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    kann es sein, dass alle long in cob sind?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.01.05 10:35:49 von
    neuester Beitrag 01.02.05 07:33:22 von
    Beiträge: 18
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      schrieb am 31.01.05 10:35:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      kommt mir echt so vor!
      Hört mal auf zu pushen und schaut euch mal
      den peinlichen rettungsversuch von zapf an.
      Der Kapitalschnitt wird kommen!
      Ich würd austeigen!

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 31.01.05 10:39:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      noch son geizknopp :laugh:

      oder ein bezahlter mister K. handlanger ???:eek:
      Avatar
      schrieb am 31.01.05 10:41:08
      Beitrag Nr. 3 ()
      Soso, der peinliche Rettungsversuch :laugh:

      Nur führt der dazu, dass wir Morgen wissen, wann eine HV stattfindet.

      Und er führt dazu, dass da jemand bereit ist ca. 26 cent per share für die alten Aktien zu bezahlen, der hier, der sich ein paar Fragen nicht stellt:

      An den User:

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      habe ich dann auch noch eine Frage:

      Wenn man dieses Angebot sieht:

      Elektronischer Bundesanzeiger
      Veröffentlichungsdatum: 26.01.2005


      Veröffentlichungstext:

      EO Investors GmbH
      Düsseldorf
      Freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die Anleihegläubiger der CBB Holding AG

      WKN 195 041
      ISIN: DE0001950418

      Die Anleihe der CBB- Holding AG mit Sitz in Köln (Deutschland) werden nicht an einer deutschen Wertpapierbörse gehandelt. Die Hauptversammlung der CBB Holding AG hat am 31.12.2003 einen Kapitalschnitt auf Null beschlossen. Die Aktien werden, nach der ebenfalls am 31.12.2003 beschlossenen Kapitalerhöhung, im Zuge der Beschlussdurchführung ausgebucht. Die Anleihe wird an keiner deutschen Wertpapierbörse gehandelt. Die Anleihe wurde zum vereinbarten Termin nicht bedient!

      Die EO Investors GmbH, Düsseldorf, bietet den Anleihegläubigern der CBB- Holding AG an, ihre Anleihe (WKN 195 041, ISIN: DE0001950418) zu einem Preis von nominal 3,5% je ausstehender Anleihe zu erwerben. Das Angebot ist auf nominal 1.000.000 Anleihen begrenzt. Sollten mehr Anleihen zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. Das Angebot endet am 31.03.2005, 18:00 Uhr. Es richtet sich ausschließlich an Anleihegläubiger der CBB- Holding AG, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

      Anleihegläubiger, die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, dies bis spätestens 31.03.2005, 18:00 Uhr gegenüber der EO Investors GmbH, Schirmerstr. 54, 40211 Düsseldorf, auch perTelefax: +49 (0)12126 2604752454, zu erklären und die Anleihe auf das Depot der EO Investors GmbH, Düsseldorf, Depot-Nr. 701 1136 006 bei der HSBC Trinkhaus & Burkhardt KGaA, BLZ (300 308 80), Kassenvereins-Nr. 7107 zu übertragen. Dabei fungiert HSBC Trinkhaus & Burkhardt KGaA nicht als Treuhänderin für das abzuwickelnde Wertpapiergeschäft, sondern als Depotbank der EO Investors GmbH. Der Kaufpreis wird unverzüglich nach Eingang der Anleihen auf ein vom Anleihegläubiger zu benennendes inländisches Konto überwiesen.



