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    Richter Skandal : Internet Apotheke Doc Morris vor Pleite ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.01.05 08:48:43 von
    neuester Beitrag 29.01.05 10:30:19 von
    Beiträge: 15
    ID: 948.356
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      schrieb am 28.01.05 08:48:43
      Beitrag Nr. 1 ()
      27. Januar 2005 Druckversion | Versenden | Leserbrief


      INTERNET-APOTHEKEN

      Gericht stoppt Arzneiversand nach Deutschland

      Niederlage für DocMorris & Co.: Niederländische Internet-Apotheken dürfen nach einem Urteil des Berliner Kammergerichts keine apothekenpflichtigen Arzneimittel mehr an deutsche Verbraucher schicken.



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      DPA
      DocMorris-Medikamente: Revision nicht zugelassen
      Berlin - Bei Zuwiderhandlungen gegen das Verbot des Versandhandels wurde ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro angedroht, teilte das Kammergericht am Donnerstag mit. Untersagt wurde auch, für den Versandhandel zu werben, sofern es sich um verschreibungspflichtige Arzneien oder solche handelt, für die es in Deutschland keine Zulassung gibt. Eine Revision wurde nicht zugelassen (Akz. 5 U 300/01).

      Mit der Entscheidung wurde ein Urteil des Berliner Landgerichts vom Oktober 2001 teilweise geändert. Geklagt hatte ein Verband mit rund 60 Unternehmen, die pharmazeutische Produkte herstellen oder vertreiben sowie drei Innungen und zehn Fachverbände der Wirtschaft. Moniert wurde, dass die Internet-Aktivitäten einen Versandhandel von Arzneimitteln darstellten und damit gegen das Arzneimittelgesetz sowie gegen das Werbeverbot verstießen.

      Die niederländischen Versandhandelsregelungen entsprechen laut Gericht nicht hinreichend den deutschen Bestimmungen im Sinne des deutschen Arzneimittelgesetzes. Das Gericht verwies darauf, dass der Europäische Gerichtshof nationalen Institutionen die Entscheidung überlassen hat, welches Schutzniveau gewährleistet werden soll.

      Es solle zwar kein europaweites Versandhandels-Verbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel erzwungen werden. Der deutsche Gesetzgeber habe sich aber mit dem Arzneimittelgesetz für ein Verbot entschieden, um Gefahren vorzubeugen. spiegel.de



      Ich könnt kotzen so schlecht wird einem ....:mad::mad:


      Die Schafe sollen weiter geschoren werden .....bäähhh
      Avatar
      schrieb am 28.01.05 09:13:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das kann doch nicht wahr sein, die Apotheken-Bosse haben gesiegt.
      Avatar
      schrieb am 28.01.05 09:58:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      Nicht zu fassen! Wozu gibts denn dann die EU?? Die (Beamten) Richter machen, was sie wollen!:cry:
      Avatar
      schrieb am 28.01.05 11:06:25
      Beitrag Nr. 4 ()
      Na klasse - als ich von diesem Urteil gehört habe, dachte ich nur: DAS paßt zu diesem Land!

      Schäuble hatte in den 90ern einmal laut gedacht und wurde dafür von allen Seiten niedergemacht:

      "Wir kommen nicht mehr in den Genuß der Stunde Null!"

      Mittlerweile werden auch die letzten begriffen haben, was er damit gemeint hat.

      Diese ganzen Seilschaften funktionieren halt oder soll man diese "Beharrungskräfte" nennen??

      Wie sieht denn dieses Urteil unter der Lupe des Diskriminierungsgesetzes aus??
      Oder können Unternehmen nicht "diskriminiert" werden?
      Avatar
      schrieb am 28.01.05 11:37:53
      Beitrag Nr. 5 ()
      Dann verlagern die NL-Apotheken ihren Sitz nach D und schon ist alles klar!

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      Avatar
      schrieb am 28.01.05 11:38:09
      Beitrag Nr. 6 ()
      Die Meldung ist sachlich falsch - es betrifft nicht DOCMorris - schaut Euch mal heise.de an, dort wird es meiner Meinung nach aufgeklärt.

      Nur zur Info
      Avatar
      schrieb am 28.01.05 11:40:53
      Beitrag Nr. 7 ()
      http://www.apo.ag/

      Dann bestellt da.
      Avatar
      schrieb am 28.01.05 11:55:32
      Beitrag Nr. 8 ()
      Nach telefonischer Rücksprache bei DocMorris von soeben ist der Medikamentenversand nach wie vor erlaubt.

