Kurze Frage an Experten..zwei Sätze Cyberfreunde - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 04.01.05 19:52:45 von
neuester Beitrag 05.01.05 08:45:51 von
neuester Beitrag 05.01.05 08:45:51 von
Beiträge: 6
ID: 940.730
ID: 940.730
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 584
Gesamt: 584
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
vor 1 Stunde | 9332 | |
vor 1 Stunde | 5975 | |
vor 1 Stunde | 2969 | |
heute 14:19 | 2899 | |
vor 1 Stunde | 2896 | |
vor 56 Minuten | 2610 | |
vor 1 Stunde | 2271 | |
vor 1 Stunde | 2184 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 17.890,61 | -1,09 | 240 | |||
2. | 3. | 163,66 | +0,94 | 90 | |||
3. | 4. | 0,1910 | -1,55 | 86 | |||
4. | 2. | 9,2450 | -4,15 | 86 | |||
5. | 6. | 0,0160 | -24,17 | 60 | |||
6. | 14. | 6,9820 | +3,62 | 55 | |||
7. | 34. | 0,6450 | -53,93 | 53 | |||
8. | 13. | 437,32 | -11,38 | 47 |
Hallo Cyberfreunde,
ich habe da mal eine Frage... mein "Steuerberater" empfahl, daß ich "bilanzieren" soll..und das hat er dann auch gemacht.
Ich habe da nicht weiter nachgefragt..ich erinnere mich aber, daß ich früher immer eine einfache "Gewinn und Verlustrechnung" angefertigt hatte und das war auch ok..
und jetzt soll ich ja im Rahmen der "Bilanz" jedes einzelne Teil zählen...
Ich frage ganz konkret:
Was für einen Vorteil hat eigentlich eine Bilanz gegenüber einer G u V Rechnung?!
Gibt es gewisse Umsatzgrößen, ab wann eine Bilanz angefertigt werden muss?!
Wenn ich mir so meinen Bruttoverdienst ansehe, dann finde ich nicht, daß ich mehr verdiene als zuvor...nur das man als Selbständiger unfassbar mehr Arbeit hat..
und jetzt verliere ich noch einen Tag meines Lebens, wenn ich den ganzen Mist zählen muss...
Vielleicht schreibt mir ja jemand einige kompetente Sätze dazu.
Gruß
olcapri
ich habe da mal eine Frage... mein "Steuerberater" empfahl, daß ich "bilanzieren" soll..und das hat er dann auch gemacht.
Ich habe da nicht weiter nachgefragt..ich erinnere mich aber, daß ich früher immer eine einfache "Gewinn und Verlustrechnung" angefertigt hatte und das war auch ok..
und jetzt soll ich ja im Rahmen der "Bilanz" jedes einzelne Teil zählen...
Ich frage ganz konkret:
Was für einen Vorteil hat eigentlich eine Bilanz gegenüber einer G u V Rechnung?!
Gibt es gewisse Umsatzgrößen, ab wann eine Bilanz angefertigt werden muss?!
Wenn ich mir so meinen Bruttoverdienst ansehe, dann finde ich nicht, daß ich mehr verdiene als zuvor...nur das man als Selbständiger unfassbar mehr Arbeit hat..
und jetzt verliere ich noch einen Tag meines Lebens, wenn ich den ganzen Mist zählen muss...
Vielleicht schreibt mir ja jemand einige kompetente Sätze dazu.
Gruß
olcapri
Natalia vielleicht?!;-)
Der StB hat die Bilanzierung empfohlen?
Das heißt, es besteht nach Meinung des StB keine Bilanzierungspflicht?
Dann frage ich mich wirklich, welchen Vorteil die Bilanzierung für dich bringen soll. Für den StB fällt sicher das höhere Honorar positiv ins Gewicht. Hat er irgendwelche Gründe für seine Empfehlung genannt?
Das heißt, es besteht nach Meinung des StB keine Bilanzierungspflicht?
Dann frage ich mich wirklich, welchen Vorteil die Bilanzierung für dich bringen soll. Für den StB fällt sicher das höhere Honorar positiv ins Gewicht. Hat er irgendwelche Gründe für seine Empfehlung genannt?
Hallo Nataly,
als einzige Begründung hat er genannt, daß ich ein "Bargeldgeschäft" habe und dadurch die Rechnungen, die ich erhalte, SOFORT steuerlich geltend machen könne.
Ich muss allerdings auch sagen, daß ich weiter nie nachgefragt habe, weil ich im Rahmen der Existenzgründung unglaublich viele Sachen zu erledigen hatte.
