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    Darf ein Hausarzt die angebliche Fahruntüchtigkeit eines 82-jährigen anzeigen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.01.05 14:16:08 von
    neuester Beitrag 31.01.05 23:13:14 von
    Beiträge: 48
    ID: 948.559
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     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 28.01.05 14:16:08
      Beitrag Nr. 1 ()
      folgender fall:

      ich habe in der familie einen 82-jährigen, recht fitten Senior.
      Sein Hausazt hat ihn, warum auch immer, bei den Behörden angezeigt, weil er der meinung ist, dieser senior wäre in seiner verfassung nicht mehr fahrtüchtig und eine gefahr für den strassenverkehr.

      ich kenne diesen senior seit sehr vielen jahren und bin des öfteren mit ihm gefahren. er fährt garantiert besser als 50% der 18-20-jährigen.

      meine frage: darf der hausarzt das oder verletzt er damit die ärztliche schweigepflicht, die eigentlich ein sehr hohes gut darstellen sollte ?

      ich habe ihn heute auf jeden fall wegen der verletzung seiner schweigepflicht angezeigt und der senior hat heute eine einstweilige verfügung wegen herausgabe des führerscheins beantragt.

      der führerschein wird dringend benötigt, weil dieser senior eine sehr kranke frau hat, die er mehrmals wöchentlich zum weiter entfernten facharzt fahren muss.

      von einem termin für eine amtsärztliche untersuchung des seniors ist nichts bekannt.

      ich bitte höflichst um meinungen. dummgelalle usw. sind hier ausdrücklich unerwünscht.

      gruss

      oberhof
      Avatar
      schrieb am 28.01.05 14:25:43
      Beitrag Nr. 2 ()
      sollte der senior tatsächlich fahruntüchtig sein, halte ich es sogar für die pflicht des hausarztes dieses der führerscheinstelle mitzuteilen! ich habe in der familie einen ähnlichen fall, hier haben wir uns auch ohne führerscheinstelle dafür entschieden das fahren aufzugeben.

      DB
      Avatar
      schrieb am 28.01.05 14:31:54
      Beitrag Nr. 3 ()
      # DUKEBOY

      das ist ja der entscheidende punkt.
      alle, die ihn näher kennen, sagen nein, der hausarzt sagt ja.

      unabhängig davon müsste aber in jedem falle die ärztliche schweigepflicht greifen.

      gruss

      oberhof
      Avatar
      schrieb am 28.01.05 14:41:47
      Beitrag Nr. 4 ()
      @3



      hat der arzt seinen befund begründet?
      Avatar
      schrieb am 28.01.05 14:43:08
      Beitrag Nr. 5 ()
      als erstes würde ich einen anderen hausarzt nehmen !
      (und mir dann dessen meinung anhören)

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      Avatar
      schrieb am 28.01.05 14:51:04
      Beitrag Nr. 6 ()
      #3 oberhof

      Ich würde in dem Fall zusammen mit dem `Senior` zu einem
      anderen Arzt gehen und ein Gutachten machen lassen.
      Sollte natürlich kein Arzt sein, der den Hausarzt kennt, denn die halten auf jeden Fall zusammen.
      Vielleicht weiss der ADAC (????) an wen man sich da wendet.

      Es gibt bestimmt sowas wie Amtsärzte o.ä., die sich damit beschäftigen.

      Wenn`s die Einziehung des Führerscheines aufgrund des Gesundheitszustandes dann berechtigt ist, ist`s ja ok.

      Mit `Schweigepflicht` ist da nichts. Der Arzt ist, wenn er meint es sei ein Grund da, verpflichtet das zu melden.

      Gruss bsd
      Avatar
      schrieb am 28.01.05 14:52:54
      Beitrag Nr. 7 ()
      jo en neues gut-achten muss her und dat am besten schnell !!!

      viel erfolg .... ich hoffe du brauchst nicht irgend-wann en schlechtes gewissen zu haben ...
      Avatar
      schrieb am 28.01.05 14:54:38
      Beitrag Nr. 8 ()
      1. Eines steht fest: der Hausarzt kann die Fahruntüchtigkeit feststellen.
      Was Bekannte oder Verwandte denken, ist unerheblich - nur ein Arzt ist für eine solche Feststellung qualifiziert.

