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    DEWB-Fakten und Vermutungen (Seite 2303)

    eröffnet am 26.02.05 10:28:40 von
    neuester Beitrag 02.04.24 09:57:14 von
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      schrieb am 09.03.05 21:02:03
      Beitrag Nr. 210 ()
      @Lothar

      Es freut mich ehrlich, dass Du Dich wieder in die Diskussionen um DEWB eingeschaltet hast. Ich habe - nach meinem spontanen Kauf bei Aufflammen der Abfindungsklage - viel Zeit verbracht, um mich etwas zum Thema DEWB schlauzumachen und hab unter anderem auch sehr viele ältere Threads durchgelesen. Ist natürlich unbestreitbar, dass Du die Aktie schon seit langem verfolgst und auch gutes Hintergrundwissen zu haben scheinst.

      Es ist nicht schlecht, wenn sich hier auch kritische Stimmen - wie es Deine mit Sicherheit auch weiterhin sein wird, denke ich mal - zu Wort melden, denn die jetzigen Diskussionsteilnehmer sind wahrscheinlich zum Grossteil erst seit kurzem dabei (wie ich auch) und haben, was den Kursverlauf betrifft, erstmal nur positive Erfahrungen mit der Aktie gemacht.

      Gleich im Gegenzug möchte ich aber auch folgende Bemerkung machen: hätte ich all die Threads vor meinem Kauf gelesen, wäre ich mit Sicherheit nicht so unbefangen in die Aktie rein. Die Einstellung zu einem börsennotierten Unternehmen verliert doch etwas an Objektivität, sobald man investiert und und positive bzw. negative (finanzielle) Erfahrungen mit der Aktie gemacht hat.

      Dass ich eigentlich gar nicht so pessimistisch bzgl. des operativen Geschäfts bin, hast Du wahrscheinlich aus meinen Postings hier bemerkt, deshalb will ich auch gar nicht näher darauf eingehen. Es ist einfach meine Rechnung, als Laie wohlgemerkt, dass ich nicht akzeptieren kann, dass 20 Beteiligungen mit 60 Mill. in den Büchern stehn und allein eine (Oasis) laut mehreren Aussagen hier, vieleicht mehr als die Hälfte wert ist.

      Allein die Spekulation auf kurzfristige Offenlegung einiger stiller Reserven, gepaart mit der Aktualität der Abfindungsklage, hat mich veranlasst, kurzfristige Gewinne (welche ich auch schon vor 2 Wochen hatte) mal nicht zu realisieren, sondern die weitere Entwicklung als Investierter zu verfolgen. Und wie schon erwähnt, das Interesse an DEWB ist offensichtlich (siehe Umsätze bzw. Presseartikel) und der kurzfristige Aufwärtstrend ist auch intakt.

      Ich freue mich auf weitere angeregte Diskussionen zu unserem Thema

      Good trades
      TB
      Avatar
      schrieb am 09.03.05 20:26:39
      Beitrag Nr. 209 ()
      Guten Abend Lothar,

      schön das du dich auch wieder mal in die Diskussion eingeschaltet hast. Ich gebe dir natürlich völlig Recht was es mit dem Buchwert auf sich hat.
      Ich habe mehr die Bewertungen der letzten 3 Jahre, also nach der Speku-Blase gemeint. Es ist richtig, dass davor die VC Gesellschaften dermaßen überbewertet waren das es einem hätte schlecht werden können. Viele haben ja auch 2000/2001 richtig "gekotzt". Danach sind die VC`s mächtig unter die Räder gekommen und mit dem verlorenem Vertrauen gings auch mit der Bewertung zum Buchwert bergab. Vergleicht man aktuell die anderen VC wird man ähnliches wie bei der DEWB feststellen.

      So far.

      Grüße
      Johannes
      Avatar
      schrieb am 09.03.05 20:19:52
      Beitrag Nr. 208 ()
      Ja in der Tat, so kommt es mir auch vor.

      Insiderwissen wäre wenn die eine Klage eingereicht hätten und im Vorfeld Aktien gekauft haben. Das ist aber nicht der Fall. Das Spruchstellenverfahren ist wohl bekannt, nur hat es keiner zur Notiz genommen. Das das Jenoptik Management versagt und den Prozess vor dem OLG Jena verloren hat ist deren Schuld.

