Mein Steuersatz - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 05.03.05 08:15:02 von
neuester Beitrag 06.03.05 16:56:08 von
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Da ich ja Aktiengewinne die ich innerhalbe der Sekufrist verkaufe versteuern muss ist nun meine Frage.Wie hoch muss ich meine Gewinne versteuern und wie kann ich das ausrechnen.
Muss ich meine Gewinne immer gleich versteuern oder erst zum Jahresende zum lohnsteuerausgleich danke für die Hilfe.
Muss ich meine Gewinne immer gleich versteuern oder erst zum Jahresende zum lohnsteuerausgleich danke für die Hilfe.
du musst im folgejahr einen einkommensteuererklärung abgeben, in welcher du die gewinne angeben musst...bei aktien gilt das sog halbeinkünfteverfahren..spekulationsverluste in diesem jahr gibst du auch an und rechnest sie dagegen...das finanzamt wird das dann nachrechnen oder selbst berechnen...das thema ist für hier meiner meinung nach jedoch zu komplex, da noch anderes zu berücksichtigen ist, wie z.b werbungskosten etc.
mit dem lohnsteuerjahresausgleich hat das nichts zu tun.
invest2002
mit dem lohnsteuerjahresausgleich hat das nichts zu tun.
invest2002
wie hoch liegt die % Zahl so im Schnitt bei gewinne die ich abführen muss.
kleiner tipp: kauf dir ein gescheites programm für die einkommensteuererklärung mit dem du solche berechnungen ausführen kannst...welches dafür jetzt am besten geeignet ist, weiss ich nicht..aber das programm von wiso oder hauffe-verlag müsste das eigentlich können...
vielleicht posten ja andere ihre erfahrungen mit dem jeweiligen programm
invest2002
vielleicht posten ja andere ihre erfahrungen mit dem jeweiligen programm
invest2002
das kann man so nicht sagen und hängt von deinen weiteren einkünften ab...als faustformel kann man sagen in etwa halber persönlicher steuersatz durch das halbeinkünfteverfahren...allerdings nur für spekulationsgewinne aus aktien..dies gilt soweit ich weiss nicht für optionsscheine, zertifikate usw...und eines noch, was nicht übersehen werden darf...es darf sich nicht um eine wesentliche beteiligung handeln..die grenze liegt hier bei 1 %
invest2002
invest2002
aber warum machst du jetzt dafür eigentlich einen neuen thread auf..du hast die frage doch schon einmal in einem von dir eröffneten thread gestellt und sie wurde zu treffend, wenn auch kurz, beantwortet
invest2002
invest2002
Vergiß den Steuersatz.
Maßstab für die Steuerschuld ist das zu versteuernde Einkommen.
Du erhältst in fast jedem Supermarkt heutzutage wunderbare Steuerprogramme für rund 30 €.
Die rechnen Dir alles centgenau aus - und machen Deine Steuererklärung gleich mit.
Maßstab für die Steuerschuld ist das zu versteuernde Einkommen.
Du erhältst in fast jedem Supermarkt heutzutage wunderbare Steuerprogramme für rund 30 €.
Die rechnen Dir alles centgenau aus - und machen Deine Steuererklärung gleich mit.
Also mit dieser Halbeinkünfteregelung bei Aktien-Spekulationsgewinnen:
Der Freibetrag liegt bei 512 Euro oder so. Heißt daß ich muß nur dann Steuern zahlen wenn der Spekulationsgewinn höher als 1024 Euro beträgt?
Der Freibetrag liegt bei 512 Euro oder so. Heißt daß ich muß nur dann Steuern zahlen wenn der Spekulationsgewinn höher als 1024 Euro beträgt?
Zu #8:
JA, wenn das HEV anwendbar ist.
JA, wenn das HEV anwendbar ist.
Zu #1:
Da ich ja Aktiengewinne die ich innerhalbe der Sekufrist verkaufe versteuern muss
Das steht noch nicht fest. Möglicherweise ist die Besteuerung der Speku-Einkünfte verfassungswidrig und nichtig.
Da ich ja Aktiengewinne die ich innerhalbe der Sekufrist verkaufe versteuern muss
Das steht noch nicht fest. Möglicherweise ist die Besteuerung der Speku-Einkünfte verfassungswidrig und nichtig.
#10
Meine Ergänzung zu deinem Schlußsatz:
Deswegen diese Einkünfte offen halten lassen beim Finanzamt! Wer das nicht macht hat keine Chance die zuviel bezahlte Steuer erstattet zu bekommen. (man kann es nicht oft genug sagen)
Meine Ergänzung zu deinem Schlußsatz:
Deswegen diese Einkünfte offen halten lassen beim Finanzamt! Wer das nicht macht hat keine Chance die zuviel bezahlte Steuer erstattet zu bekommen. (man kann es nicht oft genug sagen)
Eine Scherzfrage am Rande.
Seit wann gibt es den Lohnsteuerjahresausgleich n i c h t mehr?
cu
pegru
Seit wann gibt es den Lohnsteuerjahresausgleich n i c h t mehr?
cu
pegru
Durch das Steueränderungsgesetz 1992 vom 25.2.1992 wurde mit Wirkung ab Ausgleichsjahr bzw. Veranlagungszeitraum 1991 der Lohnsteuer-Jahresausgleich nach § 42 EStG durch die Antragsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG ersetzt. Vom Namen her war der Lohnsteuer-Jahresausgleich damit zwar "gestorben", aber er existierte unter dem Namen der Antragsveranlagung weiter. Somit mußte auch der "kleine Arbeitnehmer" eine sogenannte Einkommensteuererklärung abgeben, wenn er eine Steuererstattung haben wollte.
http://www.steuerthek.de/handbuch/est/allg_erklaerungspflich…
http://www.steuerthek.de/handbuch/est/allg_erklaerungspflich…
@pegru:
Gib mal "Lohnsteuerjahresausgleich" bei google ein.
Gib mal "Lohnsteuerjahresausgleich" bei google ein.
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