Richter Skandal : Internet Apotheke Doc Morris vor Pleite ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 28.01.05 08:48:43 von
neuester Beitrag 29.01.05 10:30:19 von
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27. Januar 2005 Druckversion | Versenden | Leserbrief
INTERNET-APOTHEKEN
Gericht stoppt Arzneiversand nach Deutschland
Niederlage für DocMorris & Co.: Niederländische Internet-Apotheken dürfen nach einem Urteil des Berliner Kammergerichts keine apothekenpflichtigen Arzneimittel mehr an deutsche Verbraucher schicken.
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DPA
DocMorris-Medikamente: Revision nicht zugelassen
Berlin - Bei Zuwiderhandlungen gegen das Verbot des Versandhandels wurde ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro angedroht, teilte das Kammergericht am Donnerstag mit. Untersagt wurde auch, für den Versandhandel zu werben, sofern es sich um verschreibungspflichtige Arzneien oder solche handelt, für die es in Deutschland keine Zulassung gibt. Eine Revision wurde nicht zugelassen (Akz. 5 U 300/01).
Mit der Entscheidung wurde ein Urteil des Berliner Landgerichts vom Oktober 2001 teilweise geändert. Geklagt hatte ein Verband mit rund 60 Unternehmen, die pharmazeutische Produkte herstellen oder vertreiben sowie drei Innungen und zehn Fachverbände der Wirtschaft. Moniert wurde, dass die Internet-Aktivitäten einen Versandhandel von Arzneimitteln darstellten und damit gegen das Arzneimittelgesetz sowie gegen das Werbeverbot verstießen.
Die niederländischen Versandhandelsregelungen entsprechen laut Gericht nicht hinreichend den deutschen Bestimmungen im Sinne des deutschen Arzneimittelgesetzes. Das Gericht verwies darauf, dass der Europäische Gerichtshof nationalen Institutionen die Entscheidung überlassen hat, welches Schutzniveau gewährleistet werden soll.
Es solle zwar kein europaweites Versandhandels-Verbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel erzwungen werden. Der deutsche Gesetzgeber habe sich aber mit dem Arzneimittelgesetz für ein Verbot entschieden, um Gefahren vorzubeugen. spiegel.de
Ich könnt kotzen so schlecht wird einem ....
Die Schafe sollen weiter geschoren werden .....bäähhh
INTERNET-APOTHEKEN
Gericht stoppt Arzneiversand nach Deutschland
Niederlage für DocMorris & Co.: Niederländische Internet-Apotheken dürfen nach einem Urteil des Berliner Kammergerichts keine apothekenpflichtigen Arzneimittel mehr an deutsche Verbraucher schicken.
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DPA
DocMorris-Medikamente: Revision nicht zugelassen
Berlin - Bei Zuwiderhandlungen gegen das Verbot des Versandhandels wurde ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro angedroht, teilte das Kammergericht am Donnerstag mit. Untersagt wurde auch, für den Versandhandel zu werben, sofern es sich um verschreibungspflichtige Arzneien oder solche handelt, für die es in Deutschland keine Zulassung gibt. Eine Revision wurde nicht zugelassen (Akz. 5 U 300/01).
Mit der Entscheidung wurde ein Urteil des Berliner Landgerichts vom Oktober 2001 teilweise geändert. Geklagt hatte ein Verband mit rund 60 Unternehmen, die pharmazeutische Produkte herstellen oder vertreiben sowie drei Innungen und zehn Fachverbände der Wirtschaft. Moniert wurde, dass die Internet-Aktivitäten einen Versandhandel von Arzneimitteln darstellten und damit gegen das Arzneimittelgesetz sowie gegen das Werbeverbot verstießen.
Die niederländischen Versandhandelsregelungen entsprechen laut Gericht nicht hinreichend den deutschen Bestimmungen im Sinne des deutschen Arzneimittelgesetzes. Das Gericht verwies darauf, dass der Europäische Gerichtshof nationalen Institutionen die Entscheidung überlassen hat, welches Schutzniveau gewährleistet werden soll.
Es solle zwar kein europaweites Versandhandels-Verbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel erzwungen werden. Der deutsche Gesetzgeber habe sich aber mit dem Arzneimittelgesetz für ein Verbot entschieden, um Gefahren vorzubeugen. spiegel.de
Ich könnt kotzen so schlecht wird einem ....
Die Schafe sollen weiter geschoren werden .....bäähhh
Das kann doch nicht wahr sein, die Apotheken-Bosse haben gesiegt.
Nicht zu fassen! Wozu gibts denn dann die EU?? Die (Beamten) Richter machen, was sie wollen!
Na klasse - als ich von diesem Urteil gehört habe, dachte ich nur: DAS paßt zu diesem Land!
Schäuble hatte in den 90ern einmal laut gedacht und wurde dafür von allen Seiten niedergemacht:
"Wir kommen nicht mehr in den Genuß der Stunde Null!"
Mittlerweile werden auch die letzten begriffen haben, was er damit gemeint hat.
Diese ganzen Seilschaften funktionieren halt oder soll man diese "Beharrungskräfte" nennen??