      Düsseldorf, im Januar 2005

      Die Geschäftsführung"

      (Unterschrift Frank Scheunert ??? )


      Und wenn man diese Hausarbeit gelesen hat:
      http://www.hausarbeiten.de/faecher/hausarbeit/jud/24681.html


      Und daher folgendes wissen müßte:

      Bestimmte Hauptversammlungsbeschlüsse bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Eintragung ins Handelsregister. Bei Eingliederungsbeschlüssen und Beschlüssen über Verschmelzungen und sonstige Umwandlungen ist hierzu
      als formale Eintragungsvoraussetzung ein Negativattest notwendig, § 319 V AktG bzw. § 6 II UmwG. Ohne die Erklärung, dass keine Klage gegen den Beschluss erhoben wurde, kann dieser nicht eingetragen werden (so genannte Registersperre). Die Gesellschaft hat jedoch die Möglichkeit, beim Prozessgericht einen Freigabebeschluss (§ 319 VI AktG, § 16 III UmwG) zu erwirken. Dies setzt voraus, dass das Prozessgericht die Klage für unzulässig oder offensichtlich unbegründet hält oder ein vorrangiges Eintragungsinteresse der Gesellschaft annimmt.[97]

      Bei sonstigen eintragungsbedürftigen Hauptversammlungsbeschlüssen besteht keine Registersperre. Dies gilt beispielsweise für Satzungsänderungen (§ 181 AktG) und Kapitalerhöhungen (§ 189 AktG). Bei einem Widerspruch oder einer Anfechtungsklage entscheidet aber das Registergericht gem. § 127 FGG von Amts wegen nach pflichtgemäßem Ermessen, ob es das Eintragungsverfahren aussetzt oder die Eintragung verfügt. Wenn Anfechtungsklage erhoben ist, wird nach der Praxis der Registergerichte das Eintragungsverfahren bis zur Entscheidung des Prozessgerichts über die Anfechtungsklage ausgesetzt.[98]



      Und dann von dieser Sache auch weiß:








      Wie nennt man den Vorgang, wenn bestimmte Dinge unterschlagen und Tatsachen nicht bekannt gemacht werden ?

      Vorspiegelung falscher Tatsachen? Täuschung? Handeln in betrügerischer Absicht ???



      Gruß
      Eustach :D
      (der (als juristischer Laie) nur mal dumm fragen wollte und hier auch Ansatzpunkte für das Thema "Räuber bei WO" und ihre Unterstützer in ausgewählten "Schmutzvereinigungen" sieht )
      Avatar
      schrieb am 31.01.05 10:47:16
      Beitrag Nr. 4 ()
      @zenmann

      fahr dich mal runter und dein niveau wieder höher.

      wohl zuviel die burg geschaut, gratulier dir!

      mal zu den fakten!
      Der Kapitalschnitt zu 0 kommt, das ist klar!
      und was hast du für argumente??
      Avatar
      schrieb am 31.01.05 10:49:47
      Beitrag Nr. 5 ()
      tobi
      ausser wilden, exotischen behauptungen

      hast DU nix zu bieten

      das is traurig :(

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      Avatar
      schrieb am 31.01.05 10:51:10
      Beitrag Nr. 6 ()
      10:49:00 0,101 16 000 Stuttgart
      10:47:00 0,098 3 000 Stuttgart


      ;)

      Realtime-Taxe: Geld: 0,10 Vol. -
      Brief: 0,109 Vol. -
      Taxierungszeitpunkt 31.01.2005 10:49 Uhr


      beeilung jungs, BILLIG-time is gleich vorbei ;)
      Avatar
      schrieb am 31.01.05 10:51:23
      Beitrag Nr. 7 ()
      Mmmh, jetzt ist die Schläfer_ID schon wieder weg:

      Userinfo    
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      Setzt aber vorher noch eine absolute Falschmeldung hier ab, denn oben ist ja ein Bild zu sehen, wo genau dies verneint wird, dass es einen Kapitalschnitt auf 0 geben wird.

      Denn nicht umsonst ist die Nichtigkeitsklage auf dem Weg.

      Gruß
      Eustach :D
      (der wieder jemanden hat, den man der Gruppe der "Räuber bei WO" wohl zurechnen könnte)
      Avatar
      schrieb am 31.01.05 10:52:07
      Beitrag Nr. 8 ()
      "...und was hast du für argumente??"

