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    Pressemitteilung der Intertainment AG v. 17.01.05 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.01.05 00:02:56 von
    neuester Beitrag 28.01.05 12:44:11 von
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      schrieb am 18.01.05 00:02:56
      Beitrag Nr. 1 ()
      Pressemitteilung der Intertainment AG

      Intertainment: Informationen über den Stand der juristischen Auseinandersetzungen in den USA

      Ismaning bei München, 17. Januar 2005 – Die einzelnen Verfahren im Zusammenhang mit den anhängigen Rechtsstreitigkeiten der Intertainment AG in den USA wegen Budgetbetrugs haben sich in den vergangenen Wochen weiterentwickelt. Mit dieser Pressemitteilung informiert Intertainment über den Stand der Dinge.

      Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank, Film Finances Inc. und andere

      Das Schiedsgerichtsverfahren befindet sich zur Zeit in der Beweiserhebungsphase. Diese hat sich als langfristiger gezeigt als geplant und das gesamte Schiedsgerichtsverfahren verzögert. Eine Entscheidung über den weiteren Zeitplan wird auf einem Treffen mit den Schiedsrichtern Anfang oder Mitte Februar besprochen.

      In dem Schiedsgerichtsverfahren selbst geht es um betrügerisch überhöhte Budgets für Filme, die insbesondere in den Jahren 1999 und 2000 hergestellt wurden. Intertainment hat in diesem Zusammenhang gegen die Comerica Bank, die Versicherungsgesellschaften Film Finances Inc. und Film Finances Canada, gegen XL Reinsurance (mit der in der Zwischenzeit ein Vergleich geschlossen wurde) sowie gegen leitende Mitarbeiter dieser Unternehmen auf Schadensersatz in Höhe von mindestens 100 Millionen Dollar geklagt. Die gefälschten Budgets wurden Intertainment im Zusammenhang mit Akkreditiven von der Bank und den Versicherern vorgelegt. Die Gegenseite hat Intertainment auf Zahlung von rund 70 Millionen Dollar wegen Nicht-Bezahlens der zweiten Rate für einige der Filme verklagt.

      Vorgehen gegen Franchise-CEO Elie Samaha

      Im Rahmen des im Sommer vergangenen Jahres gewonnenen Schadensersatzprozesses gegen den amerikanischen Filmproduzenten Franchise Pictures hat Intertainment nach dem Endurteil Pfandrechte an Vermögenswerten von Elie Samaha, dem ehemaligen CEO von Franchise, eintragen lassen. Diese Pfandrechte erstrecken sich unter anderem auf Beteiligungen von Samaha an nicht im Konkurs befindlichen Unternehmen. Auf eine im Dezember 2004 anberaumte Offenlegung der Vermögensverhältnisse von Samaha hatte Intertainment zunächst verzichtet. Hintergrund dafür ist, dass ein Schuldner nach US-amerikanischem Recht nur in den ersten 90 Tagen, nach denen ein Pfandrecht gültig geworden ist, dieses durch eine Privatinsolvenz unwirksam werden. Diese Frist ist inzwischen verstrichen. Für den 24. Januar ist ein neuer gerichtlicher Anhörungstermin anberaumt.

      Stand des Insolvenzverfahrens von Franchise Pictures

      Franchise Pictures und die beklagten Tochterunternehmen haben nach der Ausfertigung des Urteils Insolvenz nach Kapitel 11 des US-Insolvenzrechtes angemeldet. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens haben die Unternehmen R2D2 und Mobius International Inc. Franchise Pictures einen Massekredit gewährt. Beide Unternehmen werden von dem ehemaligen Franchise-Investor David Bergstein kontrolliert. Darüber hinaus hat Bergstein von Franchise Filmrechte erworben. Intertainment hat Zusagen dafür erreicht, dass mit diesen Mitteln die Transaktionen von Franchise in der Vergangenheit untersucht werden. Der Chief Restructuring Officer (Restrukturierungsmanager) der Franchise-Gruppe hat darüber hinaus bei dem zuständigen Insolvenzgericht beantragt, die Frist bis zur Vorlage eines Restrukturierungsplans um 120 Tage zu verlängern. Ursprünglich sollte der Plan zum Jahreswechsel vorgelegt werden. Intertainment hat dem Verlängerungsantrag widersprochen. Eine Entscheidung darüber steht noch aus.

