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    finanzamt hat grenzenlosen zugriff auf mein Konto!!!!!!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.02.05 10:21:48 von
    neuester Beitrag 05.06.05 14:14:15 von
    Beiträge: 129
    ID: 951.297
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      Avatar
      schrieb am 06.02.05 10:21:48
      Beitrag Nr. 1 ()
      was ändert sich nun ab 1.4.2005? Nach meinen Informationen werden am ende des jahres alle spekugewinne automatisch an das finanzamt gemeldet. Mit meinem namen etc. Ist das bankgeheimnis nun vollends ausgehebelt?
      Avatar
      schrieb am 06.02.05 10:33:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      Reib Dir schon mal die Handgelenke mit Vaseline ein.

      Spekulationsgew. schon ab 1.1.2004
      Avatar
      schrieb am 06.02.05 10:47:29
      Beitrag Nr. 3 ()
      wie läuft dies genau ab? wieso schon ab 2004, dass ist mir neu.
      gruß broker
      Avatar
      schrieb am 06.02.05 10:56:51
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ab 1.1.2005 Gilt die Regeung !!
      First in First Out!!
      Das bedeuted kauft einer z.b. Mobilcom jeweils 1000 St.
      2.1.2004,2.5.2004,2.2.2005
      bei einigem jetztigem Verkauf von 1000 St.
      Ist dies Steuerfrei vorher wurde ein Schnitt gebildet.
      Avatar
      schrieb am 06.02.05 11:04:04
      Beitrag Nr. 5 ()
      Musterberechnung Spekulationsgewinn


      Aktionäre aufgepasst: Erst nach einem Jahr verliert der Fiskus das Interesse am privaten Aktienbesitz


      Der Einkommensbesteuerung unterliegen Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften von Aktien, soweit Erwerb und Veräußerung innerhalb eines Jahres erfolgen. Der Spekulationsgewinn berechnet sich als Differenz aus dem Veräußerungspreis abzüglich der ursprünglichen Anschaffungskosten und eventueller Veräußerungskosten.

      Beispiel

      S ie haben am 14. Februar 2002 Aktien zum Preis von 1.500 EUR erworben. Auf Grund der positiven Wertentwicklung haben Sie diese Wertpapiere bereits am 28. April veräußert. Der Veräußerungspreis beträgt 2.000 EUR - gleichzeitig fielen pauschale Veräußerungskosten i.H.v. 200 EUR an.

      Veräußerungspreis 2.000 EUR
      Anschaffungskosten 1.500 EUR
      Veräußerungskosten 200 EUR
      Spekulationsgewinn 300 EUR



      Wenn Sie Aktien derselben Art zu unterschiedlichen Zeitpunkten erworben haben und diese dann später veräußern, stellt sich die Frage, ob für die einzelnen Teilverkäufe eine Spekulationsbesteuerung greift. Zu Gunsten des Steuerpflichtigen geht das Finanzamt davon aus, dass die Altbestände als zuerst verkauft gelten (BFH, Urteil vom 24.11.1993, BStBl. 1994 II S. 591). Für diesen Bestand an Aktien gilt somit die Spekulationsfrist als bereits abgelaufen.

      Beispiel

      I n Ihrem Wertpapier-Depot befinden sich seit dem 31.3.2001 200 Aktien der X-AG, welche zum Stückpreis von 100 EUR angeschafft wurden. Im laufenden Jahr haben Sie weitere Aktien der X-AG hinzu gekauft - und zwar


      am 7. Januar 2002 - 80 Stück zu 90 EUR

      am 4. Februar 2002 - 60 Stück zu 100 EUR

      am 8. März 2002 - 60 Stück zu 110 EUR



      Am 11. Mai haben Sie sich entschieden, 320 Aktien der X-AG zu veräußern. Der Veräußerungserlös pro Aktie beträgt 125 EUR.

      Der Spekulationsgewinn ermittelt sich daher wie folgt:


      Anschaffungskosten im Jahr 2002 (insgesamt): 19.800 EUR
      durchschnittlicher Stückpreis der im Jahr 2002 erworbenen Aktien (19.800 : 200 Stück) 99 EUR
      Überschuß pro verkaufter Aktie (125 EUR - 99 EUR) 26 EUR
      Spekulationsgewinn für 120 Aktien
      (der Bestand aus 1999 - 200 Aktien - unterliegt nicht der Spekulationsbesteuerung, da insoweit die Frist abgelaufen ist) 3.120 EUR



      Hinweis

      Bei Veräußerung von nur 200 Aktien im Mai 2000 entfällt eine Besteuerung des Spekulationsgewinns. Diese Aktien waren zum Verkaufzeitpunkt länger als ein Jahr im Depot des Steuerpflichtigen - die Spekulationsfrist wurde bereits überschritten.




      weiter...

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      Avatar
      schrieb am 06.02.05 11:06:42
      Beitrag Nr. 6 ()
      hallo skipy, lesen kannst du ja, aber sinn und kausalität scheinst du entweder überhaupt nicht, oder lediglich etwas retadiert zu begreifen. Ich hatte eigentlich eine offene- im gegensatz zu einer geschlossenen- frage in den raum gestellt. Also, falls du etwas sinnreicheres schreiben kannst, nur zu. Ansonsten gibt es doch genügend boards, wo das niveau entsprechend flach ist und du dich austoben kannst. Mit besonders netten sonntagsgrüßen
      Avatar
      schrieb am 06.02.05 11:07:35
      Beitrag Nr. 7 ()
      hallo!

      edelmann, hast du einen link dazu? danke.
      Avatar
      schrieb am 06.02.05 11:12:31
      Beitrag Nr. 8 ()
      hallo edelmann, danke für den konstruktiven beitrag. Mich würde dennoch interessieren, ob das finanzamt tatsächlich automatisch, d.h. nicht nur im verdachtsfall, meine jahresendabrechnung der spekugewinne bekommt. Mir geht es in der hauptsache nur um diese information. Wenn dem so ist, dann verblüfft mich das schon. Galt doch das bankgeheimnis bisher als heilig. Oder habe ich da etwas in meiner grenzenlosen naivität verschlafen. Meine gewinne waren bisher zwar nicht der rede wert, aber das sollte sich in der zukunft ändern und dann muss ich anscheindend dem staat einen teil überlassen. Ungern tu ich das, da ich lieber einen teil der gewinne anderen bedürftigen zukommen lassen würde.
      Avatar
      schrieb am 06.02.05 11:14:05
      Beitrag Nr. 9 ()
      ich dachte ihr seid alle profisurfer. wo guckt man wenn man/frau was sucht? www.google.de eingabe: spekulationsgewinn.


      alaaf
      Avatar
      schrieb am 06.02.05 11:14:55
      Beitrag Nr. 10 ()
      .
      Avatar
      schrieb am 06.02.05 11:17:20
      Beitrag Nr. 11 ()
      edelmann ist rheinländer, ein gutmensch also. Alaaaaaaaaaf
      Avatar
      schrieb am 06.02.05 11:19:43
      Beitrag Nr. 12 ()
      @ Mobidig
      verstehe ich dich richtig, dass wenn man eine komplette position vor dem 1.1.2005 verkauft hat, dass nicht mehr unter die neue regelung fällt?
      Avatar
      schrieb am 06.02.05 11:29:34
      Beitrag Nr. 13 ()
      #8

      Heinrich du sagst es.:D
      Avatar
      schrieb am 06.02.05 11:52:06
      Beitrag Nr. 14 ()
      hier mal ein guter Link zum Thema

      http://www.axerpartnerschaft.de/spezielles/beitraege/kapital…

      Der Engel
      Avatar
      schrieb am 06.02.05 11:56:19
      Beitrag Nr. 15 ()
      Nach § 24c EStG hat die Bank in einer Jahresbescheinigung alle Kapitalerträge und Spekulationsgeschäfte vom 01.01.-31.12.2004 aufzuführen. Diese Jahresbescheinigung erhält zunächst der Kunde. Wenn die Bescheinigung nicht der Steuererklärung beigefügt wird, darf das Finanzamt diese Bescheinigung zunächst beim Steuerpflichtigen anfordern, wenn dieser nicht reagiert, direkt bei der Bank, da gibts kein Bankgeheimnis mehr! Bis zum 31.03.2005 kann das Finanzamt natürlich nur für jene Bankverbindungen eine Bescheinigung anfordern, deren Bestehen ihm bekannt ist, ab dem 01.04.2005 hat das Finanzamt dann Zugriff auf alle in Deutschland geführten Konten eines Steuerpflichtigen inklusive der Konten für die Verfügungsmacht besteht, inklusive der in den 2 Vorjahren gelöschten Konten. Der Bearbeiter im Finanzamt kann über einen Netzwerkzugang beim Bundesamt für Finanzen diese Daten am Arbeitsplatz abfragen. Die Abfrage erfolgt allerdings nur, soweit Rückfragen beim Steuerpflichtigen nicht zum Erfolg führen!
      Der Steuerzahler erhält daher zuvor IMMER ein Auskunftsersuchen und weiß daher über die Abfrage seiner Daten Bescheid. EIN BANKGEHEIMNIS GIBTS DAHER AB 1.4.2005 IN DEUTSCHLAND FÜR DAS FINANZAMT NICHT MEHR. Gab es im Steuerstrafverfahren sowieso noch nie.
      Avatar
      schrieb am 06.02.05 11:59:59
      Beitrag Nr. 16 ()
      #13,

      :laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 06.02.05 12:28:10
      Beitrag Nr. 17 ()
      @heinrich

      weshalb so agressiv? brauchst dich ja nicht zu wundern, wenn dir keiner mehr antwortet...

      das datum 1.1.2004 ist richtig! seit diesem datum liefern alle kreditinstitute und direktbanken die daten an das finanzamt. es gab hierzu mal einen bericht im spiegel. und ich weiss es defintiv aus 1. hand, dass diese institute die daten liefern (müssen). nur wurde dies in der presse nicht breitgetreten. auch mit schnellem kontolöschen ist es nicht getan. denn seit dem 1.7.2002 werden alle kontoeröffnungen und kontolöschungen ans finanzamt gemeldet. allerdings ohne transaktionen. nur das reicht ja dem FA schon, um nachzufragen, sollten diese konten versehntlich unter den tisch gefallen sein.

      also: reiss dich am riemen und nicht so unfreundlich.
      Avatar
      schrieb am 06.02.05 12:48:17
      Beitrag Nr. 18 ()
      Hallo Dr. Motte, Berlin , bist du der Veranstalter von der Love-Parade ta ta ta ta und Helauuuuuuuuuuu
      es grüßt mobilinchen aus Mainz wie es singt und lacht :laugh::laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 06.02.05 13:04:17
      Beitrag Nr. 19 ()
      Avatar
      schrieb am 06.02.05 14:20:01
      Beitrag Nr. 20 ()
      Liebe Steuerzahler...
      hier habt Ihr ALLES was Ihr WISSEN MÜSST..



      Nur unsere Volks(un)vertreter haben noch keine gläsernen Taschen.

      Denn die schaffen um zu raffen:laugh:

      Wann kommt die öffentliche Steuererklärung für Bundestags-
      und Landtagsabgeordnete ??

      Ich fürchte: wohl nie:mad:

      Helau und Alaaf

      CU Dieter:cool:
      Avatar
      schrieb am 06.02.05 17:52:31
      Beitrag Nr. 21 ()
      verneige mich in demut vor allen und werde in der zukunft auch nicht mehr grantig sein. Sorry, falls mein posting etwas unfein aufgenommen wurde. ENTSCHULDIGUNG. Ansonsten allen eine Dankeschön, bin nun bestens informiert und werde meinen kram ordentlich versteuern (müssen). Gruß
      Avatar
      schrieb am 06.02.05 18:36:08
      Beitrag Nr. 22 ()
      Bankgeheimnis :confused:
      Der war gut! :laugh:

      Aldy
      Avatar
      schrieb am 09.02.05 17:48:29
      Beitrag Nr. 23 ()
      09. Februar 2005
      ABSCHAFFUNG DES BANKGEHEIMNISSES
      Chancen für Verfassungsbeschwerde steigen


      Die Wahrscheinlichkeit, dass Finanzminister Hans Eichels "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" vom Verfassungsgericht gekippt wird, sind gestiegen. Auch der Bundestag hält das Ausspionieren von Bankkunden durch den Fiskus inzwischen für bedenklich - und will das Gesetz nachträglich ändern.

      Hamburg - Kurz vor Weihnachten verspüren auch Politiker eine gewisse Feiertagsmüdigkeit. Als sich die Mitglieder des Bundestagsinnenausschusses jedoch im Dezember 2004 trafen, war ihnen klar, dass sie und viele ihrer Parlamentskollegen bei der Verabschiedung des "Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit" nicht nur der üblichen Lebkuchen-Trägheit erlegen waren. Sie hatten tief und fest geschlafen.

      Einen Tag vor Heiligabend 2003 war das Gesetz hastig durch den Bundestag geschleust worden. Gelesen hatte es freilich kaum jemand. Dabei geht es de facto um die völlige Abschaffung des Bankgeheimnisses. Wenn die Regelungen am 1. April des laufenden Jahres in Kraft treten, dürfen Finanz-, Sozial- und Arbeitsämter sowie weitere Behörden ohne Vorliegen eines konkreten Verdachtsmoments auf Kontoinformationen aller Bundesbürger zugreifen - und die Betroffenen müssen weder vor noch nach der Abfrage informiert werden. Selbst die beteiligten Banken bekommen von dem Vorgang nichts mit: Sie müssen dem Staat über eine Online-Schnittstelle den Zugriff auf die sogenannten Stammdatensätze all ihrer Kunden (Adressen, Listen aller Konten, Depots und Verfügungsberechtigungen) ermöglichen. Was da wann abgefragt wird, können die Institute nicht nachvollziehen.

      Inzwischen schreien Datenschützer und Bürgerrechtler Alarm. Mehrere Rechtsgutachten kommen zu dem Schluss, das Gesetz sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, hält das Gesetz für höchst problematisch. Der Karlsruher Rechtsprofessor Gunter Widmaier hat zwei Verfassungsbeschwerden gegen den Eichel-Codex eingereicht. Er moniert vor allem, dass die Kontoabfragen still und heimlich erfolgten. Dadurch, so Widmaier in seinem Schriftsatz an die höchsten deutschen Richter, hätten Betroffene Bürger keinerlei Möglichkeit, juristisch gegen möglicherweise rechtswidrige Datenabrufe vorzugehen, was dem Grundgesetz widerspreche.

      Dass die von Hans Eichels Referenten erdachten Regelungen ebenso unverhältnismäßig wie maßlos sein könnten, schwant nun auch vielen Parlamentariern. In einer Vorlage des Innenausschusses, die am 17. Februar verhandelt und mit größter Wahrscheinlichkeit beschlossen wird, fordert "der Deutsche Bundestag ... die Bundesregierung auf, in der geplanten Verwaltungsanweisung [zu dem Gesetz] auch die Information der Betroffenen über durchgeführte Kontenabfragen vorzusehen."

      Dass offenbar sogar der Bundestag Teile des von ihm selbst verabschiedeten Gesetzestextes inzwischen für rechtlich bedenklich hält, könnte die Chancen der in Karlsruhe anhängigen Klagen erhöhen. Rechtsanwalt Widmaier ist nach eigenen Angaben erfreut, dass der Bundestag "die Reparaturbedürftigkeit des Gesetzes erkannt" hat. Dennoch hält er ein Machtwort aus Karlsruhe weiter für geboten. "Verfassungswidrige Gesetzesvorschriften können nicht durch Verwaltungsanweisungen aus der Welt geschafft werden."

      http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,340783,00.html
      Avatar
      schrieb am 10.02.05 15:07:47
      Beitrag Nr. 24 ()
      Bankenverbände warnen seit längerem
      Rot-Grün berücksichtigt Bedenken bei Bankkonten-Abfragen

      Die rot-grüne Koalition kommt bei den von April an geplanten schärferen Kontrollen für mögliche Steuersünder den Bedenken von Datenschützern entgegen. Nach dem Willen von SPD und Grünen sollen Bürger über eine Abfrage der Bankkonten informiert werden, sagte SPD-Fraktionsvize Joachim Poß am Donnerstag auf Anfrage in Berlin. Dies könne auf dem Verwaltungsweg ohne Gesetzesänderung erreicht werden.

      HB BERLIN. Berichte über Differenzen in der Koalition wies Poß zurück: „Da gibt es keinen Streit.“ Auch die Grünen hatten eine Verwaltungsanweisung gefordert. Sie wollen damit laut „Financial Times Deutschland“ Betroffenen mehr Rechte einräumen.

      Von April 2005 an können Steuerfahnder Konten vermeintlicher Steuersünder einsehen. Finanzämter, die Arbeitsagentur oder Sozialämter haben Zugriff auf Daten sämtlicher Konten und Depots bei deutschen Banken und Sparkassen. Nach Auslaufen des Amnestieangebots an Steuerflüchtlinge Ende März soll einen Tag später das „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit“ in Kraft treten. Steuersündern, die hohe Einkommen und Kapitaleinkünfte verschwiegen haben, soll mit der Neuregelung das Handwerk gelegt werden.

      Bankenverbände warnen seit längerem vor einem „gläsernen Bankkunden und Bürger“. Auch Juristen sprechen von einem verfassungswidrigen Angriff auf die Privatsphäre der Bürger. Das ohnehin schon aufgeweichte Bankgeheimnis würde aus Sicht der Kritiker ganz verschwinden. Steuerbeamte könnten zwar nur Stammdaten eines Kunden - Name, Geburtsdatum oder Anschrift - sowie Angaben über weitere Konto-Verfügungsberechtigte abrufen. Erhärte sich aber der Verdacht auf Steuerbetrug, könnten Behörden von Banken die Offenlegung der Guthaben und Geldbewegungen verlangen.

