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    Mit Rot-Grün-Schwarz zum gläsernen Menschen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.02.05 09:29:27 von
    neuester Beitrag 19.02.05 19:55:52 von
    Beiträge: 74
    ID: 954.793
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      schrieb am 16.02.05 09:29:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      Konten-Einsicht der Ämter unter scharfer Kritik

      Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und der Bund der Steuerzahler sind sich einig: Die neue Regelung zur Einsicht in die Bankkonten ist für sie unhaltbar

      Berlin - Sechs Wochen vor In-Kraft-Treten der Neuerung zeigte sich der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, tief besorgt. Der Bund der Steuerzahler meint, unter dem Deckmantel der Betrugsbekämpfung werde das Steuergeheimnis „in bisher noch nie da gewesener Weise“ auszuhebeln.

      Das Bundesfinanzministerium sprach indes von „Panikmache“. Weder sei Deutschland auf dem Weg zum Überwachungsstaat noch werde das Bankgeheimnis ausgehöhlt. Bund und Länder würden für Transparenz sorgen.

      Ab 1. April ist es Finanzämtern erlaubt, ohne Anfangsverdacht Stammdaten eines Bankkunden zu ermitteln - darunter die Zahl seiner Konten und die zuständigen Kreditinstitute. Ergibt sich ein konkreter Verdacht, kann eine Offenlegung der Konten verlangt werden.

      „So wie das Verfahren jetzt ausgestaltet ist, habe ich verfassungsrechtliche Zweifel“, sagte Schaar. Unklar sei, welche Behörden zugreifen dürften und für welche Zwecke diese Daten verwendet werden dürften.

      Nach scharfen Protesten von Datenschützern hatte die Koalition ihr Vorhaben entschärft: Bürger müssen nachträglich informiert werden, wenn der Staat auf ihr Konto geschaut hat. Die Union unterstützt das Vorhaben im Grundsatz. Die FDP lehnt es ab.

      Der Präsident des Steuerzahlerbundes, Karl Heinz Däke, nannte die Pläne überzogen und verlangte einen Verzicht. Eine nachträgliche Information sei als Korrektur viel zu wenig. Möglich sei, daß Finanzbeamte „auch aus Neugier Daten abfragen“. Die Einschnitte beim Steuergeheimnis seien „außerordentlich skandalös“ und führten in Kombination mit dem Einsatz modernster Informationstechniken zum „Gläsernen Steuerzahler“. Der Staat müsse Angaben an den Fiskus überprüfen dürfen und Betrug bekämpfen. „Für die Steuerkontrolle muß aber der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gelten.“

      Das Finanzministerium verwies auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, daß schärfere Kontrollen verlange. Bund und Länder folgten dem Wunsch nach mehr Transparenz, hieß es. Der Staat stelle sicher, daß er ihm zustehendes Geld erhalte. „Das ist auch im Interesse aller ehrlichen Steuerzahler.“ Betrug führe zu Mindereinnahmen, die durch Steuererhöhungen aufgefangen werden müßten.

      Union spricht von „Hilfskrücke“

      Der stellvertretende CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Michael Meister nannte das Vorhaben eine „Hilfskrücke, die nicht das entscheidende Problem löst, nämlich die zu hohe Steuerlast und das viel zu komplizierte Steuerrecht“. Darin liege die Ursache für Betrug. Das System müsse einfacher und gerechter werden. Die Möglichkeit der Kontenabfrage sei generell richtig. „Ich hoffe, daß sie nicht zur Regel wird.“ Eine nachträgliche Information der Bürger sei richtig. Eine Benachrichtigung im Vornherein mache keinen Sinn. Das Bankgeheimnis sehe er nicht in Gefahr. WELT.de/AP
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 09:37:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      gesetze wie diese führen nur zur massenhaften kapitalflucht-
      genau das was deutschland jetzt am dringendsten braucht....
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 09:43:09
      Beitrag Nr. 3 ()
      Irgenwie hab ich das Gefühl als ob alles zielbewußt
      Richtung Krieg regiert wird!

      Die großen Parteien versagen auf ganzer Linie ist das
      gewollt?
      Braun wieder die Zukunft?



      Kastor
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 09:51:49
      Beitrag Nr. 4 ()
      Zu den Waffen Brüder ;)
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 12:09:40
      Beitrag Nr. 5 ()
      Komisch, dass der Datenschutz und der Bund der Steuerzahler erst jetzt - d.h. 6 Wochen vor Inkrafttreten - lautstark schreien?

      Dieses Überwachungsgesetz ist seit fast schon Ewigkeiten bekannt...

      Der Michel schaltet wie immer langsam. Schlimm genug, dass sich die deutsche Allgemeinbevölkerung nicht einmal jetzt dazu bequemt, die Keulen zu schwingen.

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      Avatar
      schrieb am 16.02.05 12:21:40
      Beitrag Nr. 6 ()
      :rolleyes::rolleyes:...der wievielete Thread ist das eigentlich zu dem thema.....:rolleyes::rolleyes:

      Tatsache ist und bleibt: mehr als die Stammdaten können nicht abgefragt werden, wer keine Sozialleistungen bezieht oder seine Steuern regelmäßig erklärt (und wer kein Schwerverbrecher ist, aber davon gehe ich hier mal aus....), dessen Konten werden nicht mal geprüft.

      Bei konkretem Verdacht können auch Bewegungen abgefragt werden, genau wie jetzt schon bei konkretem Verdacht....


      Die Änderung liegt also nur darin, dass in Einzelfällen die Sozial- und Finanzbehörden eine Auskunft einholen können, welche Konten jemand hat....wirklich eine schreckliche Vorstellung....grauenhaft sozusagen.:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 12:24:27
      Beitrag Nr. 7 ()
      relativ sachlich ist dieser Thread. Liegt vielleicht auch am Forum. Statt Politik: "Recht und Steuern".

      Thread: finanzamt hat grenzenlosen zugriff auf mein Konto!!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 12:45:21
      Beitrag Nr. 8 ()
      xylophon bringts auf den Punkt.

      Im übrigen ist das Gesetz, obwohl zeitlich früher beschlossen, von der Sache her eine direkte Antwort auf das BVerfG-Urteil zur Nichtigkeit der Spekusteuer für 97/98 (und wahrscheinlich ff.) Ohne Möglichkeit zur Kontenabfrage fehlt den FAs eben das entscheidende Mittel, Angaben (oder meist Nicht-Angaben) zu Spekugewinnen in der Steuererklärungen überprüfen zu können.

      Außerdem finde ich in dem Artikel sehr gut, daß endlich auch mal jemand von der Union den Mut aufgebracht hat, die Kontenabfrage als richtig und notwendig zu bezeichnen und die Orwell-Phantastereien zurückzuweisen. Schließlich haben die das Gesetz mitgetragen, keineswegs nur notorische rot-grüne Schnüffler.
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 12:55:17
      Beitrag Nr. 9 ()
      wobei der Mann von der Union in einem Punkt natürlich Recht hat.

      Hilfskrücke, die nicht das entscheidende Problem löst, nämlich die zu hohe Steuerlast und das viel zu komplizierte Steuerrecht“.

      Aber das soll ja wohl nicht Thema des Threads sein.....
      Vor allem ist mal erfreulich, dass klargestellt wird, dass das BVefG selbst eine bessere Kontrolle verlangt hat. Da kann man sich jetzt kaum hinstellen und diese Kontrolle als verfassungswidrig einstufen.....(zumal ein Arbeitnehmer sehr viel mehr angeben muss, als seine Bankverbindung).




      Zu den Mautbrücken hab ich gestern zufällig im TV was gesehen, was die ganzen Orwell-Ängstlichen auch beruhigen sollte....danch ist aus Kostengründen immer nur - im Wechsel - jede 10. Brücke im Schnitt aktiv. So dass das "Schwarzfahrrisiko" relativ gering ist.

      Bis man zur Totalüberwachung aller Fahrzeuge per Mautbrücke kommt, ist wohl noch ein sehr sehr weiter Weg....bisher verkraftet das System nicht mal alle Lkw....
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 12:56:38
      Beitrag Nr. 10 ()
      #8

      Klaro, klaro, natürlich mal wieder das Verfassungsericht.
      Es gab natürlich keine andere Möglichkeit die verfassungsrechtlichen Vorgaben zu erfüllen als 80 Millionen Einwohner flächendeckend ungefragt rund um die Uhr zu beschnüffeln.
      Mannoman. Ich fass es nicht.

      BTW: Hast du mal was von "Quellensteuer" gehört?

      Warum wird eigentlich die Mineraölsteuer an der Zapfsäule gemessen und erhoben und nicht durch Kontrolleure, die jederzeit Zugriff haben, ungefragt in jeden PKW einzubrechen, den Kilometerstand zu kontrollieren und den Tankinhalt nachzumessen?

      ;
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 13:09:36
      Beitrag Nr. 11 ()
      10 - bei den Konten gibt es auch keine "Kontrolleure, die jederzeit Zugriff haben, ungefragt in jedes Konto einzubrechen, den Kontostand kontrollieren und die Umsätze nachprüfen...."

      auch wenn einige Panikmacher es verkünden, immer und immer wieder.....:rolleyes::mad::rolleyes:

      ...und deshalb werden auch nicht "80 Millionen Einwohner flächendeckend ungefragt rund um die Uhr beschnüffelt", sondern genau für die Zielgruppen, die oben erwähnt sind, wird gelegentlich eine Abfrage gemacht, welche Konten sie wo haben. Nicht mehr und nicht weniger.



      Außerdem würd ich gern mal wissen, wie eine Quellensteuer auf Spekulationsgewinne aussehen soll. Immerhin gibt es ja auch Geschäfte, die mit Verlust abgeschlossen werden. Kriegt man da dann Geld erstattet??
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 13:23:14
      Beitrag Nr. 12 ()
      #11

      Wenn ich nur bestimmte Zielgruppen beschnüffeln will, brauche ich kein solches umfassendes Gesetz.

      Was will das z.B. das Sozialamt mit Auspioniermöglichkeiten bei jedem Bürger nur wegen angeblich verschwiegener Spekulationsgewinne seiner Klientel?

      Außerdem würd ich gern mal wissen, wie eine Quellensteuer auf Spekulationsgewinne aussehen soll.

      Das ist ja nun nicht unsere Aufgabe, es gibt hierfür genügend Experten. Möglich ist es auf jeden Fall entprechende Algorithmen zu finden und diese dann an der Quelle anzusetzen. Wo ein Wille ist, ist auch hier ein Weg.

      Aber wenn man stattdessen lieber alle Bürger überwachen will (Eichel wollte ja schon immer den Zentralcomputer, der alle Kontobewegungen aller Bürger enthält), wählt man halt den jetzt beschlossenen und begangenen Weg. Weitere Verfahrensänderungen können auf diesem einmal begangenen Weg so viel leichter durchgestezt werden, zumal es ja in diesem Lande ja doch so viele Fürsprecher für immer mehr staatliche Kontrolle gibt, umso eher.

      ;
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 13:23:58
      Beitrag Nr. 13 ()
      Es gibt etwa 38 Millionen Arbeitnehmer und 19 Millionen Rentner in Deutschland. Die haben mehr als 100 Millionen Konten. Es ist wegen der Masse einfach unmöglich, jede Person und jedes Konto zu überprüfen.