      Post Trial Motions

      Bei dem Franchise-Prozesse selbst wurden im Anschluss an das Urteil im vergangenen Jahr von beiden Seiten weitere Anträge – sogenannte Post Trial Motions – eingereicht. Eine Anhörung über diese Anträge ist für den 28. Februar geplant.

      Schiedsgerichtsverfahren im Fall „Viva Las Nowhere“

      Im Rahmen des Franchise-Prozess wurde auch die Franchise-Tochter VLN Productions Inc. wegen Budgetbetrugs verurteilt. Sie hatte den Film „Viva Las Nowhere“ produziert. Intertainment hatte bereits im April 2004 in den USA eine Klage gegen die Westdeutsche Landesbank, die Lewis Horwitz Organization und die Federal Deposit Insurance Corp. im Zusammenhang mit dem Film zugestellt und betreibt diese Klage nun im Rahmen eines Schiedsverfahrens weiter. Die WestLB war an der Filmfinanzierung beteiligt. Intertainment macht im Rahmen des Schiedsgerichtsverfahrens die Rückzahlung einer Anzahlung in Höhe von rund 1,3 Millionen Dollar plus Zinsen geltend. Intertainment hatte diese Anzahlung nur aufgrund der Vorlage des gefälschten Budgets geleistet.


      Schiedsgerichtsverfahren im Fall „Tracker“

      Die International Motion Pictures Corporation (IMPC) hatte 2003 gegenüber Intertainment im Rahmen eines Schiedsgerichtsverfahrens einen angeblichen Zahlungsanspruch der Kredietbank Luxembourg in Höhe von 3,3 Millionen Dollar aus dem Film „Tracker“ geltend gemacht. Die IMPC ist eine in Hongkong ansässige Briefkastenfirma. Sie hatte zu keinem Zeitpunkt Geschäftsbeziehungen mit Intertainment.

      „Tracker“ wurde von einem inzwischen insolventen Unternehmen der Franchise-Gruppe an Intertainment lizenziert. Produziert wurde „Tracker“ von dem Produktionsunternehmen Muse. Dieses war zum Zeitpunkt der Produktion des Films Eigentümererin von Film Finances Canada, der Completion-Bond-Company des Films. Darüber hinaus hatte der US-amerikanische Filmversicherer Film Finances Inc. eine Gewinnbeteiligungsvereinbarung mit Muse. „Tracker“ hatte ein betrügerisch überhöhtes Budget.

      Ende vergangenen Jahres setzte IMPC eine Wiederaufnahme der seit Januar 2004 ausgesetzten Schiedsgerichtsklage durch. Die Wiederaufnahme erfolgte, obwohl auch Franchise Pictures bereits im Franchise-Prozess versucht hatte, einen Zahlungsanspruch gegen Intertainment aus dem Film durchzusetzen – dieser Anspruch aber von dem Gericht vollumfänglich abgewiesen wurde.

      Intertainment wird deshalb im Rahmen des Schiedsgerichtsverfahrens Gegenklagen gegen Muse und andere Beteiligte geltend machen.