      2. Wenn er den Verdacht hat, der Patient würde seinem ärztlichen Rat nicht folgen und damit die allgemeinheit gefährden ist abzuwegen, was ein höheres Gut ist: die Verpflichtung zur Schweigepflicht dem Patienten gegenüber oder der Schutz der Allgemeinheit.

      Hier hast Du, fürchte ich, schlechte Karten mit Deiner Anzeige: zumal eine Anzeige der Fahruntüchtigkeit nicht unbedingt die Schweigepflicht verletzt - es muss ja keine Diagnose in der Anzeige stehen. Ein Arzt darf dem Arbeitgeber auch die Arbeitsunfähigkeit eines Patienten anzeigen, ohne die Schweigepflicht zu verletzen, wenn keine Diagnose bekanntgegeben wird.
      Avatar
      schrieb am 28.01.05 14:58:09
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ein Anwalt tut an dieser Stelle gut. Ohne einen Anwalt würde ich die Anzeige gegen den Arzt zurückziehen.

      mfg nsn
      Avatar
      schrieb am 28.01.05 15:08:57
      Beitrag Nr. 10 ()
      Im Übrigen kannst Du Dir das Geld für Gegengutachten sparen, denke ich.

      Welcher Gutachter stellt einem 82-jährigen ein solches Gegengutachten aus? Einer solchen Gefahr setzt sich doch keiner aus, so fit kann ein 82-jähriger auch gar nicht sein.

      Da hätte schon ein 50-jähriger seine Probleme, wenn sein Hausarzt der Führerscheinstelle eine Fahruntüchtigkeit anzeigen würde. Das Geld ist mit Sicherheit als Taxi-Geld besser angelegt.

      Sorry für den Pessimismus, aber ich schreie auch meistens "puts kaufen" ;)
      Avatar
      schrieb am 28.01.05 15:16:09
      Beitrag Nr. 11 ()
      Fahruntüchtigkeit: Ärztliche Aufklärung reicht nicht aus
      20.11.2003



      Es reicht nicht aus, dass ein Arzt einen Patienten darauf aufmerksam macht, dass sich Medikamente negativ auf die Fahrtüchtigkeit auswirken. Das berichtete jetzt die "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (Az: VI, ZR 265/02, VersR 2003, 1126). Ein Mann war nach einer Behandlung auf die "benebelnde" Wirkung der Medikamente hingewiesen und ermahnt worden, auf keinen Fall Auto zu fahren. Er fuhr dennoch, prallte gegen einen Lkw und kam ums Leben. Die BGH-Richter: Bloße Aufklärung reicht nicht aus; der Arzt hätte den Mann unter ständiger Beobachtung" lassen müssen, um ein "vorzeitiges, selbstgefährdendes Aufbrechen zu verhindern." (rp)
      http://www.autoflotte.de/sixcms4/sixcms/detail.php?id=65323&…
      Avatar
      schrieb am 28.01.05 15:25:56
      Beitrag Nr. 12 ()
      Schon einmal daran gedacht, dass diese Entscheidung
      zu Gunsten und im Interesse des Senior gefallen sein
      könnte? Nicht dass durch eine Fahruntüchtigkeit andere
      Ferkehrsteilnehmer gefärdet werden könnten, sondern auch
      Leib und Leben des Senioren ist bei einer Fahruntüchtigkeit
      in Gefahr. Also ist eine solche Entscheidung des Arztes durchaus geboten.

      Im Übrigen dürfte generell kein Verkehrsteilnehmer jenseits der 80 die erforderliche Reaktionszeit für
      eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr erfüllen, auch wenn das für Aussenstehende den Anschein hat.
      Im Fahralltag ist
      das zwar unerheblich, in einer Notfallsituation aber existenziell, wie zahlreich Beispiele aus Praxis zeigen.

      Suche einfach mal bei Google unter dem Stichwort "Reaktionstest" und führe einen familieninterne
      Testreihe durch. Danach werden vermutlich auch die Familienangehörigen überzeut sein.