      Sinn und Zweck des Gesetzes ist, seitens der Behörden bei Ungereimtheiten eine leichtere Situationsklärung herbeizuführen. Der normale Arbeitnehmer ohne Auffälligkeiten wird nicht kontrolliert.

      Denkbar wäre, daß zB ein Sozialhilfeempfänger das Sozialamt auf Geld für eine Waschmaschine verklagt, gleichzeitig auf seinem Konto aber hohe Geldbeträge zirkulieren und Überweisungen für die Steuer und die Versicherung für einen Mercedes 350S oder 3800 Euro für ein Reisebüro vorgenommen werden.

      Dann braucht die Behörde bei einem Anfangsverdacht zunächst keinen richterlichen Beschluß sondern kann in einem eingeschränkten Bereich selbst recherchieren.

      Diese Maßnahme ist hauptsächlich gegen die im Board so oft zitierten Sozialschmarozer und Schwarzarbeiter gerichtet, aber auch zB gegen Rentner, die neben ihrer Rente hohe Mieten unversteuert einkassieren während der gewöhnliche Arbeitnehmer seine Einkünfte bis zum letzten Cent versteuern muß.
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 13:32:56
      Beitrag Nr. 14 ()
      #13
      Denkbar wäre, daß zB ein Sozialhilfeempfänger das Sozialamt auf Geld für eine Waschmaschine verklagt, gleichzeitig auf seinem Konto aber hohe Geldbeträge zirkulieren und Überweisungen für die Steuer und die Versicherung für einen Mercedes 350S oder 3800 Euro für ein Reisebüro vorgenommen werden.

      Dazu hätte es dieses alle Bürger überwachende umfassende Gesetz nicht gebraucht. Dann hätte man es zum Beispiel auf "Sozialhilfeempfänger" beschränken können.

      Eichel selbst hatte doch gesagt, (Thread-Link #7) dass es bisher schon die Möglichkeit gab, in Verdachtsmomenten Zugriff auf die Bankdaten zu bekommen. Also?
      Lasst euch nicht vereicheln.

      ;
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 13:36:07
      Beitrag Nr. 15 ()
      Die in #13 dagestellten Beispiele benötigen im Detail tatsächlich bereits einen Gerichtsbeschluß, da habe ich mich in meinem Posting zugegebenermaßen schon zu weit aus dem Fenster gelehnt.

      Auffällig ist aber zB, wenn ein Sozialhilfe-Empfänger aus Frankfurt am Main ein Konto in Frankfurt und eins in Stuttgart hat.
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 13:39:00
      Beitrag Nr. 16 ()
      #14, man wollte aber auch die anderen erwischen, die zu Unrecht Leistungen kassieren oder Steuern hinterziehen, wie zB die erwähnten Rentner mit den hohen unversteuerten Mieteinnahmen.
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 13:52:00
      Beitrag Nr. 17 ()
      #16

      und nach welchem "muster" werden dann die konten überprüft? oder wird es doch erst bei "anfangsverdacht" gemacht? und wieso wird der kontoinhaber und die kontoführende bank nicht über den zugriff auf daten informiert? nicht das man durch die hintertür illegales wie die rasterfahndung einführen würde, wie kann man nur soetwas böses über diese honorige regierung denken, deren hauptanliegen der wohlstand und die freiheit des eigenen volkes darstellt?
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 13:55:34
      Beitrag Nr. 18 ()
      Genau, wir sind doch alle Betrüger und brauchen die guten Gesetze unser guten Politiker, um endlich jahrehundertealte erkämpfte Freiheitsrechte Stück für Stück abzugeben.

      Als Zwischenlösung schlage ich folgendes vor:
      Man sollte alle privaten Finanzströme erstmal zum Finanzamt laufen lassen und dann dem Bürger seinen gerechten Anteil per Antrag von einem Finazbürokraten auszahlen. Nur so kann garantiert werden, dass auch durch das neue Gesetz nichts dem Staat durch die Lappen geht und jeder seinen Verpflichtungen gemäß den Staatstopf füllt.
      Als Endlösung dann statt Geldauszahlung die Ausgabe von 365 Essensmarken.

      ;
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 13:57:36
      Beitrag Nr. 19 ()
      # 18 bezog sich auf #16 von BaldurBanane

      ;
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 14:17:04
      Beitrag Nr. 20 ()
      Natürlich wird eine Rasterfahndung gemacht, die dazu notwendige Computer-Software ist entweder schon fertig oder noch in Entwicklung.

      Als Kriterien für verdächtige Personen könnten zB zwei Konten in verschiedenen Städten gelten oder mehrfacher Haus- und Grundbesitz, wenn die Daten mit dem Katasteramt abgeglichen werden.

      Der Arbeiter oder Angestellte ohne Grundbesitz und einem einzigen Konto wird weiterhin unkontrolliert bleiben, weil er seine Zusatzeinnahmen in bar zuhause liegen hat :D.

      Das gilt aber nur so lange, bis - wie geplant - jeder Geldschein mit einem winzig kleinen Mikrochip wegen der Erhöhung der Fälschungssicherheit ausgerüstet ist.

      Dann kann man ihn theoretisch vom Bankkonto bis zu einer beliebigen Stelle verfolgen, die seine Einzahlung registriert.

      Allerdings kann man auch hier wie überall mit Fantasie die Überwachungssysteme mit ihren eignen Mitteln schlagen: Wenn die Scheine mehrmals bar die Besitzer wechseln.

      Beim Wort FANTASIE habe ich eben kurz überlegt, ob ich es mit PH oder F schreiben soll. Sekundenbruchteile später kam die Erleuchtung FANTA (das Getränk) schreibt man ja auch mit F und nicht mit PH. :D
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 15:56:41
      Beitrag Nr. 21 ()
      ich habe oben einen Link auf einen anderen Thread gegeben. Da steht eine Info drin, wie das laufen soll.

      Und daraus kann man auch entnehmen, dass die Finanzämter natürlich nicht Sozialhilfebezug prüfen und die Sozialämter keine Steuererklärungen kontrollieren. Ich bleibe dabei, einige Leute betreiben hier - weshalb auch immer - reine Panikmache. Was sich ändert: alle Konten sind mit Inhaber und Verfügungsberechtigtem bei einem Bundesamt gespeichert.

      Weder die Bewegungen noch sonst was werden in der Regel abgefragt, solange es keinen konkreten Verdacht gibt. Und nicht einmal die Stammdaten werden abgefragt, wenn es dazu keinen Anlass gibt.
      Man kann sich in Deutschland über vieles aufregen, aber das hier ist eine Lapalie, die riesig aufgebauscht wird, auch weil viele Stammdaten und Kontobewegungen nicht auseinanderhalten können.
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 16:02:01
      Beitrag Nr. 22 ()
      @21

      genau, niemand hat vor eine mauer zu bauen.
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 16:05:40
      Beitrag Nr. 23 ()
      # 22 TmwwT

      Kürzer und treffender kann man es nicht auf den Punkt bringen.
      Bravo
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 16:06:57
      Beitrag Nr. 24 ()
      dort speziell lesenswert:

      Beitrag 14...auszugsweise Bis zum 31.03.2005 kann das Finanzamt natürlich nur für jene Bankverbindungen eine Bescheinigung anfordern, deren Bestehen ihm bekannt ist, ab dem 01.04.2005 hat das Finanzamt dann Zugriff auf alle in Deutschland geführten Konten eines Steuerpflichtigen inklusive der Konten für die Verfügungsmacht besteht, inklusive der in den 2 Vorjahren gelöschten Konten. Der Bearbeiter im Finanzamt kann über einen Netzwerkzugang beim Bundesamt für Finanzen diese Daten am Arbeitsplatz abfragen. Die Abfrage erfolgt allerdings nur, soweit Rückfragen beim Steuerpflichtigen nicht zum Erfolg führen!
      Der Steuerzahler erhält daher zuvor IMMER ein Auskunftsersuchen und weiß daher über die Abfrage seiner Daten Bescheid. EIN BANKGEHEIMNIS GIBTS DAHER AB 1.4.2005 IN DEUTSCHLAND FÜR DAS FINANZAMT NICHT MEHR. Gab es im Steuerstrafverfahren sowieso noch nie.



      Und das Ministerium schreib folgendes. Mehr mit Link im anderen Thread:

      Pressemitteilung | 15. Februar 2005
      Nr. 22/2005: Förderung von Steuerehrlichkeit und Steuergerechtigkeit

      Zur aktuellen Diskussion um die im Rahmen des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit eingeführte Kontenabrufmöglichkeit erklärt das Bundesministerium der Finanzen:

      Steuerhinterziehung und Steuerunehrlichkeit dürfen nicht auf dem Rücken der ehrlichen Steuerzahler ausgetragen werden. Das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit sorgt für Steuergerechtigkeit zwischen den Steuerzahlern. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass der Staat die Steuereinnahmen erhält, die ihm nach Recht und Gesetz zustehen. Das ist auch im Interesse aller ehrlichen Steuerzahler, denn für alle Steuern, die ein unehrlicher Steuerzahler nicht zahlt, muss letztendlich die Allgemeinheit aufkommen. Die Folge: höhere Steuern und Abgaben.

      Fakt ist: Das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit schafft weder " gläserne Steuerbürger" noch wird das " Bankgeheimnis" ausgehöhlt. Vielmehr bleibt die steuerliche Regelung in § 30a Abgabenordnung - und somit das sogenannte " Bankgeheimnis" - unangetastet. Alle anderen Verlautbarungen und irrtümliche Darstellungen dienen überzogener Panikmache und der Verunsicherung der Steuerzahler - jedoch nicht der Steuergerechtigkeit.

      Bund und Länder werden dem Wunsch nach weiterer Transparenz des Kontenabrufverfahrens Rechnung tragen. Derzeit wird der Anwendungserlass zum Kontenabrufverfahren abgestimmt, der rechtzeitig zum 1. April 2005 in Kraft treten und die Regelungen des Gesetzes näher erläutern wird. Sichergestellt werden soll, dass jeder Steuerpflichtige informiert wird, wenn in seinem Steuerfall ein Kontenabruf erfolgt ist. Die Anweisung der Finanzverwaltung steht dabei mit Wortlaut und Zweck des Gesetzes in vollem Einklang und berücksichtigt auch Forderungen der Datenschützer.

      Im Einzelnen:

      Die Finanzbehörden müssen nach dem Grundgesetz in der Lage sein, die Angaben eines Steuerpflichtigen im Einzelfall mit angemessenem Aufwand auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüfen zu können (Verifikationsgebot). Dies war in der Praxis bisher häufig nicht möglich. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Gesetzgeber aufgefordert, diesen Mangel zu beheben. Die neue Kontenabrufmöglichkeit nach § 93 Abgabenordnung, die am 1. April 2005 in Kraft tritt, ermöglicht es nunmehr der Finanzbehörde, die die Angaben des Steuerpflichtigen zu überprüfen hat, unter bestimmten Voraussetzungen die Existenz auch solcher Konten oder Depots festzustellen, die verschwiegen wurden.

      Dieser Kontenabruf erfolgt nicht flächendeckend, sondern nur dann, wenn er im Einzelfall erforderlich ist. Er ist nur dann erforderlich, wenn die zur Festsetzung oder Erhebung von Steuern notwendige Sachverhaltsaufklärung durch den Beteiligten nicht zum Ziel geführt hat oder keinen Erfolg verspricht. Diese Voraussetzung entspricht dem seit über 25 Jahren geltenden Recht.

