checkAd

    Bafoeg-Rueckzahlung von der Steuer absetzbar? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.01.05 20:03:26 von
    neuester Beitrag 01.02.05 17:31:10 von
    Beiträge: 7
    ID: 948.814
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 2.175
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 29.01.05 20:03:26
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Leute,

      ein ehemaliger Kommilitone hat sein Bafoeg-Darlehen auf einen Schlag komplett zurueckgezahlt. Er fragte mich neuerdings, ob er diese Summe, die er zurueckgezahlt hat, von der Steuer irgendwie absetzen kann. Als Grund moechte er "Studienkosten" erwaehnen. Denn Bafoeg bekommt man ja nur fuer das Studieren und nicht fuer etwas anderes.

      Zurzeit werden ja ueber Studiengebuehren gesprochen. Studiengebuehren duerften sehr wahrscheinlich auch von der Steuer absetzbar sein, oder?

      Wenn ja, dann kann er auch seine Bafoeg-Rueckzahlungssumme von der Steuer in 2005 absetzen??

      Ist ein interessantes Thema, dass jenes zu Studiengebuehren abrundet.

      Eine weitere Frage ist:
      Da Studenten zukuenftig alle Studiengebuehren bezahlen muessen, duerfen sie auch mehr als 19,5h pro Woche waehrend des Semesters arbeiten, um ihre Studiengebuehren selber aus eigener tasche bezahlen zu koennen, ohne sich bei der Bank verschulden zu muessen?
      D.h. wird die absolut bescheuerte Arbeitsstundenbegrenzung fuer Studenten aufgehoben, so dass Studenten so viel arbeiten koennen, ohne dass sie ihren Status als Student verlieren? So wie in den USA ueblich?

      Deutschland und die Reglementierungswut, tststs...
      Avatar
      schrieb am 29.01.05 21:55:43
      Beitrag Nr. 2 ()
      Bis jetzt ist das alles noch nicht klar.
      Es wird auch eine insgesamte Bafög Reform wahrscheinlich noch kommen. Es werden neue Sätze für vorhandenes anrechenbares Einkommen der Eltern z.B. festgelegt werden müssen.
      Es geht ja nicht an, dass hier Einkommenschwache Eltern benachteiligt werden. Allerdings ist für einkommenstarke Eltern durchaus eine höhere Studiengebühr zumutbar.
      Aber das kommt bald wirst sehen.

      Wenn er mit der Rückzahlung vielleicht etwas gewartet hätte, wäre er eventuell besser gefahren . Von der Steuer absetzbar ist das meiner Ansicht nicht.
      Avatar
      schrieb am 30.01.05 16:14:42
      Beitrag Nr. 3 ()
      Er konnte nicht laenger warten, sonst waere die Frist verstrichen, bis zu der er 25% Rabatt bekommt auf das Gesamt-Darlehen.

      Ich finde es derart schwachsinnig von der Bundesregierung, dass ueber Studiengebuehren entschieden wurde (auch langzeitstudiengebuehren), aber nicht entschieden oder gar diskuttiert wurde, wie die jungen Leute das Geld aufbringen koennen, wenn sie kein Kredit aufnehmen und keine reichen Eltern haben und auch kein Bafoeg und schon gar nicht Stipendien (in BRD, tststs, traeum...) haben, aber durch Arbeit neben Studium die Studiengebuehren bezahlen wollen, ohne ihren Status als Student zu verlieren und somit voll sozialversicherungspflichtig zu werden.

      Die Abiturienten von heute sind die armen Saeue. Wer jetzt noch tatsaechlich in BRD anfaengt zu studieren, ist selber schuld.

      Wenn ich BWL studieren moechte, dann zahle ich mit Sicherheit keine 5000 Euro pro Jahr in Deutschland fuer Studiengebuehren, sondern gehe lieber nach Australien oder Neuseeland oder USA und zahle eventuell sehr gerne ein wenig mehr. dafuer bekomme ich aber sowohl akademisch als auch von der lebenserfahrung her weitaus mehr als z.B. an der deutschen staatlichen Uni.
      Avatar
      schrieb am 31.01.05 09:49:45
      Beitrag Nr. 4 ()
      #1: Selbstverständlich kann man die BaföG-Rückzahlung nicht von der Steuer absetzen.

      1. Es handelt sich dabei nicht um eine Ausgabe, sondern um die Rückzahlung eines Kredits. Das heißt, der jetzigen Zahlung steht eine vorherige Einnahme gegenüber. Wo aber jemand kein Geld ausgibt, kann er auch nichts steuerlich geltend machen.

      2. BaföG dient der Abdeckung von Lebenshaltungskosten des Studenten. Lebenshaltungskosten sind nicht von der Steuer absetzbar, denn es handelt sich dabei um übliche Kosten, denen alle Menschen normalerweise unterliegen, und hier ist nur das Existenzminimum nicht zu versteuern, was aber in die Steuertabellen bereits eingearbeitet ist.

      3. Im übrigen verstehe ich die angedeutete Wehleidigkeit nicht: BaföG ist ein zinsloser Kredit - je nach Zeitraum auch noch nur zur Hälfte zurückzuzahlen, zusätzlich auch noch rabattiert für kurze Studienzeiten, gute Studienleistungen und vorzeitige Rückzahlung - es ist reine Gier, das noch zusätzlich von der Steuer absetzen zu wollen.
      Avatar
      schrieb am 31.01.05 10:44:35
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich kenn ganz andere Fälle von Gier. Da brauchen wir uns gar nichts vorzumachen.
      Da ist der Gedanke einer steuerlichen Absetzbarkeit gar nicht so abwegig. Es kommt halt nur darauf an - aus welchen sozialen Verhältnissen der Student kommt.
      Ist es eine einkommensschwache Familie dann sollte man hier gefälligst rücksichtsvoll sein, damit für diese ein Studium der Kinder nicht zur finanziellen Belastung wird.
      Oder ist dagegen etwas einzuwenden?

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,4300EUR +4,62 %
      Die Aktie mit dem “Jesus-Vibe”!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 01.02.05 17:10:54
      Beitrag Nr. 6 ()
      ....doch doch, BAFÖG-Rückzahlungen schreien quasi nach der "Absetzbarkeit von der Steuer"!!!!! Erst nimmt der Staat durch die Rückzahlung, dann aber gibt er wieder zurück über die "steuerliche Absetzung".

      Für das ganze Prozedre braucht er dann auch noch mächtig viel Verwaltung, wodurch die Bauindustrie zum Zuge kommt. Dann werden die Arbeitslosen für diesen Verwaltungsakt eingestellt und ein selbstragender Aufschwung beginnt!!!

      Und alle freuen sich und sind zufrieden!!!!


      Viele Grüße

      HaraldSM
      Avatar
      schrieb am 01.02.05 17:31:10
      Beitrag Nr. 7 ()
      ......da stellt sich dann auch noch die Frage ob ich nicht dann auch die eigentliche Steuerzahlung "von der Steuer absetzen kann"????......ja ja, jetzt lacht mal nicht wieder direkt; bei der Kirchensteuer ist das schließlich so!!!!


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Bafoeg-Rueckzahlung von der Steuer absetzbar?