      Da wird in den nächsten Jahren noch so Einiges auf uns
      im Strassenverkehr zukommen, denn wir wollen ja alle
      recht alt werden, und dabei möglichst mobil bleiben.
      Avatar
      schrieb am 28.01.05 15:27:28
      Beitrag Nr. 13 ()
      Sorry, Verkehrsteilnehmer waren gemeint
      Avatar
      schrieb am 28.01.05 15:44:20
      Beitrag Nr. 14 ()
      Man sollte deshalb vielleicht auch nicht von einer
      Fahruntüchtigkeit sprechen, sondern eher von einer
      Gefahrensituationuntüchtigkeit sprechen, denn routiniert fahren kann der ältere Herr sicherlich.
      Avatar
      schrieb am 28.01.05 15:52:12
      Beitrag Nr. 15 ()
      Wenn mein Hausarzt einen derart krassen Vertrauensbruch begehen würde, wie in dem beschriebenen Fall, dem würde ich seine zukünftige Berufsausübung so schwer wie nur möglich machen.

      Die Strafanzeige ist hier richtig und nur der erste Schritt.

      Im übrigen gilt allerdings, dass der Senior an einer MPU jetzt nicht mehr vorbeikommen wird. Über die Fahrtüchtigkeit entscheidet dann letztlich das Gutachten des Amtsarztes.
      Avatar
      schrieb am 28.01.05 15:57:31
      Beitrag Nr. 16 ()
      eine tränendrüsengeschichte....
      der arzt ist sicher kompetent genug um die richtige
      entscheidung zu treffen - die meinung der 145-jährigen
      urururgroßmutter ist wohl irrelevant.:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 28.01.05 16:05:10
      Beitrag Nr. 17 ()
      Der Hausarzt muß es anzeigen, wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr fahrtauglich ist. Das können etwa Probleme mit dem Blutzucker, fehlende Sehfähigkeit oder beginnender Alzheimer sein. Der Arzt wird in der Praxis zwar normalerweise nicht damit rechnen müssen, daß man deswegen bei ihm nachfragt, aber wenn er vom Zustand eines Patienten wußte, und der einen Unfall baut, ist der Arzt mitschuldig.

      Und natürlich sind die Alten, die man kennt, immer gut fahrtüchtig. Merkt man ja nicht, wenn bei denen der Blutzucker sich nicht mehr richtig einstellen läßt und bei denen die Gefahr besteht, daß die eines Tages mitten auf der Fahrt kurz bewußtlos werden. In den Nachrichten kommt ab und zu die Meldung von einem Alten, der ohne Grund einfach über eine rote Ampel gefahren ist, nachdem er sein Leben lang nie einen Verkehrsverstoß hatte. Das sit so ein typischer Fall, wo mal wieder der Hausarzt nicht aufgepaßt hatte. Fahruntüchtig ist für die meisten jemand erst, nachdem er seinen Unfall hatte. Dann ist es aber zu spät.
      Avatar
      schrieb am 28.01.05 16:14:15
      Beitrag Nr. 18 ()
      wir plädieren für eine jahresfahrkarte 2005 der öffentlichen
      verkehrsmittel (pensi-ermäßigung).
      Avatar
      schrieb am 28.01.05 16:17:14
      Beitrag Nr. 19 ()
      @ 17

      Wo steht das bitte geschrieben, dass er anzeigen muß?

      Die ärztlichen Meldepflichten sind gesetzlich geregelt, wie etwa bei Seuchengefahr. Darüberhinaus finde ich nichts dergleichen.

      Wenn ich in einem in erster Linie auf Vertrauen basierenden Arzt-Patienten-Verhältnis als Patient jederzeit damit rechnen muß, dass mich "mein" Arzt mal so eben schnell "verpfeift", dann Gute Nacht.

