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    IKK Direkt senkt zum 1 Juli 2005 auf 12 % - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.01.05 16:25:39 von
    neuester Beitrag 21.01.05 19:35:23 von
    Beiträge: 3
    ID: 946.084
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      Avatar
      schrieb am 21.01.05 16:25:39
      Beitrag Nr. 1 ()
      Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen

      Zum Jahresbeginn haben wieder einige Krankenkassen ihre Beitragssätze angehoben. Nicht die IKK-Direkkt – unsere Versicherten können sich auf einen stabilen Beitragssatz verlassen, der zum 1. Juli 2005 aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung sogar auf 12,0 Prozent gesenkt wird.

      Wie sieht die gesetzliche Neuregelung ab 1. Juli 2005 aus?
      Avatar
      schrieb am 21.01.05 18:21:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      Zum 01.07.2005 senken alle gesetzl. Krankenversicherungen ihren Beitragssatz um 0,9 %. Im Gegenzug sind vom Arbeitnehmer das Krankengeld mit 0,5 % und der Zahnersatz mit 0,4 % zukünftig allein -also ohne Arbeitgeber-Anteil- zu finanzieren. Unter`m Strich also eine Beitragserhöhung um 0,45 %.
      Avatar
      schrieb am 21.01.05 19:35:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ok Danke.

      Jetzt ich bin ich schlauer:-)


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