      Bayer macht es sich sehr leicht, einfach die Schuld auf andere schieben... der Fehler war bei Jenoptik und bei sonst niemanden, das vergisst Herr Bayer offentsichtlich. Ausserdem möchte ich mal wissen wer hier wen ausnimmt. Man schaue sich nur mal Telekom und T-Online an. Erst zu einem teuren Preis die Sparte verkauft um diese dann wesentlich billiger wieder einzugliedern. Von den Vorstandsgehälter mal ganz abgesehen...

      Das OLG hatte mit Sicherheit gute Gründe das Urteil so zu fällen wie es ist. Es kann nicht sein, dass immer die Recht bekommen die auch schon die meiste Kohle schieben. Leider ist es in Deutschland fast überall so...

      Naja, der Bayer hat auch gleichfalls auf mich den Eindruck gemacht, dass er auf der Seite von Jenoptik steht. Klar, wem will man es verdenken, denn die "Großen" stecken überall unter einer Decke und wollen den anderen möglichst wenig an Bein pinkeln.

      Vielleicht durfte Bayer den Prozess nicht führen da er befangen war und da er evt. das Eisen für die Jenoptik aus dem Feuer hätte holen können??

      Was mich freudig stimmt ist, dass gewisse Analysten den fairen Wert der DEWB auch bei mind. 3 Euro sehen. Somit sind wir nach unten bestens abgesichert, und je lauter der Bayer schreit wie unhaltbar das Urteil ist, desto mehr werden zum Kauf animiert.

      Schön Abend
      Avatar
      schrieb am 09.03.05 20:11:34
      Beitrag Nr. 207 ()
      Guten Abend!

      Ja - wir sehen bei Herrn Prof. Bayer eine wohl allgemeine Rechtsauffassung: Recht nach Kassenlage! Unhaltbar, weil es Jenoptik zu sehr belasten würde!? - "Künftig haben Aktionäre kein Recht auf Dividendenzahlung, Vorstände und Aufsichtsräte keine Anspruch auf Gehaltszahlungen oberhalb der Höhe von ALG II - solange Unternehmen verschuldet sind", wäre eine weitere Konsequenz. Grund: "Alles andere würde sie zu sehr belasten ..." - Und mal ehrlich: die "Bosse" vom Jenenser Schlafmützen-Verein hätten wohl auch nichts anderes verdient ... oder?

      Übrigens wundere ich mich über die Zahl von 21 Beteiligungen - war da nicht noch vor kurzem von über 30 wenn nicht gar 40 Beteiligungen die Rede?

      Timburg meinte gleich zu Beginn der Diskussion, die Munich Biotech wäre vor den Baum gegangen ... so ganz richtig ist das nicht: das Verkaufs-Managment ist in die Hose gegangen und zum Schluß sprang ein Investor ab, ohne den das Unternehmen insolvent war - da hat sich die Investorengruppe entschieden, die (durchaus werthaltige, aber illiquide) Firma an Medigene einzubringen.

      Sollte Lila Müller verkauft worden sein - so muß man die - uns leider unbekannte - Gewinnspanne beachten: Ich schätze sie ist neutral bis leicht negativ. DEWB wollte von einem Börsengang profitieren bei dem ca. 10.00 Euro pro Aktie verlangt werden sollte. Dann blies man die Sache ab und holte mit 7.00 Euro Kleinaktionäre ins Boot ... Ich schätze der Einkaufspreis lag zwischen 2 - 4 Euro (wäre immer noch ein Gewinn von 6 - 8 Euro pro Aktie gewesen). - Doch wollte man wohl den Wert jetzt umsatzwirksam versilbern?