      Wenn der Gesetzgeber meint, Autofahren in hohem Alter sei mit einer zu großen Gefahr für den Betroffenen selbst und Dritte verbunden, dann muß er es eben gesetzlich regeln.
      Avatar
      schrieb am 28.01.05 16:19:39
      Beitrag Nr. 20 ()
      Dax # 15
      Genau andersrum ist es richtig !!
      Es wäre ein Vertrauensbruch, wenn der Arzt NICHT gehandelt hätte .
      Es ist übrigens schon komisch, wie manche meinen, die Entscheidung des Arztes kritisieren zu müssen, ohne auch nur das geringste über die Gründe, d.h. die Diagnose und Befunde zu wissen.
      Und wie groß wäre das Geschrei, wenn dieser Senior einen Unfall mit Personenschaden verursacht hätte, und es wäre bekannt geworden, daß der Arzt berechtigte Zweifel an der Fahrtüchtigkeit gehabt hat, aber nichts unternommen hat.
      Avatar
      schrieb am 28.01.05 16:23:18
      Beitrag Nr. 21 ()
      Dax #19
      Wenn der Gesetzgeber meint, Autofahren in hohem Alter sei mit einer zu großen Gefahr für den Betroffenen selbst und Dritte verbunden, dann muß er es eben gesetzlich regeln.
      So ein Quatsch !!
      Alle ab 70 pder wie ??? Blödsinn.Ist doch jeder von seiner Gesundheit und Fähigkeit verschieden!!
      Eben deshalb kommt es ja auf Untersuchungen UND die ärztliche Meinung an!!
      Avatar
      schrieb am 28.01.05 16:32:20
      Beitrag Nr. 22 ()
      vielen herzlichen dank für die tollen antworten.

      ich bin der meinung, er hätte vorher einmal mit dem senior reden müssen. es ist auch für mich ein klarer vertrauensbruch, denn der senior kennt die gründe bis heute nicht und sein führerschein ist`` zur gefahrenabwehr`` vorläufig eingezogen.
      und das bei einem 30-jährigen verhältnis arzt/patient.
      null punkte in flensburg, nie besoffen gefahren.
      sollte der senior die mpu machen müssen, soll sich der hausarzt warm anziehen.

      gruss

      oberhof

      ich habe auch die ärztekammer informiert, aber eine krähe hackt wohl der anderen kein auge aus.
      Avatar
      schrieb am 28.01.05 16:41:03
      Beitrag Nr. 23 ()
      im übrigen fahren zehntausende junge alkohol-und drogenkranke besoffen und bekifft täglich durch die gegend.

      aber bei denen muss erst etwas schlimmes passieren, bevor der führerschein in gefahr kommt.

      müßte hier der hausarzt nicht auch meldung machen, wenn er von der sucht kenntnis hat?

      gruss

      oberhof
      Avatar
      schrieb am 28.01.05 16:47:23
      Beitrag Nr. 24 ()
      :confused: die ganze familie - uneinsichtig, streitsüchtig
      und klagefreudig. Eine zweite diagnose des amtsarztes
      ist jederzeit möglich, wo war hier überhaupt je ein problem
      ?
      Avatar
      schrieb am 28.01.05 16:50:08
      Beitrag Nr. 25 ()
      # 24

      das problem sehe ich, daß der arzt ohne begründung seine schweigepflicht verletzt hat.

      es gab weder einen anlass noch ein gespräch.

      gruss

      oberhof.

      wo kommen wir dann hin, wenn jeder arzt unter umgehung seiner schweigepflicht info`s an behörden gibt?
      das hatten wir so ähnlich wohl in der ddr.
      Avatar
      schrieb am 28.01.05 16:53:34
      Beitrag Nr. 26 ()
      wenn der patient uneinsichtig ist, muß es über den behördenweg geschehen.....das läuft immer so...
      Avatar
      schrieb am 28.01.05 16:54:38
      Beitrag Nr. 27 ()
      Oberhof
      #23
      Fahren unter Alkohol und Drogen sind schon verboten !!!
      Was soll der Arzt da anzeigen??
      #25
      Du scheinst echt schwehr von Begriff zu sein ??
      Das hat überhaupt nichts mit Schweigepflicht zu tun !!!
      Das wäre im übrigen sogar DEINE Pflicht , wenn du von einer Fahruntüchtigkeit Kenntniss hast, dieses anzuzeigen !!
      Avatar
      schrieb am 28.01.05 16:56:36
      Beitrag Nr. 28 ()
      Was allerdings u.U. angebracht gewesen wäre, wäre
      zunächst eine Ansprache des Betroffenen und dessen Angehörige durch den Arzt.
      Aber über Anwälte solche eine Angelegenheit zu lösen,
      bringt nur dem Anwalt einen Vorteile.



