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    Arbeitgeberseitige Fahrtkostenzuschüsse !? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.03.05 13:34:53 von
    neuester Beitrag 07.03.05 08:13:52 von
    Beiträge: 6
    ID: 961.810
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      Avatar
      schrieb am 05.03.05 13:34:53
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      ich habe eine Frage an die Experten des Steuerrechts in der Community.

      Wenn ein Arbeitgeber Fahrtkostenzuschüsse an einen Mitarbeiter zahlen möchte, ohne dass eine Doppelte Haushaltsführung vorliegt, wie ist dann die steuerliche Seite zu betrachten?

      Stimmt es, dass

      - der Gesamtbetrag 4.500 € im Jahr nicht übersteigen darf
      - seit dem 01.01.2004 eine pauschale Versteuerung vorgenommen
      werden muss (20%?)
      - die Gewährung zeitlich nicht limitiert ist

      Könnt Ihr das bestätigen oder aber präzisieren?
      Vielleicht hat jemand auch einen guten Link zu der Thematik.

      Ich bedanke mich schonmal im voraus für Eure Hilfe.

      Grüße
      Bullish :)
      Avatar
      schrieb am 05.03.05 13:51:17
      Beitrag Nr. 2 ()
      auf eine Antwort bin ich auch gespannt
      Avatar
      schrieb am 05.03.05 21:48:48
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hi,
      was die Zuschüsse von Seiten des AG angeht bist Du gut informiert.

      Die Höchstgrenze (ab 2004) von 4500€ im Jahr stimmt (bis 2003 = 5112€). Die pauchale Versteuerung (Lohnsteuer) liegt bei 15%. Sozialabgaben fallen nicht an.

      Der Zuschuss darf NICHT die tatsächlichen Kosten des Arbeitnehmers übersteigen!

      Allerdings ist mir eine "zeitliche Begrenzung" nicht bekannt.


      Kidd
      Avatar
      schrieb am 06.03.05 20:38:11
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo Kidd,

      vielen Dank für Dein Posting. Hinsichtlich der zeitlichen Begrenzung werde ich mal "Extremegoogeling" betreiben.

      Grüße
      Bullish:)
      Avatar
      schrieb am 07.03.05 07:49:41
      Beitrag Nr. 5 ()
      4

      Du mußt nur in das Gesetz schauen.
      >Einkommensteuergesetz

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      Avatar
      schrieb am 07.03.05 08:13:52
      Beitrag Nr. 6 ()
      Pauschale Besteuerung ist nicht Pflicht, alternativ kann natürlich auch der Zuschuss komplett als Sachbezug besteuert werden = Steuer + Sozialabgaben. Wird m.E. aber kaum gemacht, da eher ungünstiger für ArbN und ArbG.


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