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    Richter will Polizeigesetz stoppen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.03.05 10:53:35 von
    neuester Beitrag 27.07.05 13:45:37 von
    Beiträge: 11
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      schrieb am 12.03.05 10:53:35
      Beitrag Nr. 1 ()
      Richter will Polizeigesetz stoppen

      Hannover (mak). Am kommenden Mittwoch berät das höchste deutsche Gericht, ob das niedersächsische Polizeigesetz verfassungsgemäß ist. Geklagt hat ein Richter. „Als Privatperson“ legt der 57-Jährige Einspruch ein, seinen Namen möchte er nicht in der Zeitung lesen.
      Der Richter wendet sich vor allem gegen die sogenannte vorbeugende Telefonüberwachung in dem von Innenminister Uwe Schünemann (CDU) vorangetrieben und seit über einem Jahr geltenden Polizeigesetz. „Die Grenze zum Schnüffelstaat ist überschritten“, sagte er. Das niedersächsische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung verletze das Recht auf freie Meinungsäußerung. Telefongespräche könnten heimlich abgehört und aufgezeichnet werden, obwohl der Beschwerdeführer unbescholten ist. Das Gesetz erlaubt auch das Abhören der Telefongespräche von Bürgern, die Kontakt zu einem Verdächtigen haben. Das öffnet die Willkür der Polizei Tür und Tor.
      Der Richter kritisiert auch, dass die Polizei bei Gefahr im Verzug selbst über die Telefonüberwachung entscheiden kann. „Die müssen noch nicht einmal hinterher die Richter fragen“, sagte er.
      Problematisch sei auch, dass die Betroffenen nicht unbedingt unterrichtet werden müssen, wenn die Polizei sie abgehört hat. „Da kann man sich noch nicht einmal anschließend wehren.“, erklärte er.
      Unterstützung erhält der niedersächsische Richter vom Datenschutzbeauftragten des Landes. In einem Gutachten für das Verfassungsgericht empfiehlt Burckhard Nedden den Bundesrichter, mit einer einstweiligen Anordnung die präventive Telefonüberwachung zu streichen. Durch das Abhören könnten zahllose Bürger in ihren Rechten verletzt werden.
      Der 57-jährige Richter rechne damit, dass die Klage Erfolg hat. Dafür spreche, dass das Verfassungsgericht die Klage überhaupt angenommen hat. Außerdem hätten die Verfassungsrichter auch den geplanten großen Lauschangriff zurechtgestutzt. Ein bisschen verwundert ist er, dass er die einzige Beschwerde gegen das Polizeigesetz geschrieben hat. „Die Oppositionsfraktionen hätten doch auch klagen können.“
      Der Richter wird zur mündlichen Verhandlung an Karlsruhe fahren. Eine Entscheidung fällt das Gericht am Mittwoch noch nicht.





      Andere Bundesländer in Deutschland waren Vorreiter für das momentan geltende niedersächsische Polizeigesetz. Die niedersächsische SPD-Oppositionsfraktion wollte oder dürfte Herrn Bundesinnenminister Otto Schily nicht in den Rücken fallen. Eine der deutlichen Forderungen vom Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) an die Politik ist die Telefonüberwachung als Instrument der Terrorismus- und Kriminalitätsbekämpfung in Rechtsvorschriften kontinuierlich weiter zu Entwickeln.
      Zwischen Freiheit und Überwachung balanciert der deutsche Staat auf einem sehr schmalen Grad. Nach meinem Empfinden ist Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) selbst zum Sicherheitsrisiko geworden, für Menschen die ihre Menschenwürde gewahrt wissen wollen.:eek:
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      schrieb am 14.03.05 08:57:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Bürger in diesem Lande durften gestern, als Bundesinnenminister Otto Schily und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries Stellung über ein verlängertes Speichern von Telefon-, SMS- und Internet-Daten bezogen, beobachten wie das Gewaltmonopol der Exekutive gestärkt werden soll. Nicht erst seit gestern gehört es zur Mentalität, der jetzt regierenden Bundesregierung, Bürgerrechte abzubauen und Staatsrechte zu erweitern.
      Die Machtbalance zwischen Exekutive, Legislative und Judikative verschiebt sich, nach meinen Beobachtungen, immer mehr zu Gunsten der Exekutive. Auch die von den politisch Regierenden angestrengte Justizreform, über die Straffung der Verfahrensstrukturen in der Prozessordnung, um Prozesse zu verkürzen und Tatsacheninstanzen zu straffen, zeigt wie stark die Freiheit des Einzelnen beschnitten werden wird.
      Wir Bürger in diesem Lande sind auf dem Besten Weg uns eine neune Regierungsform zu geben.
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      schrieb am 14.03.05 09:08:45
      Beitrag Nr. 3 ()
      ... und der deutsche Michel schläft immer noch selig.
      Auf der einen Seite über den Fischererlass ganz bewusst Tür und Tor öffnen und auf der anderen Seite die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht stellen. Eine bedenkliche Entwicklung... :cry:
      Avatar
      schrieb am 14.03.05 21:19:33
      Beitrag Nr. 4 ()
      Quellenhinweis:http://www.fuldainfo.de/page/index.php?templateid=news&id=38…




