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    Es ist Zeit für ein Antidiskriminierungsgesetz - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.01.05 16:43:03 von
    neuester Beitrag 27.01.05 09:27:49 von
    Beiträge: 24
    ID: 945.198
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      schrieb am 19.01.05 16:43:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      Rot-Grün legt Anti-Diskriminierungsgesetz vor

      16.12.2004

      - Grünen-Geschäftsführer hebt "historische Dimension" hervor
      In Deutschland soll künftig ein umfassender Schutz vor Diskriminierung in der Arbeitswelt und dem Geschäftsverkehr gelten. Das in Berlin von der rot-grünen Koalition vorgelegte Antidiskriminierungsgesetz verbietet eine Benachteiligung von Menschen aufgrund ihres Geschlechts, der ethnischen Herkunft, ihres Alters, der Religion oder ihrer sexuellen Identität. Bei der Bundesregierung soll zudem eine Antidiskriminierungsstelle eingerichtet werden.

      Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sprach von einem "tragfähigen Kompromiss für die Umsetzung der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien". Die nach einem mehrjährigen Streit zwischen SPD und Grünen erzielte Einigung sieht vor, dass Menschen nicht wegen eines der definierten Diskriminierungsmerkmale ein Arbeitsplatz verweigert werden darf, oder sie ein geringeres Einkommen erhalten. Im zivilrechtlichen Teil sieht der Gesetzentwurf einen umfassenden ethnischen Diskriminierungsschutz vor, und zwar für fast alle Verträge des Wirtschaftsverkehrs.

      Im Hinblick auf Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexuelle Identität gilt der Diskriminierungsschutz für so genannte Massengeschäfte und privatrechtliche Versicherungen. Das bedeutet konkret, dass Behinderten kein Hotelzimmer mehr verweigert werden darf. Versicherungen dürfen schwule Männer nicht mehr wegen eines angeblich erhöhten Aids-Risikos abweisen. Anbieter von Massengeschäften dürfen nicht mehr wie bisher willkürliche Altersbeschränkungen festlegen. Wer eine Diskriminierung erleidet, kann Schadenersatz oder Schmerzensgeld einklagen. Eine strafrechtliche Verfolgung sieht der Gesetzentwurf nicht vor.

      Die künftige Antidiskriminierungsstelle soll nach den Plänen von Rot-Grün beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingerichtet werden. Eine Zustimmung des Bundesrates ist für die Neuregelung, die im Januar in den Bundestasg eingebracht werden soll, nicht erforderlich.

      Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, sprach von einer "historischen Dimension" der Neuregelung. Die FDP kritisierte die Gesetzesvorlage von Rot-Grün als "handwerklich mangelhaft". Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßte das Antidiskriminierungsgesetz als deutlichen Fortschritt für Homosexuelle.
      Avatar
      schrieb am 19.01.05 16:44:43
      Beitrag Nr. 2 ()
      was ein scheiss!
      Avatar
      schrieb am 19.01.05 16:47:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      Und viele sind dafür:



      Islamrat fordert Anti-Diskriminierungsgesetz

      Der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland fordert mit Nachdruck die Einführung eines Anti-Diskriminierungsgesetzes in Deutschland, das Einwanderern erlaubt, sich rechtlich gegen Benachteiligung und ihre Folgen zu wehren. Allein mit Lippenbekentnissen ein Klima der Toleranz und des gegenseitigen Respekts zu schaffen und mit Worthülsen gegen Ausländerfeindlichkeit und Rassismus zu Felde zu ziehen reicht nicht aus.


      Vielmehr bedarf es der Festschreibung eines Anti-Diskriminierungsgesetzes, das in einigen europäischen Staaten, wie z. B. in Großbritannien, bereits erfolgreich zur Anwendung kommt.

      Nach wie vor werden in Deutschland Menschen aufgrund ihrer Herkunft oder ihrer religiösen Überzeugung , sei es im alltäglichen Leben oder am Arbeitsplatz, diskriminiert. Manchen MigrantInnen wird sogar heute noch aufgrund ihrer Bekleidung, die Übernahme in ein Arbeitsverhältnis verweigert. Diese Form der Diskriminierung verunsichert und demotiviert Minderheiten und führt schließlich zu deren Abschottung. Das aber gerade kann nicht im Interesse der deutschen Gesellschaft und des friedlichen Zusammenlebens aller ihrer Bürger sein. Der Staat und die Verantwortlichen in dieser Gesellschaft sollten Integration im Wortsinne als Pflichtaufgabe verstehen, die nun endlich in die Praxis umgesetzt werden muss.
      Nach der festen Überzeugung des Islamrats sollte der Schutz von Minderheiten vor religiöser und sozio-kultureller Diskriminierung ein selbstverständliches Ziel in einer rechtsstaatlichen Demokratie sein. Radikalen und antidemokratischen Kräften kann nur dann das Wasser abgegraben werden, wenn Minderheiten die Möglichkeit erhalten, als mündige Bürger gegen jene gesetzlich vorzugehen.

