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    Renter soll € 280 Mio. an Steuern zahlen - Bericht bei Frontal 21 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.03.05 22:07:08 von
    neuester Beitrag 09.03.05 12:23:55 von
    Beiträge: 16
    ID: 962.931
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      Avatar
      schrieb am 08.03.05 22:07:08
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo allerseits,

      ...der ein oder andere wird es gesehen haben.

      Hier die Story:

      Ein Renter wollte € 11.000 an Aktiengewinnen versteuern. Da er sich verrechnet hatte meldete er per Telefon, dass es tatsächlich € 17.000 seien. Die Mitarbeiter im Finanzamt tippten also in das Feld in dem 11.000 Stand, einfach noch 17.000 hinten dran: macht dann € 1.100.017.000! Also 1 Mrd. Aktiengewinn!

      Die Folgen! Der Rentner sollte € 280 Mio. Steuern zahlen.
      Trotz einer Beschwerde, die akzeptiert wurde, wurde jedoch Tage später sein Konto verpfändet, woraufhin er einen Anwalt einschaltete.
      Der klärte alles mit einem schönen Brief und die Sache war für den Rentner gegessen.

      UND JETZT KOMMT`S: Der Anwalt rechnete dann sein Honorar aus, Streitwert € 280 Mio, macht über € 2 Mio Honorar die er nun vom Finanzamt will. Die stehen ihm eigentlich zu, aber das Finanzamt weigert sich zu zahlen und die Sache ist vor Gericht.

      DER DUMME: Der Steuerzahler, der wegen eines Tippfehlers und Uneinsichtigkeit und schlechtes Problemmanagment des Finanzamts nun wohl die € 2 Mio zahlen wird.

      Und ich - ich wußte nicht ob ich vor dem Fernseher lachen oder kotzen soll!?

      BF
      Avatar
      schrieb am 08.03.05 22:13:20
      Beitrag Nr. 2 ()
      Na bravo:

      Unlängst wurde ein ähnlicher Fall mit einer etwas geringern Summe (Honorar 75000 €) für einen Brief zugunsten des Steuerberaters entschieden.

      Dem Steuerpflichtigen war nicht zuzumuten, die Sache mit einem Anruf aus der Welt zu schaffen.
      Avatar
      schrieb am 08.03.05 22:18:57
      Beitrag Nr. 3 ()
      Kein Wundern wenn ich diese Scheiße lesen geht Deutschland Zugrunde! :mad:

      Man kann sich über das Finanzamt ärgern, aber was dieser Anwalt macht ist in meinen Augen noch viel schlimmer und ich würde sagen das sind diese Art von Parsiten die unser Land kaputt machen!
      Avatar
      schrieb am 08.03.05 22:24:18
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ Lupol...

      In diesem Fall hat er es ja zunächst telefonisch geklärt. Aber was will man machen, wenn die dir trotzdem dein Konto pfänden und da plötlich -10 Mio in roten Druckbuchstaben steht? Da bleibt nur der Anwalt, denn die beim Finanzamt raffen es nicht.

      Und wie Albatossa schreibt, geht die BRD so zugrunde.

      Im zweiten Bericht ging es dann auch um die Massenentlassungen der Unternehmen, die Mrd-Gewinne machen. Aber dazu gibt es andere Threads!

      BF
      Avatar
      schrieb am 08.03.05 22:29:38
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich sags ja ganz wertfrei, dem Rentner ist wirklich nix übrig geblieben.

      Also ich such mir jetzt auch einen Finanzbeamten, einen Anwalt und wir basteln unseren Jackpot selber.

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      Avatar
      schrieb am 08.03.05 22:34:38
      Beitrag Nr. 6 ()
      Vorsicht mit eurem Urteil:

      1. Ein Beamter darf so schwewiegende Entscheidungen i.d.R. gar nicht schnell treffen,
      das verbietet seine Dienstpflicht. Warum sollte er also persönliche Risiken eingehen.
      Das Schjicksal des Steuerbürgers muss da hintanstehen.

      2. Der Anwalt wird von der Kammer geprüft. Hält er sich in solchen Fällen
      nicht an die BRAGO kann das ebenfalls negative Folgen für ihn haben.
      Er muss zunächst so berechnen, kann sich aber gütlich einigen - wenn er denn mag.
      Wer von euch täte das übrigens;)

      Fazit: Deutschland ist nun mal perfekt in der Schildbürgerei:D

      KD
      Avatar
      schrieb am 08.03.05 22:44:07
      Beitrag Nr. 7 ()
      #6
      Dann kann er die Geschichte aber erstmal intern abklären, bevor er Pfändungen losschickt, dieser Trottel !!! :mad: In der freien Wirtschaft ist so ein A***gesicht sofort seinen Job los !!! :mad:
      Avatar
      schrieb am 08.03.05 22:47:36
      Beitrag Nr. 8 ()
      :rolleyes: Aber was erwarte ich denn von einem Beamten, Fingerspitzengefühl oder gar SELBSTÄNDIGES Denken.... :rolleyes: Wie KONNTE ich nur... :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 09.03.05 07:18:51
      Beitrag Nr. 9 ()
      .
      nicht nur im oben angesprochenen Fall ist es bedauerlich, daß sich die Kosten für einen Rechtsanwalt nach dem
      Streitwert und NICHT nach dem angefallenen Arbeitsaufwand richten.

