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    GbR für Vermögensverwaltung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.02.05 14:03:30 von
    neuester Beitrag 06.02.05 22:33:12 von
    Beiträge: 5
    ID: 951.315
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      schrieb am 06.02.05 14:03:30
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      angenommen jemand (nennen wir ihn "Hugo") will mir Geld geben, um das für ihn zu verwalten - weil er glaubt ich kann das ganz gut.

      Das ist ja einigermaßen kompliziert, man muß sich beim BaFin um eine Lizenz bemühen, gewisse Voraussetzungen erfüllen usw.

      Was wenn ich mit Hugo eine Gbr gründe, in die er seine 20 000 Euro einzahlt und ich 1 Euro. Im Gesellschaftervertrag schreiben wir fest, dass abweichend von der Kapitalausstattung der GbR der Gewinn 20 (ich) zu 80 (Hugo) verteilt wird.

      Das ist alles legal. Natürlich versteuern wir die Gewinne auch ganz korrekt, er seine 80, ich meine 20%.

      Ich wette da gibt es wieder irgendeinen "Umgehungsparagraphen" von diesen Bürokraten, der uns hindert das ganze ohne dem Sanktus des BaFins wie beschrieben zu machen?

      hegels


      PS.: Ich hasse Deutschland und seinen Regulierungswahn.
      Avatar
      schrieb am 06.02.05 14:32:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      Warum so kompliziert ?

      Dein Freund kann doch das Geld auf ein auf seinen Namen lautendes Konto einzahlen und Du erhältst die Kontozugangsdaten.

      Provision wird auf Handschlag vereinbart und bar gezahlt.
      Avatar
      schrieb am 06.02.05 15:26:49
      Beitrag Nr. 3 ()
      hugo richtet sich ein konto/ depot ein.

      er nennt dir -hegels- die zugangsdaten und schon kannst du wie ein wilder mit hugos geld umhertraden.
      keiner sieht, daß nicht hugo tradet sondern der schlaue hegels.

      auf einem schirm kannst hugo depot bearbeiten, der nächste schirm ist für willi u.s.w. und einer natürlich für dich :)


      versteuern müssen dann hugo, willi und hegels jeder für sich.
      mit den neuen regelungen, daß die bank alle käufe und verkäufe auflistet, wird auch das wesentlich einfacher.


      fazit: börse ist so einfach :)
      Avatar
      schrieb am 06.02.05 16:06:14
      Beitrag Nr. 4 ()
      Du hast nur dann ein Problem, wenn Du die Entscheidungen für ihn triffst.
      Wenn Du ihm etwas empfiehlst und ER dann kauft, hast Du gar kein Problem. Er kann Dir dafür auch eine Provision zahlen

      Dann handelt es sich nämlich nicht um eine erlaubnispflichtige Vermögensverwaltung, sondern nur um eine erlaubnisfreie Anlageberatung.

      Das mit der GbR geht auch, ihr müsst dann aber beide Kontoinhaber sein.

      Das dir von den anderen Vorgeschlagene würde ich nicht tun. Wenn etwas daneben geht, bist du der blöde, weil Dich Dein "Nochfreund" in der Hand hat
      Avatar
      schrieb am 06.02.05 22:33:12
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ebit77

      eben !!

      deswegen alles schriftlich OB GBR oder EIGENES KONTO !!
      wird wohl schwer fürn daytrader ...
      20 Unterschriften an einem tag :confused::laugh:? LOL !!

      aber grundsätzlich geht es ja darum ... (so versteh ich deine frage) dass du abgesichert bist ....
      aber ist dafür eine Gbr wirklich richtig ??


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