      Die Einführung eines Anti-Diskriminierungsgesetzes würde ein solches Vorgehen erheblich erleichtern.


      Hasan Özdogan

      Ratsvorsitzender

      Bonn, 13.07.2001






      Das Antidiskriminierungsgesetz kommt!
      DBR begrüßt, dass Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden

      (6. Mai 2004) Der Vorsitzende des Sprecherrats des Deutschen Behindertenrats (DBR), Walter Hirrlinger, begrüßt die Entscheidung des Bundesjustizministeriums (BMJ), Menschen mit Behinderungen in seinem Entwurf zum Antidiskriminierungsgesetz zu berücksichtigen.

      "Menschen mit Behinderungen werden in vielen Bereichen des privaten Rechtsverkehrs diskriminiert, beispielsweise beim Abschluss von Versicherungen. Seit Jahren kämpfen die Interessenvertreter deshalb für ein Antidiskriminierungsgesetz. Der konsequente Einsatz wird nun belohnt", erklärte Hirrlinger.


      Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen gehören zum Alltag - ein Antidiskriminierungsgesetz würde ihre Position stärken. (Foto: Sabine Kohls)
      Auf der Protestveranstaltung des DBR am 5. Mai im BMJ hat der Parlamentarische Staatssekretär, Alfred Hartenbach, kund getan, dass Menschen mit Behinderungen in dem Gesetzentwurf berücksichtigt werden. Den Behindertenverbänden versicherte er, sie in das weitere Gesetzgebungsverfahren einzubinden.

      "Jetzt kommt es darauf an, dass die Verbände intensiv mitarbeiten können. Das sind wir aus der Zusammenarbeit mit anderen Ressorts gewöhnt. Denn nur wenn die Experten in eigener Sache einbezogen werden, ist gewährleistet, dass auch ein vernünftiges Gesetz im Sinne der Betroffenen dabei heraus kommt", sagte Hirrlinger.

      Verantwortlich: Tanja Schäfer
      Avatar
      schrieb am 19.01.05 16:48:32
      Beitrag Nr. 4 ()
      volker beck ist neben tritt ihn, claudia roth, marie-louise beck, steinewerfer fischer, rezzo steh auf dem schlauch, kohle-bendit und anderen gesinnungsgenossen die größte gefahr dür deutschland.

      oberhof
      Avatar
      schrieb am 19.01.05 16:48:35
      Beitrag Nr. 5 ()
      "Die künftige Antidiskriminierungsstelle soll nach den Plänen von Rot-Grün beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingerichtet werden. "

      ich fordere mit sofortiger wirkung ein bundesministerium für männer. andernfalls prozess am hals!

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      Avatar
      schrieb am 19.01.05 16:51:07
      Beitrag Nr. 6 ()
      Viele aber auch dagegen:



      Wirtschaft erwartet Benachteiligung durch Antidiskriminierungsgesetz Hundt: Überzogen und unkalkulierbare Risiken - BDA erwartet Klagewelle - Freitag

      Berlin (AP) Die Arbeitgeber haben das von Rot-Grün auf den Weg gebrachte Antidiskriminierungsgesetz als völlig überzogen und finanziell unkalkulierbar zurückgewiesen. Der Gesetzentwurf stelle einen gravierenden Eingriff in die Privatautonomie und das Arbeitsrecht dar, erklärte Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt am Mittwoch in Berlin. «Diskriminierungen sind schon heute verboten», betonte er. Sie stellten kein Problem in der betrieblichen Wirklichkeit dar.

      Mit dem Gesetz soll nach den Vorstellungen der Koalition ein wirksamerer Schutz beispielsweise vor Einschüchterungen oder Beleidigungen am Arbeitsplatz oder bei sexueller Belästigung erreicht werden. Das Gesetzesvorhaben setzt eine EU-Richtlinie um. Es soll am Freitag in erster Lesung im Bundestag beraten werden. Der Bundesrat muss nicht zustimmen. Außerdem sieht das Gesetz die Einrichtung eines Antidiskriminierungsbeauftragten im Bundesfamilienministerium vor.