      Daß sich Beamte von ihrer Meinung auch mit den besten Argumenten nicht abbringen lassen ist eine genauso große Katastrophe.

      Jeder halbwegs intelligente Mitarbeiter hätte diesen Fall leicht am Telefon klären können.
      Avatar
      schrieb am 09.03.05 09:05:28
      Beitrag Nr. 10 ()
      Alles ein bisschen merkwürdig, wie das ganze ablief. Selbst wenn man dem Finanzamt bei uns etwas telefonisch mitteilt, wollen die das schriftlich etwas zu dem besprochenen Sachverhalt nachgereicht wird. Spätestens dann hätte man gesehen das es sich um "nur 17.000,- EUR" handelt. :confused:
      Na gut, der Fehler ist passiert, jedoch erhält der Rentner (Steuerpflichtige) einen Steuerbescheid und hat einen Monat (plus 3 Tage) ab Datum des Steuerbescheides Zeit gegen die Festsetzung der ESt Einspruch einzulegen und gleichzeitig die Aussetzung der Vollziehung für den strittigen Betrag zu beantragen. Eventuell hätte auch ein Antrag auf schlichte Änderung gereicht.:cry:

      Aber nein, das war alles zu einfach und jetzt werden die Gerichte und somit der Steuerzahler belastet.:mad::cry:
      Wer weiss ob der Rentner überhaupt das Ende des Verfahrens erlebt.:rolleyes:
      Zu wünschen wäre, das von dem betreffenden Finanzamt jemand den Arsch in der Hose hat und der Sache ein Ende bereitet.

      Gruß Mask
      :look:
      Avatar
      schrieb am 09.03.05 11:26:44
      Beitrag Nr. 11 ()
      #1

      Lacher des Monats

      :laugh::laugh::laugh:

      "...UND JETZT KOMMT`S: Der Anwalt rechnete dann sein Honorar aus, Streitwert € 280 Mio, macht über € 2 Mio Honorar die er nun vom Finanzamt will. Die stehen ihm eigentlich zu, aber das Finanzamt weigert sich zu zahlen und die Sache ist vor Gericht.

      DER DUMME: Der Steuerzahler, der wegen eines Tippfehlers und Uneinsichtigkeit und schlechtes Problemmanagment des Finanzamts nun wohl die € 2 Mio zahlen wird...."

      Tja, Rechtsanwalt müsste man sein... ;)
      Avatar
      schrieb am 09.03.05 11:37:31
      Beitrag Nr. 12 ()
      #10

      Wer weiss ob der Rentner überhaupt das Ende des Verfahrens erlebt.


      Du scheinst nicht ganz zu begreifen ......
      Es geht nicht um eine Rückzahlung oder Schadensersatz!

      Es geht um den Anspruch des Anwalts (der das Ende des Verfahrens bestimmt noch erleben wird).


      Revenue
      Avatar
      schrieb am 09.03.05 11:50:00
      Beitrag Nr. 13 ()
      #12

      aus 1
      Der klärte alles mit einem schönen Brief und die Sache war für den Rentner gegessen.

      T´schuldigung, jetzt habe auch ich verstanden.;)

      Stellt sich aber die Frage ob der Rentner noch einmal bei seinem Finanzamt anruft. Zumindest wird er jetzt alles mehrmals nachrechnen bevor er seine Steuererklärung einreicht.:laugh:

      Gruß Mask
      :)
      Avatar
      schrieb am 09.03.05 11:54:29
      Beitrag Nr. 14 ()
      #13

      Kann dem Rentner doch egal sein. Der ganze Spass hat ihn doch keinen Cent gekostet.

      Das komplette Anwaltshonorar muss doch das Finanzamt bezahlen, also der Steuerzahler, also WIR !

      :mad::cry:
      Avatar
      schrieb am 09.03.05 12:01:24
      Beitrag Nr. 15 ()
      ich bin zwar kein jurist,aber der streitwert kam doch hier nur aufgrund eines irrtums zu stande.

      wieso hat man denn honoraranspruch auf einen fiktiven betrag der nur duch einen tippfehler zustande kam?
      Avatar
      schrieb am 09.03.05 12:23:55
      Beitrag Nr. 16 ()
      #15
      Sehr interessanter Einwand. Stimmt §119 Irrtum gibt es ja auch noch. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass das Finanzamt es ernst gemeint hat. Denn die haben den ersten Einwand des Rentners akzeptiert und den Irrtum somit eingesehen, ihm aber dennoch das Konto gepfändet.

      BF


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