Hausbau auf Grundstück des Schwiegervaters, steuerliche Probleme? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 07.02.05 20:39:26 von
neuester Beitrag 08.02.05 20:42:21 von
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Hallo Steuerexperten,
auf einem großen Grundstück, auf dem sich bereits ein Wohnhaus befindet, wird vom Schwiegersohn ohne Grundstücksteilung ein zweites Haus errichtet.
Welche steuerlichen Probleme treten dabei auf?
Wird der Schwiegervater dabei grundsätzlich schenkungssteuerpflichtig und müsste der Schwiegersohn beim Tode des Grundstückseigentümmers nochmals mit Erbschaftsteuer rechnen?
Denke ich hier etwas zu schräg?
mfg, Lemmus
auf einem großen Grundstück, auf dem sich bereits ein Wohnhaus befindet, wird vom Schwiegersohn ohne Grundstücksteilung ein zweites Haus errichtet.
Welche steuerlichen Probleme treten dabei auf?
Wird der Schwiegervater dabei grundsätzlich schenkungssteuerpflichtig und müsste der Schwiegersohn beim Tode des Grundstückseigentümmers nochmals mit Erbschaftsteuer rechnen?
Denke ich hier etwas zu schräg?
mfg, Lemmus
was ist denn zwischen den beiden vereinbart worden. Gibt es dazu vielleicht irgendwelche Eintragungen ins Grundbuch?
Wenn der Schwiegersohn auf das Grundstück des Schwiegervaters
baut, gehört letzterem das Haus.
So etwas nie ohne Notar machen!
baut, gehört letzterem das Haus.
So etwas nie ohne Notar machen!
Sehr leichtsinnig gehandelt. Grundstück teilen, vorweggenommen Erbfolge. Und ohne Notar hätte man sowas nicht tun sollen.
Schenkungssteuer für das Grundstück fällt wohl nicht an. Und wenn, dann beim Schwiegersohn (Ssohn), nicht beim Svater. Der Ssohn erbt nicht, sondern die Tochter.
Hat der Ssohn das Geld für den Bau beisammen? Sonst muß der Svater eine Hypothek eintragen lassen. Ein zweites Haus erhöht natürlich den Wert des Grundstücks. Zur Sicherheit würde ich mir als Ssohn zB vier Zehntel übertragen lassen. Das geht nur mit Notar.
Hat der Ssohn das Geld für den Bau beisammen? Sonst muß der Svater eine Hypothek eintragen lassen. Ein zweites Haus erhöht natürlich den Wert des Grundstücks. Zur Sicherheit würde ich mir als Ssohn zB vier Zehntel übertragen lassen. Das geht nur mit Notar.
PS: wie wär`s mit zwei Zehntel auf die Tochter, zwei Zehntel auf den Ssohn?
@ Alle,
Präzise: Es ist noch nichts passiert, mein Vorschlag ist auch die Grundstücksteilung, aber dafür muss ich die negativen Folgen der ursprünglichen Planung begründen.
Da das Grundstück den Schwiegervater gehört, wird das neu gebaute Haus sein Eigentum. Ist das dann nicht eine Schenkung an ihm, die grundsätzlich steuerpflichtig wäre?
Und müsste sich die Tochter beim Tod des Vaters das Haus dann wieder bei der Erbschaftsteuer anrechnen lassen?
Bei der Finanzierung würde die Bank logischerweise mitspielen, da der Schwiegervater die Sicherheiten stellen würde und dann zwei Häuser den Kredit absichern.
mfg, Lemmus
Präzise: Es ist noch nichts passiert, mein Vorschlag ist auch die Grundstücksteilung, aber dafür muss ich die negativen Folgen der ursprünglichen Planung begründen.
Da das Grundstück den Schwiegervater gehört, wird das neu gebaute Haus sein Eigentum. Ist das dann nicht eine Schenkung an ihm, die grundsätzlich steuerpflichtig wäre?
Und müsste sich die Tochter beim Tod des Vaters das Haus dann wieder bei der Erbschaftsteuer anrechnen lassen?
Bei der Finanzierung würde die Bank logischerweise mitspielen, da der Schwiegervater die Sicherheiten stellen würde und dann zwei Häuser den Kredit absichern.
mfg, Lemmus
wenn keine vertraglichen Abmachungen getroffen sind und auch nicht werden, dann wird der Schwiegervater Eigentümer des Hauses. Da der Schwiegersohn die Hausbaurechnungen bezahlt hat, müßte entschieden werden, ob der Schwiegersohn diese Auslagen vom Schwiegervater zurück erstattet bekommt oder ob der Schwiegersohn seinem Schwiegervater die Beträge geschenkt hat. Bei der darlehensweisen Bezahlung der Rechnung ist noch wichtig wie hoch der Darlehenszins sein soll. Bei einem zinslosen Darlehen fingiert das Finanzamt einen Zinssatz.
Lemmus,
es ist keine Schenkung, solange Tochter und Ssohn nicht auf die Erstattung der Baukosten verzichten. So ähnlich wird das mit juristischen Fachausdrücken heißen. Was dem Vater nicht geschenkt wurde, kann er auch nicht vererben. (Viel) spätere Erbschaftssteuer kann man auf verschiedenen Wegen senken. Die Teilung des Grundstücks allein führt nicht dahin.
Als Ssohn würde ich auf Teilung des Grundstücks drängen. Wegen Klarheit. Wenn meiner Frau und mir das Baugrundstück geschenkt wird, übernehme ich auch gern die Kosten der Teilung.
es ist keine Schenkung, solange Tochter und Ssohn nicht auf die Erstattung der Baukosten verzichten. So ähnlich wird das mit juristischen Fachausdrücken heißen. Was dem Vater nicht geschenkt wurde, kann er auch nicht vererben. (Viel) spätere Erbschaftssteuer kann man auf verschiedenen Wegen senken. Die Teilung des Grundstücks allein führt nicht dahin.
Als Ssohn würde ich auf Teilung des Grundstücks drängen. Wegen Klarheit. Wenn meiner Frau und mir das Baugrundstück geschenkt wird, übernehme ich auch gern die Kosten der Teilung.
hallo Lemmus,
ein Erbbaurechtsvertrag (entgeltlich oder unentgeltlich) ist sicher auch möglich....
Ich denke, der RAT eines Notares und eines Steuerberaters ist einzuholen.
Viel Glück, es gibt immer mehrere Möglichkeiten !
Vor allem alles klären bevor der Bauantrag gestellt wird.
Evtl. baut ja deine Frau...
Gruß
elli
ein Erbbaurechtsvertrag (entgeltlich oder unentgeltlich) ist sicher auch möglich....
Ich denke, der RAT eines Notares und eines Steuerberaters ist einzuholen.
Viel Glück, es gibt immer mehrere Möglichkeiten !
Vor allem alles klären bevor der Bauantrag gestellt wird.
Evtl. baut ja deine Frau...
Gruß
elli
Danke an Alle!
Ich denke die langfristig sauberste Lösung dürfte die Teilung des Grundstückes sein, dann Übertragung des Teilgrundstückes.
Zumal KfW-Kredite nur der Grundstückseigentümer erhält.
mfg, Lemmus
Ich denke die langfristig sauberste Lösung dürfte die Teilung des Grundstückes sein, dann Übertragung des Teilgrundstückes.
Zumal KfW-Kredite nur der Grundstückseigentümer erhält.
mfg, Lemmus
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