      Nach Einschätzung von Hundt wird das Antidiskriminierungsgesetz ein «Eldorado für Rechtsanwälte». «Wir brauchen kein Beschäftigungsprogramm für Rechtsanwälte, sondern praktikable Regelungen für unsere Betriebe», betonte er. Auf besondere Kritik stieß, dass der rot-grüne Vorstoß über die EU-Richtlinie hinausgehe.

      Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände, Reinhard Göhner, befürchtet, dass mit dem Gesetz «Missbrauch Tür und Tor geöffnet wird». Der berechtigte Schutz vor Diskriminierung gehe mit dem rot-grünen Vorstoß «nach hinten los». Außerdem seien Beschäftigte vor Diskriminierung schon nach geltendem Recht hinreichend geschützt.

      Die Arbeitgeber kritisierten vor allem, dass sie künftig die Beweislast dafür tragen sollten, dass nicht diskriminiert worden sei. Gelinge dies nicht, müssten sie Arbeitnehmern und Bewerbern gegebenenfalls Schadensersatz und Entschädigung zahlen, sagte Hundt. Die Regelungen stellten Arbeitgeber auch bei der Begründung und Durchführung eines Arbeitsverhältnisses vor unkalkulierbare Risiken.

      Auch der Einzelhandel zeigte sich besorgt über die möglichen Auswirkungen eines Antidiskriminierungsgesetzes. Zukünftig werde es keinen Mitarbeiter mehr geben, der nicht in irgendeiner Weise diskriminiert oder benachteiligt sein könnte, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Einzelhandels (HDE), Holger Wenzel. «Denn schließlich geht das Antidiskriminierungsgesetz davon aus, dass Diskriminierungen im Arbeitsleben der Normalfall und nicht die Ausnahme sind.» Es sei dem Arbeitsmarkt nicht dienlich, wenn das Arbeitsrecht solche Fußangeln erhalte.




      06 Januar 2005 - 15:12
      Antidiskriminierungsgesetz unverhältnismäßig
      VNW: Gesetzentwurf kompliziert und konfliktträchtig - Unkalkulierbare soziale Risiken


      Das Bundesfamilienministerium hat am 25. November 2004 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien (ADG) vorgelegt. Dieses sog. Antidiskriminierungsgesetz soll Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder sexuellen Ausrichtung verhindern bzw. beseitigen.

      Unter den ethnischen Diskriminierungsschutz fallen auch Mietverträge, die unsere Mitgliedsunternehmen mit ihren Mietern schließen. Nach dem Gesetzentwurf hat der abgewiesene Mieter einen Anspruch auf Vertragsabschluss sowie möglicherweise Schadensersatzansprüche für Vermögensschäden wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts. Endlose Rechtsstreitigkeiten sind vorprogrammiert, das Gegenteil der immer wieder beschworenen Deregulierung.

      VNW-Verbandsdirektor Dr. Joachim Wege: „Mit diesem Gesetzentwurf wird unverhältnismäßig in die Vertragsfreiheit unserer Unternehmen eingegriffen. Das Ziel ist gut, der vorgelegte Gesetzentwurf schießt in typisch deutscher Manier kompliziert und konfliktträchtig über das Ziel hinaus. Das Wohnungsunternehmen soll nicht mehr frei entscheiden können, mit welchem Interessenten es einen Mietvertrag abschließt. Beispielsweise können sie nicht mehr Mietbewerber ablehnen, um zur Vermeidung von sozialen Brennpunkten bestimmte Wohngebiete zu durchmischen. Sie haben damit nicht mehr die Möglichkeit, funktionierende Nachbarschaften sowie den sozialen Frieden in ihren Quartieren durch eine ausgewogene Belegung der Wohnungen zu erhalten. Die Bemühungen der Bundesregierung und der Wohnungswirtschaft zur Schaffung sozial stabiler Bewohner- und Siedlungsstrukturen werden durch den Gesetzentwurf ad absurdum geführt. Im Gegenteil: Es drohen Ausländergettos oder ethnische Spannungen in einem Treppenhaus, die unkalkulierbare soziale Risiken produzieren können.“

      Für die wohnungswirtschaftliche Praxis einer sozial und ethnisch ausgewogenen Belegung von Wohngebäuden und Quartieren müsse auch zukünftig die Vertragsfreiheit gelten. Unsere Mitgliedsunternehmen können für eine dem gesellschaftlichen Frieden dienende Belegungspraxis ihrer Bestände nicht permanent riskieren, sich vor Gerichten rechtfertigen zu müssen oder gar schadensersatzpflichtig zu machen. Eine Beweislastumkehr stellt die Dinge auf den Kopf.

