Frage an NATALY und Experten..Geld zurück vom Steuerber.?! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 19.01.05 20:12:20 von
neuester Beitrag 21.01.05 08:00:25 von
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Ganz kurz vorausschicken möchte ich, daß ich meinen "Steuerberater" persönlich sowieso nicht leiden kann, da er meiner Meinung nach ein Aufschneider und Quatscher ist. Das ich ihn habe, hat Gründe, die auszuführen jetzt zu lang sind. Seine Mitarbeiter sind jedoch sehr umgänglich und ich denke im großen und Ganzen auch sehr kompetent.
Nun zum Problem:
Im Jahre 2003 hat der Steuerberater unseren "Umsatz geschätzt", um auf Grundlage dieser Schätzung seine Gebühren zu berechnen für die Rechnungen die er uns monatlich schreibt.
Dieser Umsatz kam mir damals erschreckend zu hoch vor und ich fragte ihn auch danach. "Natürlich wäre dies kein Problem", da ich ja etwas zurückerhalten würde, wenn dieser Umsatz nicht nicht erreicht wird."
Nun wurde dieser Umsatz im ersten Jahr erwartungsgemäß verfehlt. Die aktuelle Januar-Rechnung ist entsprechend reduziert worden...nur von "Geld zurück" für das vergangene Jahr ist plötzlich keine Rede mehr und ich habe mir diese Aussage natürlich nicht schriftlich geben lassen, da ich ihn vertraut habe.
Nun zu meiner Frage:
es gibt unter Steuerberatern doch sicher so etwas wie "übliche " Vorgehensweisen
Ist es also üblich, daß wenn der Klient den Umsatz nicht erreicht der Klient eine Gebührenrückerstattung erhält?
Muss ich mich jetzt damit abspeisen lassen, daß der Steuerberater sicher sagen wird:
"Nein Geld zurück gibt es nicht! Denn wenn Sie in diesem Jahr den Umsatz deutlich übertreffen werden, als den im Jahr 2004,dann müssen Sie auch nichts nachzahlen..."
Ich kann mich aber ganz genau daran erinnern, daß er damals gesagt hat:
Haben Sie den Umsatz verfehlt, gibt es Geld zurück...haben Sie ihn übertroffen, müssen Sie etwas nachzahlen...
Ich wäre sehr dankbar für kompetente Beiträge/Antworten
Gruß
olcapri
Nun zum Problem:
Im Jahre 2003 hat der Steuerberater unseren "Umsatz geschätzt", um auf Grundlage dieser Schätzung seine Gebühren zu berechnen für die Rechnungen die er uns monatlich schreibt.
Dieser Umsatz kam mir damals erschreckend zu hoch vor und ich fragte ihn auch danach. "Natürlich wäre dies kein Problem", da ich ja etwas zurückerhalten würde, wenn dieser Umsatz nicht nicht erreicht wird."
Nun wurde dieser Umsatz im ersten Jahr erwartungsgemäß verfehlt. Die aktuelle Januar-Rechnung ist entsprechend reduziert worden...nur von "Geld zurück" für das vergangene Jahr ist plötzlich keine Rede mehr und ich habe mir diese Aussage natürlich nicht schriftlich geben lassen, da ich ihn vertraut habe.
Nun zu meiner Frage:
es gibt unter Steuerberatern doch sicher so etwas wie "übliche " Vorgehensweisen
Ist es also üblich, daß wenn der Klient den Umsatz nicht erreicht der Klient eine Gebührenrückerstattung erhält?
Muss ich mich jetzt damit abspeisen lassen, daß der Steuerberater sicher sagen wird:
"Nein Geld zurück gibt es nicht! Denn wenn Sie in diesem Jahr den Umsatz deutlich übertreffen werden, als den im Jahr 2004,dann müssen Sie auch nichts nachzahlen..."
Ich kann mich aber ganz genau daran erinnern, daß er damals gesagt hat:
Haben Sie den Umsatz verfehlt, gibt es Geld zurück...haben Sie ihn übertroffen, müssen Sie etwas nachzahlen...
Ich wäre sehr dankbar für kompetente Beiträge/Antworten
Gruß
olcapri
Welche Leistungen hat denn der StB erbracht? Geht es um die Umsatzsteuer-Voranmeldungen?
ich habe einen sogenannten "Rundumvertrag" abgeschlossen..also Umsatzsteuervoranmeldungen, (lfd Buchhaltung), und Einkommenssteuererklärung.
Gruß
Gruß
???
Wieder eines "unserer" Sorgenkinder
Jede Handlung seines Steuerberaters wird hier im Board hinterfragt
Man muss sich nur seine anderen Threads durchlesen....und ich komme sehr schnell zu dem Entschluss:
Jede Handlung seines Steuerberaters wird hier im Board hinterfragt
Man muss sich nur seine anderen Threads durchlesen....und ich komme sehr schnell zu dem Entschluss:
Ich nehme an, dass zu Beginn ein Vertrag abgeschlossen wurde. Ohne den genau durchzulesen, kann schwerlich etwas definitiv gesagt werden.
Bist du rechtsschutzversichert?
Bist du rechtsschutzversichert?
Wenn Du einen schriftlichen Pauschalhonorarvertrag abgeschlossen hast, ist die Kohle weg. Wenn nicht, geht es nach der Gebührenordnung. In diesem Fall bekommst Du zuviel gezahltes Geld zurück. Frage doch einfach Deinen StB ob ein schriftlicher Pauschalhonorarvertrag abgeschlossen wurde.
Zu #7:
Eine Ausfertigung des Vertrags müsste bei olcapri liegen.
Eine Ausfertigung des Vertrags müsste bei olcapri liegen.
#8
Wenn er eine Ausfertigung des Vertrages hat, kann er sich doch seine Frage selber beantworten
Wenn er eine Ausfertigung des Vertrages hat, kann er sich doch seine Frage selber beantworten
erst mal Danke für die Antworten...hm Vertrag...wenn ich dem Wort meines Steuerberaters nicht mehr trauen kann...wem soll ich dann noch trauen können?!
habe trotzdem gute Karten..
habe trotzdem gute Karten..
Zu #7:
Eine Ausfertigung des Vertrags müsste bei olcapri liegen.
Sorry - aber das versteh ich nicht .
Ich kann die Ausführungen zu 7 # nur bestätigen !
Eine Ausfertigung des Vertrags müsste bei olcapri liegen.
Sorry - aber das versteh ich nicht .
Ich kann die Ausführungen zu 7 # nur bestätigen !
Ich versteh es doch . Hatte beim Überfliegen nicht an einen Nicknamen gedacht.
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