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    Beamtenhaltung oder Höchststrafe für Unkündbarkeit - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.01.05 11:42:02 von
    neuester Beitrag 18.02.05 15:40:15 von
    Beiträge: 6
    ID: 946.511
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      schrieb am 24.01.05 11:42:02
      Beitrag Nr. 1 ()
      Der Standpunkt: Höchststrafe für Unkündbarkeit


      B eamte haben verglichen mit Beschäftigten in der Privatwirtschaft einen großen Vorteil: Sie sind praktisch unkündbar, solange sie keine silbernen Löffel stehlen. Selbst wenn es für einen Beamten keine Verwendung mehr gibt, weil sein Arbeitsplatz aus wirtschaftlicher Notwendigkeit eingespart wurde, hat er Anspruch auf weitere Verwendung bei vollen Bezügen. Die einzige Möglichkeit, den Arbeitnehmer loszuwerden, ist die Frühpensionierung - siehe ÖBB, siehe Telekom, siehe Lehrer.

      Die Österreichische Post AG geht einen anderen Weg. Nicht mehr benötigte Beamte werden in so genannte Jobcenter abgeschoben. Dort müssen sie acht Stunden am Tag absitzen - ohne Aufgabe, ohne Perspektive. Alle sozialen Schichten, vom Akademiker bis zum Paketträger, werden in abbruchreifen Hallen zusammengepfercht. Kein Wunder, wenn die Betroffenen frustriert sind, aggressiv und krank werden. Es ist unwürdig, Menschen, die einem Unternehmen jahrelang treue Dienste geleistet haben und sich nichts zu Schulden kommen ließen, so zu behandeln. ....

      Salzburger Nachrichten am 4. Jänner 2005 - Bereich: wirtschaft
      http://www.salzburg.com/sn/05/01/04/artikel/1346372.html
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      schrieb am 24.01.05 11:43:09
      Beitrag Nr. 2 ()
      2. Teil:
      A ndererseits ist die Post gezwungen, so zu agieren. Der Noch-Monopolist muss sich auf die Vollliberalisierung im Jahr 2009 vorbereiten. Kein Konkurrent wird in der freien Marktwirtschaft Rücksicht auf gewachsene Strukturen nehmen.

      Das Problem liegt im System: Das Unternehmen Post wurde in den vergangenen Jahren auf völlig neue Beine gestellt. Der einstige Staatsbetrieb mit Versorgungsauftrag, der das Geld in Form von Gebührenerhöhungen praktisch selbst drucken und so teure Diener im Übermaß engagieren konnte, firmiert jetzt als Aktiengesellschaft mit Gewinnabsicht.

      Das Dienstrecht für ältere Mitarbeiter blieb hingegen unverändert. Wenig flexible und weniger belastbare Beamte, die im Wissen auf einen sicheren Arbeitsplatz unter dem Schutzmantel von Vater Staat genau diesen Karriereweg eingeschlagen haben, befinden sich nun auf der Abschussliste.D ie Lage der Betroffenen könnte unangenehmer nicht sein, weil sie subjektiv das Gefühl haben, gefangen zu sein. Zu groß ist die Angst, mit 45 oder 50 Jahren in der Privatwirtschaft keinen Job mehr zu finden. Nicht einmal das überaus attraktive Angebot des Bundes, der nicht mehr benötigten Arbeitnehmern 24 Monatsgehälter Abfertigung anbietet, stößt auf Interesse.S chon aus Verantwortung um die Volkswirtschaft muss nach Alternativen gesucht werden, mit denen beide Teile leben können. Umschulungen und Zusatzausbildungen etwa sind Möglichkeiten, Menschen auf dem Abstellgleis Berufschancen zu eröffnen und ihnen Lebensmut zurückzugeben. Dazu bedarf es auch der Bereitschaft der Beamten. Auszuharren und auf die Pension zu warten, ist keine Lösung.
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      schrieb am 24.01.05 14:04:40
      Beitrag Nr. 3 ()
      ich frage mich hier, warum man die beamten dann nicht auch einsetzt, wo sie gebraucht werden.
      als die post ein staatbetrieb war hat man die doch auch eingesetzt.
      irgendwelche arbeiten muss es doch auch für die geben, zumal man sie doch auch noch bezahlt
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      schrieb am 18.02.05 03:22:11
      Beitrag Nr. 4 ()
      206
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      schrieb am 18.02.05 04:25:07
      Beitrag Nr. 5 ()
      Vermutlich haben die in Östereich das gleiche Problem wie wir.

      Die beamteten Postler sind zu sehr Fachspezialisiert, als daß man sie nochmal für eine andere Dienststelle umschulen könnte.

      Was vergleichbares läuft doch auch bei unseren Postlern. Nur nicht so grass. Unsere sitzen zuhause und warten auf einen Anruf von IHRER Dienststelle.

      Hat eigentlich schonmal jemand gehört, daß ein dienstunfähiger Lehrer eine Umschulung machen mußte? Meines Wissens wurden zumindest alle ab 50 in Frühpension geschickt.

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      schrieb am 18.02.05 15:40:15
      Beitrag Nr. 6 ()
      Augsburger Allgemeine Donnerstag, 17. Februar 2005
      AZ - Nummer 39

      Ein schwieriger "Knie"-Fall

      Lehrer darf auf hohe Berge steigen, aber nicht unterrichten

      München(jub)

      Wie kann es sein, dass ein wegen "Knieproblemen" frühpensionierter Lehrer (53) Kurse als Bergführer anbietet und dennoch nicht für die Schule reaktiviert wird? Das wollte die SPD im Landtag wissen.

      Ein Amtsarzt hatte den Biologielehrer aus Fürth, der wegen eines 20 Jahre zurückliegenden Sportunfalls Probleme am Knie hat, auf seinen Antrag hin für "dauernd dienstunfähig" erklärt. Im Juli 2003 wurde er in den Ruhestand versetzt. Dass er trotzdem als Bergführer an der Watzmann-Ostwand und in den Dolomiten arbeitet, erfuhr die SPD aus einer Zeitschrift. Die Abgeordnete Helga Schmitt-Bussinger verlangte Aufklärung. Den Verdacht, es könne sich um einen Drückeberger handeln, wollte Kulturstaatssekretär Karl Freller nicht bestätigen. Im Mai 2004 habe der Lehrer selbst einen Antrag auf Reaktivierung für den Schuldienst gestellt - "zumindest für das Fach Biologie in vorwiegend sitzender Tätigkeit". Der medizinische Dienst der Regierung von Mittelfranken, so Freller, habe aber erneut festgestellt, "dass die Lehrkraft nicht in der Lage ist, als Oberstudienrat Dienst zu leisten, auch nicht in begrenztem Umfang". Er soll jetzt aber noch einmal untersucht werden.
      Schmitt-Bussinger spricht von einer "absoluten Fehlentscheidung" des Amtsarztes. In Anbetracht des Lehrermangels in Bayern sei es "skandalös, dass ein dienstfähiger Lehrer frühpensioniert wird".


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