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    Update zur aktuellen Situation - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.01.05 20:25:23 von
    neuester Beitrag 18.01.05 19:20:51 von
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      Avatar
      schrieb am 17.01.05 20:25:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      Pressemitteilung der Intertainment AG

      Intertainment: Informationen über den Stand der juristischen Auseinandersetzungen in den USA

      Ismaning bei München, 17. Januar 2005 – Die einzelnen Verfahren im Zusammenhang mit den anhängigen Rechtsstreitigkeiten der Intertainment AG in den USA wegen Budgetbetrugs haben sich in den vergangenen Wochen weiterentwickelt. Mit dieser Pressemitteilung informiert Intertainment über den Stand der Dinge.

      Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank, Film Finances Inc. und andere

      Das Schiedsgerichtsverfahren befindet sich zur Zeit in der Beweiserhebungsphase. Diese hat sich als langfristiger gezeigt als geplant und das gesamte Schiedsgerichtsverfahren verzögert. Eine Entscheidung über den weiteren Zeitplan wird auf einem Treffen mit den Schiedsrichtern Anfang oder Mitte Februar besprochen.

      In dem Schiedsgerichtsverfahren selbst geht es um betrügerisch überhöhte Budgets für Filme, die insbesondere in den Jahren 1999 und 2000 hergestellt wurden. Intertainment hat in diesem Zusammenhang gegen die Comerica Bank, die Versicherungsgesellschaften Film Finances Inc. und Film Finances Canada, gegen XL Reinsurance (mit der in der Zwischenzeit ein Vergleich geschlossen wurde) sowie gegen leitende Mitarbeiter dieser Unternehmen auf Schadensersatz in Höhe von mindestens 100 Millionen Dollar geklagt. Die gefälschten Budgets wurden Intertainment im Zusammenhang mit Akkreditiven von der Bank und den Versicherern vorgelegt. Die Gegenseite hat Intertainment auf Zahlung von rund 70 Millionen Dollar wegen Nicht-Bezahlens der zweiten Rate für einige der Filme verklagt.

      Vorgehen gegen Franchise-CEO Elie Samaha

      Im Rahmen des im Sommer vergangenen Jahres gewonnenen Schadensersatzprozesses gegen den amerikanischen Filmproduzenten Franchise Pictures hat Intertainment nach dem Endurteil Pfandrechte an Vermögenswerten von Elie Samaha, dem ehemaligen CEO von Franchise, eintragen lassen. Diese Pfandrechte erstrecken sich unter anderem auf Beteiligungen von Samaha an nicht im Konkurs befindlichen Unternehmen. Auf eine im Dezember 2004 anberaumte Offenlegung der Vermögensverhältnisse von Samaha hatte Intertainment zunächst verzichtet. Hintergrund dafür ist, dass ein Schuldner nach US-amerikanischem Recht nur in den ersten 90 Tagen, nach denen ein Pfandrecht gültig geworden ist, dieses durch eine Privatinsolvenz unwirksam werden. Diese Frist ist inzwischen verstrichen. Für den 24. Januar ist ein neuer gerichtlicher Anhörungstermin anberaumt.

      Stand des Insolvenzverfahrens von Franchise Pictures

      Franchise Pictures und die beklagten Tochterunternehmen haben nach der Ausfertigung des Urteils Insolvenz nach Kapitel 11 des US-Insolvenzrechtes angemeldet. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens haben die Unternehmen R2D2 und Mobius International Inc. Franchise Pictures einen Massekredit gewährt. Beide Unternehmen werden von dem ehemaligen Franchise-Investor David Bergstein kontrolliert. Darüber hinaus hat Bergstein von Franchise Filmrechte erworben. Intertainment hat Zusagen dafür erreicht, dass mit diesen Mitteln die Transaktionen von Franchise in der Vergangenheit untersucht werden. Der Chief Restructuring Officer (Restrukturierungsmanager) der Franchise-Gruppe hat darüber hinaus bei dem zuständigen Insolvenzgericht beantragt, die Frist bis zur Vorlage eines Restrukturierungsplans um 120 Tage zu verlängern. Ursprünglich sollte der Plan zum Jahreswechsel vorgelegt werden. Intertainment hat dem Verlängerungsantrag widersprochen. Eine Entscheidung darüber steht noch aus.

      Post Trial Motions

      Bei dem Franchise-Prozesse selbst wurden im Anschluss an das Urteil im vergangenen Jahr von beiden Seiten weitere Anträge – sogenannte Post Trial Motions – eingereicht. Eine Anhörung über diese Anträge ist für den 28. Februar geplant.

