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    Firmenwagen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.01.05 09:51:35 von
    neuester Beitrag 30.01.05 07:29:01 von
    Beiträge: 14
    ID: 947.883
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      Avatar
      schrieb am 27.01.05 09:51:35
      Beitrag Nr. 1 ()
      Kann mir hier einer mal auf die Sprünge helfen:

      Arbeitsplatzwechsel: Gehaltserhöhung (350 EUR pro Monat) + Firmenwagen (AW 25 TS EUR) !! Weg zur Arbeit ca. 45 KM !

      Wie ist das mit der Besteuerung des KFZ ?:confused:

      Rechnet sich das, bzw. wie ?

      Danke für Eure Hilfe:D
      Avatar
      schrieb am 27.01.05 09:56:22
      Beitrag Nr. 2 ()
      Geldwerter Vorteil: 250€ monatlich zu versteuern.
      Avatar
      schrieb am 27.01.05 10:00:10
      Beitrag Nr. 3 ()
      äh, wie ist das mit den 0,03% ???:confused:

      werden die 250 EURO auf mein monatliches B-Gehalt draufgepackt und unten netto wieder abgezogen ? :confused:
      Avatar
      schrieb am 27.01.05 10:01:41
      Beitrag Nr. 4 ()
      Geldwerter Vorteil:

      1% v. 25k = 250.- €

      plus

      0,03% v. 25k x 45km = 337,50 €

      zu versteuern ergo 587,50 €

      catchup
      Avatar
      schrieb am 27.01.05 10:05:14
      Beitrag Nr. 5 ()
      kann man die 0,03% legal umgehen ? Fahrtenbuch oder sowas?:eek:

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      schrieb am 27.01.05 10:15:19
      Beitrag Nr. 6 ()
      @schlingel

      BM
      Avatar
      schrieb am 27.01.05 10:17:26
      Beitrag Nr. 7 ()
      Keine Chance, unsere L.Angestellten weinen auch immer.
      Dazu kommt, dass die Finanzämter viel strenger die Firmen kontrollieren als früher!
      Avatar
      schrieb am 27.01.05 10:18:28
      Beitrag Nr. 8 ()
      Danke Euch !
      Avatar
      schrieb am 27.01.05 10:19:26
      Beitrag Nr. 9 ()
      #4 ist richtig. Der Betrag 587,50 wird auf Dein Bruttogehalt aufgeschlagen, die Lohnsteuer und Sozialversicherung berechnet, und dann der Betrag 587,50 wieder vom Netto abgezogen.
      Im Endeffekt kosten Dich das Auto mtl. ca. 250 Euro, was allerdings je nach Steuersatz varieren kann.

      Gruß
      Gopas
      Avatar
      schrieb am 27.01.05 10:25:49
      Beitrag Nr. 10 ()
      Gopas,

      das hilft mir weiter ! Dann rechnet sich der Wechsel incl.
      Firmenwagen!

      Besten Dank !;)
      Avatar
      schrieb am 27.01.05 10:58:49
      Beitrag Nr. 11 ()
      wobei du den Arbeitsweg ja dann noch über deinen Lohnsteuerjahresausgleich steuerlich absetzen kannst

      Gruß

      derHai
      Avatar
      schrieb am 27.01.05 11:05:17
      Beitrag Nr. 12 ()
      im Ernst ?

      Dachte das fällt dann weg, gerade wegen dem Firmenwagen? :confused:

      Also ist finanzielle Deal lohnenswert ! :D
      Avatar
      schrieb am 27.01.05 11:35:43
      Beitrag Nr. 13 ()
      #11 richtig. Es ist sogar möglich, dass Du für die Versteuerung Deinen Arbeitgeber die kürzeste Entfernung angibst und bei deiner jährlichen Steuererklärung die tatsächliche Entfernungskilometer. Beispiel: Die kürzeste Entfernung ist 40 km, da Landstraße. Du fährst aber die Autobahn mit einer Entfernung von 50 km, da diese Route schneller ist. Also gibst Du in Deiner Steuererklärung die 50 km an.
      Das Finanzamt darf Dir die Km nicht streichen.

      Gruß
      Gopas
      Avatar
      schrieb am 30.01.05 07:29:01
      Beitrag Nr. 14 ()


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