Vielen Dank für Deine Antworten, Nataly. Wenn Du mir weiterhelfen könntest mit Deinen Kommentaren - es würde mich freuen.
Gute N8 und
Gruß
olcapri
als einzige Begründung hat er genannt, daß ich ein "Bargeldgeschäft" habe und dadurch die Rechnungen, die ich erhalte, SOFORT steuerlich geltend machen könne.
Ich muss allerdings auch sagen, daß ich weiter nie nachgefragt habe, weil ich im Rahmen der Existenzgründung unglaublich viele Sachen zu erledigen hatte.
Vielen Dank für Deine Antworten, Nataly. Wenn Du mir weiterhelfen könntest mit Deinen Kommentaren - es würde mich freuen.
Gute N8 und
Gruß
olcapri
@olcapri:
Zutreffend ist, dass durch die Bilanzierung erreicht werden kann, dass Rechnungen, die in 2004 von dir noch nicht bezahlt wurden, bereits 2004 den steuerlichen Gewinn mindern. Auf der anderen Seite musst du die ausgehenden Rechnungen sofort gewinnerhöhend berücksichtigen. In deinem Fall ist es wohl so, dass du wenig oder gar keine Aussenstände hast, weil du sofort kassierst (Bargeldgeschäft), so dass dies keinen Nachteil für dich bedeutet.
Als Einnahme-Überschuss-Rechner kannst du Rechnungen erst dann gewinnmindernd berücksichtigen, wenn du sie bezahlt hast. Einnahmen sind bei Barzahlung sofort gewinnerhöhend zu berücksichtigen.
Durch den Übergang zur Bilanzierung kann somit in der Tat erreicht werden, dass im Jahr des Übergangs der steuerliche Gewinn niedriger ausfällt. Darin liegt grundsätzlich ein Vorteil.
Allerdings kannst du die Rechnungen, die in 2004 gewinnmindernd berücksichtigt wurden, 2005 nicht mehr gewinnmimdernd geltend machen. Evtl. wäre dir ja 2005 eine Gewinnmimderung lieber als eine Gewinnmimderung 2004.. Fraglich ist auch, ob der Vorteil durch die Bilanzierung die höheren StB-Kosten und deine zusätzliche Arbeit aufwiegt. Nach meiner Kenntnis entscheiden sich die meisten Steuerpflichtigen, die zwischen Bilanzierung und Einnahme-Überschuss-Rechnung wählen können, für die letztere Art der Gewinnermittlung.
Hast du bereits eine Bilanz beim FA eingereicht?
Zutreffend ist, dass durch die Bilanzierung erreicht werden kann, dass Rechnungen, die in 2004 von dir noch nicht bezahlt wurden, bereits 2004 den steuerlichen Gewinn mindern. Auf der anderen Seite musst du die ausgehenden Rechnungen sofort gewinnerhöhend berücksichtigen. In deinem Fall ist es wohl so, dass du wenig oder gar keine Aussenstände hast, weil du sofort kassierst (Bargeldgeschäft), so dass dies keinen Nachteil für dich bedeutet.
Als Einnahme-Überschuss-Rechner kannst du Rechnungen erst dann gewinnmindernd berücksichtigen, wenn du sie bezahlt hast. Einnahmen sind bei Barzahlung sofort gewinnerhöhend zu berücksichtigen.
Durch den Übergang zur Bilanzierung kann somit in der Tat erreicht werden, dass im Jahr des Übergangs der steuerliche Gewinn niedriger ausfällt. Darin liegt grundsätzlich ein Vorteil.
Allerdings kannst du die Rechnungen, die in 2004 gewinnmindernd berücksichtigt wurden, 2005 nicht mehr gewinnmimdernd geltend machen. Evtl. wäre dir ja 2005 eine Gewinnmimderung lieber als eine Gewinnmimderung 2004.. Fraglich ist auch, ob der Vorteil durch die Bilanzierung die höheren StB-Kosten und deine zusätzliche Arbeit aufwiegt. Nach meiner Kenntnis entscheiden sich die meisten Steuerpflichtigen, die zwischen Bilanzierung und Einnahme-Überschuss-Rechnung wählen können, für die letztere Art der Gewinnermittlung.
Hast du bereits eine Bilanz beim FA eingereicht?
Guten Morgen,
nein noch nicht, Nataly
Gruß
olcapri
nein noch nicht, Nataly
Gruß
olcapri
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
242 | ||
91 | ||
90 | ||
87 | ||
57 | ||
54 | ||
49 | ||
49 | ||
40 | ||
31 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
31 | ||
31 | ||
28 | ||
27 | ||
24 | ||
24 | ||
23 | ||
23 | ||
22 | ||
21 |