      Übrigens dg6nd - "Bei VC Gesellschaften ist es generell so, dass diese unter ihrem Buchwert gehandelt werden" - diese Aussage ist nicht korrekt. Während der Brumm-Jahre wurden VC-Gesellschaften mit bis zu dem 10fachen des Buchwertes gehandelt und - wie sich später zeigte - durchaus zurecht: Börsengänge waren die reinsten Notenpressen. Da diese Zeit nund vorbei ist und das Risiko mehrfach gestieben ist (schlechte Wirtschaftslage, kaum Börsengänge), kann man heute schon mit dem 1fachen des Buchwertes zufrieden sein. Frau Ahlers ist in ihrem Auftreten immer sehr aggressiv-optimistisch: Wenn sie an uns glauben, warum stellen sie dann so pessimistische Fragen; wenn sie nicht an uns glauben - warum halten sie dann unsere Aktien. - So könnte in etwa ihr Tenor lauten. Aus ihrer Sicht mag das gerechtfertig sein: sie hat als einzige im dunklen runden Raum DEWB eine Infrarot-Kamera!

      Ich bin auch nicht sehr euphorisch, was das Basisgeschäft angeht. Doch vielleicht hilft uns die Abfindungsdiskussion auf die Sprünge - wir haben jedenfalls noch 3-4 Jahre Zeit sie zu zerkauen ... und wie es scheint, ist Petronius doch kein Mann von Wort!?

      Gruß Lothar
      Avatar
      schrieb am 09.03.05 19:22:32
      Beitrag Nr. 206 ()
      -> bei der insidertatsache muß es sich um eine tatsache handeln, die nicht öffentlich bekannt ist. so § 13 wertpapierhandelsgesetz
      -> § 169 gerichtsverfassungsgesetz: die verhandlung vor dem erkennenden gericht einschließlich der verkündung der urteile und beschlüsse ist öffentlich
      -> schlussfolgerung: die kenntnis von einem urteil kann kein insiderwissen sein

      ich hatte beim lesen des artikel ebenfalls den eindruck, dass bayer auf der jenoptik-gehaltsliste steht

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      schrieb am 09.03.05 18:56:50
      Beitrag Nr. 205 ()
      #204

      ist dieser "renommierte aktienrechtler" vielleicht auch irgendwie von jenoptik gesponsort?

      "räuberische aktionäre" ist einfach lachhaft, von unprofessioneller kapitalerhöhung hochbezahlter vorstände und manager keine rede!
      Avatar
      schrieb am 09.03.05 18:45:01
      Beitrag Nr. 204 ()
      #203

      Immerhin gut dass es nicht heisst: räuberische Kleinaktionäre :laugh:

      Wird auf jeden Fall noch interessant werden in den nächsten Wochen, da ist noch lange nicht das letzte Wort gefallen.

      TB
      Avatar
      schrieb am 09.03.05 18:33:02
      Beitrag Nr. 203 ()
      Urteil begünstigt alle DEWB-Aktionäre
      Gericht legt Jenoptik die Beweislast zu Abfindungsansprüchen auf

      jja. FRANKFURT, 8. März. Die Jenoptik AG muß an praktisch jeden Aktionär, der heute eine Aktie der DEWB AG besitzt - der zweitgrößten börsennotierten Beteiligungsgesellschaft in Deutschland -, eine Abfindung von mindestens 26,51Euro pro Wertpapier zahlen. Zu dieser Einschätzung kommt der renommierte Aktienrechtler Walter Bayer von der Universität Jena auf Basis seiner Auslegung eines Urteils des Oberlandesgerichts Jena. Seit dem Tief von 1,80 Euro am 10. Februar ist der Börsenkurs der DEWB-Aktie auf zuletzt 3,10 Euro gestiegen. Allerdings ist auch der Kurs der Jenoptik-Aktie seit Mitte Februar gestiegen, von 8,67 auf zuletzt 9,71 Euro.
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      Bayer kritisiert das Urteil als unhaltbar. Es könne den Jenoptik-Konzern sehr belasten. Der Wissenschaftler fürchtet "vorschnelle Reaktionen" von Investoren aus dem In- und Ausland. Er kritisiert aber nicht die Höhe der Barabfindung. Diese wird derzeit in einem parallel laufenden Spruchverfahren endgültig festgelegt. Sie ist der gesetzlich vorgeschriebene Ausgleich an alle Minderheitsaktionäre für einen Gewinnabführungsvertrag, der von 1993 bis 1999 zwischen der DEWB und ihrem Großaktionär, dem Jenoptik-Vorgänger Hermann Voith Beteiligungen GmbH, bestand. Vielmehr rügt Bayer - selbst im Nebenamt Richter am Oberlandesgericht und am Verfassungsgerichtshof von Thüringen - die Entscheidung seiner Kollegen zur Verteilung der Beweislast. Dadurch kann nach seiner Einschätzung jeder Minderheitsaktionär das Geld verlangen, obwohl der Anspruch auf die Geldzahlung nur für rund ein Prozent der Anteile gilt.