      Die Finanzbehörde erfährt mit einem Kontenabruf nur, bei welchem Kreditinstitut ein bestimmter Steuerpflichtiger ein Konto oder ein Depot unterhält. Sie erhält keine Informationen über Kontenstände oder Kontenbewegungen.

      Hat sich durch einen Kontenabruf herausgestellt, dass Konten und Depots vorhanden sind, die der Steuerpflichtige nicht angegeben hat, wird er mit dieser Tatsache konfrontiert und um Aufklärung gebeten. Erst wenn diese Aufklärung unterbleibt, kann sich die Finanzbehörde an die betreffenden Kreditinstitute wenden. Dieses Auskunftsersuchen gegenüber Kreditinstituten ist auch nach bereits geltendem Recht zulässig.


      Eine Information des Kreditinstituts über die Durchführung eines Kontenabrufs ist gesetzlich ausgeschlossen. Dies liegt im Interesse der Betroffenen, weil dadurch sichergestellt wird, dass das betroffene Kreditinstitut keine Kenntnis davon erlangt, dass die Finanzbehörde die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Steuererklärung seines Kunden in Zweifel zieht.

      Neben der Steuergerechtigkeit wollte der Gesetzgeber zugleich sicherstellen, dass staatliche Leistungen nur an diejenigen ausgezahlt werden, die auch wirklich Anspruch auf diese Leistungen haben. Deshalb kann auch für nichtsteuerliche Zwecke die Abfragemöglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen genutzt werden. Wenn ein außersteuerliches Gesetz, z.B. ein Sozialgesetz, bei Ermittlung der Leis­tungsfähigkeit eines Bürgers an einen Begriff des Einkommensteuergesetzes anknüpft, sollen die Finanzbehörden auf Ersuchen der jeweils zuständigen Behörden oder Gerichte künftig ebenfalls Kontoabfragen durchführen können. Allerdings muss die ersuchende Behörde oder das ersuchende Gericht versi­chern, dass ei­gene Ermittlungen nicht zum Ziele geführt haben oder keinen Erfolg versprechen.
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 16:16:48
      Beitrag Nr. 25 ()
      22 und 23 zeigen nur, dass es einigen nicht um Fakten geht, sondern um Polemik.
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 16:33:11
      Beitrag Nr. 26 ()
      Beitrag #24 ist sehr gut und hätte eigendlich direkt hinter #1 gehört.
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 16:35:08
      Beitrag Nr. 27 ()
      Xylophon

      Mir geht es sicher nicht um Polemik. Mir geht es einfach darum daß Freiheitsrechte und Persönlichkeitsrechte in einem schleichenden Prozeß Schritt für Schritt abgebaut werden.

      Hier Polemik zu unterstellen ist ebenso unsachlich wie die Behauptung es geht Dir nur darum solange zu verharmlosen bis man alle eingelullt hat und man in Ruhe bespitzeln kann.

      Eigenartigerweise verspricht sich momentan die Regierung wieder mehr von der Steuerehrlichkeitsdebatte, man könnte es auch Neiddebatte nennen, bei einem Gesetz, dessen Ursprung in der Terrorbekämpfung lag.

      Aber machen wir uns mal die Mühe und betrachten das Problem:

      1. Schlupflöcher kann man damit nicht schließen. Leute wie der mit Neid überschüttete Schumacher wird weiter in der Schweiz wohnen.

      2. Betriebe habe sich nach wie vor mit den Betriebsprüfern auseinanderzusetzen.

      3. Schwarzarbeiter werden nach wie vor das Geld in bar kassieren und in bar ausgeben.

      4. Betrüger und das Großkapital sind nicht so dämlich sich irgendwelchen Risiken auszusetzen.

      5. Die viel zitierte Spekulationssteuer ist leichter zu umgehen wie die Autobahnmaut.

      Was bleibt also ?
      Paar Sozialhilfeempfänger ? Paar Bafög-Schwindler ?

      Klär mich auf und lass mich nicht dumm sterben. Vielleicht höre ich in Deinen Augen zu polemisieren auf wenn ich endlich mal begreifen würde warum ein ganzes Volk eigentlich bespitzelt werden soll.
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 16:57:06
      Beitrag Nr. 28 ()
      #25

      "Hat sich durch einen Kontenabruf herausgestellt, dass Konten und Depots vorhanden sind, die der Steuerpflichtige nicht angegeben hat, wird er mit dieser Tatsache konfrontiert und um Aufklärung gebeten. Erst wenn diese Aufklärung unterbleibt, kann sich die Finanzbehörde an die betreffenden Kreditinstitute wenden. "

      wo ist diese beschränkung/vorgehensweise per gesetz geregelt? bitte um die genaue passage, aus der diese beschränkung/vorgehensweise hervorgeht.



      "Eine Information des Kreditinstituts über die Durchführung eines Kontenabrufs ist gesetzlich ausgeschlossen. Dies liegt im Interesse der Betroffenen, weil dadurch sichergestellt wird, dass das betroffene Kreditinstitut keine Kenntnis davon erlangt, dass die Finanzbehörde die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Steuererklärung seines Kunden in Zweifel zieht. "

      diese erklärung ist an perfidität, scheinheiligkeit und durchtriebenheit kaum zu überbieten und könnte genau so aus dem polittbüro der ddr, udssr oder nordkorea stammen. genau so wie die "wortschöpfung" unserer mini-diktatoren: "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit"

      ich bitte um erklärung, wo hier steuerehrlichkeit gefördert wird. für mich bedeutet förderung positives führen und nicht bespitzelung.
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 17:50:49
      Beitrag Nr. 29 ()
      TmwwT

      auf die "polemischen" Fragen aus # 28 bekommst Du keine Antwort, weil es nirgends steht. Das sind alles subjektive Interpretationen.

      Heute früh hat man auf Bayern 5 das Finanzamt Mchn zitiert, die davon sprachen daß man überhaupt keine Zeit habe für flächendeckende Kontrollen.
      Nett, oder ? Man bestreitet nicht mehr das Vorhandensein des Instrumentes sondern schiebt Zeitmangel vor.
      Wenn ich nicht vorhabe das Problem mit dem Zeitmangel zu lösen, wofür brauche ich dann dieses Gesetz ?

      Besonders gut finde ich wenn man als polemisch beschimpft wird, aber auf eine klare Frage kommt keine Antwort.
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 18:02:37
      Beitrag Nr. 30 ()
      farniente

      es sieht wohl so aus.

      ich muss aber auch zugeben, dass ich auf diese fragen keine antworten erwartet habe, eben weil es diese beschränkungen gar nicht gibt.

      das vorschieben von zeitmangel ist so ziemlich das lächerlichste argument, dass man im jahr 2005 bringen kann. sind dei alle damit beschäftigt, auf der autobahn die maut für lkw per rechenschieber zu addieren?

      aus meiner beruflichen erfahrung ist es ein leichtes, aus bestimmten daten ein raster zu erstellen, um so ein screening per edv durchzuführen. die technik die dazu nötig ist, ist eher unspektakulär und gibt es schon seit einigen jahren.

      das ganze ist noch viel besser also orwell. denn das blöde volk wird bespitzelt, registriert und katalogisiert ohne es zu merken. unliebsame individuen werden dann öffentlichkeitswirksam der untreue, steuerhinterziehung oder sonstwas beschuldigt und verschwinden dann irgendwann sang und klanglos. und die blöde masse wird denken "wieder ein steuerbetrüger weniger. dank unsers lieben führers schröder."
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 18:13:06
      Beitrag Nr. 31 ()
      #20 "Als Kriterien für verdächtige Personen könnten zB zwei Konten in verschiedenen Städten gelten oder mehrfacher Haus- und Grundbesitz, wenn die Daten mit dem Katasteramt abgeglichen werden."

      Damit würde beispielsweise nahezu jeder Student ein potentieller Steuerhinterzieher, der nicht nur an seinem Studienort ein Girokonto hat, sondern in seinem ehemaligen Wohnsitz noch ein Sparkonto aus Kindertagen. Und was ist, wenn er sich dort eine Wohnung gekauft hat, gleichzeitig von seinen Eltern aber noch Geldgeschenke für ein Auto empfängt oder sogar eine Immobilie verschenkt wird?

      Nochmal:

      Unklar ist, welche Behörden zugreifen und für welche Zwecke diese Daten verwendet werden dürften.

      Der Präsident des Steuerzahlerbundes, Karl Heinz Däke, nannte die Pläne überzogen und verlangte -wie die FDP- einen Verzicht. Eine nachträgliche Information sei als Korrektur viel zu wenig. Möglich sei, daß Finanzbeamte „auch aus Neugier Daten abfragen“.
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 18:22:15
      Beitrag Nr. 32 ()
      #31

      "Der Präsident des Steuerzahlerbundes, Karl Heinz Däke, nannte die Pläne überzogen und verlangte -wie die FDP- einen Verzicht. "

      und was hat er davon gehabt? razzia
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 19:42:54
      Beitrag Nr. 33 ()
      ich habe eventuell auch mal das Recht, nicht online zu sein....:rolleyes:..daher dauert dann die Beantwortung von Fragen etwas länger.

      Fangen wir hinten an:

      wenn ich endlich mal begreifen würde warum ein ganzes Volk eigentlich bespitzelt werden soll. es wird kein ganzes Volk bespitzelt. Wer so was schreibt, polemisiert schon wieder. Was Bespitzelung ist, kannst Du Dir mal von einem DDR-Bürger erklären lassen.
      Dass die Kontostammdaten jedes Bürgers bei einem Amt gesammelt werden, hat mit Bespitzelung nichts zu tun. Und das ist - ich wiederhole es gern - die einzige Neuigkeit an der ganzen Sache.

      Die Möglichkeit, die Daten bei konkretem Verdacht abzufragen, gab es bisher auch schon.

      Dann zu 1-5:

      1. Schlupflöcher kann man damit nicht schließen. Leute wie der mit Neid überschüttete Schumacher wird weiter in der Schweiz wohnen.

      2. Betriebe habe sich nach wie vor mit den Betriebsprüfern auseinanderzusetzen.

      1. hat niemand behauptet, es ist sogar möglich, dass Leute das Land zusätzlich verlassen, keine Frage.
      2. Selbstverständlich haben sich manche Betriebe mit Betriebsprüfern auseinanderzusetzen. Du ahnst aber vielleicht nicht, wie viele Betriebe vom ersten Tag an keinerlei Kontakt zu den Finanzämtern aufnehmen, keinerlei Erklärung abgeben und was es für ein Aufwand ist, diese und deren Steuerlast zu ermitteln. Dabei ist gar nicht immer "Hinterziehungswille" das Problem, sondern auch Unkenntnis bzw. Überforderung. Dennoch ist es unfair gegenüber den Konkurrenten, wenn diese Betriebe ungeschoren bleiben und keine Abgaben entrichten.

      3. Schwarzarbeiter werden nach wie vor das Geld in bar kassieren und in bar ausgeben.

      4. Betrüger und das Großkapital sind nicht so dämlich sich irgendwelchen Risiken auszusetzen.

      5. Die viel zitierte Spekulationssteuer ist leichter zu umgehen wie die Autobahnmaut.

      Was bleibt also?
      Paar Sozialhilfeempfänger ? Paar Bafög-Schwindler ?


      3,4:
      Meine Erfahrung sagt anderes aus. Auch Schwarzarbeiter haben ihre Konten, wenn es um größere Beträge geht. Und bei Betrügern ist das sogar regelmäßig der Fall. Sie wollen ja den Anschein der Seriösität erwecken.
      Das bei Flow-Tex sichergestellte Geld lag nicht im Tresor oder bar im Wohnzimmer, sondern auf Konten.

