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    Umsatzsteuerfrei ??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.02.05 18:05:40 von
    neuester Beitrag 27.02.05 13:00:55 von
    Beiträge: 18
    ID: 957.244
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      Avatar
      schrieb am 22.02.05 18:05:40
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo an alle.

      Hab ne Frage bezüglich der Besteuerung.

      Ich habe vor kurzem nen Gewerbe angemeldet..

      Nun habe ich einige Kunden aquiriert..

      Der erste Umsatz ist im letzten Monat bereits angelaufen..

      Nun habe ich einen noch größeren Kunden gefunden..

      Meine Frage ist nun, ob es einen Umsatzsteuerfreibetrag gibt? Habe gehört, dass man die Umsatzsteuer erst ab einer bestimmten Grenze abführen muss... ???

      Habe jedoch beim ersten Kunden, die erhaltene Umsatzsteuer bereits dem Finanzamt überwiesen.. ?? Hätte ich diese Umsatzsteuer einbehalten können ??

      Und was soll ich nun beim neuen Kunden machen ? Abführen oder behalten ??
      Wo liegt die Grenze ( wenn es eine Grenze gibt...) ???

      Gruss schwabday
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 18:08:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wie viel Umsatz erwartest du in 2005?
      Die Grenze liegt bei 17.500 ? p.a. (§19 UStG)
      Zu "heilen" wäre das sicher noch.
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 18:12:02
      Beitrag Nr. 3 ()
      Genau die Grenze meine ich :kiss::kiss::kiss:

      Naja, ist halt noch schwierig vorauszusagen...

      Könnte jedoch ganz schnell drüber gehen..

      Hängt noch vom Kunden ab..

      Danke Skiniwilli ;););)
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 18:12:57
      Beitrag Nr. 4 ()
      Und was mache ich mit den bereits abgeführten Beträgen ??
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 18:18:22
      Beitrag Nr. 5 ()
      Gespräch mit dem Finanzamt suchen, klar machen, dass du Kleinunternehmer bist, Rechnung berichtigen(musst du mit deinem ersten Kunden bekakeln) und m.E. berichtigte USt-VA abgeben.

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      Avatar
      schrieb am 22.02.05 18:20:51
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wenn Du einmal abgeführt hast, musst Du es auch in Zukunft, selbst wenn Du unter der Freigrenze liegst!
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 18:22:54
      Beitrag Nr. 7 ()
      @schwabday
      am einfachsten ist es du gehst mal zur IHK oder direkt zum Finanzamt (auch wenn mans nicht glaubt,die sind machmal ganz nett.
      die USt kannst du monatlich gegenrechnen, dazu musst du eine einnahme- ausgabe buchhaltung machen, (achte darauf, dass du eine IST versteuerung machen kannst) also einfach die einnahmen und ausgaben im monat gegenrechnen.
      bleibt im monat was übrig muss davon USt ans FA abgeführt werden. hast du minus kriegst du die USt vom FA zurückbezahlt.
      (einfach ausgedrückt)
      2005 muss die USt anmeldung sowiso elektronisch über ELSTER an das FA geleitet werden. dazu brauchst du sowiso eine software.

      gruß
      gopa
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 18:57:40
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ausgewiesene Umsatzsteuer MUß abgeführt werden!

      Ich würde die Entscheidung Kleinunternehmer oder nicht davon abhängib machen, ob Du selber für den Betrieb/das Gewerbe größere Anschaffungen hast! Denn dann könntest Du dir die selber gezahlte USt als Vorsteuer zurückholen!

      Doch dieses Thema ist ziemlich umfassend und die Medaille hat verschiedene Seiten.... Du solltest jemanden interviewen, der deine betrieblichen Wünsche und Zukunftspläne kennt......

      Denn mit der "Zahlung der Umsatzsteuer" alleine ist es nicht getan.... Überwachung der Abgabetermine, Orndungsmäßigkeit der Belege... USt.-Jahreserklärung..... Eigenverbrauch...... usw.......
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 19:00:37
      Beitrag Nr. 9 ()
      wie wärs mit einem steuerberater...:confused:;)
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 19:04:28
      Beitrag Nr. 10 ()
      Dran denken das man das beim FA anmelden muss. (§19)

      Liegt die Freigrenze nicht bei 20.ooo p.a.??

      Dran denken das künftig keine Mwst. mehr ausgeiwesen werden darf. Wenn also ein gewerblicher Kunde bei Dir käuft bekommt er auch keine zurück. Logisch!

