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    Was passiert mit NPD-Mandaten bei einem Parteiverbot? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.01.05 16:20:54 von
    neuester Beitrag 03.02.05 12:53:30 von
    Beiträge: 35
    ID: 949.195
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      Avatar
      schrieb am 31.01.05 16:20:54
      Beitrag Nr. 1 ()
      Weiß jemand, welche Regelung dann für Landtags-, Kreistags- usw. -Abgeordnete der NPD oder anderer extremen Parteien inkraft tritt bei einem Verbot?
      Denkbar:
      - Verkleinerung des jeweiligen Parlaments um die entsprechenden Sitze
      - Neuwahlen
      - Verteilung der Sitze nach Wahlergebnis an die anderen Fraktionen
      - Mandate bleiben erhalten, allerdings sind diese Abgeordnete dann fraktionslos.
      :confused:
      Avatar
      schrieb am 31.01.05 16:24:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      Kandidierst du wohl für diese Schwachköpfe?
      Avatar
      schrieb am 31.01.05 16:26:51
      Beitrag Nr. 3 ()
      So eine unqualifizierte Antwort hatte ich so schnell nicht erwartet. Was soll der Unsinn? Ich habe eine wie ich finde durchaus interessante Frage gestellt. :mad:
      Avatar
      schrieb am 31.01.05 16:26:56
      Beitrag Nr. 4 ()
      #1

      "- Verkleinerung des jeweiligen Parlaments um die entsprechenden Sitze"

      dann sollte man PDS,SPD,CDU, GRUENE und FDP gleich mit verbieten. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 31.01.05 16:27:27
      Beitrag Nr. 5 ()
      Frag` doch mal Connor von der SPD.

      catchup

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      schrieb am 31.01.05 16:32:31
      Beitrag Nr. 6 ()
      #3

      Frag deine Großmutter - Langweiler
      Avatar
      schrieb am 31.01.05 16:41:22
      Beitrag Nr. 7 ()
      Schwarzer Lord, an den Antworten kannst du erkennen, das das Niveau der antwortenden User gegen Null strebt!
      Die Frage deinerseits ist doch nur theoretischer Natur!
      Das Mandat der Abgeordneten bleibt bestehen! Sie sind vom Souverän , dem Wähler, gewählt!
      Avatar
      schrieb am 31.01.05 16:41:36
      Beitrag Nr. 8 ()
      Zurück in den Kindergarten, wenn Erwachsene sich unterhalten!
      Avatar
      schrieb am 31.01.05 16:43:31
      Beitrag Nr. 9 ()
      Aber Lord, das war jetzt unfair gegenüber schachy.

      catchup
      Avatar
      schrieb am 31.01.05 17:02:19
      Beitrag Nr. 10 ()
      #7

      Das Mandat der Abgeordneten bleibt bestehen! Sie sind vom Souverän , dem Wähler, gewählt!

      So einfach ist das?
      Bist du dir da so sicher, weiser niveauvoller Schachy?
      Sind in Sachsen tatsächlich nur die Kandidaten gewählt worden? Also nur direktes wahlkreisbezogenes Mehrheitswahlsystem ohne Parteienwahl, Parteienlistenkandidaten und Ausgleich- Überhangmandate etc.?

      Ich vermute mal, dass es auch in Sachsen ein wie auch immer geartetes (modifiziertes) Verhältniswahlsystem nach Parteienproporz war und damit wird dein "Souverän" bei Verbot der gewählten NPD auf jeden Fall entmachtet.

      ;
      Avatar
      schrieb am 31.01.05 17:11:45
      Beitrag Nr. 11 ()
      SchwarzerLord
      Ich glaube, dass Du eine Gesetzeslücke aufgedeckt hat, wofür es keine gesetzliche Regelung gibt.
      Nach meinem Rechtsverständnis erlöschen nach einem Parteienverbot automatisch die Mitgliedschaften an der verbotenen Partei; die NPD Abgegeordneten werden dann parteilose Abgeordnete ohne Parteizugehörigkeit; da sie gewählt sind , bleiben sie auch nach dem Verbot grundsätzlich Abgeordnete.
      Avatar
      schrieb am 31.01.05 17:13:31
      Beitrag Nr. 12 ()
      #11

      Sehe ich auch so.

      catchup
      Avatar
      schrieb am 31.01.05 17:17:04
      Beitrag Nr. 13 ()
      Avatar
      schrieb am 31.01.05 17:23:41
      Beitrag Nr. 14 ()
      Für den, den Genaueres interessiert:

      Wie wird in Sachsen gewählt?