      Dazu mal einige Zahlen aus der Schweiz:

      Was sind die Probleme von Senioren im Strassenverkehr?

      Senioren haben zwei verschiedene Arten von Problemen im Strassenverkehr. Zum Einen verändern sich mit zunehmendem Alter die körperlichen und geistigen Fähigkeiten der Menschen. Besonders zu nennen sind hier Sehprobleme (vor allem bei Nacht), Schwerhörigkeit und nachlassende Geschwindigkeit der Informationsverarbeitung, insbesondere in komplexen Situationen. Zum Anderen wird der Mensch mit zunehmendem Alter verwundbarer - bei einem gleich schweren Unfall haben Senioren eine höhere Wahrscheinlichkeit zu sterben als junge Menschen. Ihre sogenannte Vulnerabilität ist grösser.

      Bezüglich der Veränderung der körperlichen und geistigen Fähigkeiten passen sich die meisten Senioren als Lenker automatisch an. So fahren sie z.B. relativ wenig bei Dunkelheit, meiden die Stosszeiten im Berufsverkehr, fahren langsamer um mehr Zeit für die Informationsverarbeitung zu haben und haben generell geringere Kilometerleistungen als die durchschnittlichen Autofahrer. Dies alles führt dazu, dass Senioren als Lenker weniger Unfälle haben als es ihrem Anteil an der Bevölkerung entspricht. Sie sind an weniger als 11% aller Verkehrsunfälle beteiligt. Bezieht man das Unfallrisiko jedoch auf die zurückgelegten Kilometer so ist es höher als dasjenige der mittleren Altersgruppen aber immer noch deutlich tiefer als dasjenige der jungen Lenker. Die Frage wer an diesen Unfällen schuld war ist dabei nicht berücksichtigt. Diese Zahl ist nicht bekannt.

      Die zunehmende Verletzlichkeit mit höherem Alter hingegen erklärt zum Teil warum bei den verhältnismässig wenigen Unfällen mit Lenkern über 65 (8`300 von insgesamt 75`000) im Jahr 2000 doch 91 Personen ums Leben gekommen sind (15 % aller Verkehrstoten). Die meisten von ihnen waren die Seniorenlenker selber (53 Tote oder 58% der bei Seniorenunfällen ums Leben Gekommenen). Bei den getöteten Seniorenlenkern handelte es sich um 33 PW-Fahrer, 10 Mofafahrer und 10 Lenker anderer Fahrzeuge (z.B. Traktoren und Motorräder). Dazu kamen dann noch 8 Senioren, die als Mitfahrer ums Leben kamen. 19 Personen, die jünger als 65 waren, sind bei Unfällen ums Leben gekommen an denen Senioren als Lenker beteiligt waren. Wie bereits oben erwähnt – die Schuldfrage für diese Unfälle ist nicht berücksichtigt.

      Insgesamt kann man also sagen, dass die obligatorische ärztliche Untersuchung ab 70 Jahren vor allem dem Schutz der Senioren selber dient und nicht so sehr dem Schutz der übrigen Verkehrsteilnehmer vor den Senioren.
      Avatar
      schrieb am 28.01.05 16:57:40
      Beitrag Nr. 29 ()
      # 27

      jackyone

      wenn ein arzt von einer sehr schweren alkohol-oder drogensucht eines patienten weiß, sollte er dies auch melden? eine solche person wäre doch vielmehr eine rollende zeitbombe.

      gruss

      oberhof
      Avatar
      schrieb am 28.01.05 17:07:51
      Beitrag Nr. 30 ()
      @ oberhof

      Laß Dich hier nicht von irgendwelchen Knallköppen irritieren, zieh das jetzt durch und zwar auf allen Ebenen:

      1. im verwaltungsrechtlichen Eilverfahren, um überhaupt zu erfahren, auf welcher tatsächlichen Grundlage die Behörde ihre vorläufige Entscheidung getroffen hat(und um damit gleichzeitig zu efahren, was der Arzt denen so alles mitgeteilt hat)

