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    UmweltBank AG weiter mit Rekordzahlen - 557080 - (Seite 219)

    eröffnet am 01.02.05 23:08:41 von
    neuester Beitrag 08.04.24 15:57:57 von
    Beiträge: 2.943
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      Avatar
      schrieb am 05.07.06 15:03:57
      Beitrag Nr. 763 ()
      und wieder mal tolle neuigkeiten aus dem umfeld der umweltbank:
      nach dem erfolgreichen börsengang von schmack biogas, folgte die abo wind mit der vermeldung neuer rekorde und eines sehr guten ausblicks. gestern meldete nun eine weitere gesellschaft (an der die umweltbank ebenfalls beteiligt ist) neue rekordzahlen und übervolle auftagsbücher... es ist diesmal die wasserkraft volk ag. so darf es weitergehen...
      www.wkv-ag.com
      Avatar
      schrieb am 03.07.06 18:11:40
      Beitrag Nr. 762 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.387.008 von EasyTech am 02.07.06 22:02:47Ja, über http://www.nti-ag.com/
      Avatar
      schrieb am 02.07.06 22:02:47
      Beitrag Nr. 761 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.381.937 von brokerbee am 02.07.06 17:19:24zufällig entdeckt?
      Avatar
      schrieb am 02.07.06 17:19:24
      Beitrag Nr. 760 ()
      Was ist von dieser Form der Beteiligung zu halten???

      Sie beteiligen sich am Solarverbund Hegau/Bodensee I als stiller Gesellschafter bei der NTI AG & Co. KG Hegau/Bodensee mit einer Einlage von mindestens 750,- EUR. Höhere Einlagen sind als ganzzahlige Vielfache von 750,- EUR möglich.

      Nach Ende der Laufzeit hat sich Ihre Beteiligungseinlage mit einem Zuwachs um ca. 130 % mehr als verdoppelt!

      Die Verteilung auf drei Standorte, die ständige Fernüberwachung der Anlagen und ein Servicevertrag für die Wechselrichter über die gesamte Beteiligungslaufzeit garantiert die Betriebs- und damit die Ertragssicherheit.
      Etwaige Ertragsausfälle werden übernommen.

      Fordern Sie unser Beteiligungsprospekt an und füllen Sie die beiliegende Beitrittserklärung aus

      Schicken diese unterschriebene Beitrittserklärung an:

      NTI AG & Co. KG Hegau/Bodensee
      Im Gaisgraben 17
      79219 Staufen
      Avatar
      schrieb am 02.07.06 17:17:07
      Beitrag Nr. 759 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 15.690.453 von Grünbär am 01.02.05 23:08:41Und dank gestiegener Dividende immer noch 2,82% Dividendenrendite ;)

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      Avatar
      schrieb am 02.07.06 17:03:26
      Beitrag Nr. 758 ()
      @ brokerbee

      sehr aufschlussreich. schaut mal auf Solco A0DNX0.

      ist keinerlei Empfehlung.
      Avatar
      schrieb am 02.07.06 13:27:54
      Beitrag Nr. 757 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.348.460 von hechtbarsch am 29.06.06 20:44:43Eine betriebswirtschaftliche Auswertung zum Thema Frau :laugh::laugh:

      Unverständlicherweise ist die bilanzielle Behandlung von Ehefrauen
      in der Literatur noch wenig behandelt, obwohl sie zu den Gegenständen
      des täglichen Bedarfs gehören und sehr verbreitet sind. Die
      vorliegende Untersuchung versucht, dem durch einige kurze Hinweise
      abzuhelfen.

      1. Zuordnung zu den Vermögensposten

      Ehefrauen sind als notwendiges Betriebsvermögen zu aktivieren, wenn
      sie dem Ehemann dauernd zu dienen bestimmt sind. Die Zuordnung zum
      Anlage- oder Umlaufvermögen ist davon abhängig, ob es sich nach der
      Auffassung des Eigentümers um einen Gebrauchs- oder
      Verbrauchsgegenstand handelt.

      An dieser Stelle muß davor gewarnt werden, im ersten Überschwung der
      Gefühle Frauen den immateriellen Wirtschaftsgütern zuzurechnen -
      es stellt sich stets heraus, daß sie äußerst materiell sein können.
      Eher empfiehlt es sich, je nach dem vorliegenden Exemplar eine
      langfristige Verbindlichkeit zu passivieren.