      5. Nach der Neuregelung eben nicht mehr.

      Und selbstverständlich muss jeder, der von anderer Leute Geld leben will, sämtliche Konten offenlegen. Auch das kann jetzt kontrolliert werden. BaföG und Sozialleistungen werden mit Sicherheit weiterhin in erheblichem Rahmen von Leuten bezogen, die eigentlich keinen Anspruch darauf hätten, weil sie zu viel auf dem Konto haben.
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 19:51:29
      Beitrag Nr. 34 ()
      29 - tatsächlich werden ich den Blödsinn aus 28 nicht beantworten. Ich habe eine Pressemitteilung zitiert. Fragen dazu mögen an den Verfasser gerichtet werden.
      Der Vergleich mit Süd-Korea ist völlig absurd.

      Genauso wie die Vorstellung, Finanzbeamte hätten nicht besseres zu tun, als ständig irgendwelche Konten von unbescholtenen Steuerzahlern zu ermitteln.
      Ich geb selbst oft genug Steuererklärungen ab. Auch meine Spekulations-Erlöse gehen regelmäßig ungeprüft durch, weil selbst dafür keine Zeit ist....(und vielleicht auch, weil der Beamte erkennen kann, dass ich sehr umfassende Angaben mache).
      Wenn natürlich einer immer alles zu verschleiern versucht, dann wird sicher mal genauer hingesehen. Aber Steuerhinterziehung ist ja auch eine Straftat.

      für 30 gilt das gleiche. Auf so einen Mist antworte ich nicht.


      31. Unklar ist, welche Behörden zugreifen und für welche Zwecke diese Daten verwendet werden dürften.

      Das könnte Dir aber relativ leicht klar werden, wenn Du in die entsprechenden Gesetze guckst. Da wird dann die jeweilige Behörde ermächtigt. Und wenn eine Behörde nicht ermächtigt wird, darf sie auch nicht zugreifen.....:rolleyes:


      32. klar.....:rolleyes::rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 19:59:41
      Beitrag Nr. 35 ()
      würde eine schwarz gelbe regierung das gesetz kippen. ist eine interessate frage.????
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 20:11:27
      Beitrag Nr. 36 ()
      #34

      "tatsächlich werden ich den Blödsinn aus 28 nicht beantworten. Ich habe eine Pressemitteilung zitiert. Fragen dazu mögen an den Verfasser gerichtet werden. "


      wie billig und feige.

      du warst es, der diese pressemitteilung hier als die einzig wahre sichtweise dargestellt hast. jetzt beziehe auch stellung dazu.

      du machst jetzt auf oberschlau und arrogant, weil durch meine gezielte frage und aufforderung in #28 deine pressemitteilung als die wahre polemik und propaganda entlarvt wurde.

      könntest du die entsprechende gesetztespassage benennen, bzw. hier reinstellen, hättest du es als möchtegern-berschlau längst getan.
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 00:23:12
      Beitrag Nr. 37 ()
      xylophon führt hier scheinbar einen Kampf gegen Windmühlenflügel....

      Zur Versachlichung stell ich hier mal den Einleitungstext zur Veröffentlichung des BFM zur Kontenabfrage vom 15.02.05 hinein (zu finden auf der Internetseite des BFM):


      15. Februar 2005
      Nr. 22/2005: Förderung von Steuerehrlichkeit und Steuergerechtigkeit



      Zur aktuellen Diskussion um die im Rahmen des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit eingeführte Kontenabrufmöglichkeit erklärt das Bundesministerium der Finanzen:

      Steuerhinterziehung und Steuerunehrlichkeit dürfen nicht auf dem Rücken der ehrlichen Steuerzahler ausgetragen werden. Das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit sorgt für Steuergerechtigkeit zwischen den Steuerzahlern. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass der Staat die Steuereinnahmen erhält, die ihm nach Recht und Gesetz zustehen. Das ist auch im Interesse aller ehrlichen Steuerzahler, denn für alle Steuern, die ein unehrlicher Steuerzahler nicht zahlt, muss letztendlich die Allgemeinheit aufkommen. Die Folge: höhere Steuern und Abgaben.

      Fakt ist: Das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit schafft weder "gläserne Steuerbürger" noch wird das "Bankgeheimnis" ausgehöhlt. Vielmehr bleibt die steuerliche Regelung in § 30a Abgabenordnung - und somit das sogenannte "Bankgeheimnis" - unangetastet. Alle anderen Verlautbarungen und irrtümliche Darstellungen dienen überzogener Panikmache und der Verunsicherung der Steuerzahler - jedoch nicht der Steuergerechtigkeit.

      Bund und Länder werden dem Wunsch nach weiterer Transparenz des Kontenabrufverfahrens Rechnung tragen. Derzeit wird der Anwendungserlass zum Kontenabrufverfahren abgestimmt, der rechtzeitig zum 1. April 2005 in Kraft treten und die Regelungen des Gesetzes näher erläutern wird. Sichergestellt werden soll, dass jeder Steuerpflichtige informiert wird, wenn in seinem Steuerfall ein Kontenabruf erfolgt ist. Die Anweisung der Finanzverwaltung steht dabei mit Wortlaut und Zweck des Gesetzes in vollem Einklang und berücksichtigt auch Forderungen der Datenschützer.

      Im Einzelnen:

      Die Finanzbehörden müssen nach dem Grundgesetz in der Lage sein, die Angaben eines Steuerpflichtigen im Einzelfall mit angemessenem Aufwand auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüfen zu können (Verifikationsgebot). Dies war in der Praxis bisher häufig nicht möglich. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Gesetzgeber aufgefordert, diesen Mangel zu beheben. Die neue Kontenabrufmöglichkeit nach § 93 Abgabenordnung, die am 1. April 2005 in Kraft tritt, ermöglicht es nunmehr der Finanzbehörde, die die Angaben des Steuerpflichtigen zu überprüfen hat, unter bestimmten Voraussetzungen die Existenz auch solcher Konten oder Depots festzustellen, die verschwiegen wurden.

      Dieser Kontenabruf erfolgt nicht flächendeckend, sondern nur dann, wenn er im Einzelfall erforderlich ist. Er ist nur dann erforderlich, wenn die zur Festsetzung oder Erhebung von Steuern notwendige Sachverhaltsaufklärung durch den Beteiligten nicht zum Ziel geführt hat oder keinen Erfolg verspricht. Diese Voraussetzung entspricht dem seit über 25 Jahren geltenden Recht.

      Die Finanzbehörde erfährt mit einem Kontenabruf nur, bei welchem Kreditinstitut ein bestimmter Steuerpflichtiger ein Konto oder ein Depot unterhält. Sie erhält keine Informationen über Kontenstände oder Kontenbewegungen.

      Hat sich durch einen Kontenabruf herausgestellt, dass Konten und Depots vorhanden sind, die der Steuerpflichtige nicht angegeben hat, wird er mit dieser Tatsache konfrontiert und um Aufklärung gebeten. Erst wenn diese Aufklärung unterbleibt, kann sich die Finanzbehörde an die betreffenden Kreditinstitute wenden. Dieses Auskunftsersuchen gegenüber Kreditinstituten ist auch nach bereits geltendem Recht zulässig.

      Eine Information des Kreditinstituts über die Durchführung eines Kontenabrufs ist gesetzlich ausgeschlossen. Dies liegt im Interesse der Betroffenen, weil dadurch sichergestellt wird, dass das betroffene Kreditinstitut keine Kenntnis davon erlangt, dass die Finanzbehörde die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Steuererklärung seines Kunden in Zweifel zieht.

      Neben der Steuergerechtigkeit wollte der Gesetzgeber zugleich sicherstellen, dass staatliche Leistungen nur an diejenigen ausgezahlt werden, die auch wirklich Anspruch auf diese Leistungen haben. Deshalb kann auch für nichtsteuerliche Zwecke die Abfragemöglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen genutzt werden. Wenn ein außersteuerliches Gesetz, z.B. ein Sozialgesetz, bei Ermittlung der Leis­tungsfähigkeit eines Bürgers an einen Begriff des Einkommensteuergesetzes anknüpft, sollen die Finanzbehörden auf Ersuchen der jeweils zuständigen Behörden oder Gerichte künftig ebenfalls Kontoabfragen durchführen können. Allerdings muss die ersuchende Behörde oder das ersuchende Gericht versi­chern, dass ei­gene Ermittlungen nicht zum Ziele geführt haben oder keinen Erfolg versprechen.

      Weitere Informationen finden Sie im Anhang.


      Download
      Download einer Pdf-Datei FAQ-Kontenabrufmöglichkeit für Finanzbehörden (Pdf 63 KB)


      Den hier dargelegten Zielen und Mitteln des Gesetzes stimme ich ausdrücklich zu. Ich hoffe aber auch, daß der genante Anwendungserlaß hinreichend genau festlegt, wann ein Abruf mißbräuchlich erfolgt und diesen unter entsprechende Strafe stellt.
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 08:06:34
      Beitrag Nr. 38 ()
      waganjan

      Soll Dein Posting # 37 ein Witz sein ? Du führst zur "Versachlichung" eine Stellungnahme des BFM an und glaubst allen Ernstes daß man eine Definition mit einer Definition definieren kann, daß der Kronzeuge sich selbst belastet ?

      Mit dieser Naivität kannst Du auch einen Pitbull fragen ob er sich selbst als Kampfhund betrachtet.

      Die Verfechter dieser Regelung machen, bewußt oder unbewußt, immerwieder denselben Fehler, man schaut sich das Wunschergebnis an, momentan ist es die "Eliminierung der Steuerhinterziehung" und läßt sich auf eine völlig irreale Abtretung originärer Freiheitsrechte ein.

      Die Politik macht sich dabei nicht mehr die Mühe langsam anzufangen und dann immer mehr auszuweiten, sondern man probiert den Frontalangriff, eine kurze Diskussion, und bei der Kurzlebigkeit deutscher Politgedächtnisse hat man was man braucht.
      Dabei gibt es Beispiele wie schnell sich solche Beschwichtigungen als Täuschungsmanöver herausstellen. Die Telefonüberwachung wurde, wenn man sich alte Bundestagsprotokolle herauszieht, als totale Ausnahme, als Notwendigkeit bei schwersten Verbrechen bezeichnet.

      Heute sieht die Praxis ganz anders aus. Die Telefonüberwachung "glänzt" jedes Jahr mit zweistelligen Zuwachszahlen und gehört, wie es unlängst ein Datenschützer beklagte, zum Standard polizeilicher Ermittlungsarbeit.

      Schaut man sich darüberhinaus die Bestrebungen in Bayern an die Regelungen so auszuweiten daß die Ausweitung auf mittelbar betroffenen Personenkreise immer weiter gezogen wird, daß präventives Überwachen angestrebt wird, usw., dann kann man ahnen wo uns dieses Gesetz hingeführt hat und noch hinführen wird.

      Wenn man beim Abschaffung des Bankgeheimnisses (das BFM kann dies bestreiten wie es will, es ist der Fakt) nicht sagen darf "wehret den Anfängen" ohne daß man der Polemik bezichtigt wird oder als Steuerhinterziehungssympathisant diffamiert wird, dann muß nicht ich mich fragen welches Staatsverständnis ich habe, sondern die Frage ist welche Vorstellung eines freiheitlichen Staates solche Leute haben.

