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    ■ Crazy ■ Warnhinweise auf US-Produkten ■ - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.01.05 20:01:04 von
    neuester Beitrag 24.04.05 11:33:38 von
    Beiträge: 8
    ID: 942.678
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      schrieb am 11.01.05 20:01:04
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ahoi allerseits



      Die verrücktesten Warnhinweise auf US-Produkten

      Klobürste nicht für Körperhygiene

      Eine Klobürste kann wahre Putzwunder bewirken - im Klo versteht sich. Doch das ist längst nicht selbstverständliches Wissen, glaubt zumindest ein amerikanischer Klobürsten-Hersteller. „Nicht zur Körperhygiene benutzen“ druckte er deshalb als Warnung auf die Klobürsten-Verpackung. Mit diesem Hinweis schaffte er in den USA den ersten Preis im jährlichen Wettbewerb um die irrwitzigsten Produktwarnungen.


      HB WASHINGTON. Als zweit-skurrilste Warnung zeichnete die Organisation „Michigan Lawsuit Abuse Watch“ (M-LAW) die Aufschrift auf einem Kinderroller aus: „Dieses Produkt bewegt sich, wenn es benutzt wird.“ Und wer sich gerade noch über die in der Packungsbeilage gepriesenen vielseitigen Einsatzmöglichkeiten seines neuen Fieberthermometers freute, wurde vor dem Ausprobieren angewiesen: „Wenn dieses Thermometer rektal eingesetzt wird, sollte anschließend keine Messung im Mund durchgeführt werden.“

      Die Warnungen haben einen ernsten Hintergrund. Die USA gelten als Mekka für Produktklagen. Hersteller versuchen, sich gegen alle Eventualitäten zu schützen. Das Rechtssystem, in dem Geschworene grenzenlose Summen als Schadensersatz beschließen können, kostet die Wirtschaft nach Angaben von Präsident George W. Bush 230 Milliarden Dollar im Jahr. Er hat gerade eine Kampagne gestartet, um die Klageflut einzudämmen und strikte Obergrenzen durchzusetzen. Die gibt es noch nicht. So warnen Hersteller unermüdlich weiter. „Erlauben Sie Kindern nie, in der Spülmaschine zu spielen“ , riet ein Produzent von Küchengeräten. Auf einem elektrischen Massagestuhl stand: „Zwängen Sie nie ein Körperteil in die Rückenlehne, wenn die Rotoren laufen.“ Einen Preis gab es von M-LAW auch schon für diesen Hinweis auf einer Tischlerfräse: „Nicht als Instrument zum Zähne bohren gedacht“.


      Herunterschlucken von Fischhaken schädlich...

      „Produktwarnungen sind ein Zeichen dieser klagewütigen Zeit“, sagt M-LAW-Präsident Robert Jones. Er hat sich mit anderen Geschäftsleuten zusammengetan und vergibt die Preise für die unsinnigsten Warnungen seit acht Jahren. Jones will mit Humor auf die Auswüchse der Klageflut hinweisen. „Vielleicht schaffen wir es mit dem Wettbewerb, dass Richter bei unseriösen Klagen etwas strenger werden.“ Die Hersteller müssen sich derweil Gedanken machen, auf was für abstruse Ideen die Käufer kommen könnten. Wenn die passende Warnung fehlt, öffnen sie Klagen Tür und Tor. Eine Packung Fischhaken kam nach Angaben von M-LAW deshalb mit einem Hinweis „Herunterschlucken schädlich“ auf den Markt - was vor den Fischen natürlich tunlichst verborgen werden sollte.

      Ein Toilettenbauer fürchtete offensichtlich, dass den Toilettennutzer beim Abziehen unbändiger Durst übermannen könnte. „Abziehwasser nicht zum Trinken geeignet“:laugh: , prangte deshalb auf der Kloschüssel. Und für Eltern, die ja den Kopf oft voll und mit den lieben Kleinen alle Hände voll zu tun haben, kam dieser gute Rat auf einen faltbaren Kinderwagen: „Kind vor dem Zusammenklappen entfernen.“



      all time high
      HSM
      Avatar
      schrieb am 11.01.05 20:52:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      =die spinnen die amis:D
      Avatar
      schrieb am 11.01.05 21:01:39
      Beitrag Nr. 3 ()
      Amis sind niedlich. Noch niedlicher wären sie als entmilitarisierte Zone. ;)
      Avatar
      schrieb am 11.01.05 21:27:16
      Beitrag Nr. 4 ()
      Avatar
      schrieb am 11.01.05 22:51:17
      Beitrag Nr. 5 ()
      Bei deren bildungsstand kann man nicht vorsichtig genug sein,sonst hätten solche klagen ja keinen erfolg.Sylvester-Raketen nicht rektal einführen,sie können so nicht den Mond erreichen.:D

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      Avatar
      schrieb am 12.01.05 08:33:09
      Beitrag Nr. 6 ()
      noch witziger ist aber, dass das Rechtssystem in den usa ja tatsächlich Klagemöglichkeiten bezüglich der Produkthaftung ohne Ende bietet.

      Das Beispiel mit der Microwelle, in welcher doch tatsächlich ein Ami seine nasse Hauskatze trocknen wollte, ist ja bekannt.

      Hersteller von Haushaltsleitern sind teilweise fast pleite gegangen, weil keine Versicherung in die Produkthaftung einsteigen wollte.

      Gleiches gilt m.W auch für (mindestens einen) bekannten Hersteller von Privatflugzeugen, etc.etc.
      Avatar
      schrieb am 16.01.05 07:26:26
      Beitrag Nr. 7 ()
      Avatar
      schrieb am 24.04.05 11:33:38
      Beitrag Nr. 8 ()


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