRC keinen Zinsen mehr für denn SSL zahlen, ich will mir gar nicht ausmalen, wo der Kurs nach der Meldung stehen würde
      Avatar
      schrieb am 03.01.05 14:39:12
      Beitrag Nr. 12 ()
      Baaaaah, :eek::eek::eek::eek::eek::eek:
      was sehe ich grade, ich habe in einem Thread von ON.NEIN gepostet.
      Hmm, bitte verzeiht mir


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