      Freie Fahrt für freie Bürger. Wenn es um das hirnlose herumrasen auf Autobahnen geht dann meint man Bürgerrechte verteidigen zu müssen. Wenn man aber die Gefahr nicht erkennen kann dann denkt man lieber mal nicht nach.
      Naja, es geht ja auch "nur" um Stammdaten.
      Das Geschrei wird groß sein wenn Stammdaten in großem Umfang bei der Mafia landen. Undenkbar ? Klar. Hoyzer war auch undenkbar. Der Personenkreis mit Zugriffsrechten ist riesengroß und unkontrolliert (!) und selbstverstandlich auch unbestechlich.

      Es fällt einem schwer zu glauben daß es dann Leute gibt die eine Stellungnahme des BFM als Denkansatz noch ernst nehmen.
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 15:52:48
      Beitrag Nr. 39 ()
      man wollte aber auch die anderen erwischen, die zu Unrecht Leistungen kassieren oder Steuern hinterziehen, wie zB die erwähnten Rentner mit den hohen unversteuerten Mieteinnahmen. oder

      Man kann sich in Deutschland über vieles aufregen, aber das hier ist eine Lapalie, die riesig aufgebauscht wird, auch weil viele Stammdaten und Kontobewegungen nicht auseinanderhalten können.

      Man fasst es nicht! Da blasen die rot-grünen Bankrotteure nach dem Vorbild der ostzonalen Wandlitz-Verbrecher mit einem beispiellosen Scheinheiligkeitsgesetz zum Angriff auf die kümmerlichen Reste verbliebener Bürgerrechte und erhalten prompt die einkalkulierte Zustimmung vom Neid zerfressener Habenichtse. Dass dieses verlogene Gesetz "zur Förderung der Steuerehrlichkeit" ursprünglich mit der als Begründung vorgeschobenen Überwachung von Terroristen-Kontenbewegungen von der rot-grünen Mischpoke eingebracht worden ist, scheint in der Debatte keine Rolle mehr zu spielen. Das stört auch diesen verkorksten Neidhammel nicht, der in heuchlerischer Solidarität zu den rot-grünen Raubrittern am liebsten alle "erwischen" möchte. Es ist doch immer wieder erstaunlich, wie erfolgreich die staatlichen Freiheitsberauber die niedrigsten und widerwärtigsten Instinkte des Neides erwecken und sich damit die Stimmen aus der untersten Schublade sichern.

      Der nächste Naivling und Staatsgläubigkeitsspinner spricht gar von einer aufgebauschten Lappalie - ein Schlag mitten in`s Gesicht gegen jeden freiheitsliebenden Menschen, der sofort erkennt, dass Freiheit immer nur zentimeterweise stirbt und es hier mitnichten um Steuerehrlichkeit geht, sondern um die knallharte Erfassung von Daten zur letztendlichen Totalüberwachung systematisch in Staatsabhängigkeit zu bringender Bürger, beraubt ihrer Selbstverantwortung und degradiert zu Bittstellern und Almosenempfängern einer allmächtigen Krake namens Staat. In der Weltgeschichte haben alle Diktaturen den gleichen Weg genommen - am Ende stehen Knechtschaft, Angst und Terror.

      Da dieser verdummte Spinner nicht im entferntesten begreift, worum es wirklich geht, besitzt er auch noch die Frechheit, freiheitsliebenden Usern, die die Gefahr längst erkannt haben, Polemik vorzuwerfen.

      Gleich zweimal ist in diesem Thread das zutiefst verlogene Beschwichtigungs- und Abwiegelungsschreiben des Bundesfinanzministeriums eingescannt worden, der letzte Hanswurst wollte damit gar zur Versachlichung der Diskussion beitragen. Das erinnert mich an den Kassierer einer Bank, der den Bankräuber darauf hinweist, dass er im Tresor die 500-EU-Scheine übersehen hat.
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 18:16:21
      Beitrag Nr. 40 ()
      Da dieser verdummte Spinner nicht im entferntesten begreift, worum es wirklich geht, besitzt er auch noch die Frechheit, freiheitsliebenden Usern, die die Gefahr längst erkannt haben, Polemik vorzuwerfen.

      :laugh::laugh::laugh:...das ist wirklich der Witz des Tages. Ein Posting, das von Beleidigungen nur so strotzt, und dann bejammert er, dass von "Polemik" die Rede ist....
      Kartoffelpürree, auf Dein Niveau werde ich mich aber nicht herablassen, wie auch TmwwT kannst Du erst mal ein paar Benimmregeln lernen, danach stell Fragen, die Du vielleicht auch beantworet bekommst.....:kiss:
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 18:19:25
      Beitrag Nr. 41 ()
      aber zu 36 will ich mich mal erbarmen, wenigstens einen Hinweis zu liefern.

      Könntest du die entsprechende gesetztespassage benennen, bzw. hier reinstellen, hättest du es als möchtegern-berschlau längst getan.

      ...es gibt nicht eine Passage, sondern verschiedene. Und zwar richtet sich das nach dem jeweiligen Gesetz, in dem die Abfrage geäußert ist und dort nach materiellen Regeln (also die Frage der Eingriffbefugnis) und nach formellen Regeln (also die Frage des Ablaufes).

      Und ich werde den Teufel tun, das jetzt alles rauszusuchen. Guck halt nach oder guck in den Link, der sich im anderen Thread findet oder schreib das Finanzministerium an, ob sie Dir die Gesetze zur Verfügung stellen.
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 18:25:31
      Beitrag Nr. 42 ()
      #41

      für jemanden, der sich selbst permanent maßlos überschätzt, hast du aber reichlich wenig gehaltvolles zu liefern.

      es bleibt wie es ist - lediglich eine art absichtserklärung des bmf. unddie ist nicht die tinte wert, mit der sie geschrieben wurde.
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 18:30:40
      Beitrag Nr. 43 ()
      das einzig sachliche Posting ist 38, wenn man von der Eröffnung absieht.

      Die Politik macht sich dabei nicht mehr die Mühe langsam anzufangen und dann immer mehr auszuweiten, sondern man probiert den Frontalangriff, eine kurze Diskussion, und bei der Kurzlebigkeit deutscher Politgedächtnisse hat man was man braucht.

      ....vor kurzem habe ich - ev. auch von anderen - noch das Gegenteil gehört. Dass dieser Eingriff zwar harmlos sei, aber ein weiterer Schritt zum Abbau der Bürgerrechte, die so Stück für Stück abgebaut würden.....eher würde ich dem schon zustimmen. Nur dass ich eben diesen Eingriff für harmlos halte und andere nicht. Deshalb finde ich diesen Eingriff korrekt und andere nicht.
      Selbstverständlich wäre es völlig hirnrissig und keinesfalls akzeptabel, wenn Behörden auch Kontobewegungen zentral abfragen könnten. Das können sie aber nicht und das ist auch nicht geplant. Da muss weiterhin ein konkreter Verdacht bestehen und die Abfrage erfolgt wie bisher bei der jeweiligen Bank. Die neue Regelung führt nur dazu, dass man gleich weiß, an welche Banken man sich zu wenden hat. Das ist der einzige Unterschied zum bisherigen Recht, was die Abfrage von Kontobewegungen betrifft.

      Heute sieht die Praxis ganz anders aus. Die Telefonüberwachung " glänzt" jedes Jahr mit zweistelligen Zuwachszahlen und gehört, wie es unlängst ein Datenschützer beklagte, zum Standard polizeilicher Ermittlungsarbeit.

      Das ist ganz einfach falsch. Ein Blick in die StPO zeigt, dass die Telefonüberwachungen auf bestimmte schwere Straftaten beschränkt sind und bleiben. Letztes Jahr gab es ein Urteil, welches diese sogar weiter eingeschränkt hat.
      Der Anstieg der Zahl liegt einfach daran, dass die Kriminellen, die natürlich das Risiko kennen, aus diesem Grunde ständig die Anschlüsse wechseln und für jeden neue Nummer ein neuer Beschluss gemacht werden muss. Der Datenschützer sollte mal einen Vergleich der Verfahrens-zahl mit Überwachung durchführen, nicht der Zahl der Beschlüsse. Da wird er zu anderen Ergebnissen kommen.

      Das Geschrei wird groß sein wenn Stammdaten in großem Umfang bei der Mafia landen. Undenkbar ?

      Die Gefahr, dass die Stammdaten von großem Interesse für die Mafia sind, sehe ich eigentlich weniger. Eher schon von Interesse wäre wohl, die Kreditkartennummern in Kombination mit der Personalausweisnummer zu bekommen, die viele Leute freiwillig bei der WM-Karten-Bestellung abliefern.....da kann ich die Datenschützer verstehen, dass denen das nicht passt.
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 18:55:32
      Beitrag Nr. 44 ()
      Mich wundert, daß die Banken sich nicht massiv wehren gegen dieses Gesetz. Wenn Finanzämter und Sozialämter direkte Abfragen bei Banken machen können, müssen doch die Computersysteme vernetzt werden. Ob da nicht noch große Sicherheitsprobleme auftreten werden,wenn von außen dort eingegriffen werden kann, die wir uns noch garnicht vorstellen können.
      wilbi
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 19:11:11
      Beitrag Nr. 45 ()
      44 können sie ja nicht.

      Sie können bei einem Bundesamt "Stammdaten" abfragen. Die Abfrage der Kontobewegungen läuft wie bisher über eine Bankauskunft....nicht online.

      Alles andere wäre natürlich auch absurd und ein Skandal. Der falsche Eindruck, den einige hier erwecken wollen, scheint schon gefruchtet zu haben. Deshalb noch einmal.

      Es gibt keine Online-Konten-Bewegungsabfrage der Behörden.
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 19:32:33
      Beitrag Nr. 46 ()
      Xylophon

      Du sagst bei der Telefonüberwachung einfach "das ist falsch", und dann soll das Jedermann glauben. Ich recherchiere soetwas sehr sorgfältig und gehöre nicht zu den Postern die einfach drauflosschreiben.
      Ich könnte Dir das Gegenteil beweisen, und vor allen Dingen wie die Praxis aussieht (aber solltest Du das nicht am besten wissen ??):

      z.B. daß fast kein einziger Richter sich über Dauer, Ausweitung und Notwendigkeit der Fortführung unterrichtet wird, sich unterrichten läßt oder überhaupt daran Interesse bekundet.

      Aber das war ja nicht das Thema hier.

      Deine Verniedlichung bei meinen Argumenten ist schon seltsam.
      Die Kontostammdaten sollen für das organisierte Verbrechen nicht interessant sein ? Du blendest hier Vorgänge aus die im Grunde genommen das Basiswissen für die Straftatenplanung sind. ich möchte jetzt nicht in das Detail gehen und halte es auch nicht für zweckmäßig oder notwendig, da ich im Grunde genommen glaube daß Du kein gesteigertes Interesse an sachlichen Argumenten hast weil Du das Ergebnis bevorzugst.

      Im Übrigen wird die Abschaffung des Bankgeheimnisses durch 3 Gesetze betrieben: KWG, AO und dieses Steurehrlichkeitsmonstrum.
      Nach wie vor bestehe ich darauf daß die Bewegungsdaten online abgefragt werden können. Meine Recherchen und meine Gespräche mit renommierten Juristen lassen da keinen anderen Schluß zu.