      Quelle: Mitteilung des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. v. 05.01.05
      Avatar
      schrieb am 19.01.05 16:53:04
      Beitrag Nr. 7 ()
      Tatsache ist wohl, dass das neue Gesetz zahlreiche völlig neue Rechtssituationen schafft.

      Für Vermieter und für Unternehmen wird`s äußerst unangenehm.
      Avatar
      schrieb am 19.01.05 16:57:44
      Beitrag Nr. 8 ()
      Die Grünen können immer viel fordern .. schliesslich liegen sie zeitlebens immer anderen auf der Tasche :mad:
      Avatar
      schrieb am 19.01.05 17:03:20
      Beitrag Nr. 9 ()
      nie wieder frauen- oder behindertenquote!

      sobald das durch ist, bewerbe ich mich als playboymodel. (m.,168cm, 110 kg)
      Avatar
      schrieb am 19.01.05 17:11:31
      Beitrag Nr. 10 ()
      #9

      Allerhöchste Zeit für Männerparkplätze :laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.01.05 17:13:11
      Beitrag Nr. 11 ()
      # 3

      Islamrat fordert Anti-Diskriminierungsgesetz

      Na ja, die haben es garade nötig.


      Ich bin ja nicht unbedingt gegen so ein Anti-Diskriminierungsgesetz, aber wäre eine Steuergesetzvereinfachung, eine wirkliche Entbürokratisierung usw. nicht wichtiger :confused::confused::confused::confused:
      Avatar
      schrieb am 19.01.05 17:27:51
      Beitrag Nr. 12 ()
      Steuergesetzvereinfachung :laugh:

      das interessiert die Grünen einen feuchten Scheiss :eek:
      Avatar
      schrieb am 19.01.05 17:36:00
      Beitrag Nr. 13 ()
      # 12 kabbes

      Ich würde dir ja gerne widersprechen.

      Die Scheiße ist nur, du hast recht.

      Es ändert aber nichts daran, dass eine Steuervereinfachung für dieses Land viel wichtiger wäre.
      Avatar
      schrieb am 19.01.05 17:40:40
      Beitrag Nr. 14 ()
      Ich diskrminiere jeden den ich für richtig halte,
      aus Gründen die ich für richtig halte.

      Ich brauche keine Gesinnnungsaufsicht, mir vorzuschreiben,
      ob und wen ich diskriminiere. Das ist Faschismus.
      Avatar
      schrieb am 19.01.05 17:47:07
      Beitrag Nr. 15 ()
      ich finde das gesetz ist wirklich dringend notwendig!

      ich habe keine lust mehr mir meinen lebensunterhalt mit arbeiten zu verdienen. sobald das in kraft getreten ist, werde ich mich reich klagen.
      Avatar
      schrieb am 19.01.05 17:54:50
      Beitrag Nr. 16 ()
      23552,

      ohne Zweifel!
      Avatar
      schrieb am 19.01.05 17:58:22
      Beitrag Nr. 17 ()
      Als ob ein solches Gesetz etwas an der Diskriminierung ändern würde...
      ...im Bedarfsfall werden sich die Diskriminierenden nur andere
      Begründungen einfallen lassen müssen. :(


      Aber an alle ALG II-Empfänger in den "neuen Bundesländern":
      Bundesregierung verklagen wegen Diskriminierung nach der Herkunft!
      (Denn der niedrigere Regelsatz ist ja nicht wirklich mit geringeren
      Lebenshaltungskosten zu rechtfertigen...)
      Avatar
      schrieb am 19.01.05 18:00:03
      Beitrag Nr. 18 ()
      ein weiterer Rot-Grüner Meilenstein nach dem Dosenpfand

      :rolleyes:


      Jetzt wird wieder mehr investiert in Deutschland!

      Das schafft Vertrauen


      Danke Gerd
      Avatar
      schrieb am 19.01.05 18:13:41
      Beitrag Nr. 19 ()
      :laugh::laugh::laugh:

      Hakenkreuzsymbolik soll demnächst europaweit verboten werden.