      Schiedsgerichtsverfahren im Fall „Viva Las Nowhere“

      Im Rahmen des Franchise-Prozess wurde auch die Franchise-Tochter VLN Productions Inc. wegen Budgetbetrugs verurteilt. Sie hatte den Film „Viva Las Nowhere“ produziert. Intertainment hatte bereits im April 2004 in den USA eine Klage gegen die Westdeutsche Landesbank, die Lewis Horwitz Organization und die Federal Deposit Insurance Corp. im Zusammenhang mit dem Film zugestellt und betreibt diese Klage nun im Rahmen eines Schiedsverfahrens weiter. Die WestLB war an der Filmfinanzierung beteiligt. Intertainment macht im Rahmen des Schiedsgerichtsverfahrens die Rückzahlung einer Anzahlung in Höhe von rund 1,3 Millionen Dollar plus Zinsen geltend. Intertainment hatte diese Anzahlung nur aufgrund der Vorlage des gefälschten Budgets geleistet.


      Schiedsgerichtsverfahren im Fall „Tracker“

      Die International Motion Pictures Corporation (IMPC) hatte 2003 gegenüber Intertainment im Rahmen eines Schiedsgerichtsverfahrens einen angeblichen Zahlungsanspruch der Kredietbank Luxembourg in Höhe von 3,3 Millionen Dollar aus dem Film „Tracker“ geltend gemacht. Die IMPC ist eine in Hongkong ansässige Briefkastenfirma. Sie hatte zu keinem Zeitpunkt Geschäftsbeziehungen mit Intertainment.

      „Tracker“ wurde von einem inzwischen insolventen Unternehmen der Franchise-Gruppe an Intertainment lizenziert. Produziert wurde „Tracker“ von dem Produktionsunternehmen Muse. Dieses war zum Zeitpunkt der Produktion des Films Eigentümererin von Film Finances Canada, der Completion-Bond-Company des Films. Darüber hinaus hatte der US-amerikanische Filmversicherer Film Finances Inc. eine Gewinnbeteiligungsvereinbarung mit Muse. „Tracker“ hatte ein betrügerisch überhöhtes Budget.

      Ende vergangenen Jahres setzte IMPC eine Wiederaufnahme der seit Januar 2004 ausgesetzten Schiedsgerichtsklage durch. Die Wiederaufnahme erfolgte, obwohl auch Franchise Pictures bereits im Franchise-Prozess versucht hatte, einen Zahlungsanspruch gegen Intertainment aus dem Film durchzusetzen – dieser Anspruch aber von dem Gericht vollumfänglich abgewiesen wurde.

      Intertainment wird deshalb im Rahmen des Schiedsgerichtsverfahrens Gegenklagen gegen Muse und andere Beteiligte geltend machen.

      Ende der Mitteilung




      Kontakt:
      Intertainment AG, Investor Relations, Osterfeldstraße 84, 85737 Ismaning
      Telefon: (0 89) 2 16 99-0, Telefax: (0 89) 2 16 99-11,
      Internet: www.intertainment.de , E-Mail: investor@intertainment.de
      Avatar
      schrieb am 17.01.05 20:33:19
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hab mich schon ziemlich lange nicht mehr mit ITN abgegeben. Haben die eigentlich noch ein operatives Geschäft oder sind alle Mann auf den Barrikaden im Gerichtssaal :confused:

      TB
      Avatar
      schrieb am 17.01.05 20:36:58
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hintergrund dafür ist, dass ein Schuldner nach US-amerikanischem Recht nur in den ersten 90 Tagen, nach denen ein Pfandrecht gültig geworden ist, dieses durch eine Privatinsolvenz unwirksam werden.

      Ich glaub`, ich hör mit dem Trinken auf!
      Avatar
      schrieb am 17.01.05 20:58:38
      Beitrag Nr. 4 ()
      wai,
      ich habe diesen Satz auch acht mal gelesen und als er immer noch so verwirrend war habe ich auf das Verfalldatum meiner Kiste Veltins geguckt und die halb volle Flasche Rum in die Tonne gekloppt!!!:):):):):):):):):D:D

      Ich frage mich nur welche Tüte der Verfasser geraucht haben muß:eek::eek::eek::eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 17.01.05 20:59:59
      Beitrag Nr. 5 ()
      Klingt eigentlich ganz gut: Pfandrechte auf Samahas Beteiligungen rechtskräftiog eingetragen - scheint doch einiges zu holen zu sein. Die Anzahlung bei der Westdeutschen LB ist Kleinvieh, die Forderung der IMPC kannst vergessen. Also alles recht entspannt auf dem richtigen Weg.
      JEtzt sollte Ende Jänner noch der Sightsound-Verkauf anstehen, spätesten dann stehen wir über 4 Euro. :cool:

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      Avatar
      schrieb am 17.01.05 21:13:20
      Beitrag Nr. 6 ()
      @Timburg,

      von wegen Barrikaden. ITN zieht die Verfahren offensichtlich sehr überlegt durch und es wird wohl Zeit, daß Du Dich wieder mit ITN beschäftigst.

