Datenschutz - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 10.01.05 18:10:50 von
neuester Beitrag 18.01.05 23:11:44 von
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ID: 942.208
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Hallo zusammen,
kennt sich jemand mit den Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten aus?
Inwieweit ist es zulässig, in einem EDV-Datenbanksystem
eine User-ID mitzuloggen. Handelt es sich hierbei schon
um ein personenbezogenes Datum, so dass eine Verfahrensmeldung
erstellt werden muss.
Oder muss sogar eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat
getroffen werden, da theoretisch eine Leistungskontrolle
der Mitarbeiter möglich ist?
kennt sich jemand mit den Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten aus?
Inwieweit ist es zulässig, in einem EDV-Datenbanksystem
eine User-ID mitzuloggen. Handelt es sich hierbei schon
um ein personenbezogenes Datum, so dass eine Verfahrensmeldung
erstellt werden muss.
Oder muss sogar eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat
getroffen werden, da theoretisch eine Leistungskontrolle
der Mitarbeiter möglich ist?
oder kennt jemand ein spezielles Forum für Datenschutz?
Hab bei google nichts wirklich passendes gefunden...
Hab bei google nichts wirklich passendes gefunden...
Hallo Orkati,
hab Deinen Beitrag erst heute gelesen.
User-ID ist personenbezogen, da sie ja einer natürlichen Person zugeordnet werden kann. Also praktisch alle Logfiles, außer reine Systemprotokolle, sind personenbezogen (bzw. personenbeziehbar, was bei der Beurteilung dann letzlich keinen Unterschied mehr macht). Innerhalb einer Firma (auch bei einem Zugangsprovider) kann sogar ein Logfile mit IP-Adressen personenbezogen sein, wenn die IP-Adressen Rechnern zugeordnet werden können, die nur von einem Mitarbeiter benutzt werden, wobei es keine Rolle spielt, ob die Rechner statische oder dynamische IP-Adressen haben. Alleine die Möglichkeit der Zuordnung ist das ausschlaggebende Kriterium für die Personenbeziehbarkeit.
Nach § 87 Betriebsverfassungsgesetz hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht, wenn technische Einrichtungen geeignet sind, die Leistung oder das Verhalten eines Mitarbeiters zu beurteilen/kontrollieren. Insofern sollte der BR vor Einführung des Systems um Zustimmung gebeten werden bzw. möglicherweise auch eine Betriebsvereinbarung o.ä. geschlossen werden.
Greetings
GoodJob
hab Deinen Beitrag erst heute gelesen.
User-ID ist personenbezogen, da sie ja einer natürlichen Person zugeordnet werden kann. Also praktisch alle Logfiles, außer reine Systemprotokolle, sind personenbezogen (bzw. personenbeziehbar, was bei der Beurteilung dann letzlich keinen Unterschied mehr macht). Innerhalb einer Firma (auch bei einem Zugangsprovider) kann sogar ein Logfile mit IP-Adressen personenbezogen sein, wenn die IP-Adressen Rechnern zugeordnet werden können, die nur von einem Mitarbeiter benutzt werden, wobei es keine Rolle spielt, ob die Rechner statische oder dynamische IP-Adressen haben. Alleine die Möglichkeit der Zuordnung ist das ausschlaggebende Kriterium für die Personenbeziehbarkeit.
Nach § 87 Betriebsverfassungsgesetz hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht, wenn technische Einrichtungen geeignet sind, die Leistung oder das Verhalten eines Mitarbeiters zu beurteilen/kontrollieren. Insofern sollte der BR vor Einführung des Systems um Zustimmung gebeten werden bzw. möglicherweise auch eine Betriebsvereinbarung o.ä. geschlossen werden.
Greetings
GoodJob
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