      Auch eine Diskriminierung, oder ?



      Ist Diskriminierungssymbolik, wie etwa das Kopftuch - Symbol für die Minderwertigkeit von Frauen, und Festlegung auf ein enges geschlechtsspezifisches und rassistisches Rollenkorsett, von der Antidiskriminierung ausgenommen ?

      Natürlich !!!!

      Aber warum sind dann Hakenkreuze nicht mehr erlaubt ?
      Oder warum ist Sichel und Hammer erlaubt - wo in den Gulags Millionen elend verreckt sind ?


      Wieder so ein grüner Wahnsinn, auf dem letztlich faschistoider Mist bestens gedeiht.
      Avatar
      schrieb am 19.01.05 18:24:22
      Beitrag Nr. 20 ()
      #19

      als hinduist warte ich nur darauf. denn:



      Swastika, Sonnenrad, Lauburu, Hakenkreuz oder auch Kreuz des Kosmos,


      ist eines, um nicht zu sagen auch das älteste Symbol, der uns bekannten Menschheitsgeschichte. Es ist ein heiliges, immer gültiges, göttliches Symbol, welches uns aus vorgeschichtlichen Kulturen und Religionen in die heutige Zeit überliefert wurde. Als gemeinsames Erbe der Menschheit, als das Bindeglied fast aller entwickelten Kulturen, konnte es auch nicht nur in Deutschland, sondern auch weltweit noch bis zum Anfang unseres Jahrhunderts als das überlieferte heilige Zeichen für die höchste Erkenntnisfähigkeit des Menschen verehrt werden. Es steht als Symbol der sich ausdehnenden Galaxien und des Universums für den relativen Bereich des Lebens.


      Die Swastika ist gleich fünfmal im Falun Symbol enthalten.
      Dieses Bild des Falun ist der Kosmos in Miniatur; er hat in den anderen Räumen auch seine Existenzformen und Umwandlungsprozesse, deshalb sage ich, daß er eine Welt ist. Wenn sich der Falun im Uhrzeigersinn dreht, kann er von selbst die Energie aus dem Kosmos aufnehmen; wenn er sich gegen den Uhrzeigersinn dreht, kann er Energie abgeben.
      Zitat Li Honghzi




      http://www.swastika-info.com/
      Avatar
      schrieb am 20.01.05 09:20:07
      Beitrag Nr. 21 ()
      Text von heute aus der Wirtschaftswoche.


      Hundt warnt vor Gleichbehandlungsgesetz


      Die Arbeitgeber haben vor gravierenden negativen Folgen des geplanten Antidiskriminierungsgesetzes für die Wirtschaft gewarnt. Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt sagte, der Gesetzentwurf der rot-grünen Koalition sei bürokratisch, überzogen und für die Unternehmen unkalkulierbar. Besonders kleine und mittlere Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung würden mit dem Gesetz zusätzlich und unnötig belastet.
      huh BERLIN. Hundt forderte SPD und Grüne auf, die geplanten Maßnahmen auf das zu beschränken, was der deutsche Gesetzgeber wegen entsprechender EU-Richtlinien zwingend umsetzen müsse. Auch die Union und die FDP kritisierten den Gesetzentwurf.

      Das Antidiskriminierungsgesetz wird morgen in den Bundestag eingebracht. Es soll in der ersten Jahreshälfte verabschiedet werden. Die Zustimmung des unionsdominierten Bundesrats ist nicht erforderlich. Mit dem Vorhaben will die Koalition Benachteiligungen wegen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder von Homosexualität verhindern. Die neuen Vorschriften sollen sowohl im Arbeitsleben als auch in Massengeschäften des Alltags gelten. Als solche definiert der Entwurf Verträge, die „typischerweise ohne Ansehen der Person zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zu Stande kommen“, beispielsweise Versicherungsverträge oder Vermietungen durch eine große Wohnungsgesellschaft. Der Gesetzentwurf, den federführend Bundesfamilienministerin Renate Schmidt (SPD) ausgearbeitet hat, geht deutlich über die Richtlinien der EU hinaus. Diese verbieten nur eine Diskriminierung wegen der Rasse oder der ethnischen Herkunft.

      Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Reinhard Göhner, kritisierte, der Gesetzentwurf sei extrem kompliziert. Er werde wegen einer Fülle unbestimmter Rechtsbegriffe zu einem Beschäftigungsprogramm für Juristen werden. Hundt erläuterte, dass ein Arbeitgeber künftig die Beweislast dafür tragen müsse, dass er nicht diskriminiert habe, wenn ein Arbeitnehmer dies behaupte. Sollte ihm der Entlastungsbeweis nicht gelingen, dann müsse er Arbeitnehmern oder Bewerbern um eine Stelle gegebenenfalls Schadensersatz und Entschädigung zahlen. Zudem solle der Arbeitgeber auch dann haften, wenn Dritte, zum Beispiel Kunden oder Lieferanten, einen Arbeitnehmer diskriminieren. Göhner nannte als Beispiel, dass ein Betrunkener die Kassiererin in einem Supermarkt beschimpfe. Der Arbeitgeber müsse „geeignete Maßnahmen“ ergreifen, um dies zu verhindern, doch was darunter zu verstehen sei, werde in dem Gesetzentwurf nicht präzisiert.

      Ein in dem Entwurf vorgesehenes Klagerecht des Betriebsrats oder der Gewerkschaft auch ohne Einverständnis des Arbeitnehmers könne zu „einer Art Sittenpolizei“ in den Betrieben führen, warnte Göhner. Zwar werde dies in vielen Betrieben ohne Bedeutung sein. Doch das Gesetz sei missbrauchsanfällig. Göhner: „Es löst Probleme, wo es keine gibt, und schafft dadurch neue“. Der Schutz im Zivil- und Arbeitsrecht vor Diskriminierung reiche aus.

      Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Karl-Josef Laumann, kritisierte das Antidiskriminierungsgesetz als einen Anschlag auf die Vertragsfreiheit in Deutschland. Alle Bemühungen um eine Liberalisierung des Arbeitsrechts würden dadurch ausgehebelt. FDP-Fraktionschef Wolfgang Gerhardt bezeichnete den Entwurf als „gut gemeint, aber völlig lebensfremd“.


      20.01.2005
      Avatar
      schrieb am 20.01.05 10:24:16
      Beitrag Nr. 22 ()
      Avatar
      schrieb am 25.01.05 18:11:05
      Beitrag Nr. 23 ()
      25. Januar 2005

      BIZARRER STREIT

      Hindus wehren sich gegen Hakenkreuz-Verbot

      In Großbritannien machen Hindus gegen Pläne des Europa-Parlaments mobil, das Hakenkreuz in der ganzen EU zu verbieten. Das Kreuz, unter dem die Nazis Europa in Schutt und Asche legten, hat für die Religionsgemeinschaft eine viel ältere Tradition: Es gilt ihren Gläubigen seit Jahrtausenden als Symbol für Glück und Frieden.


      Kinder in der nordindischen Stadt Chandigarh zünden anlässlich eines Hindu-Festes Kerzen an, die in der Form eines Hakenkreuzes aufgestellt sind


      London - "Wir haben uns entschieden, das Hakenkreuz zurückzufordern", sagte Ramesh Kallidai, Generalsekretär des Hindu-Forums, das etwa 700.000 Hindus in Großbritannien vertritt. Adolf Hitler habe das religiöse Symbol bloß gestohlen und für seine Partei zweckentfremdet, sagte Kallidai: "Seit 5000 Jahren wirbt es für das Leben. Es bringt Glück und bewahrt vor Unheil." So male man in seiner Heimat beispielsweise Babys nach dem ersten Schneiden der Haare ein Hakenkreuz auf den Kopf, um sie vor Unglück zu beschützen. "Sie finden das Symbol auf Haustüren, Hochzeitskarten und Heiligenbildern", sagte Kallidai gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters.

      Anlass der Hindu-Sympathie-Kampagne für das Hakenkreuz ist eine Initiative von Europa-Abgeordneten, die ein europaweites Verbot des als Nazi-Insignie bekannt gewordenen Zeichens gefordert haben. Die Debatte war durch einen misslangen Scherz des britischen Prinzen Harry ausgelöst worden, der in einem Nazi-Kostüm auf einer Party aufgetreten war. Auch bei der Europäischen Kommission ist die Verbotsidee der EU-Parlamentarier auf Wohlwollen gestoßen. Die Initiative sei es wert, dass man sich darüber Gedanken mache, hieß es aus Brüssel.