      Heftiger Widerstand gegen erweiterte Daten-Speicherung
      14.03.05


      Berlin - Die Bundesregierung stößt mit ihrem Vorhaben zur Vorratsspeicherung von Telefondaten auf heftigen Widerstand. Kritik äußerten am Montag die Grünen, die FDP und Datenschützer. Zuspruch kam dagegen von den Polizeigewerkschaften und aus den Bundesländern.



      Pläne von Innenminister Otto Schily und Justizministerin Brigitte Zypries werden kritisiert
      © ddp

      Das Bundesjustizministerium stellte derweil klar, dass es um die Speicherung von Verbindungsdaten und nicht von Gesprächsinhalten gehe. Der Europäische Rat habe nach den Terroranschlägen von Madrid die Justiz- und Innenminister mit einer Prüfung des Vorhabens bis Ende 2005 beauftragt. Nach dem Willen von Rot-Grün sollen Telefonfirmen Telefon- und Internet-Verbindungsdaten bis zu einem Jahr speichern. Bislang ist die Speicherung nach Angaben des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar nur zu Abrechnungszwecken und höchstens sechs Monate möglich.

      Grünen-Fraktionsvize Hans-Christian Ströbele und der Grünen-Rechtsexperte Jerzy Montag erklärten, niemand habe bisher die Notwendigkeit der Speicherung dargelegt. "Datenmüll anzuhäufen, schafft keine Sicherheit", kritisierten beide. Schließlich habe sich der Bundestag bei der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes gegen eine Mindestspeicherfrist ausgesprochen. Die FDP-Politikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger warf Schily eine "unverschämte Missachtung des Parlamentswillens" vor.

      Auch der oberste Datenschützer Schaar warnte, die Regierungspläne hätten zur Folge, dass Millionen von Datensätzen unschuldiger und unverdächtiger Nutzer "auf Vorrat überwacht" würden. Dagegen sprächen wegen des Fernmeldegeheimnisses auch verfassungsrechtliche Argumente.

      Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßte dagegen Schilys Plan. Gewerkschaftschef Konrad Freiberg verwies darauf, dass die Sicherheitslage weiter angespannt und die bisherige Speicherzeit für Ermittlungen oft nicht ausreichend seien. Der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Wolfgang Speck, assistierte, die Telekommunikation sei einer der Hauptwege, "über den Terroristen sich vernetzen und Anschläge vorbereiten". Die Verschärfung der Datenspeicherung sei daher richtig.

      Aus den Bundesländern kamen unterschiedliche Reaktionen. Nordrhein-Westfalens Innenminister Fritz Behrens (SPD) unterstützte die Pläne. Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) kritisierte dagegen, es könne nicht sein, dass Millionen unbescholtener Bürger ein Jahr lang unter einen Generalverdacht gestellt und wie Kriminelle kontrolliert werden. Schily gehe es um einen "weiteren Schritt zum totalen Überwachungsstaat".

      Der saarländische SPD-Chef Heiko Maas ging ebenfalls auf Distanz zu den Vorstößen seiner Parteikollegen in Berlin. Maas kritisierte, es gehe bei dem Vorhaben "nicht um mehr Sicherheit, sondern um eine Sammelwut von Bürgerdaten". Ein Rechtsstaat solle sich "davor hüten, den gläsernen Bürger zu schaffen". Niedersachsens Wirtschaftsminister Walter Hirche (FDP) sieht in der Ausweitung der Datenspeicherung eine Hemmnis für das Wachstum der IT-Branche. (fdi/ddp)









      Tja, man sollte mal darüber diskutieren ob die "Gewerkschaft der Polizei" und ihr GdP-Bundesvorsitzender Konrad Freiberg ein Segen oder ein Fluch für unser Land sind.
      GdP-Bundesvorsitzender Konrad Freiberg ist ein langjähriges SPD-Parteimitglied. Bundesinnenminister Otto Schily hat in Konrad Freiberg ein gut funktionierenden und professionell arbeitenden Weggefährten gefunden. Es ist schon ein Genuss zu beobachten wie sich diese beiden Herren gegenseitig befruchten.
      Avatar
      schrieb am 16.03.05 23:43:53
      Beitrag Nr. 5 ()
      Quellenhinweis: Hannoversche Allgemeine Zeitung