      Die Finanzexpertin der Grünen, Christine Scheel, sagte mit Blick auf eine Verwaltungsanweisung der „Financial Times Deutschland“: „Damit könnten wir die ganzen Vorwürfe von wegen Spitzelstaat abräumen.“ Jeder Steuerzahler sollte vor einer Kontenabfrage schriftlich informiert werden. Es sei außerdem wichtig, dass nicht jeder einzelne Finanzbeamte ohne Rücksprache mit der Amtsleitung bei der Kontenevidenzzentrale des Bundesamtes für Finanzen eine Abfrage vornehmen könne.

      Der Selbstständigenverband ASU nannte es einen Schritt in die richtige Richtung, dass „immerhin eine Information der Betroffenen über durchgeführte Kontenabfragen vorgesehen werden soll“.

      10. Februar 2005, http://www.handelsblatt.com/pshb/fn/relhbi/sfn/buildhbi/cn/G…
      Avatar
      schrieb am 10.02.05 15:29:12
      Beitrag Nr. 25 ()
      Kriegt die SPD kalte Füsse,dass ihnen die Politiker ausgehen.Zuviele in Flagranti letzte Zeit ertappt.
      Ich wünsche mir das das Gesetz so kommt wie es beschlossen ist.Die Sachbearbeiter bei den Finanzämter sind doch super Geil auf die Konten der Politiker zu gucken was dort alles so rum schlummert.Was will man bei Otto Normal Verbraucher holen.98% aller Kleinanleger haben die letzten 5 Jahre an der Börse saubere Verluste eingefahren.
      Avatar
      schrieb am 14.02.05 10:54:57
      Beitrag Nr. 26 ()
      Avatar
      schrieb am 14.02.05 11:12:59
      Beitrag Nr. 27 ()
      da bleibt einem wohl nur noch eins übrig......
      Avatar
      schrieb am 14.02.05 11:52:37
      Beitrag Nr. 28 ()
      Die Suppe wird nie so heiß gegessen als sie gekocht wird.
      Wenn das so einfach wäre bei jedem Bürger in den Konten rum zu schnüffeln,würde denen das ganze System zusammen brechen.Millionen Sachbearbeiter von verschiedenen Behörden würden auf den Buton drücken.Schon aus purer Neugier und Neid,egal ob da Verdacht oder nicht Verdacht wäre.Da gibt es bestimmt auch Barieren das dies nicht so einfach sein wird.
      Avatar
      schrieb am 14.02.05 11:59:57
      Beitrag Nr. 29 ()
      aber alleine die möglichkeit, dass dies möglich ist finde ich schon erschreckend.
      ich denke durch dies aktion hat bzw. wird viel kapital das land verlassen.
      Avatar
      schrieb am 14.02.05 12:02:15
      Beitrag Nr. 30 ()
      Avatar
      schrieb am 14.02.05 12:58:23
      Beitrag Nr. 31 ()
      Broker223
      Wer was zu verstecken hat,der hat sein Geld schon längst in Sicherheit gegracht.Es wird wahrscheinlich viele
      kleine Leute treffen.Studenten Sozialhifeempfänger Pflegebedürftige usw.
      Avatar
      schrieb am 14.02.05 13:20:23
      Beitrag Nr. 32 ()
      @all

      am Samstag hatte die FAZ auch einen großen Aufmacher wg. dieser ab 1. April stattfindenden Kontenkontrolle.

      Dort steht geschrieben, dass durch das `Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit` jeder Finanzbeamte eine Computerabfrage bei der `Kontenevidenzzentrale` veranlassen könne. Hierdurch stünden die Stammdaten sämtlicher in Deutschland geführter Konten bereit.

      Kontostände und Geldbewegungen könnten nicht abgefragt werden.

      Können wirklich nur die Stammdaten abgefragt werden oder doch auch zusätzlich, ungefragt, die Kontobewegungen? Ist die FAZ falsch informiert?

      Grüße
      Smarttrader
      Avatar
      schrieb am 14.02.05 13:39:06
      Beitrag Nr. 33 ()
      Heimlicher Blick auf den Kontostand

      Der Bankenverband prangert an, dass die Steuerbehörden ohne Wissen der Betroffenen Daten abfragen können: "Eine Verunsicherung beim Kunden ist möglich, da weder der Kunde noch die Bank erfahren, ob Informationen von den Steuerbehörden bezogen wurden." Namen und Adresse des Kontoführenden sind über die elektronische Datei ohne Wissen der Institute abrufbar.

      Mit einer Anfrage an die Kreditinstitute dürfen Steuerbehörden in einem zweiten Schritt den Kontostand und Kontobewegungen abfragen. Darüber müssen sie den Steuerpflichtigen nicht informieren, falls der begründete Verdacht besteht, dass eine direkte Anfrage keinen Erfolg bringen würde.

      http://ftd.de/ub/fi/1106385294572.html?nv=rs
      Avatar
      schrieb am 14.02.05 23:23:41
      Beitrag Nr. 34 ()
      die Sache ist doch wohl klar:

      Das ist sehr nachteilig für den Finanzstandort Deutschland. Wer WIRKLICH Geld hat, haut doch ab aus diesem Land. Wozu auch hierbleiben? langfristig gesehen?!

      Ich lebe in einem Land, indem die Bürger ALLES mit sich machen lassen! Wirklich alles. Wir sind ein haufen armseliger I... die man von vorne bis hinten durchorgeln kann...

      Keine Demos, kein gar nix!


      alle regen sich mal ein bißchen auf..wie z.B. über die Spritpreis usw. und das war es dann... lol
      da bleibt einem langfristig gesehen nur das Verlassen dieses Landes über...wenn man geld hat..schade.
      Avatar
      schrieb am 15.02.05 07:51:31
      Beitrag Nr. 35 ()
      neulich erhielt ich folgende Mail.

      Der Polizeistaat


      Ab dem 1.4. 2005 kann jede Behörde ohne Wissen des Betroffenen alle Konten und Kontenbewegungen einsehen und kontrollieren. Es muss nicht einmal ein Anfangsverdacht bestehen. Das Bankgeheimnis hat dann aufgehört zu existieren. Eichel bezeichnet das als das "Gesetz zur Steuerehrlichkeit" . Er stempelt damit ein ganzes Volk zu Kriminellen. Diejenigen, die es wirklich betreffen könnte, die großen Steuerhinterzieher und die korrupten Politiker, die werden ihre Konten im Ausland deponieren. Eichels Gesetz, von Schily im Rahmen der Antiterrorgesetze eingefädelt, wird zukünftig gegen ALG II-Empfänger, gegen den kleinen Mann eingesetzt werden. Der Betroffene muss nicht einmal informiert werden. Gegen diese Bundesregierung war die DDR ein freiheitliches Paradies und unsere Behörden werden bald die Stasi bei weitem übertreffen

      Schröder und seine Kumpane haben Deutschland zur Diktatur gemacht. Nicht einmal still und heimlich. Und wir? Wir schauen tatenlos zu, finden das ja nicht so schlimm. "Ich habe nichts zu befürchten", hat mir vor kurzem ein Freund gesagt. Er hinterziehe keine Steuern, bekäme keine Gelder aus staatlichen Systemen etc.. Was für eine Argumentation. Ein solches Verhalten des Staates degradiert seine Bürger zu reinen Objekten. Wenn eine Behörde will, weil einem Beamten das Gesicht nicht gefällt, wird ein Vergehen konstruiert und in diesem Land dauert es jetzt schon Jahre, solche Behördenkonstrukte gerichtlich aus der Welt zu schaffen. Wer garantiert uns, dass die Gerichte in Zukunft neutral bleiben? Sklaverei hat viele Facetten. Der Ein Euro Job ist eine, das Steuerehrlichkeitsgesetz eine andere! Wann wird dieses Volk endlich klug und straft diese Despoten bei den Wahlen endlich ab? Wer weiß schon, wie lange wir diese Privileg noch genießen dürfen!
      Avatar
      schrieb am 15.02.05 14:03:33
      !
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      Avatar
      schrieb am 15.02.05 14:04:41
      Beitrag Nr. 37 ()
      Korr.: Gesetz
      Avatar
      schrieb am 15.02.05 14:29:52
      Beitrag Nr. 38 ()
      Avatar
      schrieb am 15.02.05 18:58:14
      Beitrag Nr. 39 ()
      Pressemitteilung | 15. Februar 2005
      Nr. 22/2005: Förderung von Steuerehrlichkeit und Steuergerechtigkeit

      Zur aktuellen Diskussion um die im Rahmen des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit eingeführte Kontenabrufmöglichkeit erklärt das Bundesministerium der Finanzen:

      Steuerhinterziehung und Steuerunehrlichkeit dürfen nicht auf dem Rücken der ehrlichen Steuerzahler ausgetragen werden. Das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit sorgt für Steuergerechtigkeit zwischen den Steuerzahlern. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass der Staat die Steuereinnahmen erhält, die ihm nach Recht und Gesetz zustehen. Das ist auch im Interesse aller ehrlichen Steuerzahler, denn für alle Steuern, die ein unehrlicher Steuerzahler nicht zahlt, muss letztendlich die Allgemeinheit aufkommen. Die Folge: höhere Steuern und Abgaben.

      Fakt ist: Das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit schafft weder "gläserne Steuerbürger" noch wird das "Bankgeheimnis" ausgehöhlt. Vielmehr bleibt die steuerliche Regelung in § 30a Abgabenordnung - und somit das sogenannte "Bankgeheimnis" - unangetastet. Alle anderen Verlautbarungen und irrtümliche Darstellungen dienen überzogener Panikmache und der Verunsicherung der Steuerzahler - jedoch nicht der Steuergerechtigkeit.

      Bund und Länder werden dem Wunsch nach weiterer Transparenz des Kontenabrufverfahrens Rechnung tragen. Derzeit wird der Anwendungserlass zum Kontenabrufverfahren abgestimmt, der rechtzeitig zum 1. April 2005 in Kraft treten und die Regelungen des Gesetzes näher erläutern wird. Sichergestellt werden soll, dass jeder Steuerpflichtige informiert wird, wenn in seinem Steuerfall ein Kontenabruf erfolgt ist. Die Anweisung der Finanzverwaltung steht dabei mit Wortlaut und Zweck des Gesetzes in vollem Einklang und berücksichtigt auch Forderungen der Datenschützer.

      Im Einzelnen:

      Die Finanzbehörden müssen nach dem Grundgesetz in der Lage sein, die Angaben eines Steuerpflichtigen im Einzelfall mit angemessenem Aufwand auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüfen zu können (Verifikationsgebot). Dies war in der Praxis bisher häufig nicht möglich. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Gesetzgeber aufgefordert, diesen Mangel zu beheben. Die neue Kontenabrufmöglichkeit nach § 93 Abgabenordnung, die am 1. April 2005 in Kraft tritt, ermöglicht es nunmehr der Finanzbehörde, die die Angaben des Steuerpflichtigen zu überprüfen hat, unter bestimmten Voraussetzungen die Existenz auch solcher Konten oder Depots festzustellen, die verschwiegen wurden.

      Dieser Kontenabruf erfolgt nicht flächendeckend, sondern nur dann, wenn er im Einzelfall erforderlich ist. Er ist nur dann erforderlich, wenn die zur Festsetzung oder Erhebung von Steuern notwendige Sachverhaltsaufklärung durch den Beteiligten nicht zum Ziel geführt hat oder keinen Erfolg verspricht. Diese Voraussetzung entspricht dem seit über 25 Jahren geltenden Recht.

      Die Finanzbehörde erfährt mit einem Kontenabruf nur, bei welchem Kreditinstitut ein bestimmter Steuerpflichtiger ein Konto oder ein Depot unterhält. Sie erhält keine Informationen über Kontenstände oder Kontenbewegungen.

      Hat sich durch einen Kontenabruf herausgestellt, dass Konten und Depots vorhanden sind, die der Steuerpflichtige nicht angegeben hat, wird er mit dieser Tatsache konfrontiert und um Aufklärung gebeten. Erst wenn diese Aufklärung unterbleibt, kann sich die Finanzbehörde an die betreffenden Kreditinstitute wenden. Dieses Auskunftsersuchen gegenüber Kreditinstituten ist auch nach bereits geltendem Recht zulässig.

      Eine Information des Kreditinstituts über die Durchführung eines Kontenabrufs ist gesetzlich ausgeschlossen. Dies liegt im Interesse der Betroffenen, weil dadurch sichergestellt wird, dass das betroffene Kreditinstitut keine Kenntnis davon erlangt, dass die Finanzbehörde die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Steuererklärung seines Kunden in Zweifel zieht.

      Neben der Steuergerechtigkeit wollte der Gesetzgeber zugleich sicherstellen, dass staatliche Leistungen nur an diejenigen ausgezahlt werden, die auch wirklich Anspruch auf diese Leistungen haben. Deshalb kann auch für nichtsteuerliche Zwecke die Abfragemöglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen genutzt werden. Wenn ein außersteuerliches Gesetz, z.B. ein Sozialgesetz, bei Ermittlung der Leis­tungsfähigkeit eines Bürgers an einen Begriff des Einkommensteuergesetzes anknüpft, sollen die Finanzbehörden auf Ersuchen der jeweils zuständigen Behörden oder Gerichte künftig ebenfalls Kontoabfragen durchführen können. Allerdings muss die ersuchende Behörde oder das ersuchende Gericht versi­chern, dass ei­gene Ermittlungen nicht zum Ziele geführt haben oder keinen Erfolg versprechen.


      die faq`s siehe link in posting #38

      gruß
      hb
      Avatar
      schrieb am 15.02.05 21:08:53
      Beitrag Nr. 40 ()
      ist mir alles schnurze! die sollen doch erklären was sie wollen! Interessiert mich einen Scheiss!
      Wenn ich mal WIRKLICH viel Geld haben sollte (z.B. durch einen Lottogewinn) packe ich meine Moneten ein und bin wech. Irgendwo wo es schön ist.
      Und das Geld wird natürlich vorher in Sicherheit gebracht.

      Adios!

      Aber bis ich im Lottgeld bade, würde ich gern mal an einer richtigen Demo gegen dieses Unrecht teilnehmen. Aber da bin ich ja alleine auf dieser Demo ;)
      Avatar
      schrieb am 15.02.05 21:35:40
      Beitrag Nr. 41 ()
      also im Grunde muss man dem BMF hier Recht geben: wenn sie nicht wissen wo einer Konten unterhält kommt man mit den Ermittlungen kaum weiter.

      Mich wundert aber dass sie das einfach so zugeben: "die Finanzbehörden dürfen zwar Kreditinstitute um Auskunft ersuchen - diese müssen dann auch antworten; sie wissen bislang aber nicht, welche Kreditinstitute sie fragen können"

      Denn wenn das stimmen sollte ist doch der Kampf um Spekusteuern ab 1999 so gut wie verloren.

      Ausserdem lässt der Satz "Hat sich durch einen Kontenabruf herausgestellt, dass Konten und Depots vorhanden sind, die der Steuerpflichtige nicht angegeben hat, wird er mit dieser Tatsache konfrontiert und um Aufklärung gebeten" noch viele Fragen offen.

      Was ist wenn der Steurpflichtige hier sagt: auf diesem Konto sind keine Erträge angefallen, deswegen gibt es keine Jahresbescheinigung oder er hat sie weggeworfen. Ist es schon genügend für den Anfangsverdacht und eine direkte Nachfrage beim Kreditinstitut. Und sie schwören ja Kreditinstitiut darf nicht erfahren dass Vollständigkeit der Steuererklärung seines Kunden in Zweifel zieht.
      Avatar
      schrieb am 15.02.05 21:56:31
      Beitrag Nr. 42 ()
      ich weiss nicht was Ihr alle wollt.Ist doch OK, wenn der Nachbar von nebenan,welcher bei der Polizei arbeitet in seiner Dienststelle Informationen einholt,da ihm Deine Nase nicht gefällt.
      Die Bekannte,welche zum Beispiel beim Arbeitsamt beschäftigt ist,sich einfach mal informiert,weil Ihr Freund wissen möchte wo und wieviel Konten Ihr habt.Die Ex Freundin,welche beim Sozialamt arbeitet,hätte auch noch ein Hünchen zu rupfen.Und die Jungs von der Bafin könnten ja auch mal aufs Depot schauen,wenn da der eine oder andere gute Wertsteigerungen hat,könnten doch Inspirationen für den einen oder anderen Kauf drin sein.
      Das die Deutschen als "kollektive Betrüger"abgestempelt werden,ist doch lächerlich.Und die 5 Millionen arbeitslosen?
      Na,ja,wer arbeiten will,der findet doch auch Arbeit,und wenns 1€ Jobs sind.Hauptsache ist doch,unsere grossen Firmen,auf welche wir voller Patriotismus stolz sind,sollten noch weniger Steuern zahlen,damit Sie nicht gezwungen werden noch mehr Personal auf die Strasse zu setzen.
      Und was die Terroristen betrifft,die können nun nicht mehr weiter agieren,da Sie keine Konten mehr besitzen dürfen.
      Der Beamtenstaat hat sich doch bewährt,vor 60 Jahren,da war doch auch alles geregelt,zensiert,überwacht.
      Leider gibt es keine alternative zur derzeitigen Regierung,
      findet Euch damit ab.
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 18:20:15
      Beitrag Nr. 43 ()
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 10:07:13
      Beitrag Nr. 44 ()
      kann das jemand bestätigen???
      der link funktioniert nicht

      Karlsruhe will über Eilanträge gegen Kontoabfrage entscheiden
      Harburger - vor 8 Stunden gefunden
      Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht will rechtzeitig über Eilanträge gegen die im April in Kraft tretende Regelung zur Kontoabfrage entscheiden. ...
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 10:32:25
      Beitrag Nr. 45 ()
      Karlsruhe: Verfassungsgericht entscheidet über Kontoabfrage

      Das Bundesverfassungsgericht will rechtzeitig über die ab April geltende Kontoabfrage entscheiden.
      Das hat Gerichtspräsident Papier angekündigt. Dabei gehe es zunächst um Eilanträge. Die Kontoabfrage erlaubt Finanzämtern und anderen Behörden über das Bundesamt für Finanzen auf die Bankdaten von rund 500 Millionen Konten zuzugreifen. Voraussetzung ist, dass der Steuerpflichtige die Auskunft verweigert.

      http://www.sr-online.de/nachrichten/29/337423.html
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 10:42:42
      Beitrag Nr. 46 ()
      @jewg

      Wenn man keinen Mißbrauch wollte, dann würde auch der Bürger über die Abfrage von Kontendaten informiert. Dann könnte ich mich nämlich mit allen rechtsstaatlichen Mitteln gegen einen möglichen Mißbrauch wehren.!!!