      Schließlich ist R.Baeres nicht ohne Grund der neue "CLDO" (Chief Legal Disputes Officer) von ITN... ;)

      Und für alle lfd. Verfahren war nicht mal Platz in der Pressemitteilung...

      ...stay cool! :cool:

      ciao,
      zentrader
      Avatar
      schrieb am 17.01.05 22:09:06
      Beitrag Nr. 7 ()
      lassen kann.

      jetzt wird noch ein deutschlehrer eingestellt, und dann kann uns wirklich keiner mehr etwas anhaben,

      freut sich

      gerti
      Avatar
      schrieb am 17.01.05 23:09:51
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ich liebe Charts, die über Monate so gleichmäßig wie ein Kardiogramm aussehen :D

      So long KingKong
      Avatar
      schrieb am 17.01.05 23:12:35
      Beitrag Nr. 9 ()
      ...ich bin auch ein paar mal über den Satz mit den 90 Tagen gestolpert, Ich denke, das wird sich morgen aufklären mit dem verschluckten Wort, genauso wie sich der Kurs die Tage endlich "aufklären" wird.

      Im Zeitalter von N-TV und sonstigen News-Verbrechern ist die Anzahl verschluckter Wörter, Satzfehler oder Rechtschreibfehler in dieser News doch sehr gering, bei einem durchschnittlichen Artikel auf N-TV findet man üblicherweise mehr als 5 Fehler... ...kommt einem oftmals vor, als ob die News in Indien oder irgendwo geschrieben werden.

      Intertainment ist so langsam auf der Zielgeraden, ich freue mich schon!

      Gruß,
      Euer kleiner Prinz
      Avatar
      schrieb am 17.01.05 23:38:23
      Beitrag Nr. 10 ()
      Damit sich keiner mehr über diesen folgenden (Satz)-Fehler aufregt und mit dem Trinken aufhört ( ;) ), habe ich den Satz mal so zurechtgerückt, wie er offensichtlich sein sollte.

      Original:

      Hintergrund dafür ist, dass ein Schuldner nach US-amerikanischem Recht nur in den ersten 90 Tagen, nach denen ein Pfandrecht gültig geworden ist, dieses durch eine Privatinsolvenz unwirksam werden.

      Korrektur:

      Hintergrund dafür ist, dass ein Schuldner nach US-amerikanischem Recht nur in den ersten 90 Tagen, nach denen ein Pfandrecht gültig geworden ist, dieses nur noch durch eine Privatinsolvenz (des Schuldners) unwirksam werden kann .

      Die von ITN wissen genau was sie machen müssen (z.B. Fristen einhalten, Termine verschieben...)

      Das ist garantiert zu unserm Aktionärsvorteil!!! :kiss:

      Gute Nacht für heute!

      Daytrader12 :)

      P.S. Wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten! :p
      Avatar
      schrieb am 18.01.05 00:01:28
      Beitrag Nr. 11 ()
      Danke daytrader12,

      so hatte ich es auch verstanden :D.

      Mit der Pressemeldung will Intertainment einfach nur sagen: wir arbeiten beharlich weiter :cool:


      Übrigens: morgen ist Rollout für den A380 !!

      Wehe ich erwisch einen der nicht guckt !
      Das melde ich dann dem Sheriff, der macht dann mit euch .. :eek::D
      Avatar
      schrieb am 18.01.05 06:54:19
      Beitrag Nr. 12 ()
      #11 von A340_600 18.01.05 00:01:28 Beitrag Nr.: 15.554.885

      ist "morgen" heute oder erst morgen...?:confused::D
      Avatar
      schrieb am 18.01.05 07:21:38
      Beitrag Nr. 13 ()
      @alpine110

      danke für den hinweis. `morgen ist heute`, also rollout am dienstag. war`n schlechtes timing mit dem posting :cry::cry:
      Avatar
      schrieb am 18.01.05 08:24:04
      Beitrag Nr. 14 ()
      Wäre doch mal interessant zu wissen, auf welche Höhe sich die eingetragenen Pfandrechte belaufen - leider gibt es hierzu mal wieder keine Aussage.

      schau `mer mal
      Avatar
      schrieb am 18.01.05 09:07:14
      Beitrag Nr. 15 ()
      Sehr schön alles, klingt nach ruhigem, bedachtem und professionellem Vorgehen. Zeitverzögerungen sind ohnehin unproblematisch, da die Liquidität gesichert ist.

      bj
      Avatar
      schrieb am 18.01.05 09:26:11
      Beitrag Nr. 16 ()
      #an den der es weiss:

      In der Pressemitteilung wird geschrieben, dass ITN mindestens 100 Mio Schadensersatz fordert und die Bank 70 Mio Gegenforderung für ausstehende Raten hat. Mir ist noch nicht ganz klar, ob in den Schadensersatzforderungen auch die Auswertungserlöse aus den betreffenden Filmen enthalten sind oder ob diese noch oben drauf kommen. Zudem ist es für mich nicht ersichtlich, wer die bisherigen Auswertungserlöse aus den Filmen bekommen hat: Die Bank, Franchise oder liegen die noch auf irgendeinem Sperrkonto ?

      bj
      Avatar
      schrieb am 18.01.05 09:58:22
      Beitrag Nr. 17 ()
      @bj,

      stark vereinfacht wird es vielleicht so deutlich.

