Darlehenszins abzugsfähig bei Kapitalerträgen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 18.01.05 16:35:43 von
neuester Beitrag 18.01.05 18:14:18 von
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Hallo,
wie seht Ihr meine Problem:
Habe letztes Jahr einen Kredit der Hausfinanzierung umgeschuldet.
Ich hätte zwar das Geld gehabt - allerdings in Bundesschatzbriefen investiert zu 5,0 %. Also hab ich den Bundesschatzbrief unangetastet gelassen und lieber einen kurzfristigen Kredit (2 Jahre zu 3,5 %) aufgenommen.
Da ich die Zinserträge versteuern muß - möchte ich im Gegenzug die Darlehenszinsen als Werbungskosten abziehen.
Ist dies möglich, obwohl das Darlehen ja als Anschlußfinanzierung für den Hausbau gedacht war.
Allerdings mache ich hiermit ja 1,5 % Zinsgewinn!!!!
Für Meinungen und Antworten bereits an dieser Stelle vielen Dank
Grüße
OKP
wie seht Ihr meine Problem:
Habe letztes Jahr einen Kredit der Hausfinanzierung umgeschuldet.
Ich hätte zwar das Geld gehabt - allerdings in Bundesschatzbriefen investiert zu 5,0 %. Also hab ich den Bundesschatzbrief unangetastet gelassen und lieber einen kurzfristigen Kredit (2 Jahre zu 3,5 %) aufgenommen.
Da ich die Zinserträge versteuern muß - möchte ich im Gegenzug die Darlehenszinsen als Werbungskosten abziehen.
Ist dies möglich, obwohl das Darlehen ja als Anschlußfinanzierung für den Hausbau gedacht war.
Allerdings mache ich hiermit ja 1,5 % Zinsgewinn!!!!
Für Meinungen und Antworten bereits an dieser Stelle vielen Dank
Grüße
OKP
Wenn es sich beide Male um Privatvermögen handelt, sollte es so sein.....ist es aber nicht.
Hättest Du die Bundesschätze über einen Kredit finanziert, wäre es kein Problem, die Zinsen hier gegeneinander zu verrechnen.
Auf den Zinsen aus dem (nicht vermieteten) Hausbau bleibst du steuerlich sitzen.
Hättest Du die Bundesschätze über einen Kredit finanziert, wäre es kein Problem, die Zinsen hier gegeneinander zu verrechnen.
Auf den Zinsen aus dem (nicht vermieteten) Hausbau bleibst du steuerlich sitzen.
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