      Da man dies aber kategorisch ablehnt, hoffe ich doch sehr, daß das BVerfG das Gesetz dahin schickt, wo es hingehört: In die Tonne!!!

      Viele Grüße

      HaraldSM
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 13:22:59
      Beitrag Nr. 47 ()
      HANDELSBLATT, Donnerstag, 17. Februar 2005, 11:03 Uhr
      Fragen des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte

      Verfassungsgericht will rasch über Kontoabfrage urteilen

      Das Bundesverfassungsgericht will rechtzeitig über das im April in Kraft tretende Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit entscheiden. Das Gericht wolle seine Entscheidung noch vor dem 1. April verkünden, sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier am Donnerstagabend vor Journalisten in Karlsruhe.

      HB KARLSRUHE. Durch die Regelung können Behörden auf die Kontostammdaten der Bankkunden zugreifen. Dagegen hatte der Chef einer Volksbank Klage und Eilantrag eingereicht. In dem Verfahren gehe es um Fragen des Datenschutzes und des Persönlichkeitsrechtes, sagte Papier. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung wirksamer gegen Steuerhinterziehung vorgehen.

      Weiter teilte das Gericht mit, dass eine Entscheidung über die Überschussbeteiligungen von Kapitallebensversicherungen noch nicht absehbar sei. Sie solle aber in diesem Jahr fallen. Die Richter hätten nach der mündlichen Verhandlung im Oktober zwar schon beraten. „Die drei Verfahren sind aber enorm kompliziert“, sagte der Bearbeiter des Verfahrens, Wolfgang Hoffmann-Riem. Seine Stellungnahmen zu jedem Fall sei jeweils über 300 Seiten lang. Bei den Klagen von Versicherten geht es unter anderem um die Frage, inwieweit Versicherungen ihre Berechnungsgrundlagen für Überschussbeteiligungen offen legen müssen und ob Kunden deren Höhe durch Gerichte bestimmen lassen können.
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 22:45:03
      Beitrag Nr. 48 ()
      Leute, ist doch halb so schlimm

      In der Einkommensteuererklärung wird angekreuzt, dass keine Veräusserungsgeschäfte getätigt wurden, die der Steuerpflicht unterliegen. Fakt. Unterschrift! Damit könnt ihr ein Depot besitzen! Keine Kapitaleinkünfte über dem Freibetrag! Fakt! Unterschrift! Damit ist für den Finanzbeamten alles klar! Der will seinen Mittag und seinen Feierabend, egal ob es Konten sieht oder nicht, solche hat nämlich jeder!(naja, vielleicht nicht gerade bei den Direktbanken!)
      Wenn Ihr natürlich mit z.B. der MÜRÜ zu traden versucht(Namensaktien) dann hat es euch am Wickel, da das Aktionärsregister der Firmen von Finanzamt abgeglichen wird!. Auch Dividendenbescheinigungen können Hinweise auf unterjährige Trades sein! Ebenso häufige Gebühreneingänge auf den Sachkonten der depotführenden Bank!

      Aber wenn Ihr die Chance nicht genutzt habt, eure Depots zu legalisieren, habt Ihr es jetzt schlechter.

      Aufgrund des Spekulationsurteils ist es dem Finanzamt nicht mehr möglich auf vergangene Spekulationsteuern zuzugreifen. Damit ist die Weste für bereits vergangene Steuererklärungen reingewaschen! Im Jahr 2001/2002/2003 hättet Ihr Millionen auf Euren Depot offenlegen können!


      ritanplan
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 22:13:12
      Beitrag Nr. 49 ()
      Neues Gesetz zur Abfrage von Bankkonten
      "Bürger haben das Recht auf Geheimnisse"

      Verwaltungsbeamte in Finanzämtern und anderen Behördenkönnen sich ab dem 1. April per Knopfdruck über die Stammdaten eines jeden Bankkontos informieren. Der Karlsruher Rechtsanwalt Gunter Widmaier reichte im Auftrag der Volksbank Raesfeld sowie für einen Notar Verfassungsbeschwerde ein. tagesschau.de sprach mit ihm über das Gesetz und die Folgen.

      tagesschau.de: Was sind Ihre Hauptkritikpunkte an dem Gesetz?

      Gunter Widmaier: Ich halte es zum einen für verfassungswidrig, dass diese Kontenabfrage völlig unkontrolliert durch jeden Sachbearbeiter angeordnet werden kann. Zum anderen halte ich für bedenklich, dass auch im Nachhinein keine Kontrolle erfolgt, weil der Bürger laut Gesetz über die Kontenabfrage nicht informiert werden muss.

      tagesschau.de: Aber das Bundesfinanzministerium hat doch reagiert und eine ergänzende Verwaltungsanordnung auf den Weg gebracht?

      Widmaier: Die Bedenken gegen das Gesetz hatten sich vor allem dagegen gerichtet, dass die Bürger sich gegen eine rechtswidrige Kontenabfrage nicht wehren können, wenn sie nichts von ihr wissen. Das ist ein klarer Verstoß gegen Grundrechte. Im Zuge der öffentlichen Debatte hat der Gesetzgeber erkannt, dass eine Korrektur notwendig ist. Nun kann ich ein verfassungswidriges Gesetz dadurch in Ordnung bringen, dass ich es ändere. Der Innenausschuss des Bundestages meint jedoch, dass eine Verwaltungsanweisung genügt. Das ist in etwa so, als wollte ein Gerüstbauer ein gebrochenes Brett mit einem Heftpflaster reparieren.

      Aber immerhin zeigt der Gesetzgeber auf diese Art, dass er an seine eigene Arbeit nicht mehr glaubt, weil sie verfassungswidrig bedenklich ist. Dann wird das Bundesverfassungsgericht ohne viel Umstände sagen können: Wenn schon repariert wird, dann richtig - und dann halten wir das Gesetz an.

      tagesschau.de: Mit welchen Auswirkungen müssen die Bürger ab 1. April rechnen?

      Widmaier: Es geht keineswegs nur um das Finanzamt. Den normalen Bürger trifft viel mehr, dass auch die Arbeitsagenturen und Sozialämter berechtigt sind, Kontenabfragen vorzunehmen. Wenn beispielsweise ein Arbeitsloser Arbeitslosengeld II beantragt, dann muss er umfangreiche Formulare ausfüllen. Wenn nun aber der Sachbearbeiter denkt: "Der war mir ein bisschen zu gut angezogen für seine angebliche Arbeitslosigkeit", dann drückt der auf den automatischen Abfrageknopf und weiß, was los ist. Genau so betroffen könnten beispielsweise Studenten sein, die Bafög beantragen.

      Nun kann man sagen: Wer ein gutes Gewissen hat, hat auch nichts zu verbergen. Doch gerade mit einem guten Gewissen habe ich in einem freien Staat das Recht auf Geheimnisse. Ein Beispiel: Mit der Kontenabfrage wird nicht nur das Konto des Betreffenden erfragt. Sondern es werden automatisch auch alle Konten angezeigt, für die der Betroffene eine Unterschriftsbefugnis hat. Bei der Abfrage des Sozialamtes kann also herauskommen, dass eine Klientin Kassenverwalterin eines kleinen Aids-Hilfeverbandes ist. Oder es ist das Konto eines Homosexuellen- oder Lesbenklubs oder einer politischen Splittergruppe. Das geht niemanden etwas an. Das sind legitime Geheimnisse unserer Bürger. Die Hemmschwelle müsste höher sein. Der Sachbearbeiter sollte zumindest die Genehmigung des Behördenleiters benötigen. Das ist aber nicht der Fall.

      Dabei wird nicht der Kontostand abgefragt, sondern das Vorhandensein von Konten. Wenn dann aber der Sachbearbeiter den Verdacht hat, dass etwas nicht stimmt, dann kann er problemlos durchsetzen, dass die betreffende Bank Auskunft über den Kontostand gibt.

      tagesschau.de: Ist auch denkbar, dass Verwaltungsbeamte die Abfragen aus reiner Neugier starten?

      Widmaier: Selbstverständlich. Er könnte zum Beispiel gucken, welche Konten und Depots sein Nachbar hat.

      tagesschau.de: Nach Ansicht des Bundesfinanzministeriums wird es nicht zu flächendeckenden Abfragen kommen. Teilen Sie diese Einschätzung?

      Widmaier: Das ist nicht realistisch. Im Jahr 2003 wurde die Abfragemöglichkeit für Ermittlungen - also beispielsweise für strafrechtliche Zwecke - eingeführt. Schon in den ersten Wochen wurde sie 7000 Mal genutzt. Das wird auch bei dem neuen Gesetz der Fall sein.

      tagesschau.de: Was machen die Behörden denn dann mit den gesammelten Daten?

      Widmaier: Das ist nicht klar. Sie werden in der Akte liegen. Da steht dann: Herr X hat dort und dort Konten. Es werden übrigens auch Konten abgefragt, die in den letzten drei Jahren gelöscht worden sind.

      tagesschau.de: Wann werden die Verfassungsrichter voraussichtlich über Ihre Beschwerde entscheiden?

      Widmaier: Ich rechne mit einer vorläufigen Entscheidung im Laufe des Monats März, denn das Gesetz soll im April in Kraft treten. Vom Prinzip her ist das Gesetz nicht falsch - aber es muss rechtsstaatlich gebändigt werden.

      Das Interview führte Sarah Strohschein, tagesschau.de

      Stand: 17.02.2005, http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID4072234…
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 22:50:12
      Beitrag Nr. 50 ()
      Ich weiß nicht obs ganz stimmt bzw. ob es schon einer geschrieben hatte (war zu faul den Thread zu lesen :look: )

      Aber soweit ich weiß, wird dem Finanzamt NUR mitgeteilt, viele Konten einer Besitz und der Stand der Konten.

      Über die Erträgnisausstellung weiß das Finanzamt eh schon die Erträge. Beim Abgleich von JahresENDbeständen mit den Erträgen könnte somit ein Verdacht vorliegen, Geld verdient zu haben ohne dies angegeben zu haben.

      Ist aber nur eine Vermutung von mir.

      Persönlich Fazit: Es wird meistens heißer gekocht als es gegessen wird. Hände zwar nicht in den Schoß legen, aber dennoch Nerven behalten. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 19.02.05 11:33:31
      Beitrag Nr. 51 ()
      @50

      hoffe, der Wein ist wohl bekommen. Wir waren hier in diesem Sräd aber eigtl. schon etwas weiter.

      @all

      IMHO ist dieses "Gesetz zur Steuerehrlichkeit" auch Signal und Voraussetzung für die Erhebung weiterer Steuern, primär wohl zur Finanzierung der Nichtreform unserer Sozialsysteme. Wage mal zu behaupten, dass hiermit nach einem Wahlsieg von Rot/Grün in 2006 auch die sog. Bürgersteuer noch effizienter durchgeführt werden kann.

      Zahlreiche Grüße
      Smarttrader
      Avatar
      schrieb am 19.02.05 13:24:58
      Beitrag Nr. 52 ()
      Denkt mal in diesem Zusammenhang auch an die Bürgerversicherung.....
      Avatar
      schrieb am 19.02.05 13:33:36
      Beitrag Nr. 53 ()
      #51
      Wein? Wie bist Du den drauf?
      Und wenn ihr schon weiter gewesen seit.....schön. Ich eben nicht :laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.02.05 17:01:47
      Beitrag Nr. 54 ()
      Meiner Ansicht gehört das Sozial und Steuersystem grundlegend geändert:

      Jede Person hat z.B. 60% seines Einkommens an den Staat(inkl. Sozialabgaben) abzuführen. Ob dieses Einkommen aus Erwerbstätigkeit, Zinsen, Mieten, Gewinnen aus Veräusserungsgeschäften, ALG, Kindergeld, Erziehungsgeld kommt, darf keine Rolle spielen. Grundfreibetrag wird natürlich vorausgesetzt!
      Auch die ausländischen Empfänger von Zinsen und Dividenden sind mit das Steueraufkommen miteinzubeziehen!

      Firmen Handwerksbetriebe, alle Selbstständigen müssen ihren Betrieb in eine Kapitalgesellschaft umwandeln. der Gewinn der Firma bleibt steuerfrei, nur die Kapitalentnahmen müssen versteuert werden, Einlagen werden dagegengerechnet!

      Vorteil: Alle zahlen ein bisschen, die Firmen können einen Eigenkapitalstock aufbauen, das Geld bleibt soweit möglich in der Produktion.

      Da ich weiß, dass dann alle zahlen, wäre auch ich bereit auf meine steuerfreien Erträgen stuern zu bezahlen


      Gruß
      ritanplan
      Avatar
      schrieb am 19.02.05 21:10:23
      Beitrag Nr. 55 ()
      Durchleuchtet - Der gläserne Bankkunde (EuAmS)
      19.02.2005

      Nur noch 40 Tage, dann soll das Bankgeheimnis fallen. Wenn die staatlichen Kontenschnüffler nicht doch in letzter Minute gestoppt werden.
      von Michael H. Schulz, Euro am Sonntag

      Ein Banker aus dem westfälischen Borken bringt die Verfassungsrichter auf Trab. Hermann Burbaum, Chef der Volksbank Raesfeld, legte Anfang November zwei Verfassungsbeschwerden gegen die Kastration des Bankgeheimnisses ein. Noch vor dem 1. April, wenn das Bankgeheimnis endgültig fallen soll, wird über Burbaums Antrag auf einstweilige Anordnung entschieden sein. Das bekräftigte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier vergangenen Mittwoch. So fix sind die obersten Richter der Republik sonst nicht.

      Aber bei der geplanten Abschaffung des Bankgeheimnisses, das Kontenbesitzer bisher noch vor Ermittlungen des Fiskus aus dem Blauen heraus geschützt hatte, handelt es sich immerhin um den größten Angriff des Staates auf das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung seit der Volkszählung 1983. Zwar können Fahnder bei Straftatverdacht schon jetzt auf Konten zugreifen, doch künftig soll sich mittel- oder unmittelbar jeder Sachbearbeiter aus Finanz-, Wohngeld-, Bafög-, Sozialämtern und Arbeitsagenturen über das Bundesamt für Finanzen (BfF) in Stammdaten, wie Zeitpunkt der Kontoeröffnung, -schließung oder erteilte Vollmachten wie ein Computerhacker einklinken können.

      "Über Kontostand und Geldbewegungen erfahren die Sachbearbeiter in diesem ersten Schritt nichts", erklärt Humbert Lechner, Steuerberater in der Münchner Kanzlei Richter & Partner. Doch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird systematisch ausgehöhlt, wenn die Verfassungsrichter dem Treiben nicht wie 1983 mit dem Volkszählungsurteil die rote Karte zeigen.

      Die Schnüffelei von Amts wegen ist künftig erlaubt, wenn Sachbearbeiter zur Bewilligung von Arbeitslosen-, Wohngeld, Unterhalt oder zur Festsetzung von Steuern Einkünfte beziehungsweise das zu versteuernde Einkommen prüfen. Konkret genau dann, wenn "ein Auskunftsbegehren an den Steuerpflichtigen nicht zum Ziel geführt hat oder keinen Erfolg verspricht", so steht es in der neuen Fassung der Abgabenordnung, dem Katechismus des Steuerrechts. Was das genau bedeutet, schildert Barbara Hendricks, Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium (siehe Interview) so: "Verneint der Steuerpflichtige nach einer Anfrage des Fiskus die Existenz weiterer Einkunftsquellen, kann dieser nachschauen. Findet der Fiskus daraufhin weitere Konten und der Steuerpflichtige antwortet auf Anfrage erneut, daß es keine weiteren Konten gibt, sind wir in der Ermittlung."

      So absurd wie brisant ist die Kontenabfrage. Denn während die Schnüffler offizielle Überweisungskanäle systematisch durchleuchten wollen, sperrt sich Deutschland gegen eine von Großbritannien angestoßene EU-weite Registrierung des sogenannten Hawala-Bankings und läßt damit Terroristen und Geldwäscher weiterhin unüberwacht im Untergrund ihren Zahlungsverkehr über Kebab-Buden abwickeln (siehe Kasten). Knebelt der Staat seine Bürger, weil er längst vor dem organisierten Verbrechen kapituliert hat?

