Konzerntöchter ; Voll- oder at equity in die Bilanz?! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 06.02.05 14:22:56 von
neuester Beitrag 06.02.05 21:32:33 von
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Nehmen wir an Siemens gründet mit einem Partner ein JointVenture (50/50). Dieses JV hat ein Tochterunternehmen (80% Beteiligung). Kommt dieses Tochterunternehmen voll- oder at equity in den Siemens Konzernabschluss?
Ich sage at equity (da kein CONTROL über das JV), ein Bekannter von mir sagt Vollkonsolidierung! Wer hat Recht? :-)
Zusätzlich muss das JV-Unternehmen grundsätzlich keinen Teilkonzernabschluss aufstellen, oder?
Grüßle,
conquer
http://www.chart-me.de
Ich sage at equity (da kein CONTROL über das JV), ein Bekannter von mir sagt Vollkonsolidierung! Wer hat Recht? :-)
Zusätzlich muss das JV-Unternehmen grundsätzlich keinen Teilkonzernabschluss aufstellen, oder?
Grüßle,
conquer
http://www.chart-me.de
ich stelle einmal die theorie auf, daß es davon abhängt, wie das JV organisiert ist.
ist es eine eigene gesellschaft, dann konsolidiert sie die tochter und wird selbst konsolidiert.
ist es eine reine kooperation ohne firma, dann bleibt eine 40% beteiligung an der tochter und at equity.
ist es eine eigene gesellschaft, dann konsolidiert sie die tochter und wird selbst konsolidiert.
ist es eine reine kooperation ohne firma, dann bleibt eine 40% beteiligung an der tochter und at equity.
Ja, nehmen wir an das JV ist die "SiemensBosch AG"; 50% gehören Siemens, 50% gehören Bosch. Dieses JV hält Anteile an der XY-Tochter AG.
Siemens muss die SiemensBosch AG dann konsolidieren (Quotal-/At Equity, klar). SiemensBosch AG muss grundsätzlich einen (Teil-)Konzernabschluss aufstellen und die XY Tochter vollkonsolidieren, auch klar.
Etwas kniffliger wird aber die Frage, ob die Siemens AG die XY AG vollkonsolidieren muss. Ich glaube nicht, da sie ja nie mehr als 50% der Stimmrechte kontrollieren kann, da das JV (ohne einheitliche Leitung durch Siemens) dazwischengeschaltet ist. Und Beteiligungen unter 50% müssen (nach IAS) grundsätzlich At Equity reingenommen werden.
Naja ist auch nicht soo wichtig
Grüßle
Siemens muss die SiemensBosch AG dann konsolidieren (Quotal-/At Equity, klar). SiemensBosch AG muss grundsätzlich einen (Teil-)Konzernabschluss aufstellen und die XY Tochter vollkonsolidieren, auch klar.
Etwas kniffliger wird aber die Frage, ob die Siemens AG die XY AG vollkonsolidieren muss. Ich glaube nicht, da sie ja nie mehr als 50% der Stimmrechte kontrollieren kann, da das JV (ohne einheitliche Leitung durch Siemens) dazwischengeschaltet ist. Und Beteiligungen unter 50% müssen (nach IAS) grundsätzlich At Equity reingenommen werden.
Naja ist auch nicht soo wichtig
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