      2. strafrechtlich mit der Anzeige und ggf. mit einem Klageerzwingungsverfahren

      3. und später zivilrechtlich, mit der Inregreßnahme des Arztes wegen aller Kosten

      und zwar unabhängig davon, wie das Ergebnis eines evtl. amtsärztlichen Gutachtens lautet.
      Avatar
      schrieb am 28.01.05 17:12:47
      Beitrag Nr. 31 ()
      # doktor dax

      ich danke dir, ich habe dies auch vor.

      es kann nicht sein, daß wir in deutschland schon wieder so weit sind, daß ein arzt mit blockwartmentalität meint, sich wichtig machen zu müssen.
      ohne begründung und ohne daß es einen anlaß gab.

      nochmals vielen dank !

      gruß

      oberhof
      Avatar
      schrieb am 28.01.05 17:15:06
      Beitrag Nr. 32 ()
      Spar das Geld für den Rechtsstreit.
      Das bringt nix.
      Ist mein Rat.
      Avatar
      schrieb am 28.01.05 17:15:18
      Beitrag Nr. 33 ()
      Und weils gerade so gut zum Thema passt :
      Ist meinem Arbeitskollegn im Sommer passiert.
      Er steht an der Zapfsäule hinter einem älteren Benz. Da fährt dieser langsam rückwärts, immer weiter. Mein Kollege ruft noch, doch zu spät - der Benz fährt im in den Wagen. Er geht nach vorne, klopft an die Scheibe, keine Reaktion, im Gegenteil, der Fahrer (erkennbar ein sehr alter Herr) schaltet und fährt vorwärts, immer schneller. Da reißt mein Kol. die Tür auf und schreit den Fahrer an, was das soll. Da bremst er, sieht ihn verständnisslos an und fragt was los ist . Darauf mein Kol. sie sind mir eben in den Wagen gefahren. Er: das stimmt nicht, ich habe nichts bemerkt. Da kommt auch schon der Tankwart, der alles mit verfolgt hat, dazu und bestätigt es. Darauf steigt seine Frau aus, auch schon "etwas älter", geht nach hinten und sagt, da ist doch nichts. Im selben Moment kommt zufällig die Polizei vorbei, mein Koll. winkt sie heran, und erzählt , was los ist. der Beamte schaut sich den Schaden an und schätzt diesen auf ca.2000 Euro. Die Ehefrau fängt nun mit dem Polizisten das Streiten an - das ist doch nichts, da war nichts, die wollen uns nur abzocken usw. Nachdem der Tankwart nochmal das Geschehen bestätigt und der Polizist iht den Schaden zeigt, schwenkt sie um und sagt wörtlich : Wissen sie herr Polizist, das passiert halt manchmal, da hat mein Mann solche Aussetzer!!
      Der hat sich übrigens die ganze Zeit üer nicht umgedreht und ist auch nicht ausgestiegen!!
      Naja, der Polizist wurde jetzt natürlich hellhörig: was hat ihr Mann?? Sie, na halt manchmal so kleine Aussetzer.
      Darauf hin hat der Polizist den Führerschein sofort eingezogen und die beiden mußten mit einem Taxi weiterfahren.:laugh::laugh:

      Soviel zur Selbsteinschätzung mancher "älterer Mitbürger".
      Avatar
      schrieb am 28.01.05 17:19:53
      Beitrag Nr. 34 ()
      @JACKYONE

      Aber hätte das denn nicht schon dessen Arzt
      bemerken können.......???
      Avatar
      schrieb am 28.01.05 17:24:25
      Beitrag Nr. 35 ()
      Cuortier
      Richtig - wenn er beim Arzt auch "Aussetzer" gehabt hätte,bzw. der Arzt davon gewußt hat.
      Wobei man jetzt trefflich darüber streiten könnte, warum der Arzt(wissen vorausgesetzt) das NICHT gemeldet hat.
      Avatar
      schrieb am 28.01.05 17:42:39
      Beitrag Nr. 36 ()
      # JACKYONE

      mir ist vor wochen in einer autowaschanlage in frankfurt/ Hanauer Landstr.( die insider kennen diese vielleicht),während des laufenden waschvorgangs ein 20-jähriger behinderter mit einem behindertengerecht-umgebauten auto voll hinten drauf gefahren, weil er irgendetwas verwechselt hatte und gas gab.

