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    Du sollst nicht töten!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.01.05 18:23:11 von
    neuester Beitrag 12.01.05 18:47:37 von
    Beiträge: 4
    ID: 943.052
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      schrieb am 12.01.05 18:23:11
      Beitrag Nr. 1 ()
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      Streit über Luftsicherheitsgesetz geht nach Karlsruhe
      Mittwoch 12 Januar, 2005 18:01 CET



      Berlin (Reuters) - Den Parteienstreit über die Ermächtigung der Bundeswehr zum Abschuss entführter Flugzeuge muss voraussichtlich das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

      Bundespräsident Horst Köhler unterzeichnete zwar am Mittwoch das neue Luftsicherheitsgesetz, äußerte zugleich aber erhebliche Zweifel an seiner Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz. Die bayerische Staatsregierung kündigte bereits den Gang nach Karlsruhe an. Auch die FDP bekräftigte ihre Ablehnung: Das Gesetz lege "die Axt an die Wurzel der Verfassung". Dagegen verteidigte Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) das bereits im Sommer vom Bundestag mit den Stimmen der Koalition beschlossene Gesetz als verfassungskonform und wies Köhlers Einwände zurück.

      Das Gesetz gibt dem Verteidigungsminister das Recht, als letztes Mittel den Abschuss entführter Flugzeuge anzuordnen, wenn das Leben weiterer Menschen bedroht ist. Köhler sieht darin eine unzulässige Abwägung zwischen dem Leben der Passagiere und möglichen weiteren Opfern. Zudem bemängelt er, nicht die Bundeswehr, sondern die Länderbehörden seien zuständig. In einem Brief an den Bundeskanzler und die Präsidenten von Bundestag und Bundesrat ließ er durchblicken, dass auch er eine Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht (BVG) begrüßen würde.

      KÖHLER: LEBEN NICHT GEGEN ANDERES LEBEN ABWÄGEN

      Die Diskussion über die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung war Anfang 2003 aufgeflammt, nachdem ein geistig verwirrter Mann während eines stundenlangen Irrfluges über Frankfurt gedroht hatte, ein gestohlenes Kleinflugzeug in einen Büroturm zu steuern. Am 11. September 2001 hatten zudem Islamisten mit entführten Passagiermaschinen Anschläge in den USA verübt, bei denen rund 3000 Menschen getötet worden waren.

      Mit Blick auf den möglichen Schießbefehl für die Luftwaffe erklärte Köhler: "Damit wird Leben zu Gunsten anderen Lebens geopfert." Solch eine Abwägung sei aber mit den Artikeln Eins (Achtung der Menschenwürde) und Zwei (Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit) des Grundgesetzes nicht vereinbar. Zweiter Kritikpunkt Köhlers ist, dass die Bundeswehr außer im Verteidigungsfall nur im Rahmen der Amtshilfe eingesetzt werden dürfe, wenn sie unter der Leitung der zuständigen Landesbehörden und auf der Grundlage des einschlägigen Landesrechtes stehe.

      Ungewöhnlich an der Haltung Köhlers ist, dass er das Gesetz trotz seiner Bedenken unterzeichnet hat. In dem Brief schrieb er, er habe es dennoch ausgefertigt, weil er - anders als das BVG - nicht befugt sei, ein Gesetz nur teilweise in Kraft treten zu lassen. Zudem halte er die anderen Vorschriften für dringend erforderlich: "Daher halte ich durch meine Entscheidung nicht die für die Abwehr von terroristischen Bedrohungen notwendigen zusätzlichen Sicherheitsanforderungen auf."

      Nach früheren Angaben von Verteidigungsminister Peter Struck (SPD) kann die Luftwaffe spätestens in 15 Minuten jeden Ort über Deutschland erreichen. Schily betonte, außer der Bundeswehr verfüge keine andere Stelle in Deutschland über Kampfflugzeuge. Der Einwand Köhlers, es werde Leben gegeneinander abgewogen, sei falsch: "Wir opfern nicht Leben zu Gunsten des Lebens anderer." Es gehe um den mit hoher Wahrscheinlichkeit niemals eintretenden Extremfall, dass sicher sei, dass die Entführten auf jeden Fall umkämen, also "deren Schicksal besiegelt" sei. Die Frage sei dann: "Dürfen wir in solch einem Fall eingreifen oder nicht?"

      Für die Grünen erklärte deren Parlamentarischer Geschäftsführer, Volker Beck, er sei erstaunt darüber, in welchem Ausmaß sich Köhler in die Tagespolitik einmische und andere Verfassungsorgane sogar zu Klagen beim Verfassungsgericht ermuntere.

      BOSBACH UND SCHÄUBLE: SOLDATEN BRAUCHEN RECHTSSICHERHEIT

      Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) betonte, wegen der schwerwiegenden Entscheidungen, die im Ernstfall auf der Grundlage des Gesetzes getroffen werden müssten, müssten die verfassungsrechtlichen Bedenken ausgeräumt werden. Die Union hatte im Gesetzgebungsverfahren eine Grundgesetzänderung gefordert, was Schily aber erneut ablehnte. Auch die CDU/CSU-Fraktion kündigte an, in den nächsten Tagen über eine Normenkontrollklage beim BVG zu entscheiden. "Vor allem die Soldatinnen und die Soldaten der Bundeswehr dürfen nicht in einer rechtlichen Grauzone handeln", erklärten die Vize-Chefs der Fraktion, Wolfgang Bosbach und Wolfgang Schäuble.



      Es wäre natürlich zu begrüssen wenn dieses unsinnige Gesetz unserer Oberversagerpartei gekippt würde.
      Köhler hat recht wenn er hier Einwände geltend macht.
      Avatar
      schrieb am 12.01.05 18:33:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      Interessanter Mann..

      ...unser Verteidigungsminister. Für den ist man schon tot, bevor es soweit ist:

      " Wir opfern nicht Leben zu Gunsten des Lebens anderer." Es gehe um den mit hoher Wahrscheinlichkeit niemals eintretenden Extremfall, dass sicher sei, dass die Entführten auf jeden Fall umkämen, also " deren Schicksal besiegelt" sei.

      Da sitzt man im Flugzeug, ob Crew oder Passagier ist fast egal,
      denn wenn der Pilot eine Entführung durch Terroristen über Funk meldet,
      dann sitzen Soldaten im Strategieraum und beraten darüber,
      ob man nun schon tot ist oder auch nicht.;)
      Welcher Pilot meldet bei diesen Aussichten noch ne Entführung?

      KD
      Avatar
      schrieb am 12.01.05 18:36:36
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ach ja,

      irgendwie erinnert mich das daran, dass ich ja schon immer gesagt habe,
      dass diese Bande nur noch einen kleinen Schritt von Euthanasie und Sterbehilfe entfernt ist.;)

      Die sind schließlich auch alle schon tot, oder wenigstens fast?

      Und ab wann ist man tot - eigentlich schon von Beginn an,
      denn wer wollte behaupten, sein Schicksal sei noch nicht besiegelt.

      Sehr fortschrittliche Politik, Respekt.

      KD
      Avatar
      schrieb am 12.01.05 18:47:37
      Beitrag Nr. 4 ()
      ... dann lasset uns nur hoffen und dafür beten, dass, wenn der Abschuss freigegeben wird, es sich nicht um eine Maschine handelt, in der sich als Passagiere ausschließlich rote Regierungspolitiker bzw. Kabinettsmitglieder befinden. ;)


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