      60 Mandate entfallen auf Wahlkreiskandidaten, die vom Wähler durch seine Direktstimme ("Erststimme") als Einzelpersonen direkt in den Landtag gewählt werden (Mehrheitswahl). Die restlichen 60 Mandate werden an Parteien vergeben, die von mindestens 5 % der Wähler mittels Listenstimme ("Zweitstimme") gewählt wurden (Verhältniswahl).

      Mit den Listenstimmen wird die Zusammensetzung der Volksvertretung bestimmt. Sie entscheiden über das anteilsmäßige Verhältnis der Fraktionen im Parlament zueinander.

      Es kommt also auf die Listenstimme an.

      http://www.landtag.sachsen.de/slt_online/de/startseite/index…

      Also, wie ich mir dachte, ein modifiziertes Parteienwahlsystem. Die NPDler sind vermutlich sogar alle per Parteiliste, also Wahl der Partei zu ihrem Mandat gekommen. (Oder gab es NPD-Direktmandatssiege in Sachsen?)

      Die Frage des Theraderöffners ist also durchaus berechtigt und stellt den von Schachy genannten "Souverän" (Wahlvolk) mitsamter Rechtsstaatlichkeit bei Verbot der gewählten Partei wirklich vor große Probleme.

      ;
      Avatar
      schrieb am 31.01.05 17:44:50
      Beitrag Nr. 15 ()
      Die Frage ist berechtigt, nach meiner Ansicht sieht es so aus:

      Alle Mandate der verfassungswidrigen Partei in allen Landtagen und im Bundestag werden gestrichen. Dabei ist es egal, ob es sich um Dirketmandate oder Listenmandate handelt. Die Parlamente werden entsprechend verkleindert.


      Dies ist bisher einmal geschehen. Beim Verbot der SRP wurde ein Mandat der Partei (es handelte sich um einen Übertritt des Abgeordneten von einer anderen Partei) gestrichen und der Bundestag um einen Sitz verkleinert.
      Avatar
      schrieb am 31.01.05 17:58:07
      Beitrag Nr. 16 ()
      Gut, dass sich stirner so gut auskennt. Hut ab.

      Dann ist die Sache geklärt (und Schachy hat uns mal wieder gezeigt, dass er außer User diskreditieren, nichts drauf hat.)

      @stirner
      Im Vergleich zu dem von dir erwähnten SRP-Fall wird es in Sachsen dann sicher mehr aufhebens geben. Es waren ja immerhin fast 10% des Wahlvolks, deren Stimmen dann durch ein solches Verbot ungültig werden, wenn ein Urteil noch in dieser Wahlperiode käme.

      ;
      Avatar
      schrieb am 31.01.05 18:06:56
      Beitrag Nr. 17 ()
      Semikolon,

      absolut sicher bin ich mir nicht. Was ich geschrieben habe gilt jedenfalls für den Bundestag. Dazu gibt es auch eine gesetzliche Regelung (Par. 46 Bundeswahlgesetz).
      Ich kann mir aber nicht vorstellen, daß es in Sachsen anders läuft. Wenn nämlich das Verfassungsgericht die Verfassungsfeindlichkeit feststellt, dann gilt sie sowohl für den Bundestag als auch für alle Landesparlamente.
      Avatar
      schrieb am 31.01.05 18:14:39
      Beitrag Nr. 18 ()
      @ stirner

      Ich kann mir aber nicht vorstellen, daß es in Sachsen anders läuft. Wenn nämlich das Verfassungsgericht die Verfassungsfeindlichkeit feststellt, dann gilt sie sowohl für den Bundestag als auch für alle Landesparlamente.

