Premiere vor wirtschaftlichem Ruin? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 24.02.05 16:27:48 von
neuester Beitrag 07.03.05 12:41:02 von
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24.02.2005 - 13:30 Uhr
DGAP-Ad hoc: TC Unterhaltungselek. AG <DE0007454209> deutsch
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Internet Pay TV DSL Fernsehen Recht Premiere Prozesse Einstweilige Verfügung
Einstweilige Verfügung Premiere gegen TCU AG wegen Pay-TV-Sharing, DSL TV
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Der Pay-TV-Sender Premiere hat der TCU AG im Schnellverfahren die Markteinführung einer neuen TV-Technologie verbieten lassen, mit deren Hilfe es technisch erstmals möglich ist, Fernseh-Inhalte aus aller Welt kostenlos &
anonym zu tauschen, ähnlich den Dateitauschbörsen, die weltweit legal von ca. 300 Mio. Usern benutzt werden.
Heute wurde uns bekannt, daß die erste mündliche Verhandlung zur Einstweiligen Verfügung gegen die neue Internet-Fernseh-Tauschbörse voraussichtlich schon am 22. März 2005 vor dem Landgericht Hamburg stattfindet. Experten gehen davon aus, daß sich das Verbot für diese neue Technologie danach nicht mehr aufrecht erhalten läßt.
Mit drastischen Worten hatte Premiere die einstweilige Verfügung beantragt, Zitat: "dies würde den wirtschaftlichen Ruin von Premiere bedeuten" Zitat Ende.
Tatsächlich kann der Betreiber einer solchen Tauschbörse einzelne Anwender nicht davon abhalten, beliebige TV-Streams über das anonyme System zu verbreiten. Allerdings war die TCU AG zu keinem Zeitpunkt Betreiber eines solchen Systems, sondern hat lediglich Webspace (http://www.cybertelly.com) für das innovative 3rd Party-Projekt "ByteTornado" zur Verfügung gestellt.
Hierzu die Vorstandsvorsitzende Petra Bauersachs: "Die TCU AG hat zu keinem Zeitpunkt dazu aufgerufen, die neue Technik außerhalb der legalen Grenzen zu benutzen oder gar Premiere Programme kostenlos zugänglich zu machen."
Die TCU AG behält sich vor, die neue TV-Tauschbörsen-Software in ihrem TVOON Mediacenter einzusetzen, sobald die Rechtmäßigkeit geklärt ist.
Hierzu wurde bereits ein Rechtsgutachten angefertigt. Demnach geht unsere Gesellschaft davon aus, daß am 22. März die einstweilige Verfügung sowohl gegen die TCUAG als auch gegen den Betreiber aufgehoben wird und die neue kostenlose Software "Cybersky" großflächig vom Betreiber verteilt wird.
TC Unterhaltungselektronik AG Koblenzer Straße 132 56073 Koblenz Deutschland
ISIN: DE0007454209 WKN: 745420 Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin-Bremen und Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 24.02.2005
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Ad-Hoc-Mitteilung:
Die TCU-AG aus Koblenz wurde bislang bekannt, durch die Durchsetzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung in Form der Ausblendung von TV-Werbung, zuletzt obsiegt gegen RTL vor dem BGH am 24.6.2004. Dieser Werbeblocker wird seither in diversen Set-Top-Boxen eingesetzt und im TVOON Media Center, einer kostenlosen Home Theater PC Software. (http://www.tvoon.de)
Ende der Meldung (c)DGAP
ohne Worte...
(Aktie passt natürlich nicht es geht schon um unsere deutsche Premiere)
DGAP-Ad hoc: TC Unterhaltungselek. AG <DE0007454209> deutsch
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Internet Pay TV DSL Fernsehen Recht Premiere Prozesse Einstweilige Verfügung
Einstweilige Verfügung Premiere gegen TCU AG wegen Pay-TV-Sharing, DSL TV
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Der Pay-TV-Sender Premiere hat der TCU AG im Schnellverfahren die Markteinführung einer neuen TV-Technologie verbieten lassen, mit deren Hilfe es technisch erstmals möglich ist, Fernseh-Inhalte aus aller Welt kostenlos &
anonym zu tauschen, ähnlich den Dateitauschbörsen, die weltweit legal von ca. 300 Mio. Usern benutzt werden.
Heute wurde uns bekannt, daß die erste mündliche Verhandlung zur Einstweiligen Verfügung gegen die neue Internet-Fernseh-Tauschbörse voraussichtlich schon am 22. März 2005 vor dem Landgericht Hamburg stattfindet. Experten gehen davon aus, daß sich das Verbot für diese neue Technologie danach nicht mehr aufrecht erhalten läßt.
Mit drastischen Worten hatte Premiere die einstweilige Verfügung beantragt, Zitat: "dies würde den wirtschaftlichen Ruin von Premiere bedeuten" Zitat Ende.
Tatsächlich kann der Betreiber einer solchen Tauschbörse einzelne Anwender nicht davon abhalten, beliebige TV-Streams über das anonyme System zu verbreiten. Allerdings war die TCU AG zu keinem Zeitpunkt Betreiber eines solchen Systems, sondern hat lediglich Webspace (http://www.cybertelly.com) für das innovative 3rd Party-Projekt "ByteTornado" zur Verfügung gestellt.