Wie sieht denn dieses Urteil unter der Lupe des Diskriminierungsgesetzes aus??
Oder können Unternehmen nicht "diskriminiert" werden?
Schäuble hatte in den 90ern einmal laut gedacht und wurde dafür von allen Seiten niedergemacht:
"Wir kommen nicht mehr in den Genuß der Stunde Null!"
Mittlerweile werden auch die letzten begriffen haben, was er damit gemeint hat.
Diese ganzen Seilschaften funktionieren halt oder soll man diese "Beharrungskräfte" nennen??
Wie sieht denn dieses Urteil unter der Lupe des Diskriminierungsgesetzes aus??
Oder können Unternehmen nicht "diskriminiert" werden?
Dann verlagern die NL-Apotheken ihren Sitz nach D und schon ist alles klar!
Die Meldung ist sachlich falsch - es betrifft nicht DOCMorris - schaut Euch mal heise.de an, dort wird es meiner Meinung nach aufgeklärt.
Nur zur Info
Nur zur Info
Nach telefonischer Rücksprache bei DocMorris von soeben ist der Medikamentenversand nach wie vor erlaubt.
Ein entsprechender Vermerk mit genauer Erklärung des Urteils ist zur Zeit in Arbeit und erscheint in Kürze auf der Homepage www.DocMorris.com
Ein entsprechender Vermerk mit genauer Erklärung des Urteils ist zur Zeit in Arbeit und erscheint in Kürze auf der Homepage www.DocMorris.com
#8
korrekt habe eben selbst angerufen
alles beim alten
habe grade wieder bestellt
mfg
korrekt habe eben selbst angerufen
alles beim alten
habe grade wieder bestellt
mfg
Jaja, erst informieren, dann posten...
Was ist hier denn los ?
Spiegel nimmt Artikel raus ?
http://news.google.de/news?q=Gericht+stoppt+Arzneiversand+na…
Interessant
anti terror gesetz ?
Spiegel nimmt Artikel raus ?
http://news.google.de/news?q=Gericht+stoppt+Arzneiversand+na…
Interessant
anti terror gesetz ?
Das Verbot gilt wahrscheinlich nur für verschreibungspflichtige Medikamente (im Gegensatz zu apothekenpflichtigen).
Arzneiversand international
Niederlage für DocMorris
| 29.01.05 |
Der Versandhandel mit Medikamenten nach Deutschland bleibt ausländischen Internet-Unternehmen untersagt.
Mehr zum Thema
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Special – Der Kampf um günstige Arzneien
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Online-Apotheken – Preiswert Arzneien bestellen
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Risiken & Nebenwirkungen – Mysterium Beipackzettel
Niederländische Internet-Apotheken dürfen nach einem Urteil des Berliner Kammergerichts keine apothekenpflichtigen Arzneimittel an deutsche Endverbraucher versenden. Bei Zuwiderhandlungen droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro. Betroffen von dem Urteil ist unter anderen die bekannte holländische Internetapotheke DocMorris.
Das Gericht untersagte auch, für den Versandhandel zu werben, sofern es sich um verschreibungspflichtige Arzneien handelt, oder solche, für die es in Deutschland keine Zulassung gibt. Eine Revision ist nicht möglich.
Deutsche Sicherheitstandards gegen vor
Die Entscheidung des Kammergerichts änderte damit teilweise ein Urteil des Berliner Landgerichts vom Oktober 2001. Geklagt hatten ein Verband mit rund 60 Unternehmen, die pharmazeutische Produkte herstellen oder vertreiben sowie drei Innungen und zehn Fachverbände der Wirtschaft. Die Kläger monierten, dass die Internet-Aktivitäten einen Versandhandel von Arzneimitteln darstellten und damit gegen das Arzneimittelgesetz sowie gegen das Werbeverbot verstießen.
Die niederländischen Versandhandelsregelungen entsprechen laut Gericht nicht hinreichend den deutschen Bestimmungen im Sinne des deutschen Arzneimittelgesetzes. Das Gericht verwies darauf, dass der Europäische Gerichtshof nationalen Institutionen die Entscheidung überlassen hat, welches Schutzniveau gewährleistet werden soll. Es wolle zwar kein europaweites Versandhandels-Verbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel erwingen. Der deutsche Gesetzgeber habe sich aber mit dem Arzneimittelgesetz für ein Verbot entschieden, um Gefahren vorzubeugen.
Quelle: dpa
Warum hat Spiegel den Artikel gekillt ? Focus ist jetzt drauf ......
Niederlage für DocMorris
| 29.01.05 |
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Niederländische Internet-Apotheken dürfen nach einem Urteil des Berliner Kammergerichts keine apothekenpflichtigen Arzneimittel an deutsche Endverbraucher versenden. Bei Zuwiderhandlungen droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro. Betroffen von dem Urteil ist unter anderen die bekannte holländische Internetapotheke DocMorris.
Das Gericht untersagte auch, für den Versandhandel zu werben, sofern es sich um verschreibungspflichtige Arzneien handelt, oder solche, für die es in Deutschland keine Zulassung gibt. Eine Revision ist nicht möglich.