      was ist denn mit dem ?

      gruss

      oberhof

      beispiele von alten kann ich dir die zehnfache menge von beispielen mit jungen entgegen halten. das sind doch im einzelfall keine argumente.
      Avatar
      schrieb am 28.01.05 17:47:01
      Beitrag Nr. 37 ()
      #36
      Was willst jetzt damit sagen ????
      Das ist ja wohl was anderes, als zeitweilige Aussetzer, oder nicht?
      Avatar
      schrieb am 28.01.05 17:49:46
      Beitrag Nr. 38 ()
      #34,35

      also ich glaube, ihr könnt Eure mühe sparen. es geht dem erfinder dieses thread doch nur um eine debile revanche, ummäntelt mit dem reizwort "schweigepflicht".

      recht, fakten ( z.B. #28) und fairness interessieren doch gar nicht, das ist unerwünscht!
      Avatar
      schrieb am 28.01.05 17:51:42
      Beitrag Nr. 39 ()
      @ 33

      Ältere Fahrer kann man nach so einem Aussetzer ja meistens noch nach ihrer Selbsteinschätzung befragen, viele jüngere Fahrer hingegen liegen dann schon mit samt ihrer vier Freunde tot in ihrem um den Alleebaum gewickelten Fahrzeug.
      Avatar
      schrieb am 28.01.05 17:52:14
      Beitrag Nr. 40 ()
      #37

      der hier zu diskutierende 82-jährige senior hatte noch niemals im leben einen aussetzer.

      ich verstehe nicht, wie du mit einem einzelbeispiel kommen konntest.
      demm setze ich dann noch beliebig viele andere wie den mir von mir erwähnten, entgegen.

      aber so kommen wir leider vonm thema ab.

      1. ich habe gegen den arzt strafanzeige gestellt.
      2. ich habe die ärztekammer um stellungnahme gebeten.
      3. der senior wird sich nunmehr von einem vereidigten, neutralen gutachter untersuchen lasse. und zwar 100 km weg, um von vorneherein eine nähere bekanntschaft mit dem hausarzt auszuschließen.
      4. wurde ein rechtsanwalt beauftragt, und zwar einer, der auf ärzte spezialisiert ist.

      wenn es was neues gibt, stelle ich es ein.

      gruss

      oberhof
      Avatar
      schrieb am 28.01.05 17:55:36
      Beitrag Nr. 41 ()
      #39

      wenn der wegen dem aussetzer quer über die autobahn fährt kannst du u.u. eine menge menschen nix mehr fragen ! :mad:
      Avatar
      schrieb am 28.01.05 18:01:30
      Beitrag Nr. 42 ()
      @oberhof

      Das wird teuer, und bringt wirklich nichts.
      Spar Dir das Geld und die Nerven.
      Am Ende bleiben Dir nur die Kosten für
      die diversen Aktionen.
      Avatar
      schrieb am 28.01.05 18:13:34
      Beitrag Nr. 43 ()
      #40
      Warum soll ich nicht ein Beispiel bringen ???
      Und wetten, all die Verwanden dieses Seniors haben bestimmt genauso geschimpft wie du es tust !!!
      Du bist sicher rund um die Uhr in Gesellschaft des 82.jär. ???
      Oder woher weisst du so genau - und vorallem, so viel besser, über den gesundheitlichen (u.geistigen) Zustand dieses Herren bescheid, als dessen seit 40 Jahren behandelnder Arzt????
      Und du weisst natürlich auch genau, welche Medikamente er nehmen muß ???
      Avatar
      schrieb am 28.01.05 18:16:35
      Beitrag Nr. 44 ()
      ich finde es schon merkwürdig, die Einschätzungen, was ein Arzt alles weitergeben darf. Gott bewahre, daß die Schweigepflicht gelockert wird.
      Der Gesetztgeber definiert nur folgende Ausnahmetatbestände für den Bruch der Schweigepflicht : Geplanter Landesverrat und Ankündigung eines Kapitalverbrechens durch den Pat. Bei eindeutiger psychotischer und schwer depressiver Erkrankung - das sind die wenigsten- kommt noch der Tatbestand der Eigen- und Fremdgefährdung hinzu, aber das gilt nur für Ärzte, die nachweisen können, daß sie sich damit auskennen.
      Analog zu dem geschilderten Fall müßte sonst jeder Arzt seine Alkoholiker anzeigen, und davon gibt es reichlich in einer Allegemeinarzt-. oder Internistenpraxis. Und jeder Doc weiß, daß die trinken und fahren.
      Avatar
      schrieb am 28.01.05 18:28:56
      Beitrag Nr. 45 ()
      OK, für fettinsky, oberhof & co :