      Ganz so einfach ist es nicht. Der Gesetzgeber soll laut Bundesverfassungsgericht sein selbstverschuldetes Vollzugsdefizit bei der Erhebung der Kursgewinn- und der Zinsbesteuerung beseitigen und dafür sorgen, daß der ehrliche Steuerzahler nicht mehr der Dumme ist. "Das könnte er mit der vielfach geforderten Einführung einer Abgeltungssteuer mit angemessenem Steuersatz tun, ohne die Privatsphäre der Bürger zu berühren. Mit ihrer Regelung schießt die Bundesregierung weit über das Ziel der Besteuerungsgerechtigkeit hinaus", kritisiert Steuerberater Lechner. Denn "im Grunde kann jeder Sachbearbeiter eine Abfrage starten, sobald der Steuerpflichtige oder Antragsteller eine Rückfrage - warum auch immer - unbeantwortet läßt", ergänzt Hartmut Kilger, Präsident des Deutschen Anwalt Vereins.

      Burbaums Anwalt vor dem Bundesverfassungsgericht, Gunter Widmaier aus der Kanzlei Redeker Sellner Dahs & Widmaier kritisiert: "Daß ein Auskunftsersuchen an den Steuerpflichtigen oder eigene Ermittlungen der Sozialbehörden nicht zum Ziel geführt haben oder keinen Erfolg versprechen, ist kein rechtsstaatlich akzeptables Eingriffskriterium, wenn die Entscheidung hierüber in die Hand des einzelnen Sachbearbeiters gelegt ist." Da beruhigt es wenig, daß einige Oberfinanzdirektionen in ihren Bezirken einen moderaten Umgang mit der Kontenabfrage angeordnet haben. Ob Anordnung durch Sachbearbeiter oder Amtsleiter - ein vergessenes Depot in der Anlage KAP oder SO genügt für ein Ermittlungsverfahren. Amnestie oder Selbstanzeige ist dann nicht mehr möglich. Obendrein drohen Nachzahlungen für vergangene Jahre.

      Den Erfüllungsgehilfen mimen auch die Geldhäuser. Bereits für das Jahr 2004 verschicken sie an Depot- und Sparkonteninhaber Jahresbescheinigungen mit der Aufstellung von Zinsen und Aktiengewinnen. Diese Aufstellung muß zwar niemand der Steuererklärung beilegen, doch Vorsicht: Wer sie auch auf Verlangen des Fiskus nicht rausrückt, macht sich verdächtig und riskiert ebenfalls eine Kontenabfrage.

      Schon befürchten Experten eine weitere Kapitalflucht. "Die vorgesehenen Maßnahmen entwickeln sich zu einem Förderprogramm für Schweizer und Luxemburger Banken", sagt Uwe H. Schneider, Direktor des Instituts für deutsches und internationales Recht des Spar-, Giro- und Kreditwesens der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz. Übertrieben ist das nicht.

      Zwar werden ab dem 1. Juli insgesamt 22 EU-Staaten Kontrollmitteilungen über Zinserträge von EU-Bürgern anfertigen, doch Luxemburg, Österreich, Belgien und das Nicht-EU-Mitglied Schweiz bleiben weiterhin diskrete Bankplätze. Statt Kontrollmitteilungen führen diese Staaten zunächst eine bis 2011 geltende Quellensteuer auf anfallende Zinsen ab. Dieser Abschlag gilt allerdings nicht für Dividenden, Kursgewinne, GmbH-Anteile und gemischte Fonds, die höchstens 15 Prozent des Kapitals in festverzinsliche Wertpapiere investieren. Ebenfalls durchs Raster der EU-Zinsrichtlinie fallen Erträge aus Liechtensteiner Stiftungen.

      Für Banker Burbaum läßt sich dagegen weitere Kapitalflucht leicht unterbinden. Sein Vorschlag: "Verankert das deutsche Bankgeheimnis im Grundgesetz." Einen Erfolg hat er bereits erzielt. Das Economic Forum Deutschland zeichnete seine Zivilcourage am 18. Februar mit dem National Leadership Award aus.

      Identifikationsnummer: Mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2004 ist jeder Arbeitnehmer dank der neuen Etin-Nummer (electronic taxpayer identification number) beim Fiskus elektronisch erfaßt. Diese Personenkennzahl ist der Vorläufer der Identifikationsnummer, die jeder Steuerzahler spätestens im Jahr 2007 bekommt.

      Konten und Depots: Über eine Anfrage beim Bundesamt für Finanzen (BfF) bekommen Finanzämter, Arbeitsagenturen, Sozialämter, Wohnungsämter und Bafög-Ämter direkt Zugriff auf Kontenstammdaten. Zunächst erfahren die Behörden nichts über die Höhe angelegter Gelder. Weil aber die Geldhäuser bis zum 31. Mai die vom Steuerabzug freigestellten Kapitalerträge (Freistellungsauftag) dem BfF melden müssen, können die Finanzämter über den Datenbestand des BfF gezielt nach verschwiegenen Einkünften suchen.

      Unbehelligt bleiben zunächst Tafelgeschäfte, da hier keine Einzahlung auf ein Konto erfolgt. Obendrein verschicken die Geldinstitute "Jahresbescheinigungen über Kapitalerträge" aus dem Jahr 2004. Legt der Steuerpflichtige diese Bescheinigung der Anlage KAP, SO und AUS nicht bei, kann sich der Beamte die Daten von der Bank holen.

      Renten: Rentenversicherungsträger, berufsständische Versorgungseinrichtungen, landwirtschaftliche Alterskassen, Pensionsfonds und -kassen sowie Lebensversicherer übermitteln spätestens, wenn jeder die Steuer-Identifikationsnummer erhalten hat, Name, Anschrift, Geburtsdatum, Beginn und Höhe der Rente oder Pension an eine "zentrale Stelle" bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA). Dort werden die Daten gebündelt und an die Landesrechenzentren und auf Abruf den Finanzämtern zur Verfügung gestellt. So kann der Fiskus auch Renten und Pensionen der Vorjahre zurückverfolgen. Zwar haben viele Rentner eine Nichtveranlagungsbescheinigung, stellt sich jedoch heraus, daß Kapital- und Mieteinkünfte den Grundfreibetrag übersteigen, handelt es sich zumindest um eine leichtfertige Steuerverkürzung.

      Immobilien: Notare müssen alle beurkundeten Käufe und Verkäufe dem Fiskus melden. Somit gewinnt das Finanzamt Anhaltspunkte über gewerblichen Grundstückshandel. Bausparkassen melden der Behörde, wenn Bausparverträge vorzeitig ausgezahlt werden.

      Wie überweist ein afghanischer Flüchtling von Deutschland Geld an Verwandte in der Heimat? Funktionierende Banken gibt es dort kaum. Dennoch ist der Geldtransfer kein Problem: In deutschen Großstädten fungieren Kebab-Buden, Reisebüros, Gemüsehandlungen oder Im- und Exportfirmen nebenbei als Bank. Sie nutzen das Hawala-, Chop-Shop-, Chiti- oder Hundi-Banking. Ein sehr effizientes Untergrundsystem.

      Dabei zahlt der in Deutschland lebende Absender das Geld bei einem der Untergrundbanker ein. Umgekehrt überweisen in Afghanistan Menschen über einen anderen Untergrundbanker Geld nach Deutschland. Nun verrechnen die beiden Banker die Summen einfach miteinander, das Geld wechselt niemals materiell den Ort. Diese Art von Transaktion hinterläßt keinerlei Papierspuren. Nicht zuletzt deshalb, weil die illegal operierenden Untergrundbanken im eigenen Interesse keinerlei Buchführung betreiben. Zwar hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) bereits einige Verfahren gegen dieses illegale Untergrundbanking eröffnet, allerdings nur mit mäßigem Erfolg.

      http://62.27.62.71/news/news_detail.asp?NewsNr=275341
      Avatar
      schrieb am 20.02.05 17:09:27
      Beitrag Nr. 56 ()
      Hallo Forum,

      wie ist eigentlich die steuerrechtliche Situation in Österreich?

      - Wie hoch sind dort die Einkommenssteuersätze auf Veräußerungsgewinne?

      - sind Gewinne bei Wertpapieren nach einem Jahr Haltefrist dort auch steuerfrei?

      Besten Dank für kompetente Antworten
      Smarttrader
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 20:00:50
      Beitrag Nr. 57 ()
      @smarttrader
      bin kein experte auf diesem gebiet aber entscheidend ist glaube ich nicht wo das depot liegt, sondern der wohnsitz, oder?
      problem ist, dass die gebühren bei ausländischen banken (auch osterreich) deutlich höher sind als in deutschland.
      wie lange können die behörden eigentlich auf meine konten zurückblicken. was ist wenn die depots/konten bereits aufgelöst sind?
      gruß broker
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 22:25:45
      Beitrag Nr. 58 ()
      Hallo,

      sehe nicht, dass das hier in Deutschland in den nächsten Jahren/Jahrzehnten besser wird. Wahrscheinlicher ist, dass es in dieser Republik weiter kontinuierlich abwärts geht mit negativen Folgen für Wohlstand, bürgerlichen Freiheitsrechten und Kriminalitätsrate und noch mehr Bevormundung, noch mehr Schnüffelei, noch mehr Überwachung des einzelnen Bürgers.

      Höchste Zeit, sich nach Alternativen umzuschauen. Dieses ganze Trauerspiel nicht mehr unmittelbar und aus der Nähe miterleben zu müssen. Auswandern nach Österreich wäre hierfür dann ein nicht allzu radikaler Schritt. Zumindest viele Unternehmen machen das ja. Bei natürlichen Personen hab ich aber leider noch recht wenig darüber gehört.

      Ich befürchte deshalb, dass die EkSt.sätze für natürliche Personen in Österreich höher sind als in Dtschld.

      Zahlreiche Grüße
      ST
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 22:29:48
      Beitrag Nr. 59 ()
      Momentan gar nicht,


      da sie die Softwäre nicht hinkriegen!
      Aber dann angeblich 3 Jahre!
      DIE können nur die Kontostammdaten einsehen, aber keine Kontostände und Umsätze!
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 22:40:14
      Beitrag Nr. 60 ()
      abhauen ist die einzige Alternative. Gewinne ich morgen im Lotto, sitze ich übermorgen im Flieger.
      und da sitze ich auch eines Tages, wenn ich nicht im Lotto gewinne. Über 100.000 hauen doch jedes Jahr hier sang und klanglos ab!
      Absoluter Überwachtungsstaat. Kotzt mich nur noch, wie sich hier alle alles gefallen lassen.

      Nur, ich bin eben auch nicht so der "Demo-Organisator"...war auch noch nie auf ner Demo und bin auch nicht klug dazu, so wie der Anwalt der Verfassungsbeschwerde dagegen einlegt..aber ich drücke ihm die Daumen.
      Avatar
      schrieb am 21.02.05 22:44:28
      Beitrag Nr. 61 ()
      ich würde in d auch nie ne Immobilie kaufen. Ich lach mich kaputt. Die rentenkassen sind leer und wenn ich als alter Sack da sitze heisst es:

      Tut uns leid, Sie Flachwixer, verkaufen sie erst mal Ihre immobljä, dann kriegen se wieder rentenzahlung ...
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 11:11:08
      Beitrag Nr. 62 ()
      Also wenn ihr diese Entwicklung zu Fall bringen wollt, dann müsst ihr helfen, es so auf die Spitze zu treiben, dass es zusammenkracht!

      Umsätze einzusehen ist hoffungslos, nicht einmal die Banken speichern die Umsatzdaten länger als 8 Wochen!

      Dass sind solche Datenmengen, dass sogar die Speichermedien von heute noch versagen. Und es geht ja auch darum, diese Daten verfügbar zu halten, d.h. die Rechner müssten auf den gesamten Datenbestand jederzeit zurückgreifen können!

      Da ist es billiger, auf die Steuereinnahmen zu verzichten!


      ritanplan
      Avatar
      schrieb am 22.03.05 16:26:36
      Beitrag Nr. 63 ()
      21. März 2005, 08:22 Uhr
      Datenschützer kritisiert Steuerehrlichkeitsgesetz

      Düsseldorf (dpa) - Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, hat Nachbesserungen beim Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit angemahnt. Das Gesetz ermöglicht ab April den Abruf von Kontendaten durch Finanzämter und andere staatliche Stellen.

      «Die Steuerehrlichkeit wird ja nicht dadurch befördert, dass neben der Steuerverwaltung auch diverse andere Behörden den Zugriff erhalten», kritisierte Schaar im «Handelsblatt». «Wir haben im Bereich der Finanztransaktionen bereits eine erhebliche Überwachungstiefe und -breite erreicht.»

      Er frage sich, ob ein so weitgehender Eingriff in das Bankgeheimnis wirklich nötig sei, sagte Schaar. Es entstehe der Eindruck, dass generell eine Art Missbrauchsverdacht gegen jedermann gehegt werde. Hoffnungen setzt der oberste Datenschützer auf das Bundesverfassungsgericht. Karlsruhe muss vor dem 1. April über eine Verfassungsbeschwerde der Volksbank Raesfeld entscheiden.
      Avatar
      schrieb am 22.03.05 19:42:16
      Beitrag Nr. 64 ()
      gibt es eigentlich die möglichkeit solche initiativen wie die hier erwähnte von der volksbank raesfeld zu unterstützen?
      Avatar
      schrieb am 22.03.05 19:47:46
      Beitrag Nr. 65 ()
      Zu #64:
      NEIN.
      Avatar
      schrieb am 22.03.05 23:00:54
      Beitrag Nr. 66 ()
      Ja

      ein Konto eröffnen
      Avatar
      schrieb am 22.03.05 23:04:15
      Beitrag Nr. 67 ()
      Damit wird vielleicht die Volksbank unterstützt, aber nicht direkt die Verfassungsbeschwerde.
      Avatar
      schrieb am 23.03.05 00:12:51
      Beitrag Nr. 68 ()
      zu #64: selbst Verfassungsbeschwerde einlegen !
      Avatar
      schrieb am 23.03.05 10:46:39
      Beitrag Nr. 69 ()
      Mit Angaben zu privaten Ausgaben?
      Die Einnahme-Überschuss-Rechnung für Steuererklärungen ab 2005 muss definitiv auf einem amtlichen Formular erfolgen.

      Und darin werden auch – zumindest in der ersten Version – Angaben zu privaten Ausgaben verlangt. So erfährt der Fiskus, wer möglicherweise besser lebt, als er es steuerlich verdient hat.:laugh::lick::look:

      Ausnahme für Kleinunternehmen
      Nur für Kleinunternehmer und Neugründer gibt es Ausnahmen. Liegen die Betriebseinnahmen unter der Grenze von 17.500 Euro im Jahr, so wird nicht beanstandet, wenn der Steuererklärung für 2005 an Stelle des Vordrucks eine formlose Gewinnermittlung beigefügt wird.

      Natürlich gelten auch für diese Formlosigkeit die gesetzlichen Vorschriften des Paragrafen 4 Absatz 3 Einkommensteuergesetz, heißt es im Ministeriumsrundschreiben ergänzend.
      Avatar
      schrieb am 23.03.05 12:53:54
      Beitrag Nr. 70 ()
      Lass dich legal schätzen nach §162 AO!
      Sag einfach, du führst keine Bücher!
      Mach ich seit Jahren!
      Sollte das nicht gehen, würde ich gleich ordentliche Buchführung machen! Da kannst Du auch legal einiges schieben!
      Am besten mit dem Steuerberater klären!

      In Deutschland haben wir den Vorteil, dass Spekulationsgewinne über ein Jahr und Zinsen teilweise steuerfrei sind, Zinsaufwand in Betrieben steuerlich abzugsfähig ist! Deswegen wollen die Finanzämter wissen, wieviel aus dem Betrieb entnommen wird, damit man nicht auf die Idee kommt den gesamten Cashflow ebenfalls zu entnehmen und Privat anzulegen, die nächste Investition jedoch dann fremd zu finanzieren!


      ritanplan
      Avatar
      schrieb am 23.03.05 13:57:42
      Beitrag Nr. 71 ()
      aktuell :mad:

      http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,347884,00.html

      Verfassungsgericht weist Eilantrag gegen Online-Kontenabfrage zurück

      Die geplante staatliche Überwachung von Bankkonten kann nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wie geplant zum 1. April in Kraft treten. Fortan kann der Fiskus sämtliche Kontostammdaten deutscher Bürger einsehen, ohne dass die Betroffenen informiert werden müssen.

      Karlsruhe - Der Weg für die geplante Abfrage von Kontendaten durch Finanzämter ist frei. Das Bundesverfassungsgericht wies in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss einen Eilantrag gegen das rot-grüne Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit zurück, das am 1. April in Kraft tritt.

      Die Kläger - mehrere Privatpersonen und die Volksbank Raesfeld - hatten mit den Anträgen erreichen wollen, dass das Gesetz bis zu einem Urteil über ihre eigentlichen Verfassungsbeschwerden außer Kraft gesetzt wird. Das Gericht stellte nun ausdrücklich fest, dass der Ausgang der Verfassungsbeschwerden selbst offen ist. Bei der in Eilverfahren üblichen Folgenabwägung seien die befürchteten Nachteile aber nicht so schwerwiegend, um eine einstweilige Anordnung zu erlassen.

      Das Gesetz soll die Abfrage so genannter Stammdaten wie Namen, Anschrift, Geburtsdatum und Verfügungsberechtigung des Kontoinhabers ermöglichen, nicht aber das Abrufen von Kontoständen und Geldbewegungen.

