BaFin untersagt Jaeger Research GmbH Finanzkommissiongeschäft - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 27.01.05 15:54:11 von
neuester Beitrag 01.02.05 14:13:04 von
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Haben die Anleger ihr Geld wiederbekommen??
Frankfurt (hedgefondsweb.de) - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 19. September 2003 der Jaeger Research GmbH, Bad Wildungen, und Herrn Mario Jaeger das Betreiben des Finanzkommissionsgeschäfts untersagt und die Abwicklung der Geschäfte angeordnet.
Mario Jaeger bot als Geschäftsführer der Jaeger Research Ltd. London, Genussrechte an der von ihm geführten Gesellschaft an. Das Genussrechtskapital habe die Jaeger Research GmbH entgegengenommen, mit der Absicht, es in Finanzinstrumenten, insbesondere Termingeschäften, anzulegen. Nach Angaben von Jaeger, so die BaFin-Presseerklärung weiter, hätten rund 200 Anleger Gelder in Höhe von rund 3,3 Mio. Euro eingezahlt. Damit betrieben Jaeger und die Jaeger Research GmbH das Finanzkommissionsgeschäft ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis der BaFin.
Die BaFin hat gemäß der Presseverlautbarung zur Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte Herrn Rechtsanwalt Henningsmeier, Hamburg, zum Abwickler bestellt. Herr Henningsmeier sei damit allein berechtigt, sämtliche Maßnahmen zur Abwicklung der unerlaubten Bankgeschäfte vorzunehmen. Die vom Lizenzentzug betoffenene Gesellschaften verfügten weder über eine ordnungsgemäße Buchhaltung noch über ein ordnungsgemäßes Rechnungswesen. Die Aufarbeitung der Buchhaltung werde deshalb voraussichtlich mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Zum Schutz der Anleger dürfe Jaeger darüber hinaus weder im eigenen Namen noch als Geschäftsführer der Jaeger Research GmbH noch als Director der Jaeger Research Ltd., London, oder als Director anderer Gesellschaften im Ausland, z.B. der JR CTS Trend Ltd.,Bahamas, den Kunden eine Änderung der abgeschlossenen Verträge anbieten. Dieses Verbot soll nach Meinung der BaFin-Verantwortlichen verhindern, dass die ordnungsgemäße Abwicklung der Anlagegelder über das Angebot von Änderungsverträgen unterlaufen wird.
Die Entscheidungen der BaFin seien von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig
Frankfurt (hedgefondsweb.de) - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 19. September 2003 der Jaeger Research GmbH, Bad Wildungen, und Herrn Mario Jaeger das Betreiben des Finanzkommissionsgeschäfts untersagt und die Abwicklung der Geschäfte angeordnet.
Mario Jaeger bot als Geschäftsführer der Jaeger Research Ltd. London, Genussrechte an der von ihm geführten Gesellschaft an. Das Genussrechtskapital habe die Jaeger Research GmbH entgegengenommen, mit der Absicht, es in Finanzinstrumenten, insbesondere Termingeschäften, anzulegen. Nach Angaben von Jaeger, so die BaFin-Presseerklärung weiter, hätten rund 200 Anleger Gelder in Höhe von rund 3,3 Mio. Euro eingezahlt. Damit betrieben Jaeger und die Jaeger Research GmbH das Finanzkommissionsgeschäft ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis der BaFin.
Die BaFin hat gemäß der Presseverlautbarung zur Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte Herrn Rechtsanwalt Henningsmeier, Hamburg, zum Abwickler bestellt. Herr Henningsmeier sei damit allein berechtigt, sämtliche Maßnahmen zur Abwicklung der unerlaubten Bankgeschäfte vorzunehmen. Die vom Lizenzentzug betoffenene Gesellschaften verfügten weder über eine ordnungsgemäße Buchhaltung noch über ein ordnungsgemäßes Rechnungswesen. Die Aufarbeitung der Buchhaltung werde deshalb voraussichtlich mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Zum Schutz der Anleger dürfe Jaeger darüber hinaus weder im eigenen Namen noch als Geschäftsführer der Jaeger Research GmbH noch als Director der Jaeger Research Ltd., London, oder als Director anderer Gesellschaften im Ausland, z.B. der JR CTS Trend Ltd.,Bahamas, den Kunden eine Änderung der abgeschlossenen Verträge anbieten. Dieses Verbot soll nach Meinung der BaFin-Verantwortlichen verhindern, dass die ordnungsgemäße Abwicklung der Anlagegelder über das Angebot von Änderungsverträgen unterlaufen wird.
Die Entscheidungen der BaFin seien von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig
Haben die Anleger ihr Geld wiederbekommen ?
Keine Ahnung.
Keine Ahnung.
Gibt es denn hier keine Anleger von Jäger?
Hallo Feedback,
es gab schon einen anderen Thread zu dem Thema, auch ohne Antworten.
Ganz offensichtlich hat keiner sein Geld bekommen, die geprellten Anleger wollen dies aber nicht hier posten, weil sie damit offenbaren müßten, daß sie einem Bauernfänger auf den Leim gegangen sind!
es gab schon einen anderen Thread zu dem Thema, auch ohne Antworten.
Ganz offensichtlich hat keiner sein Geld bekommen, die geprellten Anleger wollen dies aber nicht hier posten, weil sie damit offenbaren müßten, daß sie einem Bauernfänger auf den Leim gegangen sind!
Midas2000,
ich habe privat ein mail von einem Anleger bekommen. Er schrieb mir, dass er 33% seines Geldes erhalten hat. Den Rest sollte er Ende des Jahres bekommen.
ich habe privat ein mail von einem Anleger bekommen. Er schrieb mir, dass er 33% seines Geldes erhalten hat. Den Rest sollte er Ende des Jahres bekommen.
Würde mich schon interessieren ob bei Jäger etwas falsch gelaufen ist......
Man müsste mal bei dem Rechtsanwalt nachfragen, ob der weiß ob das ganze Geld noch da ist......
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