      Es ist sinnlos weiter zu diskutieren wenn Deine Meinung als ordre di Mufti nur mal so gültig sein soll, und alle anderen nur Stimmungsmache betreiben. Ich denke wir können die Praxis abwarten, nur noch wenige Wochen, und vor allen Dingen werden die Verfassungsrichter auch noch sprechen. Das alleine zählt.

      Dann werden wir hier wieder schreiben und einfach auch mal Fehler zugeben.
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 19:58:32
      Beitrag Nr. 47 ()
      Genau das ist der springende Punkt:

      Nach wie vor bestehe ich darauf daß die Bewegungsdaten online abgefragt werden können.

      Du bist falsch informiert, da bin ich sicher.


      Im Übrigen wird die Abschaffung des Bankgeheimnisses durch 3 Gesetze betrieben: KWG, AO und dieses Steurehrlichkeitsmonstrum

      Das "Steuerhrlichkeitsmonstrum" ändert das KWG und die AO (und einige andere Gesetze) an den betreffenden Stellen. Es ist also eine Art Oberbegriff.
      So ist das bei vielen Gesetzen. Es müssen immer einige Einzelgesetze geändert werden, weil sich die Regelung an verschiedenen Stellen auswirkt. Im Verfahren, bei den Eingriffnormen usw.....



      Zur Telefonüberwachung weiß ich sehr genau, was ich schreibe, gerade aus der Praxis. Auch ich werde das nicht vertiefen.
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 20:13:14
      Beitrag Nr. 48 ()
      #44...Und dazu ohne das Wissen der Kontobesitzer noch der Banken.

      @xylo...Mag ja sein, daß du dich mit Gesetzen gut auskennst, trotzdem bleibt das ein ernstzunehmender Einschnitt in meine Freiheit. Dies wird auch systematisch so von der rot-grünen Regierung (teils mit Zustimmung von Schwarz) so betrieben. Stück für Stück entmündigt und entrechtet. Und das lasse ich höchst ungern mit mir machen. Dafür hätte die Mauer 89/90 nicht fallen müssen.
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 20:31:35
      Beitrag Nr. 49 ()
      "bleibt das ein ernstzunehmender Einschnitt in meine Freiheit "

      ....es ist ein ziemlicher Unterschied, ob der Einschnitt darin liegt, dass bei einem Bundesamt alle Bankverdindungen verzeichnet sind...mit Abfragemöglichkeit für verschiedene Ämter....für mich ist das ein lächerlich geringer Eingriff im Vergleich zu dem, was zum Beispiel Arbeitnehmer oder Betriebe alles offenbaren müssen gegenüber den Finanzbehörden. Wieso soll ein "Spekulant" - nicht abwertend gemeint - hier besser geschützt sein??
      Vom Arbeitnehmer erfährt das Amt seine genauen Einkünfte, seine Versicherungen, seinen Arbeitgeber uva.
      Vom Betrieb erfährt er seine Geschäftspartner, seine Kalkulation, seine Ausgaben, seine Einkünfte, das Gehalt des Inhabers, die Löhne usw.....
      Vom Spekulanten erfährt es nur die Bankverbindung.


      ...oder ob es eine direkte Zugriffsmöglichkeit gibt, was ich bestreite und was auch aus keinem der besagten Gesezte zu lesen ist.

      Was meinst Du mit "das", was den Eingriff darstellt??
      Avatar
      schrieb am 18.02.05 18:56:06
      Beitrag Nr. 50 ()
      # xylophon, danach stell Fragen, die Du vielleicht beantwortet bekommst.

      Wie kommst Du aufgeblasener und arroganter Halbwisser eigentlich auf das schmale Brett, dass ich Dir je eine Frage stellen könnte? Dafür bist Du kleiner, subalterner Beamtenfuzzi viel zu inkompetent.

      Tatsache ist, dass ab 1.4.05 sämtliche Behörden, angefangen bei den Sozialämtern über die Bundesagentur für Arbeit bis zum Finanzamt alle Bankverbindungen bei der BAFIN in Bonn abfragen können, ohne den Betroffenen davon zu unterrichten. Anschließend wird der so hintergangene Bürger mit diesen Daten konfrontiert. Bestreitet er ein etwaiges Vorhandensein von Guthaben oder auch nur die Verfügungsgewalt über das Konto eines evtl. Verwandten, hat der zuständige Schnüffler auf der Stelle die Möglichkeit, bei dem jeweiligen Institut Konteneinsicht zu erzwingen. Das bedeutet im Endeffekt die absolute Aufhebung des bisher wenigstens in Fragmenten noch bestehenden Bankgeheimnisses, sofern seitens des BVerG nicht in letzter Minute noch ein Machtwort zu Gunsten des ausspionierten Bürgers erfolgt.

      Diesen massiven Eingriff in die Bürgerrechte als Lappalie zu verharmlosen, kann nur verkorksten Gehirnen mit Stasimentalität entspringen und erfordert den ganz entschlossenen Widerstand aller freiheitsliebenden Bürger. Ich habe mein letztes Posting bewusst hart und polemisch ausgerichtet, damit Figuren Deines Schlages, die hier mit unsinnigen Vergleichen und der infamen Verharmlosung der bedrohten Freiheitsrechte bewusst Desinformation betreiben, wissen, dass sie dieses Forum nicht zu missbrauchen haben. Hier geht es um wesentlich mehr, als nur um die lächerliche Interpretation eines noch nicht in Kraft getretenen und völlig überflüssigen Freiheitsberaubungsgesetzes. Hier geht es um die Freiheitsrechte des Bürgers, für die ich bis zum letzten Atemzuge mit allen Mitteln kämpfen werde.
      Avatar
      schrieb am 19.02.05 10:32:00
      Beitrag Nr. 51 ()
      ...bisher hast Du ja noch nicht viel dazugelernt.:rolleyes:
      Oder hat der Benimm-Kurs noch gar nicht angefangen.....? :kiss:


      Wie Du es darstellst, dass jemand bestreitet, ein Konto zu haben, dessen Inhaber er aber tatsächlich ist - und dann mit Kontrolle rechnen muss - plädierst Du offenbar auf ein Recht zum Betrug....tolles Freiheitsrecht....:laugh:


      hat der zuständige Schnüffler auf der Stelle die Möglichkeit, bei dem jeweiligen Institut Konteneinsicht zu erzwingen ...diese Stelle könnte allerdings für farniente interessant sein, weil sie erneut bestätigt, dass kein Online-Zugriff der Behörden besteht, sondern dasss solche Anfragen weiterhin bei der Bank gestellt werden müssen.
      Avatar
      schrieb am 19.02.05 13:09:23
      Beitrag Nr. 52 ()
      Seht mal so, es gefällt vielen nicht, wenn sie von Fremden ausspioniert werden können.

      Erinnert Ihr Euch noch an den Großen Lauschangriff. Danke, Danke FDP! Nicht, daß ich etwas zu verbergen hätte, aber was geht die Gesellschaft meine PRIVATgespräche an?

      NICHTS!
      Avatar
      schrieb am 19.02.05 13:35:32
      Beitrag Nr. 53 ()
      Antifor: wenn es um Ausspionieren ginge, was für mich zB der Fall wäre, wenn tatsächich Kontobewegungenabgefragt werden könnten, dann gäbe ich Dir Recht.

      Aber guck Dir mal die Vergleiche in 49 an, was Leute alles offenbaren müssen, die nicht allein von Zinsen bzw. Börsengeschäften leben. Dagegen ist die Information über vorhandene Konten doch wirklich eine Lapalie.
      Avatar
      schrieb am 19.02.05 13:47:41
      Beitrag Nr. 54 ()
      #53...Das können sie. Und zwar von jedem Beamten, der mal Neugier aund Zeit (ausreichlich vorhanden!) hat. Das steht so in der Capital. Und verzeih, ich glaube ihr mehr als dir.
      Avatar
      schrieb am 19.02.05 13:53:34
      Beitrag Nr. 55 ()
      @xylo...Verweise an der Stelle mal auf #50, wobei ich allderings die Kraftausdrücke rauslasse. Ich halte dich für einen Menschen, der an der Wahrheit interessiert ist, wenngleich ich deutlich den Eindruck habe, daß du auf mindestens einem Auge blind zu sein scheinst. Es gibt nichts wichtigeres als persönliche Freiheit. Dazu zählst garantiert nicht nur für mich die finanzielle Freiheit. Und daß der Staat mit seinen zahlreichen Behörden Zugirff nimmt, und das tut er, ist eine Beschneidung meiner Rechte. Ich sehe diese unangenehme Maßnahme als erforderlich an, sobald jemand dringend (!) in Verdacht gerät, wenn z.B. Mißbrauch mit Transferleistungen, unser Steuergeld, vorliegt. Ansonsten hat kein Herr Müller was mit meinen Daten anzufangen. Und erst recht nicht ohne mein Wissen!
      Avatar
      schrieb am 19.02.05 13:58:40
      Beitrag Nr. 56 ()
      wenn 54 stimmen würde, würde ich Dir sofort zustimmen. Aber ich bin sicher, dass Capital hier falsch liegt.

      Selbst das Kartoffelpüree schreibt ja, dass man sich für die Bewegungen an die Bank wenden muss, im Adam-Riese-Thread zum gleichen Thema schrieb jemand, dass im Finanzministerium "Planungen" existieren sollen, auch Bewegungen vom Amt prüfen zu lassen. Aber derzeit und auch ab 1.4 gilt das nicht. Thread: Kontenzugang für Arbeitsagentur,Sozialamt,Bafög-Stellen ab 1.4.05
      Avatar
      schrieb am 19.02.05 14:05:15
      Beitrag Nr. 57 ()
      Dann schreib an Capital, daß sie mit ihrer aktuellen Ausgabe Nr. 3-5 falsch liegen!
      Avatar
      schrieb am 19.02.05 14:29:20
      Beitrag Nr. 58 ()
      Antifor

      Ich habe mit Xylophon über diese Thematik schon sehr viel diskutiert.
      Wir haben momentan so eine Art Waffenstillstand, gerade wegen der Frage, sind Kontodaten online abfragbar oder nicht, was momentan nicht eindeutig beweisbar ist (und darin liegt ein Riesenproblem !!!)

      Und wie immer, es wird bei so einer Detaillefrage der ganze große Rest vergessen, die Menge von Leuten mit Zugriff, die mangelnden Kontrollen und und.....

      Was auch nicht berücksichtigt wird ist die Entwicklung die ein solches Gesetz nimmt. Die Schleuse wird geöffnet, die persönlichen Rechte sind weg, und dann kommen die technischen Möglichkeiten und die menschliche Schwäche sich immermehr "zu nehmen".

      Ich will nochmal ganz kurz auf die Abhörmöglichkeiten eingehen.
      Ich bin mir 100 % sicher, daß die Abgeordneten damals entweder nicht wußten was aus diesem Gesetz in der Praxis imLaufe der Zeit wird, oder es nicht wissen wollten.
      Daß heute Sprachscanner eine Überwachungspraxis ermöglichen die einem nur noch zu dem Schluß kommen lassen daß man außer der 110 und der 112 besser Niemanden mehr anruffen sollte.
      Xylophon wird diese bestreiten. Ich verstehe das. Er hat ein Weltbild das passt und wo einfach gewisse Dinge asugeblendet werden nach dem Motto "es kann nicht sein was nicht sein darf".

      Die reale Welt sieht ein wenig anders aus.
      Avatar
      schrieb am 19.02.05 14:35:59
      Beitrag Nr. 59 ()
      was steht denn da....?