      Alle Daten müssen bereits heute von Banken und Sparkassen an die so genannte Kontenevidenzzentrale (KEZ) übermittelt werden. Neu ist allerdings, dass fortan nicht nur Strafverfolger, sondern auch Finanzämter, Sozialämter sowie weitere Behörden auf Kontostammdaten zugreifen dürfen. Dafür ist kein richterlicher Beschluss notwendig. Zudem müssen die Betroffenen weder vorab noch nachträglich von dem Zugriff informiert werden.
      Avatar
      schrieb am 24.03.05 09:48:43
      Beitrag Nr. 72 ()
      Fallen denn diese Spekulationsgewinne , nach wie vor, unter das "halbeinkünfteverfahren"??

      Können die berechtigten Behörden auch Daten einsehen, die vor dem 01.04.2005 waren?
      Avatar
      schrieb am 24.03.05 13:01:33
      Beitrag Nr. 73 ()
      Spekulationsgewinne fallen unter das Halbeinkünfteverfahren?

      Eingesehen werden können nur die Konto-/Depotnummer mit den zugehörigen Kundenstammdaten! Sonst nichts! Aufgrund der Kontonummernstruktur ist es den Finanzbeamten vielleicht möglich auf die Art des Kontos zu schliessen.

      Dass ich meine Konten und Depot bei der Steuererklärung angeben muß, ist mir neu! Ich habe jedoch steuerpflichtige Einkommen bei der Erklärung anzugeben, nicht aber steuerfreie! Von daher hilft dem Finanzamt die Kenntnis eines Deopts überhaupt nicht weiter, da ein Depot nicht automatisch ein steuerpflichtiges Geschäft erzeugt!

      Unter uns: Die Finanzbeamten sind auch nur Menschen wie Du und ich. Das Fußvolk muß rödeln, damit die Oberen gut leben können! Eine Steuererklärung, die anständig und vollständig abgegeben wurde; auf denen die Belege bereits sachlich zusammengefasst und auf Tippstreifen aufaddiert sind, erfreuen jeden Beamten und helfen ihm seine viel zu knapp bemessene Zeit optimal zu nutzen! Der Einkommensteuerbescheid liegt innerhalb weniger Tage im Briefkasten.

      gruß
      ritanplan
      Avatar
      schrieb am 24.03.05 14:42:46
      Beitrag Nr. 74 ()
      Zu #73:
      Spekulationsgewinne fallen unter das Halbeinkünfteverfahren

      Richtig: Speku-Geschäfte mit Aktien fallen unter das HEV.
      Avatar
      schrieb am 30.03.05 10:28:50
      Beitrag Nr. 75 ()
      Technische Probleme behindern Start der Kontenabfrage

      Die Regelung ist umstritten, doch am 1. April tritt das Gesetz zur Kontenabfrage in Kraft und ermöglicht dem Staat Einblicke in die Konten seiner Bürger. Die notwendigen technischen Mittel sind bis dahin aber längst noch nicht so weit.

      Bei der geplanten staatlichen Abfrage der Stammdaten von Privatkonten gibt es offenbar so erhebliche technische Probleme, dass das geplante automatisierte Abfrage-Verfahren erst 2006 in Betrieb gehen könne, berichtete der "Münchner Merkur" am Mittwoch unter Berufung auf Angaben des Bundesfinanzministeriums. Das Gesetz zu der Kontenabfrage tritt am kommenden Freitag in Kraft.

      Hintergrund sind offenbar massive Probleme bei der Vernetzung der Behörden-Systeme zur Kontenkontrolle. Eine Ministeriumssprecherin sagte der Zeitung, dass das automatische Abfrage-System beim Bundesamt für Finanzen vermutlich erst 2006 in Betrieb gehen könne. Bis dahin müssten die einzelnen Konto-Abfragen der Behörden per Hand eingegeben werden. Dadurch dauerten die Abfragen etwas länger. "Doch das Instrument besteht und wird ab April genutzt", betonte die Sprecherin demnach.

      Das Gesetz, das Finanzämtern erlaubt, die Stammdaten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift sowie die Zahl der Konten und die zuständigen Kreditinstitute eines Bankkunden zu ermitteln, gibt es erheblichen Widerstand. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hatte aber bereits vergangene Woche mehrere Anträge auf einstweilige Anordnung gegen das umstrittene Gesetz abgelehnt.

      Regierung entschärft Vorhaben nach Protesten

      Nach Protesten von Datenschützern, Politikern und Banken, die der Regierung vorwarfen, unter dem Deckmantel der Betrugsbekämpfung das Steuergeheimnis auszuhöhlen, hatte die Koalition ihr Vorhaben bereits etwas entschärft: So müssen Bürger nachträglich informiert werden, wenn der Staat auf ihr Konto geschaut hat.

      Auch will das Bundesfinanzministerium erreichen, dass nicht jeder beliebige Finanzbeamte auf Knopfdruck die Kontostammdaten potenzieller Steuersünder abrufen darf. Vorgesehen sei, dass die zuständigen Sachbearbeiter vor dem Kontenabruf stets das Einverständnis ihres Vorgesetzen einholen müssten.

      Länder sollen Regelung erarbeiten

      Da das Bundesfinanzministerium diese Weisung allerdings nicht direkt an die Finanzämter durchreichen dürfe, seien die Finanzministerien der Länder von Berlin nun aufgefordert worden, eine bundesweit einheitliche Regelung zu erarbeiten. Im Gespräch sei ein Formblatt, auf dem die Finanzbeamten ihrem Vorgesetzen detailliert darlegen müssten, warum eine Kontenabfrage erfolgen solle.

      © 2005 Financial Times Deutschland
      Avatar
      schrieb am 30.03.05 19:17:16
      Beitrag Nr. 76 ()
      wie steht es denn damit, wenn ein steuerbürger bei einer bank sein konto komplett löscht.
      wie lange bleiben die daten von gelöschten konten als informationen für die behörden abrufbar:rolleyes::eek:
      Avatar
      schrieb am 30.03.05 19:23:40
      Beitrag Nr. 77 ()
      3 Jahre ?!
      Avatar
      schrieb am 31.03.05 00:21:16
      Beitrag Nr. 78 ()
      ja, genau; Wie lange bleiben Daten bei den Banken gespeichert ?
      zB historische Geldbewegungen ? Wie lange bleiben Geldbewegungen / Umsätze gespeichert und können so grds von Finanzbehörden abgefragt werden ?
      Die oben genannten 8Wochen kann ich nicht recht glauben. Das muß wesentlich länger sein...
      Avatar
      schrieb am 31.03.05 09:30:32
      Beitrag Nr. 79 ()
      Für das Bankennetzwerk bleiben die Umsatzdaten ca. 6-8 Wochen gespeichert! Die elektronischen Daten sind natürlich weiter verfügbar, aber nur mehr bei den Rechenzentren auf Abruf! Die Banken erhalten Microfiche, auf denen sie bei Bedarf nachsehen können. Ob Steuerfahnder bei der Bank vor Ort nachforschen, oder ob sie die Elektronischen Daten anfordern dürfen, entzieht sich meiner Kenntnis!

      Aber nochmal: Ein Deopt oder Konto bei einer Bank begründet noch lange keinen Verdacht auf eine Stuerhinterziehung! DAher hilft den Finanzbeamten in der Regel die Kenntnis eines Kontos/Depot überhaupt nichts!
      Mit der Unterschrift unter der Steuererklärung bestätigt man die Richtigkeit seiner Angaben! Wenn da steht, dass man keine steuerpflichtigen Einnahmen hatte, dann muß der Finanzbeamte davon ausgehen!


      ritanplan
      Avatar
      schrieb am 31.03.05 10:37:21
      Beitrag Nr. 80 ()
      naja, mit das Hauptproblem bei der neuen Kontenabfrage wird wohl sein, dass ein FBeamter auf die Idee kommen mag jmd "habe zuviel Geld" - "wo kommt das her". Und dann wird jede Unterschrift nichts helfen, wenn der FBeamte meint dass die Vermögensituation nicht mit der Steuererklärung zusammenpasst.
      Ziemlich unschön wäre es dann, wenn man im Zweifel jede Kontobewegung der letzten Jahre erklären müsste - wer kann das schon.
      Sollte hingegen nichts gespeichert sein sieht die Sache anders aus. Dann ist alles wohl wirklich halb so wild.
      Kennt denn niemand genaue Zahlen wie lange Umsätze überhaupt gespeichert bleiben (egal wie) und grds verfügbar sind ?
      Avatar
      schrieb am 31.03.05 13:17:05
      Beitrag Nr. 81 ()
      Nein, nein!

      Der Finanzbeamte kann keine Kontoumsätze einsehen!, sondern nur Konten ohne Alles sehen

      Beispiel:

      Abfrage: Ritanplan, Ritanstraße 1, 99588 Ritanshausen

      Konten/Depot:
      1234567890 bei Deutsche Bank : Kontoinhaber
      253586 bei Commerzbank: Kontoinhaber
      32563 bei Commerzbank: Kontoinhaber
      352111 bei Spaßkasse: Vollmacht

      Mehr sieht dieser Finanzbeamte nicht!
      Er kann i.d.R. nicht einmal erkennen, welche Kontoart sich hier verbirgt! Kontokorrent, Sparkonto, Festdgeld, Depot, dies alles bleibt Ihm verborgen!

      Als ehemaliger Banker kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass die meisten Bankkunden durch Steuerunehrichkeit dem Staat mehr Geld schenkten, als sie bei Steuerehrlichkeit zahlen hätten müssen! Das weiß mit Sicherheit auch Eichel!

      Warum also diese Aktion?
      Wenn man sich Hartz 4 ansieht, dann kommt hier ein füchterlicher Verdacht auf! Während früher bei drohender Arbeitslosenhilfe Vermögen auf Kinder überschrieben wurde, und dann ein Monat oder noch später die Bank (keine) Guthaben bestätigen musste/konnte, wird mit der Kontoabfrage dem ein Riegel vorgeschoben!

      Traurig, aber wahr
      ritanplan
      Avatar
      schrieb am 31.03.05 13:30:06
      Beitrag Nr. 82 ()
      @ritanplan

      --- "Er kann i.d.R. nicht einmal erkennen, welche Kontoart sich hier verbirgt! Kontokorrent, Sparkonto, Festdgeld, Depot, dies alles bleibt Ihm verborgen!" ---

      Also wenn Du wirklich ehemaliger Banker bist, dann weißt Du, dass die Aussage stark anzuzweifeln ist. Beispiele:

      1.) Bei DAB, Consors, Comdirect & Co dürfte die Erwartungshaltung des Finanzbeamten, dass es sich um ein Depot handelt relativ wahrscheinlich sein.

      2.) Bei fast allen Banken gibt es für die jeweiligen Kontoarten bestimmte Schlüssel (bspw. Sparbuch beginnt mit 9 oder Festgeld mit 4 usw.usw.). Der Ort der Kontoführung ist ebenfalls über die BLZ zu erkennen. Wenn es diverse Unterkonten gibt, dann kann man sich auch so seine Gedanken machen...

      Für diese "Schlüssel" wird es sicher in den Finanzämtern entsprechenden "Entschlüsselungslisten" geben.


      Aber davon abgesehen finde ich die Möglichkeit, die Existenz von Konten abfragen zu können auch durchaus angemessen, wenn denn die Vorschriften (Vorgesetzter muss gefragt werden und nach Abruf Mitteilung an den Steuerpflichtigen) wirklich eingehalten werden. Diese Zusatzvorschriften sichern nämlich, dass nicht wahrlos abgefragt wird. Bezeichnend mal wieder, dass diese emminent wichtigen Teile nicht im Gesetz stehen, sondern über ein Anwendungsschreiben wieder hereingeflickschustert werden.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 31.03.05 14:59:20
      Beitrag Nr. 83 ()
      naja, ein Hauprkritikpunkt bei der neuen Kontenabfrage war m.E. die Gefahr sich ungerechtfertigter Strafverfolgung / Ermittlungen auszusetzen.
      Einfach deshalb weil viele FBaamte wohl mit einer blühenden Fantasie gesegnet sind und hinter jedem noch so kleinen Hinweis einen SteuerGROßkriminellen wittern. Denn das macht ja einen Überwachungsstaat gerade aus; Normalos merken nichts davon, wer aber irgendwie aus dem Rahmen fällt ist gnadenlos DRAN !
      Und so gibt es sicherlich Listen in denen aufgeführt ist wieviel Vermögen jmd typischerweise haben "darf". zB FRAU, 40Jahre, Einkommen 20tsd p.a. hat typischerweise 40tsd Sparvermögen. Wenn nun einen FBeamten eben eine solche Frau mit 100tsd Vermögen unter kommt, dann wird das sicherlich seine Neugierde wecken und er wird sich fragen: "woher hat die SOVIEL Geld ?" Und dazu reicht ja die Kontenabfrage allemal. Ob das nun 100tsd Sparbuch, Depot, was auch immer ist dürfte ihm ziemlich egal sein. Er wird dann weiter nachforschen und sich die Umsätze ansehen wollen - könnte ich mir vorstellen. Egal ob redlich oder unredlich - DAS ist für die Betroffene bestimmt nicht witzig !
      Ist hier niemand der konkret weiß wie lange welche Info tatsächlich verfügbar ist ?
      Avatar
      schrieb am 31.03.05 16:41:36
      Beitrag Nr. 84 ()
      Leute, ich versteh euer Problem nicht!


      Wenn Ihr euer Einkommen versteuert, dann fehlt euch nichts!

      Wenn Ihr Zinsabschlagsteuer zahlt, und es vom Finanzamt nicht zurückholt, selber schuld! Man muß schon über ein hohes Einkommen verfügen, damit ihr mit der Zinsabschlagsteuer günstiger fährt!
      Und eine Hausfrau mit 100T EuroSparbuch ist für Finanzbeamte wahrlich kein Grund von verschwiegenen Einkünften auszugehen!
      Die haben doch gar nicht die Zeit und den Ehrgeiz, da nachzuschauen! Finanzbeamte sind zählen laut Umfrage zu den unzufriedensten Beamten!

      Was die Kontonummernstruktur angeht, ist es durchaus richtig, was Du sagst! Aber ob ein Termingeldkonto einen Sparbrief mit 1.000 Euro beherbergt, oder ein 30-Tage-Festgeld mit 500.000 Euro, ist der Kontonummer nicht anzusehen!

      Viel gefährlicher sind Aktienbücher, Verrechnungskonten von Banken. Ebenso Konten/Banken, die durch einen Freistellungsauftrag erfasst sind! Ist nämlich dieser erschöpft, deutet sich ein Kapitaleinkommen über dem Freibetrag an. Und das wird seit Jahren dem Finanzamt übermittelt!
      Avatar
      schrieb am 01.04.05 15:59:31
      Beitrag Nr. 85 ()
      sofern es nur um die Publizierung irgendwelcher Kontostände geht hat hier sicherlich niemand etwas dagegen. Das können die von mir aus im FA am schwarzen Brett aushängen.
      Bedenklicher ist eher was damit für Unsinn getrieben werden kann.
      Denn wie Du schon sagst, FBeamte sind die unzufriedensten B. überhaupt. Frustriert könnte man noch ergänzen... Die wollen auch ihr Erfolgserlebniss, ganz dringend. Und dafür werden sie die neuem Möglichkeiten nutzen wollen. Und deshalb werden gerade die Ärger bekommen, die in irgendeiner Form auffallen. Ob da tatsächlich eine konkrete Straftat dahinter steht oder nicht ist da zunächst komplett egal ! ich gehe sehr davon aus, dass es ganz genaue interne Richtlinien gibt wer genauer unter die Lupe zu nehmen ist. Und da steht die 100tsd Euro Hausfrau ganz oben....
      Was ich nicht ganz verstehe, was meinst Du mit "Gefahr... Freistellungsauftrag.. erschöpft" Du meinst, wenn man mehrfach den vollen Freistellungsauftrag angibt ?
      Avatar
      schrieb am 01.04.05 17:02:07
      Beitrag Nr. 86 ()
      #81 u.w. von ritanplan

      Mein werter Freund, Du hast da ein "paar Kleinigkeiten" vergessen:

      Z.B. Eröffnungs- Löschdatum des Kontos, Depots, etc.
      Geburtsdatum, etc.

      Aber offensichtlich hast Du ja nur eine rosa Brille auf.
      Es geht doch noch viel weiter...

      Wenn Du Dir `mal folgenden Artikeln zur Kenntnis nimmts, dann bist hoffentlich nicht nur Du, von Deiner "Nativität" geheilt:



      Früher kritisierten wir das "Andere Deutschland" als STASI-STAAT, was wir hier heute und zukünftig vorfinden werden, möchte ich erst garnicht ausmalen...und überlasse ich gerne Eurer Phantasie...

      Oder wie sagte kürzlich ein Schweizer zu mir: "vor Eurem Schnüffelstaat, bleibt ja nur ein Safe sicher" - quasi als "letztes Refugium"!!:laugh:

      Aber vielleicht hat ja unser Verfassungsgericht noch ein "Einsehen" ??

      Grüsse
      CU Dieter:cool:
      Avatar
      schrieb am 01.04.05 21:13:17
      Beitrag Nr. 87 ()
      Dieter,

      diese Dinge sind mir im Großen und ganzen bekannt! Auch ich betrachte dies mit einigem Unbehagen!
      Das einzige was relativ unangetastet bleibt, ist das Briefgeheimnis, schon aus technischen Gründen! Wenn Du sensibel auf diesem Gebiet bist, befasse Dich mal mit den neuen Geldscheinen, die werden bald senden können! Ich empfehle Dir die www.goldseiten.de!

