Wie bekomme ich mein Eigentum aus einer fremden Wohnung heraus?? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 29.01.05 18:10:45 von
neuester Beitrag 03.02.05 16:30:00 von
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Mit Bitte um Verweis auf die Rechtsgrundlage und gutgemeinte Infos
Danke im voraus
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Versuch es nochmal mit einem ruhigen Gespräch. Lass Dich zu nichts schlimmen hinreißen. Bleibe nur Du selbst.
Warte noch einige Tage bevor Du sachlich an die Sache herangehst. Am Anfang sind alle aufgebracht und die Emotionen kochen über. Zur Not schalte einen Vermittler Deines Vertrauens ein. Der auch die andere Seite kennt.
Eine Freundin. Aber nicht die Beste Freundin.
Gruß jojo
Warte noch einige Tage bevor Du sachlich an die Sache herangehst. Am Anfang sind alle aufgebracht und die Emotionen kochen über. Zur Not schalte einen Vermittler Deines Vertrauens ein. Der auch die andere Seite kennt.
Eine Freundin. Aber nicht die Beste Freundin.
Gruß jojo
Wenn es dringend ist, versuch eine einstweilige Verfügung beim Amtsgericht zu erlangen. Kalppt das nicht, bleibt nur der Klageweg. (Ich gehe mal davon aus, das der jetzige Inhaber der Wohnung die Dinge nicht freiwillig rausrückt - ansonsten: Telefon, Termin, abholen...)
Für das Inbesitznehmen Deines Eigentums brauchst Du keine besonderen Rechtsverweise - das gwöhnliche Sachenrecht /BGB ist ausreichend. Manchmal ist allerdings das Eigentum schwierig zu beweisen - gerade wenn es um ehemalige Partner/ Mitbewohner geht.
Viel Glück, und wenig Kosten !
Für das Inbesitznehmen Deines Eigentums brauchst Du keine besonderen Rechtsverweise - das gwöhnliche Sachenrecht /BGB ist ausreichend. Manchmal ist allerdings das Eigentum schwierig zu beweisen - gerade wenn es um ehemalige Partner/ Mitbewohner geht.
Viel Glück, und wenig Kosten !
Rechtsgrundlage:
BGB, Ansprüche aus dem Eigentum
§ 985 Herausgabeanspruch
Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen.
Ernstgemeinter Vorschlag von mir:
Lass einen bekannten klingeln, der sagt irgendwas von Post von wegen unterschreiben usw, wenn die Tür erstmal auf ist, Fuss dazwischen, einfach reingehen und deinen Eigentum rausholen.
Um was geht es denn genau ?
BGB, Ansprüche aus dem Eigentum
§ 985 Herausgabeanspruch
Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen.
Ernstgemeinter Vorschlag von mir:
Lass einen bekannten klingeln, der sagt irgendwas von Post von wegen unterschreiben usw, wenn die Tür erstmal auf ist, Fuss dazwischen, einfach reingehen und deinen Eigentum rausholen.
Um was geht es denn genau ?
... *lol*
Da wird nicht gefackelt ... einrücken und gut ... tzzzzz, zwei drei kräftige Kumpels und los geht´s !
Da wird nicht gefackelt ... einrücken und gut ... tzzzzz, zwei drei kräftige Kumpels und los geht´s !
Nimm 2 Panzerdivisionen und räum den Saustall aus.
Was ist dein Eigentum? und wie kommt es in eine fremde Wohnung?
#5
Printie immer noch mit Russen-Mafia-Methoden
Printie immer noch mit Russen-Mafia-Methoden
@opi
Wieso brauchst du Hilfe
Wieso brauchst du Hilfe
Jungs, mal zunächst vielen Dank für die netten Worte und rechtsdienlichen Ratschläge!!
Hier brauche ich mal 2 starke Typen, am besten von der Mafia, die einfach mal bei dieser Dame klingeln.
Auf einem guten Wege ging es bislang nicht, seit mehreren Monaten schläft und vögelt diese Dame in meinem Schlafzimmer.
Wer kann mir diese Typen vermitteln??
Es ist wirklich dringend!!!
Hier brauche ich mal 2 starke Typen, am besten von der Mafia, die einfach mal bei dieser Dame klingeln.
Auf einem guten Wege ging es bislang nicht, seit mehreren Monaten schläft und vögelt diese Dame in meinem Schlafzimmer.
Wer kann mir diese Typen vermitteln??
Es ist wirklich dringend!!!
Willst Du das Schlafzimmer oder die Dame herausholen?
#10
Kannst ja Boardmail schreiben ...
Kannst ja Boardmail schreiben ...
... kann man ja sachlich klären
ich sags ja, Printie hat Mafia-Connections
Willst du das Schlafzimmer ausbauen ?
Oder die Dame einfach nur rausschmeissen ?
Oder die Dame einfach nur rausschmeissen ?
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