      Das ist klar, da wird für Sachsen keine Ausnahme gemacht, so gern wir die Saxen auch haben.

      Für mich folgt dies ja auch der Logik des Verhältniswahlsystems, das ja im Bund wie auch in Sachsen gilt.

      Es könnte höchstens sein, dass das sächsische Wahlgesetz explizizt eine andere Regelung bei Verfassungswidrigkeit einer Partei vorsieht. Aber kaum denkbar. Mal sehen, ob man was findet...

      ;
      Avatar
      schrieb am 31.01.05 18:26:02
      Beitrag Nr. 19 ()
      Habs gefunden stirner:

      § 45 sächs WahlG hier, ist wie beim Bund (vermutlich einfach abgeschrieben):
      http://www.sachsen.de/de/bf/staatsregierung/ministerien/smi/…

      Damit ist die Frage des Threaderöffners dank deinem Hinweis beantwortet.

      ;
      Avatar
      schrieb am 31.01.05 18:39:16
      Beitrag Nr. 20 ()
      Semikolon, eine kleine Korrektur muß ich aber doch noch machen.

      Sowohl im Bund als auch in Sachsen werden die Wahlen für die Dirkektmandate wiederholt, wobei Mitglieder der verbotenen Partei nicht antreten dürfen. Also gilt doch eine andere Regelung bei Direktmandaten.

      Die Vorschriften in Sachsen und im Bund sind identisch.

      Ich stell mal das Bundeswahlgesetz einfach rein (es ist § 46 Abs. 4)


      http://www.bundestag.de/parlament/gesetze/bwahlg_pdf.pdf

      Damit dürfte die Frage nun endgültig beantwortet sein.
      Avatar
      schrieb am 31.01.05 18:47:25
      Beitrag Nr. 21 ()
      @stirner

      Sowohl im Bund als auch in Sachsen werden die Wahlen für die Direktmandate wiederholt, wobei Mitglieder der verbotenen Partei nicht antreten dürfen. Also gilt doch eine andere Regelung bei Direktmandaten.

      Das hatte ich auch gelesen, stirner.
      Gibt es überhaupt NPD-Direktmandate?
      Ist aber für die NPDler irrelevant, da sie nicht mehr zur Wahl antreten dürfen.

      ;
      Avatar
      schrieb am 31.01.05 19:03:39
      Beitrag Nr. 22 ()
      Semikolon,

      es sind 12 Listenmandate, damit 10% der Sizte im Landtag. Einen Entzug dieser Mandate würde ich jedenfalls für falsch halten, wie ein Verbot überhaupt. Dies wäre nach meiner Ansicht ein zu weitreichender Eingriff in den Wählerwillen.
      Avatar
      schrieb am 01.02.05 01:24:28
      Beitrag Nr. 23 ()
      Wenn die NPD verboten wird, sind ja die Wähler und Mitglieder noch da. Wenn man diese nicht elemenieren will, wird dann die Patei PND oder ähnlich nennen.

      Wird die NPD aber in Schleswig Holstein und NRW in die Landtage gewählt ist ein Verbot m.E. nicht mehr möglich. Dann werden die etablierten Parteien die Themen der NPD übernehmen - wie damals bei den Grünen.
      Avatar
      schrieb am 01.02.05 01:33:58
      Beitrag Nr. 24 ()
      abwarten!! die npd labert ja bisher nur wärend die grünen ihre staatsfeindlichkeit schon unter beweis gestellt haben:eek:
      Avatar
      schrieb am 01.02.05 07:38:41
      Beitrag Nr. 25 ()
      Ah, endlich kommen mal richtig vernünftige Antworten.
      @schachy: Du warst selbstredend nicht mit meiner Kritik gemeint! :)
      Avatar
      schrieb am 01.02.05 07:56:23
      Beitrag Nr. 26 ()
      #23