      Naiv bin ich keineswegs, man muß nur das System benutzen können. Der Staat hat auch nichts gegen Kapitalbesitzer, im Gegenteil, Spekulationsgewinne über ein Jahr stellt er ausdrücklich steuerfrei, was ja gerade für uns beide ein gewisser Vorteil ist. Die Spielregeln sind bekannt, machen wir das beste daraus!


      Im übrigen: Der Ölpreis zeigt unweigerlich nach oben. Ob sich der Orwellsche Staat noch realisieren lässt, wenn die Energie nicht mehr im Überfluss vorhanden ist? Ich bezweifle das!


      Gruß
      ritanplan
      Avatar
      schrieb am 01.04.05 22:21:22
      Beitrag Nr. 88 ()
      Ein Finanzamtbeamter DARF NUR bei dringendem Verdacht der Steuerhinterzuziehung Details über die Konten anfordern.
      (ab 2006 erfolgt die Abfrage elektronisch)

      Ich verstehe die Problematik bei manchen auch nicht !!!!

      Es werden Stammdaten eines Bankkunden abgefragt. Dazu zählen unter anderen Name, Geburtsdatum, Anschrift sowie die Zahl der Konten, Eröffnung und Schließung von Konten und die zuständigen Kreditinstitute und die Bevollmächtigten.

      Des weiteren wird der Steuerpflichtige informiert wenn eine Kontenabfrage stattfindet.(allerdings erst nach der Abfrage) Dies soll AUCH auf den Steuerbescheiden vermerkt sein/werden.

      Übrigens können auch z.B. Sozialämter die Konten abfragen.
      Avatar
      schrieb am 03.04.05 22:57:26
      Beitrag Nr. 89 ()
      ich versteh deine dumme frage nicht @kid und co

      ich habe für den ein und andern schon gearbeitet. und was da bereits jetzt abgeht reicht einem die haare zu bergestehen zu lassen. ob polizei, finanzmat, arbeitsamt, bank,... rein aus übungszwecken um sich mal mit der edv vertraut zu machen sieht man mal eben nach, was über den nachbarn, bekannte und freunde so registriert ist. die phrasen: was hat man davon, ich hab doch nichts zu verstecken, die haben doch was besseres zu tun,... sind so dumm wie naiv

      wenn ich will, bekomme ich raus, was du verdienst wer in deiner Familie arbeitslos ist, welche anzeigen gegen dich laufen. das kostet nicht mal viel, wenn man die leute kennt. wie kann man sich für den kleversten menschen auf der welt halten und meinen die anderen halten sich alle an die regeln???
      Avatar
      schrieb am 04.04.05 14:54:45
      Beitrag Nr. 90 ()
      Ihr müßt euch nur mal ansehen was die Leute mitunter erleben durften die die Möglichkeit zur Schwarzgeld Selbstanzeige genutzt haben...Das haben nicht wenige bitter bereut. Das ging dann ganz nach Motto: "Na, wenn er 100tsd schon freiwillig zugibt dann macht der bestimmt auch noch ganz andere Sachen..." Und das obwohl es ein Verwertungsverbot gab. Die Möglichkeiten die da sind werden auch gnadenlos genutzt. An "Schuld" und "Unschuld" zu glauben wäre wirklich naiv. Das interessiert einfach nicht...
      Avatar
      schrieb am 04.04.05 20:21:03
      Beitrag Nr. 91 ()
      Hätte ich auch nie gemacht!
      Avatar
      schrieb am 08.04.05 18:40:43
      Beitrag Nr. 92 ()
      @ 89
      ich versteh deine dumme frage nicht @kid und co

      Stell ich irgendwo eine Frage? Wer lesen kann ich klar im Vorteil.

      Was Du über mich oder Co. rausbekommst, oder rausbekommen willst ist deine Sache. Wenn Du Dir den Thread mal durchgelesen hättest würdest Du wissen um was es geht.

      Ich gehe davon aus (für nicht lesefähige => eine Vermutung von mir) das ich von meiner Bank erfahre, wenn man sich für meine Konten interessiert. Und auch wenn nicht, zu verbergen vorm FA habe ich nichts.

      Und Glückwunsch dafür, dass Du schon für SO einige gearbeitet hast. Kannst stolz sein. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 08.04.05 20:23:46
      Beitrag Nr. 93 ()
      Da haben wir es wider. „Ich hab nichts zu verstecken.“ So dumm kann nur jemand daher reden, der nie unter totalitären Regimen leiden musste, und dessen intellektueller Rahmen die Gefahren der totalen Überwachung nicht erkennen kann. Für die Vollidioten, die damit Probleme haben erkläre ich es mal ganz primitiv.

      Hätte Hitler, Stalin und Konsorten die technischen Möglichkeiten von heute gehabt, hätte niemand aus Deutschland flüchten können, hätte es keinen Untergrund gegeben, und ein Sturz von innen wäre von Grundweg auszuschließen.

      Fazit: In einer Demokratie müssen Verbrechen möglich sein. Wer alles unternimmt dies zu vermeiden muss Mittel des Polizeistaats anwenden. Das Individuum zählt hier weniger als die Allgemeinheit. In den Schulen wird Brave New World oder The Wave gelesen. Vielleicht kennst du diese ja? Da kann man die Begleiterscheinungen wie Gruppenzwang, Gleichschaltung, Kontrolle, Entmündigung… beobachten. Wem das zu primitiv ist, macht es wie Hussein und beschäftigt sich mit „Vorbildern“ wie Hitler, Stalin und Co.

      Jeder Millimeter Privatleben, die dem Staat preisgegeben wird ist ein Schritt zur Entmenschlichung des Individuum. Wenn damit nicht bewusst umgegangen wird, braucht nur der Falsche an die Macht zu kommen. Selbst, wenn der Richtige gerade an der Macht ist wird er seine Machtfülle ausnützen (s. Montesquieu)

      Ich sehe, dass dich das überfordert, aber gerade Leute mit einem einfachen Weltbild sind besonders anfällig für einfache Lösungen.
      Avatar
      schrieb am 08.04.05 22:51:39
      Beitrag Nr. 94 ()
      Damit bin ich wahnsinnig überfordert was Du von Dir gibst. :cry:

      Aber selbst die einfachsten Sätze kann so ein großer Intellektueller wie Du nicht lesen.

      Ob ich was zu verbergen habe oder ob ich es gut finde was hier mit dem Steuerbürger gemacht wird, sind zwei paar Schuhe. Klar ist es nicht ok, was hier gespielt wird, aber ich habe denen, die nicht verstehen was für Informationen sich das FA besorgt, etwas erläutert.

      Aber wenn Du eine "Erläuterung" einer Meinung "gleichsetzt" tust Du mir echt leid......und mein Posting #88 spiegelt mit Sicherheit meine Meinung nicht dar.

      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 09.04.05 11:48:24
      Beitrag Nr. 95 ()
      1. „Ich verstehe die Problematik bei manchen auch nicht !!!!“
      Diese Aussage in 88 verstehe ich als Frage

      2. „Ich gehe davon aus (für nicht lesefähige => eine Vermutung von mir) das ich von meiner Bank erfahre, wenn man sich für meine Konten interessiert. Und auch wenn nicht, zu verbergen vorm FA habe ich nichts.“
      Du glaubst, du hoffst? Stichwort Schufa, da bekommst du nichts mit. Die ursprünglich geplante Vorgehensweise der Kontenabfrage durch das FA sah auch so aus, das Abfragen unbemerkt möglich sein sollten. Das gleiche gilt für die elektronische Prüfung. Informationen die dabei herauskommen sind mitunter enorm prisant (nicht strafrechtlich gemeint). Das können natürlich kleine Azubis mit Fondsparplan nicht nachvollziehen.

      Zum Vorwurf kann man dir deine Leichtfertigkeit machen. Die durch Äußerungen wie: „Ich versteh die Problematik bei manchen nicht!!!“ und „…zu verbergen vorm FA habe ich nichts“. Gerade solche Unbedarftheit ermöglicht weitgehende Eingriffe des Staates. Wenn man sich da nicht lautstark gegen wehrt droht das böse Erwachen (drei millionen tote das konnte man doch nicht vorhersehen).
      Avatar
      schrieb am 09.04.05 17:00:13
      Beitrag Nr. 96 ()
      Hi,
      bin in diesen Thread (von hinten) eingestiegen und hab nicht alle Beiträge gelesen.

      Aber, ist es wirklich so schlimm, was da in den Ämtern abgeht.

      Fakt ist, vorerst geht gar nichts ab, da es keine technischne Abfragemöglichkeit gibt.
      Eine Abfrage per Formular, die vielleicht in ein paar Monaten beantwortet wird, hilft oft nicht weiter.

      Fakt ist auch, dass nicht jeder einfache, kleine Beamte Abfragen starten kann.
      Für jede Abfrage ist die Unterschrift des jeweiligen Behördenleiters erforderlich. Und diese Typen unterschreiben viel, aber nicht alles.

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 22.04.05 10:02:37
      Beitrag Nr. 97 ()
      pegru

      Scheinbar konnten viele Sesselfurzer kaum den Tag erwarten das Schnüffeln zur Legalität wird.Endlich macht Arbeit wieder Spass.Schon der Hammer wie die sich ins Zeug legen.


      Freitag, 22. April 2005
      "Rot-grüner Schnüffelstaat"
      2000 Konto-Abfragen

      Im ersten Monat nach Einführung des "Steuerehrlichkeits-Gesetzes" haben nach Informationen der "Bild"-Zeitung deutsche Behörden täglich durchschnittlich mehr als 2.000 Konto-Abfragen veranlasst. Wie die Zeitung unter Berufung auf erste Schätzungen des Bundesverbands deutscher Banken berichtet, sind in dieser Zahl nur Abfragen bei privaten Großbanken enthalten. Daten für Sparkassen, Volks-und Raiffeisenbanken seien nicht berücksichtigt. Dem Bankenverband zufolge seien derzeit bis zu 5.000 Abfragen pro Tag möglich, mit denen beispielsweise geklärt werden könne, welcher Bürger in den letzten drei Jahren welche Konten hatte und wer zur Nutzung bevollmächtigt war.

      Wie die Zeitung weiter meldet, rechnen Branchenexperten derzeit damit, dass der Verwaltungsaufwand zu steigenden Bankgebühren führe, weil die Kreditinstitute bislang deutlich über 100 Millionen Euro für Technik, Personal, und anderes aufgewendet hätten.

      Der CDU-Fraktionsvize Michael Meister kritisierte in diesem Zusammenhang die Aufweichung des Bankgeheimnisses zum 1. April: "Die Menschen in diesem Land dürfen durch zweifelhafte Gesetze nicht auch noch mit Mehrkosten belastet werden." FDP-Chef Guido Westerwelle zitiert "Bild" mit den Worten: "Für den rot-grünen Schnüffelstaat müssen jetzt auch noch die Bankkunden selbst bezahlen. Das ist empörend!"
      Avatar
      schrieb am 22.04.05 10:46:37
      Beitrag Nr. 98 ()
      :mad::mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 22.04.05 12:22:09
      Beitrag Nr. 99 ()
      Es geht los. Und jetzt tun wir mal alle überrascht. wenn 2000 personen bei den Großbanken abgefragt werden, dann werden insgesamt mindestens 5000 abgefragt. Das macht dann im Jahr deutlich mehr als eine millionen Personen. Aber das ist keine Überwachung! Oder?
      Avatar
      schrieb am 22.04.05 12:29:36
      Beitrag Nr. 100 ()
      2fast4you
      Überwachung vielleicht nicht mal so sehr.Viel mehr die Neugier und der Neid.Und wenn dabei noch jemand in Flagranti ertappt wird dann hat er einfach Pech gehabt.
      Armes Deutschland.Gibt es irgendwo Bücher zu kaufen wo man die Zeit nach dem Verfall des römischen Reiches nachlesen kann damit wir uns so langsam auf das Schlechte
      vorbereiten können.Armes Deutschland,was ist aus dir geworden und was erwartet uns noch die nächsten Jahre.
      Avatar
      schrieb am 22.04.05 12:36:51
      Beitrag Nr. 101 ()
      Bedenklich genug, allein der Sinn verschliesst sich mir!

      Was hilft die Kenntnis von Konten dem Finanzamt?
      Kreuzl und Unterschrift, dass keine Steuerpflichten Einkünfte angefallen sind! Dann hilft auch keine Kontoabfrage durch den Beamten!

      Ich denke, die Abfragen kommen eher durch die Arbeitsagentur, wenn es um Hartz 4 geht. Hier wird überprüft werden, ob alle Konten angegeben wurden!
      Avatar
      schrieb am 22.04.05 13:21:25
      Beitrag Nr. 102 ()
      @ 100
      wie die spionage motiviert ist, ist doch egal. allein das die möglichkeit geboten wird öffnet die büchse der pandora.
      Avatar
      schrieb am 23.04.05 11:00:43
      Beitrag Nr. 103 ()
      Heute in der Zeitung, seit 1.4.05 täglich über 5.000 Kontenabfragen der Finanzämter.
      Kaum zu glauben, aber immer wieder wahr: Je größe die Lüge, desto eher glauben es die Leute.

      Derzeit ist eine Kontenabfrage per PC technisch nicht möglich.
      Alle Anfragen müssen in Schriftform an das BMF geschickt werden.
      Jede Anfrage erfordert die Unterschrift des Leiters des zuständigen Finanzamts.
      Auch die Anfragen der sonstigen Behörden laufen über das jeweils zuständige Finanzamt.

      Bei knapp 600 Finanzämter müssten täglich ca. 10 Abfragen von jedem FA bearbeitet werden.

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 23.04.05 11:03:14
      Beitrag Nr. 104 ()
      Der eigentliche Grund für diese dreiste Lüge der Banken dürfte wohl darin liegen an der Gebührenschraube zu drehen und den Schwarzen Peter dem (unersättlichen) Staat zuzuschieben.

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 24.04.05 10:05:51
      Beitrag Nr. 105 ()
      #104

      Nicht: FINANZÄMTER!!


      Im ersten Monat nach Einführung des " Steuerehrlichkeits-Gesetzes" haben nach Informationen der " Bild" -Zeitung deutsche Behörden täglich durchschnittlich mehr als 2.000 Konto-Abfragen veranlasst


      Ein wichtiger Unterschied!!
      Dieses Gesetz dient weniger dem Vorteil der Finanzämter als eher anderen z.B. Arbeitsämtern, Sozialämtern, Versorgungsämtern! Dort will man Vermögensübersichten!!


      ritanplan
      Avatar
      schrieb am 24.04.05 10:56:39
      Beitrag Nr. 106 ()
      Warum die Behörden bei Arbeitslosen oder Sozialhilfeempfänger,bei privaten Grossbanken nachfragen
      versteh ich nicht.Oder glaubt Eichel Arbeitslose sind alle Multimillionäre die ihr Geld bei Grossbanken angelegt haben.Ich bin auch nur ein normaler Schichtarbeiter und finde es auch nicht in Ordnung das Ackermann &CO 5-10 Millionen im Jahr verdienen.Trotzdem muss ich es in diesem Gesellschaftssystem akzeptieren,ansonsten bin ich bald kein Schichtarbeiter mehr sondern Arbeitsloser wenn der Staat überall rum schnüffelt und sich einmischt.Es gibt nur zwei Möglichkeiten,dass nicht noch mehr Kapital das Land verlässt.Man enteignet alle,verstaatlicht die Banken,macht die Grenzen dicht wie im Kommunismus oder man lääst alles laufen wie bisher bis zum bitteren Ende.Was diese Regierung jetzt macht weder Fisch noch Fleisch wird Deutschland gegenüber anderen Länder noch mehr schwächen.Die Österreicher lachen sich kaputt über diese Regierung.
      Avatar
      schrieb am 24.04.05 16:05:18
      Beitrag Nr. 107 ()
      @105
      Alle Anfragen, auch die von anderen Behörden, müssen über das jeweils zuständige FA an das BMF gerichtet werden.
      Im Finanzamt muss jede Anfrage vom Behördenleiter unterschrieben werden.

      Alle Anfragen werdenalso über die FÄ kanalisiert. Jetzt frag mal in deinem FA, wie viele Anfragen schon erfolgt sind.

      Jede Wette, die Zahlgeht eher geen Null.
      Avatar
      schrieb am 24.04.05 16:13:35
      Beitrag Nr. 108 ()
      Seit 1.4.05 sollen täglich im Schnitt 2000 Kontenabfragen erfolgt sein. An dieser Aussage ist die "Hälfte" falsch.
      Die Zahl mag stimmen, nur kann es sich hier nicht um die ab 1.4.05 mögliche Kontenabfrage handeln.

      Vielleicht meinen die Banken ja die schon immer bestehende Möglichkeit der Pfändung von (möglichen) Forderungen. Dies gibt es schon immer und steht seit Langem in der ZPO.
      Die FÄ und andere Gläubiger pfänden bei den Banken mögliche Kontoverbindungen. Umgekehrt pfänden die Banken bei den FÄ mögliche Erstattungsansprüche.

      Ich befürchte, dass die seit 1.4.05 mögliche Kontenabfrage von den Banken missbraucht wird, um an der Gebührenschraube drehen zu können.

      Je dreister die Lüge, desto...