      Ein entsprechender Vermerk mit genauer Erklärung des Urteils ist zur Zeit in Arbeit und erscheint in Kürze auf der Homepage www.DocMorris.com
      Avatar
      schrieb am 28.01.05 12:07:17
      Beitrag Nr. 9 ()
      #8
      korrekt habe eben selbst angerufen
      alles beim alten
      habe grade wieder bestellt
      mfg
      Avatar
      schrieb am 28.01.05 12:29:38
      Beitrag Nr. 10 ()
      Jaja, erst informieren, dann posten...:kiss:
      Avatar
      schrieb am 28.01.05 13:19:11
      Beitrag Nr. 11 ()
      Was ist hier denn los ? :eek:

      Spiegel nimmt Artikel raus ? :confused:

      http://news.google.de/news?q=Gericht+stoppt+Arzneiversand+na…


      Interessant :D

      anti terror gesetz ? :laugh::rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 28.01.05 21:03:03
      Beitrag Nr. 12 ()
      Das Verbot gilt wahrscheinlich nur für verschreibungspflichtige Medikamente (im Gegensatz zu apothekenpflichtigen).
      Avatar
      schrieb am 29.01.05 09:08:37
      Beitrag Nr. 13 ()
      Arzneiversand international
      Niederlage für DocMorris





      | 29.01.05 |
      Der Versandhandel mit Medikamenten nach Deutschland bleibt ausländischen Internet-Unternehmen untersagt.

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      Niederländische Internet-Apotheken dürfen nach einem Urteil des Berliner Kammergerichts keine apothekenpflichtigen Arzneimittel an deutsche Endverbraucher versenden. Bei Zuwiderhandlungen droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro. Betroffen von dem Urteil ist unter anderen die bekannte holländische Internetapotheke DocMorris.

      Das Gericht untersagte auch, für den Versandhandel zu werben, sofern es sich um verschreibungspflichtige Arzneien handelt, oder solche, für die es in Deutschland keine Zulassung gibt. Eine Revision ist nicht möglich.

      Deutsche Sicherheitstandards gegen vor

      Die Entscheidung des Kammergerichts änderte damit teilweise ein Urteil des Berliner Landgerichts vom Oktober 2001. Geklagt hatten ein Verband mit rund 60 Unternehmen, die pharmazeutische Produkte herstellen oder vertreiben sowie drei Innungen und zehn Fachverbände der Wirtschaft. Die Kläger monierten, dass die Internet-Aktivitäten einen Versandhandel von Arzneimitteln darstellten und damit gegen das Arzneimittelgesetz sowie gegen das Werbeverbot verstießen.

      Die niederländischen Versandhandelsregelungen entsprechen laut Gericht nicht hinreichend den deutschen Bestimmungen im Sinne des deutschen Arzneimittelgesetzes. Das Gericht verwies darauf, dass der Europäische Gerichtshof nationalen Institutionen die Entscheidung überlassen hat, welches Schutzniveau gewährleistet werden soll. Es wolle zwar kein europaweites Versandhandels-Verbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel erwingen. Der deutsche Gesetzgeber habe sich aber mit dem Arzneimittelgesetz für ein Verbot entschieden, um Gefahren vorzubeugen.

      Quelle: dpa


      Warum hat Spiegel den Artikel gekillt ? Focus ist jetzt drauf ......:rolleyes::laugh:
      Avatar
      schrieb am 29.01.05 09:24:12
      Beitrag Nr. 14 ()
      Aus aktuellem Anlass —
      Ihre Versandapotheke DocMorris informiert:

      Derzeit wird gemeldet, dass DocMorris & Co. keine Medikamente mehr nach Deutschland versenden dürften. Richtig ist: Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshof vom 11.12.2003 wurde bereits bestätigt, dass der Versand von Arzneimitteln innerhalb der Europäischen Gemeinschaften rechtmäßig ist. Seit dem 1.1.2004 ist der Versandhandel auch ausdrücklich in der Bundesrepublik Deutschland erlaubt. Sie können also auch weiterhin bei DocMorris bestellen und unsere Preisvorteile in Anspruch nehmen.

      Heerlen, 28. Januar 2005

      quelle www.doc-morris.com

      Aha , also EU Recht gegen Deutsches ......das wird spannend :)
      Avatar
      schrieb am 29.01.05 10:30:19
      Beitrag Nr. 15 ()
      Versandhandel mit Arzneien im Internet weiter möglich

      Berlin - Die Nachricht verblüffte: Niederländische Internet-Apotheken dürfen nach einem Urteil des Berliner Kammergerichts keine apothekenpflichtigen Arzneimittel an deutsche Endverbraucher im Versandhandel schicken (Az. 5 U 300/01). Doch sowohl Internet-Versender Doc Morris aus den Niederlanden als auch der Apotheker-Verband ABDA (Berlin) bleiben gelassen. "Die Realität hat das Urteil überholt", sagt ABDA-Sprecherin Annette Rogalla. Der Fall liege lange zurück, sei erst jetzt veröffentlicht worden. Die Klage richtete sich damals gegen Doc-Morris-Mitgründer Jacques Waterval und nicht gegen Doc Morris selbst. Waterval ist inzwischen aus dem Unternehmen ausgeschieden. Die Internet-Apotheken in der EU könnten daher ihre Medikamente weiter grenzüberschreitend vertreiben. Das, so heißt es bei Doc Morris, sei schließlich von der Gesundheitspolitik gewollt. La

      Artikel erschienen am Sa, 29. Januar 2005

      http://www.welt.de/data/2005/01/29/435117.html


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