      Szenario 1:
      ITN fordert die 100 mio
      1. für nachweislich zu teuer bezahlte Filme (z.B. Keine halben Sachen, Art of War etc.)
      2. für eine Rückerstattung von Anzahlungen von Filmen, die sie bis heute nicht erhalten haben (z.B. Das Versprechen, Driven etc.)
      3. für zusätzliche damit verbundene Kosten wie Prozesskosten, Zinsverluste etc.

      Szenario 2:
      Comerica/Film Finances bestehen auf einer vollständigen Abnahme des ursprünglichen Umfangs, d.h. auf einer Restzahlung von 70 mio seitens ITN.

      Da einerseits im Rahmen des Franchiseverfahrens entschieden wurde, daß die Budgets überhöht waren, können Comerica & Co. diese 70 mio natürlich im Schiedsverfahren nicht in dieser Höhe durchbringen. D.h. sollte entschieden werden, daß ITN die angezahlten Filme tatsächlich abnehmen muß, so ist lediglich (wenn überhaupt) ein sehr kleiner Restbetrag fällig. Im Gegenzug müßte ITN aber auch sämtliche Auswertungserlöse (inkl. Zinsen) für diese Filme nachträglich erhalten, sowie zusätzlich die noch offenen Rechte...


      Aufgrund der Franchise-Entscheidung in 2004 halte ich Szenario 1 (bzw. nachwievor auch einen Vergleich) für wesentlich wahrscheinlicher als Szenario 2.

      Aber auch in dem "ungünstigeren" Szenario 2 wird ITN m.E. mit einem Betrag von > 50 mio + offene Auswertungsrechte bedient werden...;)

      Stay cool...

      ciao,
      zentrader :cool:
      Avatar
      schrieb am 18.01.05 12:28:39
      Beitrag Nr. 18 ()
      #derkleinePrinz
      "Im Zeitalter von N-TV und sonstigen News-Verbrechern ist die Anzahl verschluckter Wörter, Satzfehler oder Rechtschreibfehler in dieser News doch sehr gering, bei einem durchschnittlichen Artikel auf N-TV findet man üblicherweise mehr als 5 Fehler... ...kommt einem oftmals vor, als ob die News in Indien oder irgendwo geschrieben werden."
      - die Vermutung, dass auf NTV ein arbeitsloser indischer Programmierer die Texte schreibt, hatte ich auch schon seit längerer Zeit
      - vermutlich ist aber doch nur die "geniale", "unbedingt notwendige" (Schl)Rechtschreibreform der Grund, dass (ß?) heutzutage (heut zu Tage ???) kein Mensch mehr weiß, wie was geschrieben wird
      Doch jetzt wieder zu wichtigen Dingen im Leben: Intertainment geht also sehr bedacht seinen Weg und ...:lick:
      Avatar
      schrieb am 18.01.05 13:31:55
      Beitrag Nr. 19 ()
      Danke Zentrader

      Du gehst davon aus, dass entweder Szenario eins oder zwei eintritt. Könnte es auch sein, dass Sowohl ITN auf 70 Mio Nachzahlung wie auch Comerica u.a. auf 100 Mio Schadensersatz verurteilt werden und dann eine Verrechnung stattfindet ?

      bj
      Avatar
      schrieb am 18.01.05 16:41:40
      Beitrag Nr. 20 ()
      Merkwürdige Ruhe hier...
      Keine Kommentare zu den fliegenden Paketen?!

      Grüße
      brainpain
      Avatar
      schrieb am 18.01.05 19:20:51
      Beitrag Nr. 21 ()
      - Beweiserhebungsphase.
      - langfristiger gezeigt als geplant
      - weiteren Zeitplan....Anfang oder Mitte Februar

      - die wissen also noch immer nicht wann oder verarschen mal alle wieder

      Post Trial Motions
      Zitat Quartalsbericht Seite 4:
      Dabei handelt es sich um Anträge, die nach
      dem rechtsgültigen Urteil gestellt wurden.
      Erst nach einer richterlichen Entscheidung
      über diese Anträge
      (also nun der 28. Februar)
      beginnt die Berufungsfrist. Sie dauert 30 Tage.


      Wer kann hier 30 Tage nach dem 28 Feb. in Berufung gehen ?


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