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 01.05.05 15:03:34
      Beitrag Nr. 109 ()
      Irgendwie erstaunlich.
      Da sagt einer die Fakten, und plötzlich ist alles kein Thema mehr.
      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 08.05.05 15:03:51
      Beitrag Nr. 110 ()
      Wie Steuerfahndung und Finanzämter von den neuen Kontrollmöglichkeiten Gebrauch machen:


      Steuerfahndung: Die Jagdsaison ist eröffnet (EuramS)
      Leser des Artikels: 343

      Die Steueramnestie beendet, die automatische Kontenabfrage erlaubt - jetzt wird die Suche nach Steuersündern verstärkt. EURO war bei einer Schwarzgeld-Schulung in einem bundesdeutschen Finanzamt dabei.

      Geheimtreffen in den Finanzämtern der Bundesrepublik. Steuerfahnder erläutern in mehrtägigen Meetings normalen Finanzbeamten, wie sie in Zeiten gläserner Konten und leerer Staatskassen die Steuerzahler noch besser ausspionieren können. Rückblende: Am 1. April ist das Bankgeheimnis in Deutsch- land faktisch gefallen (siehe Kasten S. 55). Nun wird verstärkt nach versteckten Konten und verborgenen Geldflüssen gefahndet. Dabei ist jedes Mittel recht. Meist sind es kleine Details, auf die deutsche Finanzbeamte künftig verstärkt schauen.

      Dabei kann sogar selbstlose Hilfsbereitschaft zum Verhängnis werden. So sollen im Finanzamt alle freiwillig eingereichten Bankbelege daraufhin überprüft werden, ob das angegebene Konto bereits amtsbekannt ist. Wenn nicht, droht eine automatische Kontenabfrage. Das dürfte einige, die nach der Tsunami-Katastrophe großzügig gespendet haben, in große Erklärungsnot bringen.

      Denn normalerweise können nur Spenden bis zu 100 Euro mittels Bareinzahlungsbeleg, Kontoauszug oder - bei Online-Banking - PC-Ausdruck beim Finanzamt belegt werden. Erst für größere Summen ist eine Spendenbescheinigung nötig. Auf dieser ist die Bankverbindung des Spenders aber meist nicht angegeben, der Fiskus kann den Geldfluß nicht mehr nachvollziehen.

      Allerdings wurden die Finanzämter vom Bundesfinanzministerium bereits am 14. Januar 2005 angewiesen, bei Spenden für Opfer der Flutwelle diesen "vereinfachten Zuwendungsnachweis" - so der Fachjargon - ohne Beschränkung nach oben anzuerkennen (Gz. IV C 4 - S 2223 - 48/05). Das heißt, auch für fünf- oder sechsstellige Summen genügt der Kontoauszug. Wer da Geld vom geheimen Schwarzgeldkonto an Hilfsorganisationen überwiesen hat, schaut ganz schön dumm aus der Wäsche, wenn er die Spende mittels Bankbeleg von der Steuer absetzen will und anschließend die Steuerfahndung vor der Tür steht.Die Kontonummer ist für den Fiskus auch an anderer Stelle wichtig. So wurden Finanzbeamte bei den Geheimtreffen darauf hingewiesen, intensiv nach Selbständigen und Firmen zu forschen, die kurz vor dem 1. April 2005, als das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit in Kraft trat, plötzlich die Bank gewechselt und die alten Konten leergeräumt haben. Und Betriebsprüfer sind gehalten, auf neue Rechnungsblöcke respektive Rechnungen über den Kauf neuer Rechnungsvordrucke zu achten und angegebene Bankverbindungen auf Übereinstimmung zu checken. Hintergrund hier: Die Geldinstitute müssen Daten über gelöschte Konten nur drei Jahre lang speichern. Kommt der Kontenwechsel erst nach dieser Zeit heraus, gibt es für die Fahnder keine verwertbaren Daten bei der Bank mehr.

      Apropos verwertbare Daten: Immer wichtiger beim Aufspüren von Schwarzgeld wird in den Finanzämtern die Erbschafts- und Schenkungssteuerstelle. Mehrere Billionen Euro sollen laut Schätzungen in den nächsten zehn Jahren vererbt werden. Darunter manch ein Euro, der noch nicht versteuert wurde.

      Daher waren im Todesfall die Banken schon bisher verpflichtet, dem Finanzamt Stammdaten und Kontostand mitzuteilen. Der Fiskus forderte die Erben dann auf, eine Erklärung abzugeben und verglich anschließend deren Angaben mit den vorliegenden Daten. Gab es Abweichungen, mußte mühsam nachgeforscht werden. Dank automatischer Kontenabfrage läßt sich schon vorab überprüfen, ob der Erblasser bei mehreren Banken Konten unterhalten hat und ob alle erforderlichen Bankbescheinigungen vorliegen.

      Noch schwerwiegender: Bislang reichte es dem Fiskus, wenn brav Erbschafts- oder Schenkungssteuer gezahlt wurde. Was der Erbe oder Beschenkte mit dem Geld anfing - ob er es verpraßte, in Deutschland anlegte und die Erträge versteuerte oder ob er alles ins Ausland brachte und die Zinsen schwarz einsackte -, wurde nie überprüft. Doch das war einmal. Künftig verschicken Erbschaftssteuerstellen Kontrollmitteilungen an die Personen-Finanzämter. Diese überprüfen dann, ob Erträge aus dem Erbe versteuert werden.

      Auch Kinderliebe zu Lebzeiten kann für den Fiskus ein Ermittlungsgrund sein. Wer Sohn oder Tochter im Ausland studieren läßt - etwa in der Schweiz - und das Kind regelmäßig mit größeren Beträgen unterstützt, ist für das Finanzamt per se verdächtig. Überweisungen dorthin oder regelmäßige Besuche eignen sich einfach zu gut, um Gelder ins Ausland zu transferieren. Meist tragen die Eltern die Überweisungen sogar exakt in die Steuererklärung ein, um in den Genuß von Ausbildungsfreibeträgen zu kommen. Wer hier größere Summen überweist, ist schon im Visier der Fahnder.

      Auch andere Auslandskontakte machen Steuerpflichtige verdächtig, haben sie damit doch gute "Schleuserwege". Schnell gilt man da als Steuerflüchtling. Eine Freundin in Italien reicht normalerweise zwar nicht aus, daß der Fiskus nachzuforschen beginnt. Wer aber angibt, bedürftige Eltern oder Großeltern im Ausland zu unterstützen, muß mit Nachforschungen und Kontenabfragen rechnen.

      So ging Finanzfahndern ein Architekt ins Netz, der - obwohl für die Eltern nur 12000 Euro abzugsfähig waren- Unterstützungszahlungen von fast 50000 Euro belegte. Angeblich hatteer damit auch jede Menge Tanten, Nichten und Neffen unterstützt. Das erschien so unglaubwürdig, das die Steuerfahndungsmaschinerie anlief. Ergebnis: Der scheinbar so clevere Mann hatte das Geld auf sein eigenes Auslandskonto transferiert, auf dem er auch Schwarzgeld gebunkert hatte.

      Ein Auslandsurlaub brachte dagegen den Chef einer süddeutschen Software-Firma in Bedrängnis. Auf dem Weg an die Côte d´ Azur fuhr er noch bei einem Kunden in Konstanz vorbei. Die Fahrt bis an den Bodensee wollte er von der Steuer absetzen. Als Beleg reichte er eine Benzinrechnung ein. Dumm nur, daß der Mann mit Kreditkarte gezahlt hatte. Ausgestellt von einer Schweizer Bank, bei der er mehrere Millionen Euro Schwarzgeld gebunkert hatte.

      Auch Kreditkarten-Abrechnungen selbst können sich als Falle entpuppen. So sollen die Finanzbeamten überprüfen, ob die Abrechnungsdaten mit anderen Angaben übereinstimmen. Das geht aus Mitschriften der Geheimtreffen hervor, die EURO am Sonntag vorliegen. Wird etwa ein Fahrtenbuch geführt und die darin angegebenen Fahrten passen nicht zu Kaufdaten und -orten laut Kreditkarten-Abrechnung, ist der Steuerpflichtige gleich als Schwindler entlarvt. Schnell glaubt der Fiskus dann, auch andere Angaben könnten nicht stimmen. Folge: eine Kontenabfrage.Aufpassen muß auch, wer Luxusartikel kauft. So sollen Betriebsprüfer etwa Yacht- und Oldtimer-Händler sowie exklusive Teppichläden unter die Lupe nehmen. Hier interessant: die Adressen von Kunden, die für viel Geld eingekauft haben. Die Prüfer schicken dann Kontrollmitteilungen ans Finanzamt der Kunden. Dieses checkt, wo das Kapital herkommt.

      Einfacher machte es dem Fiskus da ein Hausmeister, derangeblich nur zwei Mehrfamilienhäuser betreute und damit gerade mal 8000 Euro im Jahr verdiente. Dumm nur, daß er auch für die Abfuhr von Grünabfall zuständig ist. Den Hänger zum Wertstoffhof zog angeblich sein Firmenwagen - ein Porsche Boxster. Ermittlungen brachten dann schnell ein geheimes Zweitkonto an den Tag.

      Eigene Dummheit liefert mehr Steuersünder ans Messer, als man denkt. Derzeit wird gezielt nach Steuerpflichtigen gesucht, die hohe Werbungskosten aus Kapitalvermögen erklären, aber keine entsprechenden Einnahmen deklarieren. So gab ein Bayer an, für Vermögensberatung 3000 Euro an seine Bank gezahlt zu haben. Angeblich hatte der Mann jedoch gar kein Vermögen. Und ein Sachse wollte mehrere hundert Euro für Börsenliteratur absetzen, hatte aber nach eigener Aussage gar kein Depot. Da muß selbst der gutmütigste Finanzbeamte stutzig werden.

      Ebenfalls im Visier: Wer sich mit hohen Einmalzahlungen in Renten-, Lebensversicherungen oder Bausparverträge einkauft und diese dann steuerlich geltend machen will. Hier sollte man bei Rückfrage nachweisen können, woher das Geld stammt. Etwa aus eigenen - versteuerten - Ersparnissen, einem Erbe, einer Schenkung oder aus einem Darlehen.

      So fiel in Niedersachsen ein Ehepaar auf, weil es auf einen Schlag 60000 Euro in einen hochverzinsten Bausparvertrag einzahlte, aber vergaß, die Sparerfreibeträge zu ändern. Als das Paar dann mittels Einkommenssteuererklärung versuchte, die gezahlte Zinsabschlagssteuer zurückzuholen, konnte es nicht schlüssig erklären, woher es das Geld hatte. Langwierige Ermittlungen führten dann zu einem Schwarzgeldkonto. Seit 1. April haben die Ermittler es leichter: Eine automatische Kontenabfrage genügt - und schon sind alle Konten in Deutschland bekannt.

      Auch Immobilienkäufer können leicht in eine Überwachungsfalle geraten. Wer dem Fiskus Details der Finanzierung mitteilt und dabei ungewöhnliche hohe Eigenmittel angibt, der sollte damit rechnen, daß gecheckt wird, ob die Einkünfte aus Kapitalvermögen auch korrekt versteuert wurden. Verschweigen läßt sich hier nichts, denn Notare sind verpflichtet, den Fiskus über alle Immo-Kaufverträge zu informieren - in Zukunft sogar unter Androhung von Zwangsgeld.Die vereinnahmten Zwangsgelder, die künftig nicht nur gegen Notare schneller zum Einsatz kommen sollen, nutzt das Finanzamt immer häufiger für das gezielte Kaufen von Informationen. So wurde kürzlich der Fall eines Bankers bekannt, der sein Wissen über schwarze Konten seiner Kunden in Luxemburg gegen gutes Geld an die Finanzverwaltung weitergeben wollte. Letztlich kam es dann doch nicht zu dem beabsichtigten Ankauf. Der verräterische Banker hatte im Vorfeld schon so viele Details veraten, daß sich die Fahnder via Amtshilfe die restlichen Infos in Luxemburg selbst beschafften.

      Kontenabfrage So war es bisher

      Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 wurde ein automatisiertes Kontenabfragesystem eingerichtet, um die Finanzströme terroristischer Organisationen austrocknen zu können. Seither können Behörden über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) und das Bundesamt für Finanzen checken, wer in Deutschland ein Konto, ein Wertpapierdepot oder die Verfügungsberechtigung über eine Bankverbindung hat. Während Fiskus und Strafverfolger bisher nur bei der Verfolgung von Straftaten Zugriff auf Daten der rund 500 Millionen Konten hatten, ist seit Inkrafttreten des "Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit" alles anders.

      So ist es jetzt

      Seit 1. April 2005 reicht es, wenn ein Finanzbeamter angibt, er müsse Daten einsehen, "weil dies zur Festsetzung oder Erhebung von Steuern erforderlich ist und ein Auskunftsbegehren an den Steuerpflichtigen nicht zum Ziele geführt hat oder keinen Erfolg verspricht". Der Beamte muß vor der Abfrage keinem Außenstehenden nachweisen, was er da behauptet. Ob also tatsächlich die Voraussetzungen für den Schnüffelauftrag gegeben sind, wird lediglich vom Vorgesetzten überprüft. Und: Der Kreis der Auskunftsberechtigten wurde kräftig erweitert. Nun dürfen alle Behörden, die in ihrer Arbeit an "Begriffe des Einkommenssteuergesetzes" anknüpfen, Daten abfragen - also etwa Sozialamt, Wohngeldstelle und Bafög-Amt. Und immer mehr Stellen müssen Infos an die Bafin und ans Bundesamt für Finanzen liefern (siehe Grafik Seite 56). Wenige Wochen nach Einführung des neuen Schnüffelgesetzes läuft es technisch allerdings noch nicht rund in den Finanzämtern. Die Überwachungsmaschinerie ruckelt noch. Derzeit werden Anfragen per Dienstpost verschickt. Ein mühsames Verfahren, das erst Zug um Zug durch Computeranfragen ersetzt wird.

      Steuererklärung

      Wer mit penibler Prüfung rechnen muß

      Mit der Kontenabfrage hat das Finanzamt neue, ungeahnte Möglichkeiten. Dennoch gibt es Grenzen für die Steuerschnüffler. Die Gründe dafür sind profan: Zeit- und Personalmangel. Speziell bei der jährlich abzugebenden Einkommenssteuererklärung bleibt es bei den Vorschriften, welche Fälle etwas lockerer gesehen werden und welche detailliert überprüft werden. So konzentrieren sich die Finanzbeamten zunächst auf Plausibilitätsprüfungen und orientieren sich dabei an festen Prüfgrundsätzen. Demnach soll bei der Bearbeitung der Steuerfälle auf das Wesentliche abgestellt werden.

      Der Aufwand bei der Bearbeitung eines Falls hat sich nach dessen steuerlicher Bedeutung zu richten. So gibt es eine bundeseinheitliche Vorgabe, die besagt, wieviele Anträge je nach Höhe der Einkünfte sorgfältig zu prüfen sind (siehe Tabelle).

      Darüber hinaus sind Steuerfälle "intensiv zu bearbeiten"

      - wenn dies im Einzelfall angeordnet wird,

      - wenn sich Zweifelsfragen von erheblicher steuerlicher Bedeutung ergeben, oder

      - wenn der Sachbearbeiter nach pflichtgemäßem Ermessen einen Anlaß zur Detailprüfung erkennt.

      Logische Schlußfolgerung für Steuerpflichtige: Wer eine in sich schlüssige und nachvollziehbare Steuererklärung abgibt, hat die besten Karten, um eine sorgfältige Überprüfung seiner Unterlagen herumzukommen.
      Avatar
      schrieb am 08.05.05 20:42:02
      Beitrag Nr. 111 ()
      Nicht nicht nervös werden!

      Die werden an der Informationsflut ersticken!
      Abgesehen davon macht ein legal steuerfrei erworbenes Finanzpolster selbstsicherer!
      Und: Die ZAST ist so hoch, dass es sich bei den Meisten rentiert, es anzugeben!
      In den meisten Fällen hat das Finanzamt kein Interesse die Dinge zu verfolgen! Steuerrückerstattungen wären die Folge!


      ritanplan

      P.S. Unberührt davon sind meine grundsätzlichen Bedenken gegen eine solche Vorgehensweise von Ämtern und Behörden!
      Avatar
      schrieb am 09.05.05 08:13:00
      Beitrag Nr. 112 ()
      WirtschaftsWoche - Geld
      Finanzamt: Auf der Jagd nach Steuersündern
      Donnerstag 28. April 2005, 08:00 Uhr

      Ihr Finanzamt weiß mehr über Sie, als Sie denken. Denn Hans Eichel setzt seine neuen Steuerspione auf Sie an.

      Diskretere Nachbarn gibt es nicht. Nur ein paar Schritte entfernt vom Bundesamt für Finanzen, Dienstgebäude II, wo der Steuergeheimdienst von Finanzminister Eichel zu Hause ist, liegt der Bonn-Beueler Friedhof. Weit ab vom Berliner Trubel, nur beäugt von Amseln auf Grabsteinen, tragen in dem Amt 500 professionelle Datensammler jede erreichbare Information über deutsche Steuerzahler zusammen. Hier baut Eichel still und leise seinen Geheimdienst auf.

      Die gesamte Republik steht unter dessen Beobachtung:

      Kinder wie Rentner, Hartz-IV-Empfänger wie Millionäre, Powerseller im Internet und weltweit operierende Unternehmen – hier laufen die Drähte aus aller Welt zusammen. Kapitalerträge in Deutschland, Konten in den USA, Briefkastenfirmen in Liechtenstein; das Bundesamt kennt sie bald alle. Seit dem 1. April dürfen die Mitarbeiter des Bonner Amtes von Gesetzes wegen sogar auf die Stammdaten aller in Deutschland geführter Konten und Wertpapierdepots zugreifen – das sind geschätzte 500 Millionen Datensätze, erhoffte 50.000 Abfragen pro Tag.

