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    Ich lass mich Scheiden....... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.02.05 12:17:25 von
    neuester Beitrag 23.02.05 10:55:56 von
    Beiträge: 22
    ID: 957.045
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      Avatar
      schrieb am 22.02.05 12:17:25
      Beitrag Nr. 1 ()
      Sozialhilfe von A bis Z:



      Arbeitslosengeld II


      Bedarfsgemeinschaft i.S.d. § 7 Abs. 2 u. 3 SGB II

      Nichterwerbsfähige Personen, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, sind Berechtigte eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld II.



      Zu der Bedarfsgemeinschaft gehören:


      a)(der/die erwerbsfähige/n Hilfebedürftige/n)

      b) Kinder des erwerbsfähigen Hilfebdürftigen oder seines Partners, soweit sie minderjährig, unverheiratet sind und ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können

      c) Eltern eines minderjährigen unverheirateten erwerbsfähigen Kindes

      d) der Ehegatte, der eheänliche Partner oder der gleichgeschlechtlicher Lebenspartner des erwebsfähigen Hilfebedüftigen



      Ja, sowas gibt es nur in Deutschland.
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 12:21:58
      Beitrag Nr. 2 ()
      jo, habe letztens sogar die erfahrung machen müssen, dass eheähnliche partner ggf. ihre steuerklasse ändern müssen.
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 12:31:14
      Beitrag Nr. 3 ()
      Der deutsche Zahler der Sozialbeiträge wird durch und durch verarscht und merkt das nur langsam.
      Man sollte den Pass wegschmeissen und dann als Heimatloser Asylantrag stellen.:confused:
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 12:41:03
      Beitrag Nr. 4 ()
      Viele der mehr als zwei Millionen gemeldeten Erwerbslosen, die bisher Arbeitslosenhilfe erhalten haben, sind mit Hartz IV schlechter gestellt.
      Von Marc Beise

       

      Manche Regelungen von Hartz IV sind (wie im Lexikon dargestellt) günstiger als das bisherige Recht – dennoch wird es ab 1. Januar 2005 zunächst mehr Verlierer als Gewinner geben.

      Zu den Verlierern zählen viele der mehr als zwei Millionen gemeldeten Erwerbslosen, die nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes bisher Arbeitslosenhilfe erhalten.

      In Zukunft werden sie mit den Sozialhilfeempfängern zusammengelegt und erhalten das neue Arbeitslosengeld II (Alg II).

      Nach Berechnungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) wird etwa die Hälfte dieser Personengruppe in Zukunft weniger haben, ein Viertel sogar leer ausgehen.

      Häufig handelt es sich allerdings um Menschen, die einen (normal) verdienenden (Ehe-)Partner haben; dessen Einkommen wird in Zukunft wesentlich stärker angerechnet als bisher.

      Verlierer sind ferner diejenigen Arbeitslosen, die früher relativ hohe Gehälter bezogen. Die Arbeitslosenhilfe bemisst sich auf 53 (mit Kindern 57 Prozent) des früheren Nettoeinkommens, in Zukunft zählt die Bedürftigkeit.

      Insgesamt soll das neue Recht mithelfen, wieder mehr Arbeitslose in Arbeit zu bringen. Je häufiger dies gelingt, desto weniger Verlierer werden am Ende bei Hartz IV zu bilanzieren sein.


      Das ist Verarschung pur, eine Ohrfeige für alle Verheirateten.
       
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 13:08:01
      Beitrag Nr. 5 ()
      Das ist ja auch gut so:

      Warum sollte ein Eheteil Hilfe vom Staat bekommen wenn der andere genug verdient um beide zu finanzieren?

      Und warum sollte der Staat den Lebensstandart eines Menschen erhalten müssen?

      Dafür sollte man dann halt eine private Versicherung entwickeln.

      Die Aufgabe des Staates sollte einzig und alleine eine Existenzsicherung darstellen.

      Sind wir denn alle so unmündig das wir immer schreien nach dem Staat wenn mal etwas nicht mehr so toll läuft...

      Außerdem werden die steuerlichen Vorteile der Ehe ja klaglos akzeptiert....

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      Avatar
      schrieb am 22.02.05 13:27:27
      Beitrag Nr. 6 ()
      ingwer, prinzipiell gebe ich dir ja recht. aber es ist wahnsinn, von eheähnlichen gemeinschaften die gleichen pflichten wie von ehepaaren abzuverlangen, aber im gegenzug ihnen nicht auch die gleichen rechte anzuerkennen. das ist die krux dabei. dem staat geht es nur um die kohle und verschärft einfach das gefühl, dass er nur das beste von uns will, nämlich die kohle.
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 13:49:15
      Beitrag Nr. 7 ()
      stfan

      nur sind der "Staat" wir!
      Oder gehörst du auch zu den Menschen die meinen, dass der Staat sein Geld vom lieben Gott erhält?