      Ende der Mitteilung


      Kontakt:

      Intertainment AG, Investor Relations
      Osterfeldstraße 84, 85737 Ismaning
      Telefon: (0 89) 2 16 99-0
      Telefax: (0 89) 2 16 99-11,
      Internet: www.intertainment.de
      E-Mail: investor@intertainment.de
      Avatar
      schrieb am 18.01.05 09:02:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      na das wird doch alles als sehr freundlich angesehen, dass es auch im Februar keine ernsthaften Lösungen geben wird.
      Avatar
      schrieb am 18.01.05 09:05:24
      Beitrag Nr. 3 ()
      Die Pressemitteilung haben wir alle gelesen.
      Nur: was genau bedeutet sie??:rolleyes:

      So long KingKong
      Avatar
      schrieb am 18.01.05 09:21:21
      Beitrag Nr. 4 ()
      Dieser Prozess von Intertainment läuft meiner Meinung ähnlich ab,wie jene,wo Raucher in den USA gegen Tabakkonzerne klagen.
      In erster Instanz bekommt der Raucher recht.Nächster
      Tag in Bild Zeitung.``Raucher bekommt 1 Milliarde Dollar``.Der Tabakkonzern geht in Berufung und am Ende hat der Raucher nicht einmal mehr Geld den Anwalt zu bezahlen. PLEITE .
      Avatar
      schrieb am 18.01.05 09:24:46
      Beitrag Nr. 5 ()
      alles klar, jetzt wissen wir bescheid*gg*, besonders bei dem Verfahren gegen die Bank. Schiedsgerichtsbeschluss ist endgültig!!! Und die Bank hat genügend Geld!

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      schrieb am 18.01.05 12:52:30
      Beitrag Nr. 6 ()
      never ending story
      Avatar
      schrieb am 18.01.05 14:50:54
      Beitrag Nr. 7 ()
      He, habe ich richtig gelesen?

      Auf eine im Dezember 2004 anberaumte Offenlegung der Vermögensverhältnisse von Samaha hatte Intertainment zunächst verzichtet. Hintergrund dafür ist, dass ein Schuldner nach US-amerikanischem Recht nur in den ersten 90 Tagen, nach denen ein Pfandrecht gültig geworden ist, dieses durch eine Privatinsolvenz unwirksam werden.

      Der Satz stimmt irgendwie nicht, aber was ich enttnehme:

      Samaha kann also keine Privatinsolvenz mehr anmelden? Das klingt ja fast, als ob da noch was zu holen ist...


      Gruß
      biglebovsky
      Avatar
      schrieb am 18.01.05 15:07:02
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ob Samaha seine persönliche Inso anmeldet oder nicht ist doch unterm Strich egal.

      Wenn nichts da ist, ist nichts da.

      Oder; wo sind sie denn nun, die pfändbaren Vermögenswerte, von denen ITN IMMER GETRÄUMT HAT?
      Avatar
      schrieb am 18.01.05 16:23:26
      Beitrag Nr. 9 ()
      Post Trial Motions

      Bei dem Franchise-Prozesse selbst wurden im Anschluss an das Urteil im vergangenen Jahr von beiden Seiten weitere Anträge – sogenannte Post Trial Motions – eingereicht. Eine Anhörung über diese Anträge ist für den 28. Februar geplant.


      Zitat Quartalsbericht Seite 4:
      Dabei handelt es sich um Anträge, die nach
      dem rechtsgültigen Urteil gestellt wurden.
      Erst nach einer richterlichen Entscheidung
      über diese Anträge
      (also nun der 28. Februar)
      beginnt die Berufungsfrist. Sie dauert 30 Tage.


      Welche Berufungsfrist ? gegen was kann berufen werden ?
      Ist das Urteil auch noch nicht in trockenen Tüchern ?
      Avatar
      schrieb am 18.01.05 16:48:17
      Beitrag Nr. 10 ()
      Neben den erwähnten Beteiligungen besitzt Samaha
      auf jeden Fall eine Immobilie im Wert von ca. 4.5 Mio $
      (lt. eigener Aussage im Prozess Intertainment-Franchise)
      Avatar
      schrieb am 18.01.05 18:59:08
      Beitrag Nr. 11 ()
      das wird für ITN nicht wie das
      Hornberger ballern ausgehen.