      Bedrohlich spreizen die Bundesadler an jedem Eingang der fünf Dienstgebäude in Bonn ihre Fänge und symbolisieren die staatliche Macht. Im Innern wie in allen Behörden lange, leere Gänge, graublauer Teppich. Nur hin und wieder taucht ein Beamter auf, Kaffeetasse in der Hand oder einen Stapel Unterlagen unter dem Arm. Eine Bürotür steht auf. Die Fensterbank zieren zwei liebevoll gepflegte Gummibäume, auf dem Regal stapeln sich in abgenutzten roten Pappordnern Unterlagen, ein Endvierziger im Pullunder hackt auf seinen Rechner ein: Behördenmief statt Agentenatmosphäre. Bevor Finanzminister Eichel dem Amt die Lizenz zum Spionieren erteilte, war es vor allem damit beschäftigt, die Reisekosten und Bezüge der deutschen Beamtenschaft abzurechnen.

      Doch allein in den vergangenen zwölf Monaten verstärkten knapp 250 neue Mitarbeiter die Truppe auf 1600 Beamte. Ihr jährliches Budget: 79 Millionen Euro. Noch in diesem Jahr geht Amtschef Jochen Wendelstorf in Pension. Wie schon bei der benachbarten Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen BAFin wird dann auch beim Bundesamt nach dem Generationenwechsel an der Spitze neuer Schwung einkehren.

      Eichels Plan: BAFin-Chef Jochen Sanio soll den Finanzplatz Deutschland international wettbewerbsfähiger machen, das Bundesamt für Finanzen soll Steuersünder dingfest machen. Denn nie wieder will sich Eichel vom Verfassungsgericht sagen lassen müssen, die Spekulationssteuer etwa sei so einfach zu umgehen, dass sie verfassungswidrig ist. Allein 2004 sollen nach Schätzungen der Deutschen Steuer-Gewerkschaft 85 Milliarden Euro Steuern am Finanzamt vorbei gespart worden sein.

      Die Bonner Eingreiftruppe ist bereits straff organisiert. Dem Nachrichtendienst der Hauptabteilung S liefern eine Steuerabteilung und zwei Betriebsprüfungsstäbe zu. 13 Referate ziehen Daten aus der ganzen Welt zusammen, die Betriebsprüfer filzen die Bilanzen der Großunternehmen. „Die Informationen, die aus dieser Behörde kommen, bringen tausende Steuersünder und Fiskuspreller vor Gericht“, sagt Peter Bilsdorfer, Richter am Finanzgericht des Saarlandes.

      Eine Saarbrücker Rentnerin war unter den Ersten, die erwischt wurden. Die 74-Jährige hatte Zinseinnahmen auf ihr Bankvermögen von 117.000 Euro verschwiegen und die Beamten des Referats St II 3/4 haben es gemerkt. Der seit Jahren beliebte Trick: Zu hohe Freistellungsaufträge stellen und Habenzinsen brutto gleich netto kassieren. Was die Frau nicht wusste: Die Banken sind verpflichtet dem Bundesamt alle genutzten Freistellungsaufträge zu melden. Und die Beamten lieben Freistellungsaufträge: Ein einziger deutschlandweiter Datenabgleich – wie im vergangenen Jahr geschehen – und schon haben die Kollegen um Referatsleiterin Angelika Kleine von St II 3/4 über 40.000 Bafög-Bezieher identifiziert, die ihre Wertpapierdepots verschwiegen und sich eine zu hohe Förderung erschlichen haben. 40.000 Fälle für die Staatsanwaltschaft, erhoffte 220 Millionen Euro retour an den Staat.

      Schwere Ganoven hat Kleines Kollege Norbert Haag im Visier. Der Mittvierziger, blassrosa Hemd unterm grauen Anzug, nimmt mit seiner Abteilung Umsatzsteuerbetrüger hoch, die nach Schätzungen des Münchener Ifo-Instituts im Jahr 16,3 Milliarden Euro Steuern prellen. Mit Scheingeschäften lassen sie sich die nie gezahlte Umsatzsteuer vom Fiskus erstatten. Haag (Oslo: HAG.OL - Nachrichten) sitzt im vierten Stock des Dienstgebäude V, dem modernsten Trakt des Amtes. Viel Glas, eine große orangefarbene Wand im Eingangsbereich. Und dahinter beherrscht Haag eine gefürchtete Datenbank: das Verzeichnis aller bundesweit bekannten Umsatzsteuerbetrüger. Den bisherigen Föderalismus der Bundesländer beim Thema Umsatzsteuer hebelt diese Datenbank aus. Denn bisher schützen die Länder Betrüger, indem sie auf ihren eigenen Steuereinzug beharren. Der Datenpool ist nicht das einzige Hilfsmittel, mit dem die Bonner Steuerspione Ganoven das Handwerk legen.

      Ein virtueller Spürhund hetzt seit dem vergangenen Jahr von Bonner Rechnern aus auch hinter Steuersündern im Internet her. Wer viel und regelmäßig fabrikneue Ware verkauft, muss Steuern zahlen, doch „erschreckend viele sparen sich das“, so Haag. Der Webhund jagt auf Ebay (NASDAQ: EBAY - Nachrichten) und Co. nach Codewörtern wie Angebot, Bankverbindung, Preis oder Lieferung. Vor gut einem Monat witterte er zum Beispiel eine Wuppertalerin, die über Ebay auffällig viele DVD-Player verkaufte. Die amtseigene Liste aller deutschen Unternehmer führte die Dame unter „Damenboutique“, von DVDs war nicht die Rede. Das kostet sie jetzt nachträglich 430.000 Euro Steuern.

      Heiße Daten aus aller Welt kommen in Bonn an, doch viele von ihnen landen dort bisher noch in einer Zeitmaschine: Ein weltweit vernetzter Computer im vierten Geschoss des Dienstgebäudes I druckt eine amerikanische Kontrollmitteilung aus. Die Vereinigten Staaten melden automatisch jeden Deutschen, der Kapitalerträge hat. Ein Ravensburger etwa kassiert in Denver, USA, Zinseinnahmen von 40.000 Dollar. In Sekundenschnelle ist die automatisierte Meldung in Bonn. Aber dort vergammelt sie erst mal.

      Mitarbeiter kutschieren Akten auf einem dickreifigen Dienstfahrrad durchs Amt. Was nicht elektronisch speicherbar ist, lagern sie in grauen Ordnern. Meldungen an Finanzämter gehen nicht per E-Mail raus, sondern per Post und das auch erst nach einem Umweg über die jeweilige Landesbehörde des Adressamts. Johannes Reiffs, stellvertretender Steuerabteilungsleiter: „In Deutschland machen wir aus Datenträgern immer noch einen Papierhaufen. Die Bundesländer setzen unterschiedliche Datenverarbeitungssysteme für die Steuerverwaltung ein.“ Und die kommen mit den elektronischen Daten aus Bonn nicht zurecht.

      Brisante Informationen aus dem Bundesamt für Finanzen versanden allzu häufig in den Finanzämtern. So endete eine Aktion gegen Deutsche, die in Mallorca mit Schwarzgeld eine Villa gekauft hatten, wie das Hornberger Schießen. Dabei erschien der Plan so elegant. Spanien lieferte Auszüge aus seinen Grundbüchern nach Bonn. Die Deutschen, die dort aufgeführt waren, sollten möglichst flott der Steuerhinterziehung überführt werden. Doch das Filzen der Papierberge erwies sich als mühsam. Die meisten Besitzer konnten einen Nachweis für das investierte Geld bringen. Diese auf Stimmigkeit zu überprüfen, das ging über die Kapazitäten der Steuerbeamten.

      Derweil schanzt Eichel dem Amt eine Aufgabe nach der anderen zu. Die Datenhoheit über alle Rentner bekam das Amt Anfang dieses Jahres. Ausnahmslos alle gesetzlichen Rentenversicherungsträger, Pensionskassen und Versicherungsunternehmen müssen Bonn jetzt Meldung machen, wer von ihnen wie viel Rente erhält. Für viele Senioren wird das ein Schock. Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft schätzt, dass demnächst bis zu 400.000 Rentner Steuern nachzahlen müssen und eine ganze Reihe Hinterziehungsverfahren eingeleitet werden.

      Und das ist noch nicht alles. Im Juli soll ein gigantischer EU-weiter Datenaustausch beginnen. Den führen Eichels Bonner Beamte demnächst nicht einfach nur aus – sie haben ihre praxisbezogenen Vorschläge beim Gesetzgebungsverfahren vier Jahre lang zusteuern können. Läuft alles nach Plan, werden die Banken europaweit von diesem Sommer an alle Zinseinnahmen von Deutschen vermerken und sie im Frühjahr nächsten Jahres erstmals nach Bonn schicken.

      Nur Österreich, Belgien und Luxemburg werden weiter Geheimhaltung über die Kunden ihrer Banken wahren – ebenso wie die Steueroasen Schweiz, Liechtenstein und Monaco. Sie rücken keine Daten raus, wollen dafür aber auf Zinsen Steuern kassieren – 15 Prozent bis 2007, 20 Prozent bis 2010 und 35 Prozent danach. Demnächst soll Eichels Superinformationsbehörde dann auch einen neuen Namen bekommen: „Bundeszentralamt für Steuer“. Steuerzahler werden ihn sich merken müssen.
      Avatar
      schrieb am 09.05.05 10:43:38
      Beitrag Nr. 113 ()
      DA kann man nur wieder hoffen, dass wir den nächsten Krieg auch wieder verlieren! Nürnberg ist ja mittlerweile ein guter Platz für den Showdown!
      Avatar
      schrieb am 10.05.05 20:22:59
      Beitrag Nr. 114 ()
      Interview mit dem baden-würtembergischen Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) zum "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" und seinem Antrag, die Einschränkung des Bankgeheimnisses rückgängig zu machen.

      http://www.banking-test.de/bankgeheimnis.php
      Avatar
      schrieb am 10.05.05 21:21:27
      Beitrag Nr. 115 ()
      Steuerehrlichkeit:

      Abzug einer Abgeltungssteuer auf alle Kapitaleinkünfte

      oder


      Abzug einer Abschlagssteuer auf alle Kapitaleinkünfte in Höhe des Höchststeuersatzes! Verrechnung mit der Einkommenssteuerschuld wie bisher! Wer nichts angibt, ist dann selber schuld!

      Es gäbe viele einfache und zuverlässige Steuererhebungsverfahren.
      z.B. ALLES Einkommen wird versteuert: auch Veräusserungsgewinne etc.! Steuersatz dann 15% möglich!
      ALLES Einkommen trägt zur Renten- und Krankenversicherung bei! Abgabenlast ca 10% gesamt!
      Vorteil: 70% der Finanzbeamten werden überflüssig! Das Steuergesetz hat dann noch 10§§.
      Ich bin immer noch der Meinung, hier geht es nicht um die Einkommenssteuer, sondern um ganz etwas anderes! Orwell lässt grüßen!
      Hoffentlich: Die Datenflut wird ihr Tod sein!


      ritanplan
      Avatar
      schrieb am 22.05.05 09:04:58
      Beitrag Nr. 116 ()
      Nicht genug das die Schröder Truppe den Arbeitsmarkt kaputt gemacht(7Mio) hat,jetzt vernichten sie noch das Kapital im Land.Gestern meldeten mehrere Sender das seit
      geraumer Zeit eine große Kapitalflucht im Gange sei.Die Rede ist von bisher 150´000`000`000 Milliarden Euro in den letzten 3 Monate, ins benachbarte Ausland Österreich Schweiz Lichtenstein.
      Avatar
      schrieb am 22.05.05 13:09:18
      Beitrag Nr. 117 ()
      @Pinto:
      Ich denke es kann sich um
      a) 150 Mrd. Euro
      oder
      150.000.000.000 EUR handeln,
      nicht aber um
      c) 150´000`000`000 Milliarden Euro
      Avatar
      schrieb am 22.05.05 17:46:12
      Beitrag Nr. 118 ()
      wieso denn nicht 150,000,000,000.00 mio? dann können wir doch bankrott anmelden streichen alle schulden fangen bei 0 an, und holen das geld, das wir in der schweitz versteckt haben zurück ;-)
      Avatar
      schrieb am 23.05.05 00:42:11
      Beitrag Nr. 119 ()
      NATALY
      Den Sozis muss man solche Summen in Zahlen und Buchstaben vor Augen halten.Ansonsten hast vollkommen recht.
      Avatar
      schrieb am 23.05.05 00:56:37
      Beitrag Nr. 120 ()
      Das gute an der Sache,der Spuck ist bald vorbei.Der Schröder glaubt zwar, nochmal antreten zu können.Den Sommer wird er politisch aber nicht mehr überleben.Die Grabenkämpfe in der SPD haben bereits heute Abend in der Sendung Sabine Ch.begonnen.Lafo, Poss und Trittihn.Einer ging auf den anderen los. Ich wette das ein linker Sozi antreten und haushoch verlieren wird.
      Avatar
      schrieb am 23.05.05 09:07:59
      Beitrag Nr. 121 ()
      was haben denn die anderen?

      Weder kandidaten noch konzepte


      da kommen wir nur vom regen in die traufe! oder denkt ihr, die gesetze rückgängig gemacht werden?
      Avatar
      schrieb am 23.05.05 09:46:54
      Beitrag Nr. 122 ()
      @ritanplan:
      An welche Gesetze denkst du da?
      Avatar
      schrieb am 23.05.05 10:19:31
      Beitrag Nr. 123 ()
      Raus aus Deutschland
      Das Kapital wandert ab




      | 22.05.05 |
      Im ersten Quartal dieses Jahres sind Mittel im Rekordwert von 150,4 Milliarden Euro ins Ausland geflossen.
      Mehr zum Thema



      Das berichtet FOCUS unter Berufung auf Erhebungen der Deutschen Bundesbank. Damit haben sich die Netto-Kapital-Exporte im Vergleich zum ersten Vierteljahr 2004 fast verdoppelt. Ähnlich hohe Abflüsse hatte die Bundesbank zuletzt während der kurzen Amtszeit von Oskar Lafontaine (SPD) als Bundesfinanzminister registriert.

      Der FDP-Haushaltsexperte Otto Fricke wertet „die Besorgnis erregende Entwicklung als Beleg für das offensichtlich wachsende Misstrauen in den Standort Deutschland“.
      Das Großherzogtum Luxemburg in unmittelbarer Nachbarschaft von Saarland und Rheinland-Pfalz will mit großzügigen Rabatten reiche Privatpersonen zum Umzug bewegen.

      Steuerbonbons in Luxemburg

      2006 tritt dort eine Steuerreform in Kraft, die Gebietsansässigen massive Vorteile bringt: Die Vermögensteuer auf Erträge aus Immobilien oder Wertpapieren von derzeit bis zu 38 Prozent entfällt komplett. Zudem verzichtet Luxemburg bei Erben in direkter Linie, also zwischen Eltern und Kindern oder Großeltern und Enkeln, auf Erbschaftsteuer.

      Kursgewinne bei Wertpapieren bleiben nach sechs Monaten und einem Tag steuerfrei. Als Ausgleich müssen im Land Ansässige künftig eine Quellensteuer auf Kapitalerträge zahlen, die jedoch bei nur zehn Prozent liegt.
      Avatar
      schrieb am 23.05.05 11:33:23
      Beitrag Nr. 124 ()
      [posting]16.686.306 von NATALY am 23.05.05 09:46:54[/posting]Na zum Beispiel dieses "Steuerehrlichkeitsgesetz", oder Hartz 4!
      Avatar
      schrieb am 05.06.05 10:20:02
      Beitrag Nr. 125 ()
      Man sollte nicht müde werden, diesen "Überwachungsstaat total" anzuprangern.
      Wer glaubt ernsthaft, daß es durch einen "Regierungswechsel" besser wird. Ins Konto glotzen, wann es den Behörden gefällt.
      Egal,sollte ich wirklich mal zu Geld kommen, kann ich diesem Staat LEIDER nur den Rücken kehren.
      Würde ich heute im Lotto gewinnen, wäre ich SOFORT weg.

      Adios.
      Avatar
      schrieb am 05.06.05 10:21:42
      Beitrag Nr. 126 ()
      bald können wir uns die Steuererklärung sowieso sparen, weil den behörden eh sämtliche Daten vorliegen! Der durchleuchtete Bürger ist Realität geworden.
      Ihr könnt euch nicht vorstellen, wie sehr ich mich auf meine Auswanderung freu :)
      Avatar
      schrieb am 05.06.05 10:31:03
      Beitrag Nr. 127 ()
      interessant in diesem Zusammenhang ist auch, daß gar niemand sich ernsthaft dagegen gewehrt hat! Wie das Kaninchen vor der Schlange haben alle beobachtet, wie uns das letzte Stück Privatspähre geraubt wurde.
      Avatar
      schrieb am 05.06.05 13:21:51
      Beitrag Nr. 128 ()
      Glaubst Du das wirklich?

      Die es berührt, haben doch längst die Schlupflöcher genutzt!

      Für ein Onlinegeführtes Konto oder Depot brauchst Du keine deutsche Bank!
      Avatar
      schrieb am 05.06.05 14:14:15
      Beitrag Nr. 129 ()
      olcapri, das ist halt "deutsch". Sowas wie Bürgerrechte sind nur einer Minderheit ein Begriff, der Deutsche sehnt sich nach Führung, Autorität und starkem Staat.


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