      Niemand nimmt dir das Recht jedem, der nach deiner Ansicht benachteiligt wird, etwas von deinem Geld zu geben.
      Warum soll ich die Lebensgefährtin von sonstwem unterstützen, wen der sie f...... aber nicht für deren Lebensunterhalt sorgen will?
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 13:53:08
      Beitrag Nr. 8 ()
      @alle

      Soll der Steuerzahler etwa für die "arbeitslose" Zahnarztgattin aufkommen ?

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 13:53:18
      Beitrag Nr. 9 ()
      sorry, so steht es in den lehrbüchern. ich glaube schon lange nicht mehr daran, dass wir der staat sind. wir sind nur noch die knappen und sklaven, die von einer gruppe von selbsternannten aristokraten ausgeplündert wird. (mal etwas überspitzt ausgedrückt)
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 13:54:20
      Beitrag Nr. 10 ()
      Lieber gernDabei,
      und wie erklärst Du das bei 22 Jahren Berufstätigkeit?
      http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/0,1518,342521,0…
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 13:57:45
      Beitrag Nr. 11 ()
      gerndabei, es geht stfan wohl darum dass der Staat
      eheähnliche Gemeinschaften auf der Ausgabenseite
      (gegenseitige Unterstützung bei Bedürftigkeit etc.)
      wie Ehegemeinschaften behandelt,
      auf der Einnahmeseite (Steuervorteil, Rente, Krankenversicherung etc.)
      aber wie unabhängige Einzelpersonen
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 13:57:53
      Beitrag Nr. 12 ()
      #gerndabei
      und um bei deinem beispuel zu bleiben :

      klar habe ich kein problem damit, jemanden zu unterstützen. aber wenn meine freundin ihre steuerklasse von 2 auf 1 ändern muss, ich entsprechend für den lebensunterhalt nebst kind aufkomme, wieso bekomme ich dann nicht auch die rechte ähnlich einem familienvater? das schreit doch nur abzocke.
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 13:59:29
      Beitrag Nr. 13 ()
      pollux, du triffst den kern ;)
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 15:03:00
      Beitrag Nr. 14 ()
      # 5

      Nur für Dich!!!!!

      Das Konzept der Bedarfsgemeinschaften ist problematisch. Die Scheidungsquote steigt weiter. Fast jede zweite Ehe wird heutzutage wieder geschieden. Die Einführung einer Bedarfsgemeinschaft bei Arbeitslosigkeit fördert diesen Trend. Denn Frauen tragen nun nicht mehr nur das „Rentenrisiko“ Kind, sondern sie gefährden ihre Altersrente zusätzlich durch einen Partner, der irgendwann einmal länger als ein Jahr arbeitslos werden könnte. Bei Scheidung oder Trennung verlieren sie nicht nur ihren Mann, sondern auch die ihre Altersversorgung. Uns erscheint die „Bedarfsgemeinschaft“ bezogen auf die Altersversorgung ausgesprochen problematisch, denn die Hartz IV-Regelung erzwingt den Mitverzehr der Altersversorgung des jeweils anderen Partners bei eigener Arbeitslosigkeit. Das widerspricht einem modernen Verständnis von Partnerschaft. Der Staat kann es sich offensichtlich nicht mehr leisten, die wirtschaftliche Eigenständigkeit von Frauen zu fördern und damit Bedingungen für eine faktische Gleichstellung zu schaffen.

      Staat behandelt Ehen, eheähnlichen Gemeinschaften und eingetragenen Partnerschaften ungleich. Sozialpolitisch werden eheähnliche Gemeinschaften und eingetragene Partnerschaften nun einer Ehe gleichgesetzt. Bei der Berechnung der Einkommensteuer (Splitting), der Erbschaftssteuer und bei der Schenkungssteuer dagegen nicht.
      Bei einer gegenseitigen Schenkung oder im Fall einer Erbschaft erhalten Partner und Partnerinnen keine Freibeträge wie Verheiratete. Auch langjährig Zusammenlebende werden steuerlich behandelt wie Fremde und haben gerade einmal einen Freibetrag von 5.000 €, Ehepartner dagegen von 307.000 €. Der Staat bedient sich nach Gutdünken. Um die eigene Altersversorgung zu schützen, sollte man am besten nicht nur nicht mehr heiraten, sondern möglichst auch alleine leben.









       
       
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 15:32:07
      Beitrag Nr. 15 ()
      #11
      pollux,

      wenn jemand, weil er die Risiken scheut (im Falle einer Scheidung Zugewinnausgleich, Unterhalt etc) nicht heiratet, dann sollte er auch nicht die steuerlichen Vorteile von Ehepaaren beanspruchen.
      Die, die somit solche Risiken eingehen werden nur relativ gering durch Steuervorteile "belohnt"
      Würden unverheiratet Paare z.B. auch diese Steuervorteile erhalten, wären Ehepaare, im Falle einer Scheidung, benachteiligt!