      Weil Jenoptik durch den Verkauf eigener Aktien für eine "Vermengung mit Aktien außenstehender Aktionäre" gesorgt habe, heißt es nämlich in dem Richterspruch, müsse das Unternehmen nun selbst beweisen, wenn ein Aktieninhaber zu Unrecht einen Anspruch auf die Abfindung nach Paragraph305 des Aktiengesetzes anmelde (Az.: 7 U 391/03). Denn diesen besitzen nur Aktionäre, die während der Laufzeit des Gewinnabführungsvertrags Anteile hielten - oder die später gerade solche Aktien gekauft haben. Wenn jemand das aber behaupte, sei ein Gegenbeweis kaum zu führen, bemängelt Bayer. Im Ergebnis müsse deshalb der größte Technologiekonzern in den neuen Bundesländern an jeden heutigen Besitzer einer DEWB-Aktie die Barabfindung zahlen.

      "Profiteure dieses Rechtsstreits sind wieder einmal die räuberischen Aktionäre, die für DEWB-Aktien, die sie billig erworben haben, hohe Abfindungen herauszuschlagen versuchen", beklagt Bayer. Eine Gruppe von Klägern aus diesem bekannten Personenkreis habe das Urteil auch erstritten. Zudem glaubt der Forscher, daß sie sich nach dem Richterspruch "mit ihrem Insiderwissen mutmaßlich mit weiteren Aktien eingedeckt haben, um diese nach dem dann erwarteten Kursanstieg wieder zu verkaufen". Das wäre vielleicht auch von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) einmal zu prüfen, regt er an.



      Text: F.A.Z., 09.03.2005, Nr. 57 / Seite 24
      Avatar
      schrieb am 09.03.05 16:55:01
      Beitrag Nr. 202 ()
      Bei VC Gesellschaften ist es generell so, dass diese unter ihrem Buchwert gehandelt werden. Liegt wohl an den hohen Risiken des VC Geschäftes. Aber da mache ich mir gar keine Gedanken weil der Buchwert der DEWB weit über 4 Euro ist. Konnte eine alte Einschätzung von Frau Ahlers finden (19.Mai.04). Sie hat gemeint, dass die OASIS einen Wert von ca. 250 Mio Euro hat. Möglich wären auch 400 Mio Euro je nachdem sich die Oasis entwickelt. Davon 17,5% würden mir völligst reichen...

      Hat jemand den FAZ Artikel ?

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 09.03.05 16:19:03
      Beitrag Nr. 201 ()
      Tja, so langsam müssten wir uns eigentlich fragen ob wir - die paar Optimisten hier an Board - wirklich die einzigen sind die zuversichtlich bzgl. des operativen Geschäfts der DEWB sind. Irgend etwas stimmt hier nicht: entweder sehen wir alles durch eine rosarote Brille - da wir ja investiert sind - oder haben alle Schreiberlinge (Focus, Nebewerte-Journal usw.) keine Ahnung vom Geschäft der DEWB :confused:

      Und obwohl ich mich eigentlich einige Tage schon mit den Beteiligungen beschäftigt hab, kann ich meinen Denkfehler nicht erkennen. Für mich ist die Summe der Beteiligungen einfach mehr wert, als es der Buchwert der Aktie ausdrückt, also halte ich auf jeden Fall an meiner optimistischen Einstellung fest.

      Dafür nehme ich eben in Kauf, dass ich - +Konsorten hier im Board - gegen den Strom, schwimmen muss. Ich denke, im Endeffekt werden wir auf jeden Fall belohnt. Wie hoch diese Belohnung wohl sein wird, darüber können wir auch weiterhin streiten ;)

      Irgendwo zwischen 3 und 26€ werden wir uns schon einigen.
      Good trades
      TB
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