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    über 65, erhalte die altersrente und arbeite noch voll als angestellter - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.01.05 19:07:52 von
    neuester Beitrag 30.01.05 18:09:50 von
    Beiträge: 15
    ID: 948.225
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      Avatar
      schrieb am 27.01.05 19:07:52
      Beitrag Nr. 1 ()
      ein freund von mir hat die idee, genau zum 65.lebensjahr die altersrente monatlich ausbezahlen zu lassen.
      zusätzlich möchte er wie bisher weiter seinem arbeitsgeber dienen und volle 8 stunden am tag arbeiten.

      nun fallen keine rentenversicherungsbeiträge monatlich zur zahlung an, auch arbeitslosenversicherung fällt weg, er ist ja rentenempfänger.

      somit erhält er einen höheren arbeitslohn als zuvor netto ausbezahlt und bekommt noch die altersrente dazu.

      nehmen wir mal an:

      der freund ist ledig und hat anspruch auf 1500 EUR Rente im monat.
      zusätzlich verdient er noch 4000 EUR brutto im monat als angestellter.
      somit sollte er nach seinen vorstellungen auf ein nettoeinkommen von etwa 4000 EUR kommen.

      geht sowas überhaupt:confused:
      Avatar
      schrieb am 27.01.05 19:15:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      Avatar
      schrieb am 27.01.05 19:58:21
      Beitrag Nr. 3 ()
      bitte um eine begründung, danke;)
      Avatar
      schrieb am 27.01.05 20:40:12
      Beitrag Nr. 4 ()
      jo
      Avatar
      schrieb am 27.01.05 21:29:41
      Beitrag Nr. 5 ()
      Natürlich geht das. Ich bin mir aber nicht sicher, dass KEINE Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen sind, denn selbst Geringfügigverdienende müssen doch Rentenbeiträge abdrücken oder?

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      schrieb am 27.01.05 23:31:56
      Beitrag Nr. 6 ()
      Es wird der 1/2 Rentenversicherungsbeitrag vom Arbeitgeber gezahlt. Arbeitnehmer ist frei bis evtl. Krankenvers.
      Avatar
      schrieb am 28.01.05 09:27:36
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo zusammen,
      also jetzt die vollständige Darstellung:
      Als sogenannter Vollrentner fallen aus der Rente KV und PV-Beiträge an, aus der Beschäftigung Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze ebenfalls KV- und PV-Beiträge, aber keine Beiträge mehr zur RV und zur AV (zumindest für ihn als Arbeitnehmer, die Arbeitgeberseite ist uns hier egal).
      Im Laufe des Jahres werden also aus Rente und Arbeitseinkommen Beiträge zur KV und PV gezahlt. Einzugsstelle für alle diese Beiträge ist die Krankenkasse. Da in der dargestellten Höhe die Beitragsbemessungsgrenze zur KV und PV überschritten wird, muss dieser Rentner nach Ablauf des Kalenderjahres eine Erstattung der überzahlten KV- und PV-Beiträge bei seiner Krankenkasse beantragen, und somit erhält er dann sicherlich das von ihm gewünschte Nettoeinkommen.
      Bis dann ...
      J&S
      Avatar
      schrieb am 28.01.05 12:04:05
      Beitrag Nr. 8 ()
      danke für die ausführliche darstellung!

      sollte der rentner und gleichzeitig angestellter abschreibungen aus vermietung und verpachtung haben, so kann er diese auch weiterhin voll geltend machen und seine steuerlast reduzieren.
      auch dieser gedanke ist doch richtig oder :confused:
      Avatar
      schrieb am 28.01.05 12:08:07
      Beitrag Nr. 9 ()
      nun das gleiche müsste doch auch als selbständiger gehen.
      arbeite weiter wenn ich lust dazu habe und kassiere zusätzlich monat für monat die rente ein leben lang:lick:
      Avatar
      schrieb am 28.01.05 13:29:19
      Beitrag Nr. 10 ()
      Zu #9: Das geht.
      Avatar
      schrieb am 30.01.05 07:26:01
      Beitrag Nr. 11 ()
      # halihalo

      Schön Gruß an Deinen Bekannten.

      Kein Wunder das Deutschland über 5.000.000 Arbeitslose hat wenn Rentenempfänger ihren Platz nicht räumen.
      Avatar
      schrieb am 30.01.05 11:39:26
      Beitrag Nr. 12 ()
      flex,
      na dann mach mir mal eine aufstellung wieviel der 5 millionen

      a) ohne berufsausbildung

      b) mit berufsausbildung

      c) mit studium

      d) fachleute mit langjähriger erfahrung

      e) leute die nicht arbeiten wollen

      f) im schönen osten leben

      g) in den westlichen bundesländern keine arbeit finden
      Avatar
      schrieb am 30.01.05 13:21:46
      Beitrag Nr. 13 ()
      hallo,

      ihr "Selbständigen" und "Altersrentner" habt es gut!

      Für die Landwirtschaft gilt eine andere Regel:
      Dort muß der Betrieb an die nachfolgende Generation übergeben oder an sie oder andere Landwirte verpachtet (oder stillgelegt?) sein, vorher bekommt der Bauer keine Altersrente, obwohl die Alterskasse seine gesetzliche Zwangsversicherung ist, in die er Monat für Monat bis zur Vollendung seines 65. Lebensjahres einzahlen muß bzw. eingezahlt hat.

      Auch, wenn die nachfolgende Generation keine Chance auf eine zukunftssichernde Bewirtschaftung des Betriebes mehr hat, und er noch gern (vereinfacht) weiter wirtschaften möchte, da er von der Altersrente eh nicht leben kann.

      Ist das gerecht :confused:
      ich sehe es als alten Zopf an :(
      eine Veränderung wäre in heutiger Zeit wünschenswert !!!

      Gruß
      elli
      Avatar
      schrieb am 30.01.05 15:11:26
      Beitrag Nr. 14 ()
      # 12

      Du meinst von 5.000.000 Arbeitslosen könnte keiner Deinen Bekannten ersetzten?

      :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 30.01.05 18:09:50
      Beitrag Nr. 15 ()
      elli, das ist ja ein ding:O:O:O
      kaum zu glauben:mad::mad::mad:


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