      Normalerweise steht in diesen Artikeln immer das gleiche.

      Zunächst richtig, dass die Ämter beim Bundesamt, welches die Stammdaten sammelt, diese Stammdaten erfragen können.

      Und danach wissen die Journalisten in der Regel nicht genau, wie es weitergeht. Also schreiben sie allgemein, dass "danach eine Abfrage auch der Kontobewegungen" möglich sei.

      Allerdings ohne näher darauf einzugehen, wo diese Abfrage erfolgt und wie das verfahrensmäßig abläuft. So erwecken sie - absichtlich oder nicht - den Eindruck, auch hierbei gehe es um eine Online-Abfrage, die diesen 2.Schritt ermöglicht.
      Tatsächlich ist aber - oder ich müsste mich sehr täuschen - insoweit die Rechtslage unverändert, dass diese 2. Anfrage direkt an die Bank gerichtet wird, der auch eine Begründung für die Anfrage gegeben werden muss, insbesondere eben der Verdacht einer Straftat (Steuerhinterziehung oder Betrug gegenüber Sozialbehörden).

      Es würde mich sehr wundern, wenn Capital wirklich ausdrücklich geschrieben hätte, der 2. Schritt sei online möglich oder bei besagtem Bundesamt. In allen Artikeln, die ich bisher dazu gelesen habe, war es anders. Entweder die Sachlage wurde so beschrieben, wie sie m.E. auch ist (also ein Anschreiben an die betr. Bank mit Begründung), oder man hielt sich bedeckt. Weil man keine Ahnung hatte (und keine Lust zu recherchieren) oder weil man bewußt einen bestimmten - falschen - Eindruck erwecken wollte.
      Avatar
      schrieb am 19.02.05 14:41:26
      Beitrag Nr. 60 ()
      58: seh ich natürlich anders....

      Ich habe sowohl mit Telefonüberwachungsfragen als auch mit "Anforderung von Kontoverdichtungen" beruflich immer wieder zu tun. Daher kenne ich die Praxis und weiß, dass Datenschützer gern mal Panik machen, um ihre Existenzberechtigung nachzuweisen.

      Faktisch reden sie Blödsinn. Man sollte sich mal die Delikte anschauen, in denen solche Überwachungen geschaltet werden und die Prozent-Zahl der Fälle, in denen es dann nicht zu einer Verurteilung kommt.
      Danach löst sich der Vorwurf in Luft auf, dieses Instrument würde zu großzügig angewendet.
      Avatar
      schrieb am 19.02.05 14:42:29
      Beitrag Nr. 61 ()
      Wir können uns hier über die bisherige und zukünftige Gesetzeslage zoffen, als ob wir vor Gericht wären, und jedes noch so kleine Detail ausdiskutieren. Aber darum geht es doch imgrunde gar nicht. Es geht darum, daß der Mensch an sich, deatiliert, der deutsche Bürger zunehmend seine Rechte verliert. Und zwar durch dies Bundesregierung.

      Könnt Ihr dem zustimmen?
      Avatar
      schrieb am 19.02.05 14:48:50
      Beitrag Nr. 62 ()
      #60...Was Telefonüberwachungen angeht, so danke ich nicht, Gott, sondern der FDP, allen voran Frau Leutheusser-Schnarrenberger und Herrn Hirsch, daß sie sich massiv dagegen zur Wehr gesetzt haben. Gegen, daß muß man hier betonen, Schwarz und Rot. Nicht mal ein Richtervorbehalt wäre nach der ursprünglichen Gesetzeslage notwenidg gewesen. Ein Skandal für jedes Land, das sich demokritsch nennen will. Nicht mal Anwälte waren sicher vor der Überwachung des Staates und seiner Organe.

      An dieser Stelle: DANKE!!!!!
      Avatar
      schrieb am 19.02.05 14:50:43
      Beitrag Nr. 63 ()
      Dass die Tendenz der Beschränkung der persönlichen Freiheit bezüglich des Normalbürgers in die falsche Richtung geht, da stimme ich sicher zu.

      Dass die Kriminalitätsbekämpfung in Deutschland zu intensiv wäre, sehe ich aber nicht unbedingt. In München hat gerade wieder einer ein Kind ermordet, weil angeblich jeder Bürger seine 2. Chance bekommen müsse....:mad:

      Und in diesem Fall sehe ich eben überhaupt nicht, dass ein Problem bestehen soll....;)



      ....außer natürlich, es gäbe eine Online-Abfrage-Möglichkeit der Konten, wie sie einige behaupten.
      Avatar
      schrieb am 19.02.05 15:14:11
      Beitrag Nr. 64 ()
      Antifor,

      der Abbau der Bürgerrechte ist beängstigend schnell geworden. M.E. stellen die Parteien so ganz langsam unsere Demokratie zur Diposition.

      Richard v. Weizäcker meinte dazu, die Parteien haben den Staat vereinnahmt.

      Xylophon

      vorweg erst mal eine Feststellung: ich will mich nicht an Dir reiben aus Gaudi, aber manche Postings reizen mich einfach zum Widerspruch.

      1. Das Strafrecht in Deutschland ist längst kein Strafrecht mehr. Es ist ein politisches Resozialisierungsgefasel ohne jeglichen Straf- und Sühnegedanken. Es mag noch Richter geben die auch mal durchgreifen, aber in der Regel haben die auch gleich eine schlechte Presse.

      2. Das Jugendstrafrecht ist auch eine Chimäre geworden. Einerseits werden die Jugendlichen angeblich immer früher reif, dürfen wählen und Autofahren, aber wenn sie als Mitglieder einer kriminellen Motorradgang noch einen Rivalen umbringen wollen tun sie das im "zarten Alter" von 20 Jahren und bekommen eine lächerliche Strafe, wenns gut geht einen Segeltörn in der Karibik.

      3. In München kam so ein Jugendstraftäter (Sexualmörder) frei. Er hat gegen alle Bewährungsauflagen verstossen, was aber die Bewährungshelferin nur veranlasste einen Brief (!) an das Jugendamt zu schreiben.

      Das Jugendamt wiederum erklärte (!) den Eltern welchen gefährlichen Umgang ihr Kind hatte (es war mehrfach mit dem Mörder gesehen worden).
      Die Eltern haben sich eine Einmischung in ihre Erziehungsmethoden verboten.

      Hier liegt ein Totalversagen der Justiz, der Bewährungshelferin, des Jugendamtes und der Eltern vor.

      Was nützt es dem Kind ? Garnix, es ist tot. Sozusagen ein Kollateralschaden einer briefeschreibenden Jugendfürsorge und von ein paar überliberalisierten Eltern, die auf die Anklagebank gehörten !!!! Alle !!!!

      Nenn es radikal oder nenn es wie Du willst. Mich kotzt dieser Täterschutz und dieses pseydoliberale Herumgeeiere nur noch an.
      Avatar
      schrieb am 19.02.05 15:22:43
      Beitrag Nr. 65 ()
      ..ist das der Fall, der jetzt durch die Presse ging...der von gestern??

      Hier im Westen war dss nur eine kleine Nachricht, aber schlimm genug. Wie Du es beschreibst, ist es natürlich ungleich schlimmer.....

      Problem wäre in dem Fall nur gewesen, dass er die größte Zeit der Strafe eh schon verbüßt hatte, ein Widerruf hätte als eventuell dieses Kind gerettet, aber in 1-2 Jahren wär ein anderes dran gewesen....das ist ein Systemproblem.
      Avatar
      schrieb am 19.02.05 15:25:36
      Beitrag Nr. 66 ()
      #63....Du stimmst also also grundsätzlich mit ja. Okay. Aber du gehst, und das ist der Haken, von Einzelfällen auf die Allgemeinheit über.

      Das ist ein grundsätzlicher Irrtum, nämlich alles mit Gesetzen regeln zu könen. Auf diesem Wege beschneidest du nur die Menschen. An die Kriminellen kommst du deswegen aber noch lange nicht besser ran.
      Avatar
      schrieb am 19.02.05 15:25:55
      Beitrag Nr. 67 ()
      Xylo

      Das ist der aktuelle Fall. Ja. Ich fass es nicht.

      Laut bayerischer Justiz wäre es beim Jugendstrafrecht nicht möglich gewesen eine nachträgliche Sicherungsverwahrung auszusprechen. Wofür dann Bewährungsauflagen ?`

      Früher haben wir gesagt die Chirurgen beerdigen ihre Fehler ....
      Avatar
      schrieb am 19.02.05 15:28:50
      Beitrag Nr. 68 ()
      ...und wer hat mal wieder die nachträgliche Sicherungsverwahrung erst ganz verhindern wollen und dann jedenfalls für Jugendliche....


      Volker Beck von den Grünen und seine Partei mit ihm.....:mad:
      Avatar
      schrieb am 19.02.05 15:29:52
      Beitrag Nr. 69 ()
      Aber du gehst, und das ist der Haken, von Einzelfällen auf die Allgemeinheit über

      ...nein, tu ich nicht. Aber solange die Frage der Online-Abfrage nicht geklärt ist, werden wir da nicht einig werden.
      Avatar
      schrieb am 19.02.05 15:30:08
      Beitrag Nr. 70 ()
      Ja, aber wenn man schreibt die Grünen Ideologiespinner werden zu einer Gefahr für Deutschland, dann wird man ausgelacht.
      Avatar
      schrieb am 19.02.05 15:38:37
      Beitrag Nr. 71 ()
      Xylo

      Der Vollständigkeit halber: die Bewährungsauflagen gegen die er verstossen hat waren gravierender Natur:

      er hat weder an einer Therapie teilgenommen noch hat er sich von Kindern ferngehalten,

      wenn es nicht so bitter wäre müsste man sagen daß er mit der Missachtung solcher Bewährungsauflagen gemordet hat "mit Ansage".
      Avatar
      schrieb am 19.02.05 16:47:24
      Beitrag Nr. 72 ()
      das wäre einen eigenen thread wert.

      Zumal diese Informationen keineswegs in allen Zeitungen zu finden sind....:mad:
      Avatar
      schrieb am 19.02.05 16:53:39
      Beitrag Nr. 73 ()
      Xylo

      Eigentlich ja. Ich habe aber Angst wenn mich bei so einem ernsten Thema ein parteipolitischer Dünnbrettbohrer anmacht daß ich mich verbal strafbar mache ....
      Avatar
      schrieb am 19.02.05 19:55:52
      Beitrag Nr. 74 ()
      Bei w:o nimmt man sich des Themas jetzt auch in den Nachrichten an....unklar auch hier die Formulierung zu den angeblichen Online-Abfragen. Ich bleibe dabei, dass diese nur Stammdaten betreffen und alles andere läuft wie bisher.
      Soweit der Abgleich der Freistellungsaufträge erwähnt wird, geschieht das auch schon jetzt, sowohl bei Sozialleistungsbezug als auch um zu prüfen, ob die Obergrenze auch eingehalten wurde - es gibt ja Leute, die aus Unwissenheit(?) bei mehreren Banken jeweils den Höchstbetrag angeben. Wundert mich, was daran neu sein soll.