      Aber das den Fachleuten wie Zen und anderen
      Spezis nun gleich völlig die Tastatur abhanden
      gekommen ist tut nicht Not.

      Zen ist doch egal, Du hast doch noch den Buchwert,
      ist doch auch ein Wert.
      Avatar
      schrieb am 18.01.05 19:05:19
      Beitrag Nr. 12 ()
      10,

      er hat allerdings ausgesagt, seine Schulden übersteigen den Wert des Anwesens.

      Wenns ums pfänden geht, sind andere vor ITN dran.
      Avatar
      schrieb am 18.01.05 19:27:45
      Beitrag Nr. 13 ()
      #12

      Warum hat er dann nicht Privatinsolvenz angemeldet?
      Avatar
      schrieb am 18.01.05 19:30:46
      Beitrag Nr. 14 ()
      gibts ein Gesetz, nachdem das Vorschrift ist? Denke nicht.
      Avatar
      schrieb am 18.01.05 19:36:12
      Beitrag Nr. 15 ()
      Sicherlich nicht. Er kann nur, wie in Deutschland, gezwungen werden
      seine Vermögensverhältnisse offenzulegen.
      Erst dann weiß der Gläubiger ob noch etwas zu holen ist
      oder nicht.
      Avatar
      schrieb am 18.01.05 19:37:31
      Beitrag Nr. 16 ()
      @CK2004

      warum sollte er ?
      würdest Du einfach private Insolvenz anmelden,
      nur weil Du ein paar Schulden hast ?

      Soll doch der, der was von Dir will die Sache vorantreiben.
      Avatar
      schrieb am 18.01.05 19:40:47
      Beitrag Nr. 17 ()
      Als erstes kommen immer die Finanzer. Wenn danach noch was übrigbleibt, der Rest.
      Avatar
      schrieb am 18.01.05 20:19:56
      Beitrag Nr. 18 ()
      Sicherlich kann man davon ausgehen, dass die Comercia
      und sonstige Forderungen in erheblicher Höhe bei Franchise
      angemeldet haben (und zwar vorrangig!über Abtretungen etc.)
      Ich glaube nicht daran, dass ITN an Gelder der Franchise
      kommen wird.

      Trotzdem sehe ich die Chancen für ITN an Geld zu kommen positiv (aber nicht bei Franchise und Samaha und Konsorten)
      Im Schiedsverfahren werden folgende Dinge geklärt.
      - Hat ITN einen Anspruch gegenüber Comerica auf Schadensersatz wegen Betruges aus dem Francise-Verfahren. (zumindestens noch nicht eindeutig entschieden und damit fraglich)
      - Hat ITN einen Anspruch gegenüber Comercia auf Rückerstattung der Anzahlungen (dies ist schon wahrscheinlicher)
      - Hat Comercia einen Anspruch gegenüber ITN auf Restzahlung zur Vertragserfüllung (ebenso wahrscheinlich). In diesem Fall hat ITN aber gegenüber dem KI einen Anspruch auf Herausgabe der Einspielerlöse einschließlich der Gewinne, was als Summe warscheinlich geringer sein wird als der Rückerstattungsanspruch - aber immerhin etwas

      Das Schiedsverfahren wird voraussichtlich positiv für ITN
      entschieden werden. Aber ich befürchte, dass die Summen, die hier im Thread genannt wurden erheblich über dem Ergebnis des Schiedsverfahrens liegen.
      Avatar
      schrieb am 28.01.05 12:18:19
      Beitrag Nr. 19 ()
      Da gehen auf einmal wieder Stücke über den Tisch.
      Sickern event. schon News über den Ausgang des Schichtsgerichtsverfahren durch?
      Avatar
      schrieb am 28.01.05 12:44:11
      Beitrag Nr. 20 ()
      Eine Hotline so das Ding mit Ziel von 25,00 Euro
      pushen.

      Ich sage lieber nicht welche, aber 5,00 Euro würden mir schon reichen.


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