      Polizeigesetz auf dem Prüfstand


      Das Bundesverfassungsgericht hat über eine Klage gegen das niedersächsische Polizeigesetz verhandelt, das seit etwa einem Jahr auch das „vorsorgliche“ Abhören von Telefonen erlaubt. Die Landesregierung von Christian Wulff (CDU) dürfte den Prozess wohl verlieren. Geklagt hat der Richter Robert Suermann, Vorsitzender eines Strafsenats am Oberlandesgericht Oldenburg. Als Privatmann wollte er zeigen, wie uferlos das im Dezember 2003 novellierte Gesetz formuliert ist. Theoretisch könne auch er abgehört werden, glaubt der Jurist, weil er nach Feierabend ab und zu in die Oldenburger Kneipe „Bei Beppo“ gehe, wo eine Lenin-Büste steht und auch Linksradikale verkehren. Dieser Vorstellung trat Niedersachsens Innenstaatssekretär Roland Koller gestern in Karlsruhe jedoch entgegen. „Es geht uns nicht um die Telefone von Jedermann, sondern um Personen im Vorfeld von Straftaten.“ Sein Beispiel: „Wenn ein einschlägig bekannter Einbrecher beginnt, Wohnungen auszukundschaften, dann ist das noch nicht strafbar, aber die Polizei sollte doch wachsam sein.“ In Niedersachsen darf die Polizei dann das Telefon abhören, E-Mails lesen und Handydaten nutzen. Früher konnten die Ermittler Telefone nur zur Strafverfolgung abhören. In Niedersachsen ist dies inzwischen auch zur Abwehr konkreter Gefahren möglich, was auch Richter Suermann akzeptiert. Außerdem – und nur darauf bezieht sich die Klage – darf gelauscht werden, wenn „Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine Person Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen wird“. Sogar harmlose Kontakt- und Begleitpersonen dürfen dann abgehört werden. Ein vergleichbares Gesetz existierte zuvor nur in Thüringen. Nachziehen wollen Bayern und Hamburg. Staatssekretär Koller nannte die Neuregelung gestern „unverzichtbar im Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität“. Er räumte allerdings ein, dass die neue Befugnis im ersten Jahr nur zwei Mal angewandt wurde – jeweils in Fällen mit islamistischem Hintergrund und ohne konkretes Ergebnis. In zwei weiteren Fällen wurde das vorsorgliche Abhören erwogen, aber nicht angeordnet. Die Richter zeigten sich gestern durchweg skeptisch, ob Niedersachsens Gesetz bestimmt genug ist. „Es reicht nicht, wenn die Polizei derzeit vernünftig mit dem Gesetz umgeht“, argumentierte Richter Wolfgang Hoffmann-Riem. „Es muss so formuliert sein, dass auch in Zukunft eine vernünftige Anwendung sichergestellt ist.“ Karlsruhe wird also wohl zumindest eine Präzisierung und Begrenzung der neuen Befugnisse fordern. Und falls das Verfassungsgericht der Bundesregierung folgt, wird die umstrittene Bestimmung wegen Kompetenzüberschreitung komplett gestrichen. „Die Vorsorge zur Verhütung künftiger Straftaten ist Teil des Strafverfahrensrechts und gehört damit zur Zuständigkeit des Bundes“, sagte gestern Schilys Staatsekretärin Ute Vogt (SPD). Das Karlsruher Urteil soll in einigen Monaten verkündet werden.
      Christian Rath





      Dieser Vorstellung trat Niedersachsens Innenstaatssekretär Roland Koller gestern in Karlsruhe jedoch entgegen. „Es geht uns nicht um die Telefone von Jedermann, sondern um Personen im Vorfeld von Straftaten.“ Sein Beispiel: „Wenn ein einschlägig bekannter Einbrecher beginnt, Wohnungen auszukundschaften, dann ist das noch nicht strafbar, aber die Polizei sollte doch wachsam sein.“ :confused:


      Theoretisch könne auch er abgehört werden, glaubt der Jurist, weil er nach Feierabend ab und zu in die Oldenburger Kneipe „Bei Beppo“ gehe, wo eine Lenin-Büste steht und auch Linksradikale verkehren.

      Dies ist mir einleuchtender, dass Verfassungsschutz usw. eine Gesinnung ausspähen möchten.