Deutsche Sicherheitstandards gegen vor
Die Entscheidung des Kammergerichts änderte damit teilweise ein Urteil des Berliner Landgerichts vom Oktober 2001. Geklagt hatten ein Verband mit rund 60 Unternehmen, die pharmazeutische Produkte herstellen oder vertreiben sowie drei Innungen und zehn Fachverbände der Wirtschaft. Die Kläger monierten, dass die Internet-Aktivitäten einen Versandhandel von Arzneimitteln darstellten und damit gegen das Arzneimittelgesetz sowie gegen das Werbeverbot verstießen.
Die niederländischen Versandhandelsregelungen entsprechen laut Gericht nicht hinreichend den deutschen Bestimmungen im Sinne des deutschen Arzneimittelgesetzes. Das Gericht verwies darauf, dass der Europäische Gerichtshof nationalen Institutionen die Entscheidung überlassen hat, welches Schutzniveau gewährleistet werden soll. Es wolle zwar kein europaweites Versandhandels-Verbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel erwingen. Der deutsche Gesetzgeber habe sich aber mit dem Arzneimittelgesetz für ein Verbot entschieden, um Gefahren vorzubeugen.
Quelle: dpa
Warum hat Spiegel den Artikel gekillt ? Focus ist jetzt drauf ......
Aus aktuellem Anlass —
Ihre Versandapotheke DocMorris informiert:
Derzeit wird gemeldet, dass DocMorris & Co. keine Medikamente mehr nach Deutschland versenden dürften. Richtig ist: Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshof vom 11.12.2003 wurde bereits bestätigt, dass der Versand von Arzneimitteln innerhalb der Europäischen Gemeinschaften rechtmäßig ist. Seit dem 1.1.2004 ist der Versandhandel auch ausdrücklich in der Bundesrepublik Deutschland erlaubt. Sie können also auch weiterhin bei DocMorris bestellen und unsere Preisvorteile in Anspruch nehmen.
Heerlen, 28. Januar 2005
quelle www.doc-morris.com
Aha , also EU Recht gegen Deutsches ......das wird spannend
Ihre Versandapotheke DocMorris informiert:
Derzeit wird gemeldet, dass DocMorris & Co. keine Medikamente mehr nach Deutschland versenden dürften. Richtig ist: Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshof vom 11.12.2003 wurde bereits bestätigt, dass der Versand von Arzneimitteln innerhalb der Europäischen Gemeinschaften rechtmäßig ist. Seit dem 1.1.2004 ist der Versandhandel auch ausdrücklich in der Bundesrepublik Deutschland erlaubt. Sie können also auch weiterhin bei DocMorris bestellen und unsere Preisvorteile in Anspruch nehmen.
Heerlen, 28. Januar 2005
quelle www.doc-morris.com
Aha , also EU Recht gegen Deutsches ......das wird spannend
Versandhandel mit Arzneien im Internet weiter möglich
Berlin - Die Nachricht verblüffte: Niederländische Internet-Apotheken dürfen nach einem Urteil des Berliner Kammergerichts keine apothekenpflichtigen Arzneimittel an deutsche Endverbraucher im Versandhandel schicken (Az. 5 U 300/01). Doch sowohl Internet-Versender Doc Morris aus den Niederlanden als auch der Apotheker-Verband ABDA (Berlin) bleiben gelassen. "Die Realität hat das Urteil überholt", sagt ABDA-Sprecherin Annette Rogalla. Der Fall liege lange zurück, sei erst jetzt veröffentlicht worden. Die Klage richtete sich damals gegen Doc-Morris-Mitgründer Jacques Waterval und nicht gegen Doc Morris selbst. Waterval ist inzwischen aus dem Unternehmen ausgeschieden. Die Internet-Apotheken in der EU könnten daher ihre Medikamente weiter grenzüberschreitend vertreiben. Das, so heißt es bei Doc Morris, sei schließlich von der Gesundheitspolitik gewollt. La
Artikel erschienen am Sa, 29. Januar 2005
http://www.welt.de/data/2005/01/29/435117.html
Berlin - Die Nachricht verblüffte: Niederländische Internet-Apotheken dürfen nach einem Urteil des Berliner Kammergerichts keine apothekenpflichtigen Arzneimittel an deutsche Endverbraucher im Versandhandel schicken (Az. 5 U 300/01). Doch sowohl Internet-Versender Doc Morris aus den Niederlanden als auch der Apotheker-Verband ABDA (Berlin) bleiben gelassen. "Die Realität hat das Urteil überholt", sagt ABDA-Sprecherin Annette Rogalla. Der Fall liege lange zurück, sei erst jetzt veröffentlicht worden. Die Klage richtete sich damals gegen Doc-Morris-Mitgründer Jacques Waterval und nicht gegen Doc Morris selbst. Waterval ist inzwischen aus dem Unternehmen ausgeschieden. Die Internet-Apotheken in der EU könnten daher ihre Medikamente weiter grenzüberschreitend vertreiben. Das, so heißt es bei Doc Morris, sei schließlich von der Gesundheitspolitik gewollt. La
Artikel erschienen am Sa, 29. Januar 2005
http://www.welt.de/data/2005/01/29/435117.html
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