      In einigen Fällen, wie besonders ansteckenden Krankheiten, ist der Arzt darüber hinaus gesetzlich zur Meldung verpflichtet.

      Wenn Mitmenschen gefährdet sind, sei es durch Straftaten, unberechenbares Verhalten im Straßenverkehr oder bei Kindesmisshandlung, muss der Arzt abwägen, ob der Schutz der unbeteiligten Dritten höherwertig ist und einen Bruch der Schweigepflicht rechtfertigt. Zunächst sollte allerdings der Patient aufgefordert werden, von sich aus Maßnahmen zu ergreifen.

      Nicht gebunden an die Schweigepflicht ist der Arzt auch bei der Verteidigung eigener Interessen – beispielsweise bei Honorarforderungen oder beim Vorwurf eines Behandlungsfehlers.

      Aus :
      http://www.dak.de/content/dakpatinfo/schweigepflicht.html

      Und den 82.jä. darauf hingewiesen scheint er ja öfters zu haben.
      Avatar
      schrieb am 31.01.05 14:24:50
      Beitrag Nr. 46 ()
      ich darf mir die bemerkung erlauben, daß jeder mensch auf dieser welt altert und jederinmal in die situation wie beschrieben kommen kann.

      ich finde einige bemnerkungen zum kotzen.



      prüfungen im 5 - jahresabstand für über 80 - jährige würde ich begrüßen.
      die meinungen ´über schlechte autofahrer im alter sind zum allergrößten teil falsch.

      wobei man nicht das negative argument der wenigen kilometern muss, aber senioren verursachen nur ca. 10% der gesamtunfälle in deutschland.

      gruss

      oberhof
      Avatar
      schrieb am 31.01.05 22:12:21
      Beitrag Nr. 47 ()
      oberhof
      Selbstverständlich altert jeder und kann jeder in eine solche Situation kommen.
      Ich habe fast täglich mit älteren und alten Menschen zu tun.
      Und die wenigsten sind leider im hohen Alter noch uneingeschränkt fahrtüchtig, und noch weniger sind selbst so einsichtig, das zuzugeben!!!

      Was ich allerdings zum kotzen finde, ist diese Uneinsichtigkeit vieler Alter und vorallem diese Herumgeschreie von dir und einigen anderen hier, wegen der Entscheidung eines Arztes, dessen Beweggründe und Diagnosen KEINER von euch hier kennt.
      Wenn dieser Senior dann einen Fehler verursacht hätte, wärd ihr die ersten, die rumschreien, warum fährt der noch, warum hat keiner was dagegen unternommen!!:mad:
      Avatar
      schrieb am 31.01.05 23:13:14
      Beitrag Nr. 48 ()
      Ohne die genauen Beweggründe des Arztes zu kennen, habe ich folgende Meinung dazu: 3 Ärzte = 4 Meinungen.

      Wenn der Arzt die Meldung verfasst hat, ohne dass entsprechende gesicherte Diagnosen vorlagen die zu einer Gefährdung der Allgemeinheit führen, dann ist das Handeln in meinen Augen nicht gerechtfertigt. Also wenn der 82 Jährige unter Epilepsie oder ähnlichem leiden würde.


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      Darf ein Hausarzt die angebliche Fahruntüchtigkeit eines 82-jährigen anzeigen?