Hierzu die Vorstandsvorsitzende Petra Bauersachs: "Die TCU AG hat zu keinem Zeitpunkt dazu aufgerufen, die neue Technik außerhalb der legalen Grenzen zu benutzen oder gar Premiere Programme kostenlos zugänglich zu machen."
Die TCU AG behält sich vor, die neue TV-Tauschbörsen-Software in ihrem TVOON Mediacenter einzusetzen, sobald die Rechtmäßigkeit geklärt ist.
Hierzu wurde bereits ein Rechtsgutachten angefertigt. Demnach geht unsere Gesellschaft davon aus, daß am 22. März die einstweilige Verfügung sowohl gegen die TCUAG als auch gegen den Betreiber aufgehoben wird und die neue kostenlose Software "Cybersky" großflächig vom Betreiber verteilt wird.
TC Unterhaltungselektronik AG Koblenzer Straße 132 56073 Koblenz Deutschland
ISIN: DE0007454209 WKN: 745420 Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin-Bremen und Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 24.02.2005
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Ad-Hoc-Mitteilung:
Die TCU-AG aus Koblenz wurde bislang bekannt, durch die Durchsetzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung in Form der Ausblendung von TV-Werbung, zuletzt obsiegt gegen RTL vor dem BGH am 24.6.2004. Dieser Werbeblocker wird seither in diversen Set-Top-Boxen eingesetzt und im TVOON Media Center, einer kostenlosen Home Theater PC Software. (http://www.tvoon.de)
Ende der Meldung (c)DGAP
ohne Worte...
(Aktie passt natürlich nicht es geht schon um unsere deutsche Premiere)
ja das is wirklich cool
für ne lausige einstweilige verfügung gibt man also zu, das einen quasi eine minifirma mit paar sachen ruinieren kann
ein hoch auf den premiere börsengang
für ne lausige einstweilige verfügung gibt man also zu, das einen quasi eine minifirma mit paar sachen ruinieren kann
ein hoch auf den premiere börsengang
jo unter 0,50 sammeln ....
Hoffentlich steht es auch im Börsenprospekt
Gegen premiere wetten -
TCU kaufen.
Für noch preiswerte 2,71 € zu haben.
745420
TCU kaufen.
Für noch preiswerte 2,71 € zu haben.
745420
Danke für die Info,
habe wenigstens erstmal schnell meinen Zeichnungsauftrag gestrichen.
habe wenigstens erstmal schnell meinen Zeichnungsauftrag gestrichen.
@Ilona99
Wenn das mal kein Fehler war
Bei L&S steht sie schon ÜBER der Zeichnungsspanne
Wenn das mal kein Fehler war
Bei L&S steht sie schon ÜBER der Zeichnungsspanne
Auf wiedersehen PREMIERE !!!
Telekom könnte mit Fernsehen über DSL TV-Kabelmarkt attackieren
7.3.2005
BONN (Dow Jones-VWD)--Die Deutsche Telekom AG hält es mittelfristig für möglich, mit Fernsehübertragungen über das eigene DSL-Netz den Kabelnetzbetreibern Konkurrenz zu machen.
Es könne eine " valide Option" sein, ab Ende 2006 den Kabelmarkt sowie Satellitenbetreiber " anzugreifen" , sagte Burkhard Grassmann vom Vorstand der Tochtergesellschaft T-Online am Montag in Bonn.
Für sein Video-on-Demand-Angebot gewann der Internetanbieter unterdessen mit den Paramount-Studios einen weiteren Partner aus Hollywood hinzu.
Man befinde sich außerdem in Verhandlungen mit weiteren Studios und TV-Sendern, sagte Grassmann.
Bis zum Sommer wolle T-Online die Zahl der Filme im Angebot von derzeit rund 200 auf etwa 600 verdreifachen.
Der Manager kündigte ferner eine Kooperation mit der ProSiebenSat.1 Media AG, die zahlreiche Eigenproduktionen über T-Online laufen lassen werde.
Telekom könnte mit Fernsehen über DSL TV-Kabelmarkt attackieren
7.3.2005
BONN (Dow Jones-VWD)--Die Deutsche Telekom AG hält es mittelfristig für möglich, mit Fernsehübertragungen über das eigene DSL-Netz den Kabelnetzbetreibern Konkurrenz zu machen.
Es könne eine " valide Option" sein, ab Ende 2006 den Kabelmarkt sowie Satellitenbetreiber " anzugreifen" , sagte Burkhard Grassmann vom Vorstand der Tochtergesellschaft T-Online am Montag in Bonn.
Für sein Video-on-Demand-Angebot gewann der Internetanbieter unterdessen mit den Paramount-Studios einen weiteren Partner aus Hollywood hinzu.
Man befinde sich außerdem in Verhandlungen mit weiteren Studios und TV-Sendern, sagte Grassmann.
Bis zum Sommer wolle T-Online die Zahl der Filme im Angebot von derzeit rund 200 auf etwa 600 verdreifachen.
Der Manager kündigte ferner eine Kooperation mit der ProSiebenSat.1 Media AG, die zahlreiche Eigenproduktionen über T-Online laufen lassen werde.
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