      2. Bewertung

      Da Frauen heute überwiegend fertig angeschafft werden, weil das
      sogenannte Inzestverbot die Eigennutzung selbst hergestellter Frauen
      praktisch ausschließt, kommen für die Bewertung grundsätzlich nur
      Anschaffungskosten in Frage. Im Gegensatz zu den klaren Verhältnissen
      bei den meisten Anschaffungsvorgängen wird dieser Betrag jedoch nicht
      in einer Summe, sondern in kleinen Teilbeträgen entrichtet. Dabei
      werden für Kinobesuche, Eis, Geschenke etc. mit der Zeit Unsummen
      aufgewendet, die sich klarer buchhalterischer Erfassung meist
      entziehen. Diese Ausgaben werden, obwohl sie eindeutig den Charakter
      von Werbungskosten haben, steuerlich nicht als solche anerkannt, so
      daß sie sich nicht steuermindernd auswirken. Dieser Nachteil sollte
      alle Kulturstaaten veranlassen, so bald wie möglich auf das in
      fortschrittlichen Ländern Afrikas entwickelte moderne Verfahren
      überzugehen und den sogenannten Brautpreis in einer Summe an die
      Eltern zu zahlen.

      3. Abschreibung

      Liegen die Anschaffungskosten fest, so ist bei der längerfristig
      genutzten Ehefrau die AfA zu klären. Früher wurden Frauen stets
      degressiv abgeschrieben, da man davon ausging, daß sie mit der
      Inanspruchnahme wesentlich in der allgemeinen Wertschätzung sanken.

      Einige Verfechter der degressiven Abschreibung wollen diese auch
      weiterhin beibehalten; sie argumentieren damit, die degressive
      Abschreibung habe den Vorteil, daß sich die abnehmenden
      Abschreibungsbeträge mit den zunehmenden Kosten für Instandhaltung und
      Reparatur zu einem in der Summe gleichbleibenden Aufwand
      zusammenfassen lassen. Das Hauptproblem ist die noch nicht
      ausdiskutierte Frage der Nutzungsdauer.

      Problematisch ist die starke Differenz von Lebensdauer und
      betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer. Zur Zeit arbeitet man an einer
      Umstellung der AfA-Tabellen nach Baujahr und wesentlichen
      Konstruktionsmerkmalen (Massivbau, Leichtbau, Erhaltungszustand, usw.)
      Ein weiteres Problem stellen die Teilwertabschreibungen dar.
      Keinesfalls sind hier die Wiederbeschaffungskosten anzusetzen (wer
      würde so etwas schon wiederbeschaffen), sondern der
      Einzelveräußerungspreis abzüglich der meist erheblichen
      Veräußerungskosten. Je nach Verkehrsfähigkeit werden oft erhebliche
      Abschläge nötig. Bei jüngeren Frauen können auch Zuschreibungen in
      Frage kommen, jedoch handelt es sich bei den Ausgaben für
      Friseur, Kosmetik, Bekleidung, Urlaub etc. um Erhaltungsaufwand, der
      nicht zu aktivieren ist.

      4. Sonderfälle

      Schon vor Jahren wurde geklärt, daß Zuschreibungen wegen bestehender
      Schwangerschaft unzulässig sind. Nach der Kuh-Kalb-Theorie des BFH ist
      vielmehr ein dem zusätzlichen Futteraufwand der Mutter entsprechender
      Betrag als Herstellungskosten des Babys anzusetzen. Bei
      (nichtgewerblicher) Fremdnutzung ist (soweit diese Nutzung überhaupt
      bekannt ist) keine Forderung zu aktivieren. Diese Forderungen sind
      erfahrungsgemäß uneinbringlich und wären daher voll abzuschreiben.
      Ledige Frauen sind nur als gewillkürtes Betriebsvermögen zulässig, da
      sie meist nicht zur dauernden Nutzung bestimmt sind.
      Avatar
      schrieb am 02.07.06 13:10:17
      Beitrag Nr. 756 ()
      Ach so, Du meinst, Mitarbeiter werden heutzutage manchmal wie Dreck behandelt. Diese Aussage hast Du wohl vor dem Hintergrund einer News über eine gewissen Versicherungsgesellschaft gemacht. Hatte mich auch schon ein wenig gewundert. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 02.07.06 12:24:22
      Beitrag Nr. 755 ()
      sorry,

      gilt nicht nur für diesen Thread. Mitarbeiter werden heutzutage schneller abgebaut, als man denken kann. Das war eine allgemeine Feststellung.
      Avatar
      schrieb am 02.07.06 08:08:54
      Beitrag Nr. 754 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.348.460 von hechtbarsch am 29.06.06 20:44:43Hmmm ??? über so ein Posting muss man sich schon ein bischen wundern. Gibt nur 3 Varianten:

      a) du hast irgend eine Negativerfahrung mit der UmweltBank gemacht
      b) dein jahrelanges isteelasia pushing hat dich völlig von der Rolle gebracht
      c) du hast einfach den falschen Thread erwischt.

      Vielleicht lässt Du dich ja zum ankreuzen einer der Antworten hinreisen ...
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