      Bezüglich meines Einwandes, warum ich für die Lebensgefährtin von sonstwem aufkommen soll, während deren Partner den Spass (und eine kostenlose Haushaltshilfe?!) hat, habe ich nichts hinzuzufügen oder zu relativieren.


      OnkelWilli,

      deine FRage bzgl. 22 Berufsjahre verstehe ich nicht!
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 15:33:04
      Beitrag Nr. 16 ()
      @ingwer9989

      Der Staat hat sich auch nicht gescheut vom Ehepartner Kohle zu kassieren!
      Und wenn der Partner Arbeitslos wird friß mit deinem alten mit!


      Das kann es auch nicht sein!
      zudem Arbeiten viele Frauen mit der LK 5 und werden
      eh übern Tisch gezogen!

      Kastor
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 15:58:12
      Beitrag Nr. 17 ()
      gerndabei, genausogut könnte ich einwenden ich bin nicht
      bereit mehr Steuern wie du zu zahlen nur weil du dir
      per Heirat ne kostenlose Putzfrau und wie du so schön sagtest
      was zum fi.. organisiert hast. :)
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 16:02:30
      Beitrag Nr. 18 ()
      gernDabei

      Wie begründet dann der gleiche Staat den überbezahlten Leistungsträgern aus seinen eigenen Reihen einen fürstlichen Lebensabend nebst seiner versorgungsberechtigten Gattin und den Kindern?

      Wenn das nicht zweierlei Maß ist, was dann?
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 19:09:28
      Beitrag Nr. 19 ()
      Es wird Zeit auf die Strasse zu gehen, wann werden die Deutschen endlich wach????

      Sind wir uns zu schade dafür, oder schämen wir uns, sind wir zu blöde, oder haben wir nur einfach keinen Mumm??geht es uns zu gut??

      Wer macht den Anfang??? Die Gewerkschaften??? oder soll ich einfach mal???
      einer muss mal den Anfang machen, sonst wird das nix.

      Mit den Politikern, Unternehmern, Gewerkschaften wird das nix mehr, leute
      steht auf und wehrt euch.
      Avatar
      schrieb am 23.02.05 09:40:57
      Beitrag Nr. 20 ()
      pollux,

      dafür gehe ich das Risiko ein, dass ich im Falle einer Scheidung dennoch weiter Unterhalt zahlen muss, ohne eine kostenlose Putzfrau und was zum f...... zu haben.
      Das Risiko trägst du eben nicht.
      Du möchterst die Vorteile, aber nicht die Nachteile einer Ehe haben, der liegt der Unterschied zwischen uns!

      OnkelWilli,

      du wirfst hier leider zwei Dinge durcheinander. Die Bezahlung von Abgeordneten hat nichts mit dem Thema hier zu tun.
      Sollte die Ehefrau eines Abgeordneten, oder seine Lebensgefährtin arbeitslos werden, so wird auch sie dann kein AloGeld2 bekommen.

      Ob die Abgeordnetenbezüge und deren Pensionen gerecht sind, darüber kann man sicherlich streiten. Diese Diskussion ist ja im Gange, obwohl sie leider wieder abflacht.
      NRW hat da allerdings jetzt eine aus meiner Sicht gute Änderung eingeführt.
      Avatar
      schrieb am 23.02.05 10:27:42
      Beitrag Nr. 21 ()
      gerndabei, ich bin persönlich davon nicht betroffen,
      also krieg dich mal wieder ein.

      Trotzdem:

      Du möchterst die Vorteile, aber nicht die Nachteile einer Ehe haben, der liegt der Unterschied zwischen uns!

      Die Situation ist genau umgekehrt.
      Nichteheliche Lebensgemeinschaften haben die Nachteile einer Ehe (Fürsorgepflicht für den Partner...)
      aber nicht die Vorteile einer Ehe (Gemeinsame Steuerveranlagung....)

      Ich würde steuerliche Vorteile grundsätzlich nicht von der Ehe
      sondern ausschließlich vom Vorhandensein von Kindern
      abhängig machen
      und auch nur für die Dauer bis Abschluss
      der Ausbildung der Kinder
      (Dafür wegen mir auch höhere Förderung)
      Avatar
      schrieb am 23.02.05 10:55:56
      Beitrag Nr. 22 ()
      o.k., das wäre sicherlich auch ein Weg. Sehe, obwohl ich davon, da meine Kinder nun fast alle schon erwachsen sind, noch profitiere (Splittingvorteil) auch keinen Sinn der Förderung der Ehe.

      Der Grund liegt aber wohl darin, dass da eher die UNION Probleme mit hätte dieses zu ändern. Ehe und Familie schreiben die sich doch angeblich auf die Fahne.


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