      Gruss b2
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 22:11:38
      Beitrag Nr. 11 ()
      #5
      Ich denke dass mein erster Kunde nichts dagegen hat, eine neue berichtigte Rechnung zu bekommen.

      #6
      Im ernst ????

      #7
      Meine Buchhaltung ist zur Zeit recht übersichtlich.
      DAS dürfte kein Problem sein.. :yawn::yawn::yawn:
      Und die Software gibt es ja auch kostenlos zum Download.

      #8
      DAS wäre dein meine nächste Aufgabe. Falls ich dem ersten Kunden eine neue Rechnung ausstelle, würde die ausgewiesene UST wieder rückgängig gemacht werden.
      Ich dachte nur es wäre richtig von mir der von mir ausgestellten Rechnung auch eine UST mit zu geben...

      #9
      zu teuer :p:p:p Hoffe ich kann es mit nem Steuerberater ein wenig hinauszögern...

      #10
      Ich stehe gerade im Konflikt zu #6 ???? :cry::cry::cry:



      Mensch, da will man anständig sein und dann so etwas... :mad::mad::mad:


      Vielen Vielen Dank euch allen. Ihr habt mir erst mal ein wenig weitergeholfen... :kiss::kiss::kiss:
      Avatar
      schrieb am 22.02.05 22:44:51
      Beitrag Nr. 12 ()
      Das Problem hatte ein Bekannter von mir auch!

      Ist eigentlich Kleinunternehmer , hat aber versehentlich Rechnungen mit Mwst. ausgestellt und muss dies nun weiterhin so tun lt. Finanzamt!

      Wie schon von einem anderen Vorredner geschrieben: Du kannst natürlich gegenrechnen bei Anschaffungen für Dein Unternehmen und wenn Du Geschäfte mit anderen Unternehmern tätigst, sehen diese eine Rechnung mit Mwst. natürlich lieber, da sie selber ja auch was zum Verrechnen Ihrer Steuer brauchen!
      Avatar
      schrieb am 23.02.05 00:45:34
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hallo rudi334 und schwabday,

      kurzes Bespiel aus dem jahr 2004: Erste 2 Monate Mwst. normal abgeführt, dann §19 angemeldet. Nun mussten zwar die Umsatzsteuervoranmeldungen berichtigt werden; jedoch alles ohne Probleme nachträglich umstellbar.

      Gruss b2
      Avatar
      schrieb am 23.02.05 18:25:41
      Beitrag Nr. 14 ()
      die wichtigste frage ist doch eigentlich, wer deine kunden sind. Unternehmer (vorsteuerabzugsberechtigt) oder Privatleute? Wenn es hauptsächlich Unternehmer sind, dann würde ich auf jeden Fall auf die Kleinunternehmerregelung verzichten. Die Kleinunternehmerregelung lohnt sich nur bei Rechnungen an Privatleute, da für Dich bzw. den Unternehmer die Umsatzsteuer immer ein durchlaufender Posten ist. Du hast Vorteile, wenn Du auf die Kleinunternehmerregelung verzichtes, da du dann aus sämtlichen Eingangsrechnungen die Vorsteuer vom Finanzamt zurückbekommst.

      Gruß, ISchlich
      Avatar
      schrieb am 23.02.05 18:49:51
      Beitrag Nr. 15 ()
      Hallo Ischl

      es sind hauptsächlich Unternehmen. Keine Privatleute...
      Avatar
      schrieb am 23.02.05 18:56:17
      Beitrag Nr. 16 ()
      Dann ist von der Regelung abzuraten. (meiner Meinung nach)

      Gruss b2
      Avatar
      schrieb am 25.02.05 22:05:24
      Beitrag Nr. 17 ()
      Hallo zusammen.

      Der Finanzmensch meinte, dass wenn ich einmal die Rechnung mit der Umsatzsteuer ausgestellt habe,
      ich mich von dieser Regelung erst für 2006 wieder "befreien" kann und ich diese für 2005 so weiterführen MUSS.. :cry::cry::cry:

      Muss ich mich dem Finanzamt gegenüber geschlagen geben oder gibt es etwas was der gute Mensch mir verheimlicht hat ????? :confused::confused::confused:


      Gruss schwabday
      Avatar
      schrieb am 27.02.05 13:00:55
      Beitrag Nr. 18 ()
      du kannst die Rechnung doch einfach berichtigen, dann wäre alles so, als wenn du nie umsatzsteuer in rechnung gestellt hättest.


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