checkAd

    Frage an NATALY und Experten..Geld zurück vom Steuerber.?! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.01.05 20:12:20 von
    neuester Beitrag 21.01.05 08:00:25 von
    Beiträge: 12
    ID: 945.285
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 557
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 19.01.05 20:12:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ganz kurz vorausschicken möchte ich, daß ich meinen "Steuerberater" persönlich sowieso nicht leiden kann, da er meiner Meinung nach ein Aufschneider und Quatscher ist. Das ich ihn habe, hat Gründe, die auszuführen jetzt zu lang sind. Seine Mitarbeiter sind jedoch sehr umgänglich und ich denke im großen und Ganzen auch sehr kompetent.

      Nun zum Problem:

      Im Jahre 2003 hat der Steuerberater unseren "Umsatz geschätzt", um auf Grundlage dieser Schätzung seine Gebühren zu berechnen für die Rechnungen die er uns monatlich schreibt.

      Dieser Umsatz kam mir damals erschreckend zu hoch vor und ich fragte ihn auch danach. "Natürlich wäre dies kein Problem", da ich ja etwas zurückerhalten würde, wenn dieser Umsatz nicht nicht erreicht wird."

      Nun wurde dieser Umsatz im ersten Jahr erwartungsgemäß verfehlt. Die aktuelle Januar-Rechnung ist entsprechend reduziert worden...nur von "Geld zurück" für das vergangene Jahr ist plötzlich keine Rede mehr und ich habe mir diese Aussage natürlich nicht schriftlich geben lassen, da ich ihn vertraut habe.

      Nun zu meiner Frage:

      es gibt unter Steuerberatern doch sicher so etwas wie "übliche " Vorgehensweisen

      Ist es also üblich, daß wenn der Klient den Umsatz nicht erreicht der Klient eine Gebührenrückerstattung erhält?

      Muss ich mich jetzt damit abspeisen lassen, daß der Steuerberater sicher sagen wird:

      "Nein Geld zurück gibt es nicht! Denn wenn Sie in diesem Jahr den Umsatz deutlich übertreffen werden, als den im Jahr 2004,dann müssen Sie auch nichts nachzahlen..."

      Ich kann mich aber ganz genau daran erinnern, daß er damals gesagt hat:

      Haben Sie den Umsatz verfehlt, gibt es Geld zurück...haben Sie ihn übertroffen, müssen Sie etwas nachzahlen...

      Ich wäre sehr dankbar für kompetente Beiträge/Antworten

      Gruß
      olcapri
      Avatar
      schrieb am 19.01.05 20:53:16
      Beitrag Nr. 2 ()
      Welche Leistungen hat denn der StB erbracht? Geht es um die Umsatzsteuer-Voranmeldungen?
      Avatar
      schrieb am 19.01.05 21:03:07
      Beitrag Nr. 3 ()
      ich habe einen sogenannten "Rundumvertrag" abgeschlossen..also Umsatzsteuervoranmeldungen, (lfd Buchhaltung), und Einkommenssteuererklärung.

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 19.01.05 22:16:59
      Beitrag Nr. 4 ()
      ???
      Avatar
      schrieb am 20.01.05 00:58:11
      Beitrag Nr. 5 ()
      Wieder eines "unserer" Sorgenkinder :laugh::laugh:

      Jede Handlung seines Steuerberaters wird hier im Board hinterfragt :laugh:

      Man muss sich nur seine anderen Threads durchlesen....und ich komme sehr schnell zu dem Entschluss: :cry::cry: :D:D

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,3900EUR -1,52 %
      +600% mit dieser Biotech-Aktie?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 20.01.05 09:29:28
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich nehme an, dass zu Beginn ein Vertrag abgeschlossen wurde. Ohne den genau durchzulesen, kann schwerlich etwas definitiv gesagt werden.
      Bist du rechtsschutzversichert?
      Avatar
      schrieb am 20.01.05 14:03:46
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wenn Du einen schriftlichen Pauschalhonorarvertrag abgeschlossen hast, ist die Kohle weg. Wenn nicht, geht es nach der Gebührenordnung. In diesem Fall bekommst Du zuviel gezahltes Geld zurück. Frage doch einfach Deinen StB ob ein schriftlicher Pauschalhonorarvertrag abgeschlossen wurde.
      Avatar
      schrieb am 20.01.05 14:19:09
      Beitrag Nr. 8 ()
      Zu #7:
      Eine Ausfertigung des Vertrags müsste bei olcapri liegen.
      Avatar
      schrieb am 20.01.05 15:14:42
      Beitrag Nr. 9 ()
      #8
      Wenn er eine Ausfertigung des Vertrages hat, kann er sich doch seine Frage selber beantworten:confused:
      Avatar
      schrieb am 20.01.05 22:51:53
      Beitrag Nr. 10 ()
      erst mal Danke für die Antworten...hm Vertrag...wenn ich dem Wort meines Steuerberaters nicht mehr trauen kann...wem soll ich dann noch trauen können?!

      habe trotzdem gute Karten..
      Avatar
      schrieb am 20.01.05 23:01:06
      Beitrag Nr. 11 ()
      Zu #7:
      Eine Ausfertigung des Vertrags müsste bei olcapri liegen.
      :confused:
      Sorry - aber das versteh ich nicht .





      Ich kann die Ausführungen zu 7 # nur bestätigen !
      Avatar
      schrieb am 21.01.05 08:00:25
      Beitrag Nr. 12 ()
      :laugh::laugh::laugh:

      Ich versteh es doch . Hatte beim Überfliegen nicht an einen Nicknamen gedacht. :laugh::laugh:


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Frage an NATALY und Experten..Geld zurück vom Steuerber.?!