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    Totalschaden auf beruflich bedingter Fahrt - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.01.05 23:07:55 von
    neuester Beitrag 11.01.05 20:24:03 von
    Beiträge: 12
    ID: 942.296
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      schrieb am 10.01.05 23:07:55
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      brauche mal Eure Hilfe zum Thema „Totalschaden auf beruflich bedingter Fahrt“. Was kann man steuerlich geltend machen?

      Das ist passiert: Fahrt zur Weiterbildung, LWK verliert Ladung, die reißt mir die Ölwanne auf, LWK entkommt unerkannt. Öl tritt aus, muss gebunden werden, das kostet (Rechnung liegt vor). Zur Weiterfahrt und für die danach nötigen Fahrten zur Arbeitsstätte ist ein Mietwagen erforderlich. Auto ist 12 Jahre alt, Reparaturkosten übersteigen Zeitwert , also wirtschaftlicher Totalschaden. Neuanschaffung erforderlich. Auto wird stillgelegt. Mietwagen läuft vorerst weiter. Zum Kauf des neuen Autos ist eine Bahnfahrt quer durch Deutschland erforderlich. Das neue Auto wird kreditfinanziert.

      Gruß jazzter
      Avatar
      schrieb am 10.01.05 23:19:01
      Beitrag Nr. 2 ()
      Bei der Firma wo ich zuvor gearbeitet hatte gab es eine Versicherung für alle Mitarbeiter die mit privatem PKW irgendwie geschäftlich unterwegs waren. Ne Pauschalversicherung.
      Vielleicht gibt es sowas bei Dir auch? Frag einfach mal nach.
      Avatar
      schrieb am 10.01.05 23:22:40
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ja, die gibts. Hat aber 300 Euro Selbstbehalt und das ist genau der Restwert nach Schwacke. Bringt also nichts.
      Avatar
      schrieb am 10.01.05 23:35:46
      Beitrag Nr. 4 ()
      Avatar
      schrieb am 10.01.05 23:38:47
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ #4 das ist der gleiche Unfall. Jetzt mache ich die Steuererklärung und sortiere die Unterlagen. Seitdem fahre ich wieder mal unfallfrei :)

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      Avatar
      schrieb am 10.01.05 23:39:49
      Beitrag Nr. 6 ()
      #1

      Was willst du eigentlich genau wissen ???
      Avatar
      schrieb am 10.01.05 23:41:51
      Beitrag Nr. 7 ()
      @ #6,
      Ich möchte wissen, welche Kosten man steuerlich geltend machen kann und welche nicht (siehe Zeile 2 meines Postings #1)
      Avatar
      schrieb am 10.01.05 23:45:08
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ach so, alles klar.
      Nicht übel nehmen...Hauptsache es ist nix größeres passiert!

      Gruß
      ez
      Avatar
      schrieb am 11.01.05 01:25:18
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo jazzter!

      Ich kann Dir gerne helfen ...

      Du hast Post!
      Avatar
      schrieb am 11.01.05 03:19:06
      Beitrag Nr. 10 ()
      #1 von jazzter 02.06.03 11:08:05 Beitrag Nr.: 9.623.641
      Dieses Posting: versenden | melden | drucken | historischer Thread
      Hallo allseits,

      mir ist während einer Dienstreise ein Unfall passiert. Da das Auto recht alt ist, übersteigen die Reparaturkosten voraussichtlich den Zeitwert. Da der Unfallgegener unerkannt weg ist, bleibe ich wohl auf den Kosten sitzen. Zum Glück war es eine Dienstreise, so kann ich wenigstens die Kosten geltend machen. Und hierzu gleich meine Frage an die Experten:

      Welche Kosten mache ich geltend?



      @eindeutigzweideutig:
      Komisch ist es schon.
      Nach 1,5 Jahren nochmals die gleichen Fragen stellen.
      Steuerklärung für 2003 in 2005 machen, für Angestellte recht ungewöhnlich :rolleyes:

      Diese Sätze: "Mietwagen läuft vorerst weiter. Zum Kauf des neuen Autos ist eine Bahnfahrt quer durch Deutschland erforderlich. Das neue Auto wird kreditfinanziert." klingen nicht so, als ob der Unfall bereits vor 1,5 Jahren war, eher so, als ob der Mietwagen noch in gebrauch ist und der Wagen noch gekauft wird.
      Ansonsten hätte er doch gleich schreiben können, wie lange er den Mietwagen genutzt hat und wieviel die Bahnfahrt gekostet hat. :rolleyes:

      Hat ziemlich viele Threads zu "Steuern", die nicht ganz koscher sind.
      Avatar
      schrieb am 11.01.05 18:50:58
      Beitrag Nr. 11 ()
      @ Dorfsheriff.

      Dein Posting ist sehr amüsant. Inhalt und Dein Nick passen so gut zusammen, dass es schon fast kabarettreif ist. Du mußt tatsächlich Dorfpolizist sein!
      Übrigens, warum interessiert Dich, wie lange der Mietwagen lief und wie teuer die Bahnfahrt war? Gibts da steuerliche Obergrenzen, die Du natürlich kennst, aber nicht gleich jedem verrätst?!
      Avatar
      schrieb am 11.01.05 20:24:03
      Beitrag Nr. 12 ()
      @jazzter: Frag doch in zwei Jahren noch mal nach :laugh:

      Wie lange brauchst Du den Mietwagen den noch?

      Wann soll die Bahnfahrt den stattfinden?

      Als Berater muss ich auch nachfragen dürfen :D


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