      So ist es. Schmierige Wendehälse wie einen Joschka Fischer oder eine Petra Roth gibt es auch in der NPD. Und eine Petra Kelly, die man aus der Partei ekeln muß, bevor man "regierungsfähig" wird (also auf Frieden und Ökologie einen großen Haufen setzt), gibt es bei der NPD bestimmt nicht. 10% der NPD-Parteisoldaten sind js sowieso vom VS bezahlt.
      Avatar
      schrieb am 01.02.05 11:29:38
      Beitrag Nr. 27 ()
      Die NPD profitiert ja zunehmend von der Parteienfinanzierungs über Steuergelder; für jeden NPD Wähler gibt es ca 1 Euro Wahlkampferstattung durch die Steuerzahler;
      vielleich kann der Thierse ein Bußgeldverfahren gegen die NPD starten, damit man ihnen diese Gelder wieder wegnehmen kann, bei der CDU hat das ja auch geklappt.
      Avatar
      schrieb am 01.02.05 16:26:26
      Beitrag Nr. 28 ()
      Der Wählerwille ist entscheidend und kann nicht durch Verbote gebrochen werden. Es treten ja immer wieder Abgeordnete aus der Partei aus und müssen nicht deshalb
      ihr Mandat zurückgeben, denn die Abgeordneten sind nicht einer Partei verantwortlich sondern nur den Wählern, die die Abgeordneten gewählt haben.
      Dabei ist es egal , ob die Abgeordneten direkt oder über die Liste gewählt wurden.
      Die Wähler sind der oberste Souverän in einer Demokratie (so steht es in der Verfassung) und in Sachsen wollten halt über 9 % der Wähler, dass 12 NPD Abgeordnete in den Landtag von Sachsen kommen.
      Wenn man unbedingt will , dass die NPD Abgeordneten aus
      dem Landtag verschwinden, muß man die Wähler wieder fragen; das heißt man müßte Neuwahlen ansetzen.
      Avatar
      schrieb am 01.02.05 19:35:15
      Beitrag Nr. 29 ()
      Sollte die NPD wirklich verboten werden, würde der Wähler halt einfach die DVU wählen. (Oder die Reps) :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 02.02.05 17:55:33
      Beitrag Nr. 30 ()
      Das Verbot einer Nationalen Kraft führt nur zur weiteren Konzentration der Deutschfreundlichen.
      Avatar
      schrieb am 02.02.05 18:07:26
      Beitrag Nr. 31 ()
      #30 Kinski

      So instinktlos wie unsere Politiker agieren, würde es mich nicht wundern, wenn sie trotzdem auf ein Parteiverbot hinarbeiten.

      Die sind sich der Tragweite ihres Handelns doch gar nicht bewusst.
      Avatar
      schrieb am 02.02.05 18:23:11
      Beitrag Nr. 32 ()
      ... wenn das Bundesverfassungsgericht die NPD tatsächlich verbieten sollte mit den hier bereits ausführlich diskutierten Konsequenzen, dann verschöben sich die Mandats- und Mehrheitsverhältnisse im sächsischen Landtag dramatisch, sodass dadurch die SPD [die eigentliche Profiteurin der Situation so wie sie eben jetzt ist] aus der Regierungskoalition gekegelt würde, mit möglicherweise dramatischen Auswirkungen auch auf die Zusammensetzung des Bundesrates.

      Kann dies denn wirklich im sozialistischen Interessen sein? :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 02.02.05 18:43:22
      Beitrag Nr. 33 ()
      Auf der Seite www.npd-fraktion-sachsen.de kann man jede Rede und jeden Vorgang im Landtag Sachsen nachlesen, da kommt so manches ans Licht.
      Ungeheuerlich von der NPD diese ganzen Wahrheiten zu veröffentlichen und das auch noch fast täglich aktualisiert. Ich find so was einfach nur schlimm.;)
      Avatar
      schrieb am 02.02.05 19:09:00
      Beitrag Nr. 34 ()
      :rolleyes:

      Jetzt hab ich doch gerade mal auf die Seite der NPD geschaut...

      Ist das eigentlich Absicht,daß bei ihrem Quittung für Harz Plakat die Linke Faust zu sehen ist :confused:

      Die Linke Faust geballt :confused:

      Rotfront :confused:
      Avatar
      schrieb am 03.02.05 12:53:30
      Beitrag Nr. 35 ()
      Nee ... bildest du dir sicher nur ein.


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