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    Welche Unterlagen zum FA mitnehmen ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.03.00 18:17:48 von
    neuester Beitrag 21.03.00 00:02:08 von
    Beiträge: 6
    ID: 94.322
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      Avatar
      schrieb am 14.03.00 18:17:48
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich muss dieses Jahr auch zum ersten Mal meine Spekulationsgwinne durch
      die verlängerte Speku.frist angeben .
      Nun habe ich noch Frage dazu.
      Welche Belege muss ich mitnehmen (auch Kontoauszüge) ?
      Was sollte man noch beachten.

      Danke für eure Antworten im Voraus
      Avatar
      schrieb am 14.03.00 18:36:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,

      Eine Aufstellung in Form einer Excel-Tabelle, wo die Kauf/Verkaufsdaten mit jeweiligen Kursen aufgelistet sind.
      Dann noch die Limitgebühren, die auf die Trades innerhalb der Spekufrist entfallen noch mit von den Gewinnen absetzen, des weiteren noch Aufwendungen für Börsenzeitungen (keine Tageszeitung!), sowie eventuell ein pauschaler Ansatz für Online/Telefongebühren, aber nicht zu dicke, sonst ist der Sachbearbeiter gereizt. Die Zinsen aus Wertpapierkrediten, die spekulative Trades betreffen sind ebenfalls absetzbar.

      Dieser Aufstellung legst Du noch die Kauf/Verkaufsbestätigungen.

      Am besten man erklärt alles nach besten Wissen und Gewissen. Die Finanzämter arbeiten zwar teilweise etwas langsam, aber daß sie einem nicht doch auf die schliche kommen, irgendwann irgendwie, ist durchaus nicht auszuschließen.


      mfg waxworld
      Avatar
      schrieb am 14.03.00 18:37:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hab mich schon bei meinem Steuerberater schlau gemacht. Das Finanzamt will Kauf- und Verkaufsbelege sehen, dann natürlich auch die Belege für die Kosten, die du auf diesem Gebiet gewinnmindernd ansetzt. Es soll angeblich vorkommen, dass dann das FA manchmal auch noch nach Depotauszügen fragt, da würde ich aber keinen vorauseilenden Gehorsam üben, sondern erst mal abwarten. Man soll die nie verwöhnen außer mit ordentlichen Belegen, die dir eher einen Stein im Brett verschaffen (ich hatte schon mal ne Steuerprüfung mit freudestrahlenden Prüfern, weil alles so ordentlich war). Viel Spaß.
      Gruß
      Minouche
      Avatar
      schrieb am 16.03.00 16:59:18
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo Minouche ,
      Also nur die Kauf und -Verkaufsbelege gegebenfalls wollte ich wegen
      der Nachvollziehbarkeit auch die Jahresenddepotaufstellungen vorlegen.
      Da ich meine Erklärung mit den WISO Sparbuch mache und das Programm
      eine Aufstellung macht, müsste es doch alles sein , oder muss ich noch
      die Umsätze von den Depotkonto vorlegen ?
      Obwohl das natürlich viel Arbeit ist jeden Umsatz zuzuordnen, für
      mich und den FA.

      Gruß OskarL
      Avatar
      schrieb am 18.03.00 14:46:06
      Beitrag Nr. 5 ()
      Keine Depotaufstellung beifügen, das Finanzamt muss nicht alles wissen.Es genügt eine Aufstellung mit Angabe der Kauf- und Verkaufdaten (Valutadaten) sowie die Beifügung der Kauf- und Verkaufsbelege im Original. Wer Werbungskosten geltend machen will, kann eine Aufstellung der Werbungskosten machen, infrage kommen da in erster Linie Fachzeitschriften (Börse-online, Handelsblatt, usw.) sowie Providergebühren, wobei man glaubhaft schriftlich versichern sollte, dass man nur für Börsengeschäfte und Börseninformationen online war.Auch der Kauf eines PCs gehört dazu, wobei hier das gleiche gilt. Beachten beim PC muss man, dass dieser nicht voll im Kalenderjahr abgeschrieben wird, sondern über mindestens drei Jahre.

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      Avatar
      schrieb am 21.03.00 00:02:08
      Beitrag Nr. 6 ()
      Also, wenn ich das richtig verstanden habe, muß ich die Originalkauf-
      und Verkaufsbelege dem Finanzamt vorlegen. Das sind bei mir aber 2 Ordner voll! Reicht nicht auch nur die Aufstellung mit dem Vermerk, das die Originalbelege auf Wunsch vorgelegt werden können?


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