      :laugh: :laugh: :laugh:

      das setzt voraus, dass du argumente gebracht hast. sehe ich aber irgendwie nicht. ;)

      wenn zenman dummpusht, dann bis du jedenfalls der gegenpart beim bashen.
      Avatar
      schrieb am 31.01.05 10:58:50
      Beitrag Nr. 9 ()
      und wer sagt, dass die klage gewonnen wird?
      und was passiert wenn die abgelehnt wird, na wer weiß es???
      Avatar
      schrieb am 31.01.05 11:00:30
      Beitrag Nr. 10 ()
      un was passiert

      wenn DU nich rechtzeitig kacki machen gehst ?? :eek:


      :D
      Avatar
      schrieb am 31.01.05 11:04:19
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hi,

      richtig Trade, Garantien gibt es keine an der Börse. Nur eines kann ich Dir garantieren, Deine 345,-Euro von Harz IV, die bekommst Du auch am nächsten ersten wieder, keine Angst.

      Gruß
      Gilles
      from my dead cold hands only
      Avatar
      schrieb am 31.01.05 11:06:45
      Beitrag Nr. 12 ()
      @Gilles,

      bei der desulaten Lage des Sozialsystems in Deutschland muss man sich schon fragen, wie lange noch..
      Avatar
      schrieb am 31.01.05 11:10:51
      Beitrag Nr. 13 ()
      deshalb sin wir long ;)

      Avatar
      schrieb am 31.01.05 11:18:15
      Beitrag Nr. 14 ()
      @trade

      die Börse weiß nur soviel - vor dem 1.4. passiert auf JEDEN Fall erstmal nix hinsichtlich KE.....

      ...und die von Eustach gepostete Offerte für die Anleihe entspricht fast dem 3fachen des aktuellen Börsenwertes, das kann nur bedeuten jemand braucht ganz dringend die angeblich wertlosen CBB-Tierchen und hat eine panische Angst davor, sie preistreibend an der Börse zu kaufen... denn dann könnten dort 26 cent schnell ein überholter Schnäppchenpreis sein....

      cognito ;)
      Avatar
      schrieb am 31.01.05 11:21:42
      Beitrag Nr. 15 ()
      Und warum sollte die Klage abgewiesen werden, wo doch schon ein Tremin da ist.

      Und warum sollte es zu einem anderen Urteil kommen, in der gleichen Sache, wie hier bei dieser Anfechtungsklage gegen die Bschlüsse der CBB :D



      http://www.justiz.nrw.de/includes/php/druckversion.php?site=…

      Nur haben sich die Herren Freitag und Sartingen ja im Anschluß an ihr Urteil mit de, Dr, Kahrmann "vergleichsweise" geeinigt.

      Und wurden dabei über den Tisch gezogen.

      Gruß
      Eustach :D
      (der ganz ruhig die Sache angehen wird)
      Avatar
      schrieb am 31.01.05 12:57:44
      Beitrag Nr. 16 ()
      Rein zufällig oder ?

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      :laugh:

      Gruß
      Eustach :D
      (der mal was gehört hat, von : "Der Bauer erkennt seine Schweine am Gang" oder so )
      Avatar
      schrieb am 01.02.05 02:26:07
      Beitrag Nr. 17 ()
      @Eustach

      So wie sich der Anwalt von Zapf bisher angestellt hat, sieht es nicht gut aus (Rechtschreibfehler, Börse Stg., einsweilige Verfügung). Ich denke die Chancen sind gering mit diesem Anwalt das Verfahren zu gewinnen, da Neuland betreten wird. Vor allem wird das Verfahren lange dauern, was bis dahin mit der CBB passiert steht in den Sternen. Unter Langfristaspekten ist die Aktie denkbar ungeeignet, sieht ma ja jetzt, wo die ganzen Kurzfristzocker wie zenman da pushen! Das ist wie letztes Jahr, die Aktie schießt hoch, dann dünnen die Umsätze wieder aus, und sie geht in den Keller!
      Avatar
      schrieb am 01.02.05 07:33:22
      Beitrag Nr. 18 ()
      Schon wieder so ein Zufall.
      Im einzigen Threat, der von Johann Karl eröffnet wurde, wird seine Posting postwendent von Frank Scheunert bestätigt.
      Sachen gibts die gibts gar nicht.
      :laugh:


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