Nebenkosten - Zählerkosten auf Mieter umlegbar? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 06.02.05 20:06:39 von
neuester Beitrag 17.02.05 14:07:09 von
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Hallo,
habe eine Frage zu Nebenkosten:
Sind Kosten für neue Verbrauchszähler, die der Vermieter neu installiert hat (z. B. nach Ablauf der Eichzeit der vorherigen Zähler) auf die Mieter umlegbar?
Bitte um kurze Begründung und falls möglich, auch um Angabe der Rechtsquelle und des prozentualen Anteiles.
Danke!
habe eine Frage zu Nebenkosten:
Sind Kosten für neue Verbrauchszähler, die der Vermieter neu installiert hat (z. B. nach Ablauf der Eichzeit der vorherigen Zähler) auf die Mieter umlegbar?
Bitte um kurze Begründung und falls möglich, auch um Angabe der Rechtsquelle und des prozentualen Anteiles.
Danke!
Hat denn wirklich niemand eine kompetente Meinung zu diesem Grundsatzproblem?
Ja hier kenne ich mich aus.
Wenn der Zähler gemietet ist (und das ist er meistens) so läßt er sich auf die Miete Umlegen (in der Wasserrechnung ist der Zähler ja ohnehin schon drin, er ist ja vom Wasserwerk gemietet.
Bei einem Kauf
(ich habe selbst vorletztes jahr Heizkostenverteiler-Ablesegeräte = Verdunster aber Elektronisch gekauft)
können diese Sachen nach Absprache mit dem Mieter (der Mieter muß Zustimmen und das wird er meistens weil es ja ohnehin für ihn von Vorteil ist)
kannst Du den Modernisierungspagraphen (ich weiß jetzt nicht genau wo dieser im BGB steht) anwenden.
D.h. du läßt Dir jährlich 11 % der Kosten ersetzen.
Für alle Zähler, die etwas mit Energieeinsparung zu tun haben kannst Du so verfahren.
Bei Kaltwasserzähler aber evtl. nicht so.
Ohne Absprache mit den Mietern kannst Du wohl nicht das in die NK schreiben.
Informiere Dich mal im forum von http://www.verwaltungsbeirat.com
unter dem Forenbereich Abrechnung
Hier gibt es ein Teilnehmer (Dekron, der auch beruflich Heizkostenabrechnungen kontrolliert), der das genau sagen kann.
Wenn der Zähler gemietet ist (und das ist er meistens) so läßt er sich auf die Miete Umlegen (in der Wasserrechnung ist der Zähler ja ohnehin schon drin, er ist ja vom Wasserwerk gemietet.
Bei einem Kauf
(ich habe selbst vorletztes jahr Heizkostenverteiler-Ablesegeräte = Verdunster aber Elektronisch gekauft)
können diese Sachen nach Absprache mit dem Mieter (der Mieter muß Zustimmen und das wird er meistens weil es ja ohnehin für ihn von Vorteil ist)
kannst Du den Modernisierungspagraphen (ich weiß jetzt nicht genau wo dieser im BGB steht) anwenden.
D.h. du läßt Dir jährlich 11 % der Kosten ersetzen.
Für alle Zähler, die etwas mit Energieeinsparung zu tun haben kannst Du so verfahren.
Bei Kaltwasserzähler aber evtl. nicht so.
Ohne Absprache mit den Mietern kannst Du wohl nicht das in die NK schreiben.
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unter dem Forenbereich Abrechnung
Hier gibt es ein Teilnehmer (Dekron, der auch beruflich Heizkostenabrechnungen kontrolliert), der das genau sagen kann.
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