      Wie Kallidai versicherte, dass er nicht das Andenken an die Juden verletzen wolle, die dem Holocaust zum Opfer gefallen seien: "Für einen Hindu ist der Missbrauch des Hakenkreuzes genauso abstoßend wie für jeden anderen Menschen." Dennoch wehrt sich der Glaubensvertreter gegen die Gleichsetzung des Hakenkreuzes mit einer rassistischen Gesinnung: "Es ist, als würde man sagen `Der Ku Klux Klan verbrennt Kreuze, also lasst uns weltweit die Verwendung von Kreuzen verbieten.`"

      Das Hindu-Forum sei nach dem Bekanntwerden des Verbotsvorhabens mit Anrufen zu dem geplanten Verbot geradezu überschwemmt worden, berichtete Kallidai. "Falls es in Kraft träte, würde es bedeuten, dass Hindus einen Gesetzesverstoß riskieren, wenn sie wie seit 5000 Jahren das Hakenkreuz zu religiösen Zwecken verwenden."

      Jüdische Gemeinde bleibt skeptisch

      Das Hindu-Forum startete daher eine Medien-Kampagne, um auf seine Sorgen aufmerksam zu machen. Inzwischen haben die Glaubenslobbyisten die Unterstützung von Abgeordneten des britischen und des europäischen Parlaments gewonnen. Nun stehen eine große Konferenz in London und zahlreiche landeweite Workshops auf dem Programm, um die Öffentlichkeit für das Problem zu sensibilisieren. "Wir haben bereits mit dem Rat der britischen Juden gesprochen und wollen einen Dialog mit ihnen", heißt es von Seiten der Hindus. "Jeder muss verstehen, dass das Hakenkreuz nichts mit Hass zu tun hat, sondern allein der Anbetung dient."

      Die jüdische Gemeinde jedoch zeigte sich der Kampagne gegenüber skeptisch. "Wir respektieren den Wunsch des Hindu-Forums nach dem Hakenkreuz", betonte ein Sprecher des Jüdischen Rats, "aber wir warnen davor, dass Neo-Nazis und Rassisten das Kreuz weiterhin als wirksames Symbol des Hasses verwenden."

      Generalsekretär Kallidai weiß, dass er für sein Anliegen noch lange wird kämpfen müssen: "Es ist ein steiler Weg, denn ein 5000 Jahre altes Zeichen ist vor 65 Jahren mit Hass, Zerstörung und Fremdenfeindlichkeit verbunden worden." Bis diese Assoziationen abgebaut seien, würde es wohl noch viele Jahre dauern.
      http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,338533,00.html
      Avatar
      schrieb am 27.01.05 09:27:49
      Beitrag Nr. 24 ()
      Wortmeldung
      Diskriminierung
      Egalitaristen geraten bei der Erwähnung dieses Wortes in Wallung.

      Diskriminierung. Sie gilt als Todsünde wider den Geist der Gleichheit.
      WirtschaftsWoche-Autor Christian Deysson
      WORTMELDUNG


      Philosoph Die Absolutisten der Egalität gebrauchen es mit erhobenem Zeigefinger und verpassen ihm meist die Vorsilbe „Anti-“. Logisch. Wer Gleichheit zum Dogma macht und daraus einen Auftrag zur Gleichmacherei herleitet, für den muss das lateinische Substantiv discrimen ein Greuel sein. Es bedeutet wörtlich Unterschied, Abstand, Entfernung. Naturwissenschaftler verwenden das Wort, wenn es darum geht, Dinge klar voneinander zu unterscheiden.

      Das ganze Leben besteht aus Unterscheidungen. Auch Wahlen sind Diskriminierungsveranstaltungen: Mit seiner Stimme für einen Kandidaten „diskriminiert“ der Wähler die Gegenkandidaten. Das gilt noch mehr fürs private und geschäftliche Leben, wo die Menschen zu Recht fortwährend diskriminieren, sprich: sich ihren Umgang sorgfältig aussuchen.

      Wer nicht mehr diskriminieren, also unterscheiden darf, mit wem er privat oder geschäftlich zu tun haben möchte, der hat schon einen Teil seiner Freiheit verloren. Deshalb ist staatlich verordnete „Antidiskriminierung“ so bedenklich. Ungesund ist sie obendrein: Wer nicht mehr unterscheiden kann oder darf, der leidet früher oder später unter Atrophie des Unterscheidungsvermögens.

      CHRISTIAN DEYSSON
      26.01.2005


      Aus der Wirtschaftswoche


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