      Übrigens auch kein Bericht, der dadurch auffallen würde, dass die eigene Meinung des Journalisten außen vor bleibt. Diese Variante sauberer Trennung von Fakten und Meinung kommt wohl immer mehr aus der Mode.:(

      Durchleuchtet - Der gläserne Bankkunde (EuAmS)
      Nur noch 40 Tage, dann soll das Bankgeheimnis fallen. Wenn die staatlichen Kontenschnüffler nicht doch in letzter Minute gestoppt werden.

      von Michael H. Schulz, Euro am Sonntag

      Ein Banker aus dem westfälischen Borken bringt die Verfassungsrichter auf Trab. Hermann Burbaum, Chef der Volksbank Raesfeld, legte Anfang November zwei Verfassungsbeschwerden gegen die Kastration des Bankgeheimnisses ein. Noch vor dem 1. April, wenn das Bankgeheimnis endgültig fallen soll, wird über Burbaums Antrag auf einstweilige Anordnung entschieden sein. Das bekräftigte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier vergangenen Mittwoch. So fix sind die obersten Richter der Republik sonst nicht.

      Aber bei der geplanten Abschaffung des Bankgeheimnisses, das Kontenbesitzer bisher noch vor Ermittlungen des Fiskus aus dem Blauen heraus geschützt hatte, handelt es sich immerhin um den größten Angriff des Staates auf das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung seit der Volkszählung 1983. Zwar können Fahnder bei Straftatverdacht schon jetzt auf Konten zugreifen, doch künftig soll sich mittel- oder unmittelbar jeder Sachbearbeiter aus Finanz-, Wohngeld-, Bafög-, Sozialämtern und Arbeitsagenturen über das Bundesamt für Finanzen (BfF) in Stammdaten, wie Zeitpunkt der Kontoeröffnung, -schließung oder erteilte Vollmachten wie ein Computerhacker einklinken können.

      "Über Kontostand und Geldbewegungen erfahren die Sachbearbeiter in diesem ersten Schritt nichts", erklärt Humbert Lechner, Steuerberater in der Münchner Kanzlei Richter & Partner. Doch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird systematisch ausgehöhlt, wenn die Verfassungsrichter dem Treiben nicht wie 1983 mit dem Volkszählungsurteil die rote Karte zeigen.

      Die Schnüffelei von Amts wegen ist künftig erlaubt, wenn Sachbearbeiter zur Bewilligung von Arbeitslosen-, Wohngeld, Unterhalt oder zur Festsetzung von Steuern Einkünfte beziehungsweise das zu versteuernde Einkommen prüfen. Konkret genau dann, wenn "ein Auskunftsbegehren an den Steuerpflichtigen nicht zum Ziel geführt hat oder keinen Erfolg verspricht", so steht es in der neuen Fassung der Abgabenordnung, dem Katechismus des Steuerrechts. Was das genau bedeutet, schildert Barbara Hendricks, Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium (siehe Interview) so: "Verneint der Steuerpflichtige nach einer Anfrage des Fiskus die Existenz weiterer Einkunftsquellen, kann dieser nachschauen. Findet der Fiskus daraufhin weitere Konten und der Steuerpflichtige antwortet auf Anfrage erneut, daß es keine weiteren Konten gibt, sind wir in der Ermittlung."

      So absurd wie brisant ist die Kontenabfrage. Denn während die Schnüffler offizielle Überweisungskanäle systematisch durchleuchten wollen, sperrt sich Deutschland gegen eine von Großbritannien angestoßene EU-weite Registrierung des sogenannten Hawala-Bankings und läßt damit Terroristen und Geldwäscher weiterhin unüberwacht im Untergrund ihren Zahlungsverkehr über Kebab-Buden abwickeln (siehe Kasten). Knebelt der Staat seine Bürger, weil er längst vor dem organisierten Verbrechen kapituliert hat?

      Ganz so einfach ist es nicht. Der Gesetzgeber soll laut Bundesverfassungsgericht sein selbstverschuldetes Vollzugsdefizit bei der Erhebung der Kursgewinn- und der Zinsbesteuerung beseitigen und dafür sorgen, daß der ehrliche Steuerzahler nicht mehr der Dumme ist. "Das könnte er mit der vielfach geforderten Einführung einer Abgeltungssteuer mit angemessenem Steuersatz tun, ohne die Privatsphäre der Bürger zu berühren. Mit ihrer Regelung schießt die Bundesregierung weit über das Ziel der Besteuerungsgerechtigkeit hinaus", kritisiert Steuerberater Lechner. Denn "im Grunde kann jeder Sachbearbeiter eine Abfrage starten, sobald der Steuerpflichtige oder Antragsteller eine Rückfrage - warum auch immer - unbeantwortet läßt", ergänzt Hartmut Kilger, Präsident des Deutschen Anwalt Vereins.

      Burbaums Anwalt vor dem Bundesverfassungsgericht, Gunter Widmaier aus der Kanzlei Redeker Sellner Dahs & Widmaier kritisiert: "Daß ein Auskunftsersuchen an den Steuerpflichtigen oder eigene Ermittlungen der Sozialbehörden nicht zum Ziel geführt haben oder keinen Erfolg versprechen, ist kein rechtsstaatlich akzeptables Eingriffskriterium, wenn die Entscheidung hierüber in die Hand des einzelnen Sachbearbeiters gelegt ist." Da beruhigt es wenig, daß einige Oberfinanzdirektionen in ihren Bezirken einen moderaten Umgang mit der Kontenabfrage angeordnet haben. Ob Anordnung durch Sachbearbeiter oder Amtsleiter - ein vergessenes Depot in der Anlage KAP oder SO genügt für ein Ermittlungsverfahren. Amnestie oder Selbstanzeige ist dann nicht mehr möglich. Obendrein drohen Nachzahlungen für vergangene Jahre.

      Den Erfüllungsgehilfen mimen auch die Geldhäuser. Bereits für das Jahr 2004 verschicken sie an Depot- und Sparkonteninhaber Jahresbescheinigungen mit der Aufstellung von Zinsen und Aktiengewinnen. Diese Aufstellung muß zwar niemand der Steuererklärung beilegen, doch Vorsicht: Wer sie auch auf Verlangen des Fiskus nicht rausrückt, macht sich verdächtig und riskiert ebenfalls eine Kontenabfrage.

      Schon befürchten Experten eine weitere Kapitalflucht. "Die vorgesehenen Maßnahmen entwickeln sich zu einem Förderprogramm für Schweizer und Luxemburger Banken", sagt Uwe H. Schneider, Direktor des Instituts für deutsches und internationales Recht des Spar-, Giro- und Kreditwesens der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz. Übertrieben ist das nicht.

      Zwar werden ab dem 1. Juli insgesamt 22 EU-Staaten Kontrollmitteilungen über Zinserträge von EU-Bürgern anfertigen, doch Luxemburg, Österreich, Belgien und das Nicht-EU-Mitglied Schweiz bleiben weiterhin diskrete Bankplätze. Statt Kontrollmitteilungen führen diese Staaten zunächst eine bis 2011 geltende Quellensteuer auf anfallende Zinsen ab. Dieser Abschlag gilt allerdings nicht für Dividenden, Kursgewinne, GmbH-Anteile und gemischte Fonds, die höchstens 15 Prozent des Kapitals in festverzinsliche Wertpapiere investieren. Ebenfalls durchs Raster der EU-Zinsrichtlinie fallen Erträge aus Liechtensteiner Stiftungen.

      Für Banker Burbaum läßt sich dagegen weitere Kapitalflucht leicht unterbinden. Sein Vorschlag: "Verankert das deutsche Bankgeheimnis im Grundgesetz." Einen Erfolg hat er bereits erzielt. Das Economic Forum Deutschland zeichnete seine Zivilcourage am 18. Februar mit dem National Leadership Award aus.

      KASTEN

      Der gläserne Staatsbürger So werden wir in Zukunft vom deutschen Staat ausspioniert

      Identifikationsnummer: Mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2004 ist jeder Arbeitnehmer dank der neuen Etin-Nummer (electronic taxpayer identification number) beim Fiskus elektronisch erfaßt. Diese Personenkennzahl ist der Vorläufer der Identifikationsnummer, die jeder Steuerzahler spätestens im Jahr 2007 bekommt.

      Konten und Depots: Über eine Anfrage beim Bundesamt für Finanzen (BfF) bekommen Finanzämter, Arbeitsagenturen, Sozialämter, Wohnungsämter und Bafög-Ämter direkt Zugriff auf Kontenstammdaten. Zunächst erfahren die Behörden nichts über die Höhe angelegter Gelder. Weil aber die Geldhäuser bis zum 31. Mai die vom Steuerabzug freigestellten Kapitalerträge (Freistellungsauftag) dem BfF melden müssen, können die Finanzämter über den Datenbestand des BfF gezielt nach verschwiegenen Einkünften suchen.

      Unbehelligt bleiben zunächst Tafelgeschäfte, da hier keine Einzahlung auf ein Konto erfolgt. Obendrein verschicken die Geldinstitute "Jahresbescheinigungen über Kapitalerträge" aus dem Jahr 2004. Legt der Steuerpflichtige diese Bescheinigung der Anlage KAP, SO und AUS nicht bei, kann sich der Beamte die Daten von der Bank holen.

      Renten: Rentenversicherungsträger, berufsständische Versorgungseinrichtungen, landwirtschaftliche Alterskassen, Pensionsfonds und -kassen sowie Lebensversicherer übermitteln spätestens, wenn jeder die Steuer-Identifikationsnummer erhalten hat, Name, Anschrift, Geburtsdatum, Beginn und Höhe der Rente oder Pension an eine "zentrale Stelle" bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA). Dort werden die Daten gebündelt und an die Landesrechenzentren und auf Abruf den Finanzämtern zur Verfügung gestellt. So kann der Fiskus auch Renten und Pensionen der Vorjahre zurückverfolgen. Zwar haben viele Rentner eine Nichtveranlagungsbescheinigung, stellt sich jedoch heraus, daß Kapital- und Mieteinkünfte den Grundfreibetrag übersteigen, handelt es sich zumindest um eine leichtfertige Steuerverkürzung.

      Immobilien: Notare müssen alle beurkundeten Käufe und Verkäufe dem Fiskus melden. Somit gewinnt das Finanzamt Anhaltspunkte über gewerblichen Grundstückshandel. Bausparkassen melden der Behörde, wenn Bausparverträge vorzeitig ausgezahlt werden.

      Hawala-Banking:

      Überweisung ohne Spuren

      Wie überweist ein afghanischer Flüchtling von Deutschland Geld an Verwandte in der Heimat? Funktionierende Banken gibt es dort kaum. Dennoch ist der Geldtransfer kein Problem: In deutschen Großstädten fungieren Kebab-Buden, Reisebüros, Gemüsehandlungen oder Im- und Exportfirmen nebenbei als Bank. Sie nutzen das Hawala-, Chop-Shop-, Chiti- oder Hundi-Banking. Ein sehr effizientes Untergrundsystem.

      Dabei zahlt der in Deutschland lebende Absender das Geld bei einem der Untergrundbanker ein. Umgekehrt überweisen in Afghanistan Menschen über einen anderen Untergrundbanker Geld nach Deutschland. Nun verrechnen die beiden Banker die Summen einfach miteinander, das Geld wechselt niemals materiell den Ort. Diese Art von Transaktion hinterläßt keinerlei Papierspuren. Nicht zuletzt deshalb, weil die illegal operierenden Untergrundbanken im eigenen Interesse keinerlei Buchführung betreiben. Zwar hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) bereits einige Verfahren gegen dieses illegale Untergrundbanking eröffnet, allerdings nur mit mäßigem Erfolg.


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