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      schrieb am 17.03.05 11:53:14
      Beitrag Nr. 6 ()
      Anhang zu Posting # 4,

      Union unterstützt Schily

      Die Union unterstützt den umstrittenen Verstoß von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) für eine längere Speicherung von Telefon- und Internetdaten zur Verfolgung von Terrorverdächtigen. Im Gegensatz zur scharfen Kritik aus der rot/grünen Koalition sagte Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach: "Ich halte eine Ausweitung der Speicherung der Verbindungsdaten zur Abwehr von Gefahren und zur Aufdeckung von Straftaten für notwendig."



      Ich weiß nicht, ob es auch anderen schon aufgefallen ist, dass trotz der sogenannten vorbeugenden Telefonüberwachung und die Speicherung von Telefon- und Internetdaten die Wirtschaftkriminalität in Deutschland sich nicht beseitigen läßt.
      Wenn man den Schwerpunkt bei der Verbrechensbekämpfung auf die einschlägig bekannten Einbrecher legt ist es natürlich nicht verwunderlich das Regierungs- und Wirtschaftskriminelle der effizienter werdenden Strafverfolgung entkommen.:D
      Avatar
      schrieb am 17.03.05 12:03:24
      Beitrag Nr. 7 ()
      Für Wirtschaftskriminelle und große Steuerhinterzieher ist Deutschland ein Paradies.

      Zum Ausgleich und um Schein zu wahren, beschränkt man sich auf Schnüffeleien in Konten von Sozialhilfeempfängern!:laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.07.05 10:10:20
      Beitrag Nr. 8 ()
      Streit um Abhöraktion der Polizei

      auf Toilette überwacht

      Quellenhinweis: Hannoversche Allgemeine Zeitung, Ausgabe 21.Juli 2005, Seite 4

      Hannover (mak). In einer kleinen Anfrage verlangt die Landtagsfraktion der Grünen von Innenminister Uwe Schünemann (CDU) Aufklärung über eine Abhöraktion der Polizei. Ein 25 Jahre alter Physikstudent aus Göttingen war im vergangenen Herbst vor dem Castor-Transport zwei Wochen lang observiert und abgehört worden. Nach eigenen Angaben ist der Student selbst auf der Toilette beobachtet worden, die Beamten hätten sogar seinen Stuhlgang notiert. Die Polizei hatte seine Telefonate sowie Telefongespräche seiner Mitbewohner mitgeschnitten. Außerdem sei von Beamten an seinem Auto ein Peilsender montiert worden.
      "Der Fall bestätigt unsere Kritik an der verdachtsunabhängigen Telekommunikationsüberwachung", sagte der innenpolitische Sprecher der Grünen, Hans Albert Lennartz am Mittwoch in Hannover. Das Polizeigesetz erlaube, das "ausufernde Abhöhren privater Telefonate und verletzt die Grundrechte der Bürger", meinte er.
      Im Dezember 2003 hatte der Landtag mit den Stimmen von CDU und FDP ein neues Polizeigesetz verabschiedet. Darin wird die Polizei auch ermächtigt, auch dann zu lauschen, wenn "Tatsachen" die Annahme rechtfertigen, dass eine Person Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen wird". Sogar harmlose Kontakt- und Begleitpersonen dürfen abgehört werden.
      Im vorliegenden Fall konnte die Polizei durch die Überwachung des Mannes nach eigenen Angaben eine Straftat verhindern. Ein Mobiles Einsatzkommando hatte den Studenten in der nacht des Castor-Transportes im hessischen Bad Hersfeld unmittelbar an der Bahnstrecke überwältigt, berichtete ein Sprecher. Die beamten vermuten, dass er gemeinsam mit eine Komplizin seinen schrottreifen Wagen auf die Schienen schieben wollte. Ein von der Polizei vermutetes Depot im Wald mit Benzinkanistern fanden die Beamten aber nicht.
      Ein Ministeriumssprecher wies die Kritik der Grünen zurück. "Es gäbe eine richterliche Anordnung für diese Aktion", sagte der Sprecher. Im Ministerium wird vermutet, dass die Anfrage der Grünen mit der für den nächsten Mittwoch erwarteten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Polizeigesetzt zusammenhängt. "Da soll wohl noch mal Stimmung gemacht werden", sagte der Sprecher.

      Mit Sicherheit können wir davon ausgehen, dass das Bundesverfassungsgericht das niedersächsische Polizeigesetz juristisch beanstanden wird.
      Avatar
      schrieb am 21.07.05 10:46:56
      !
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      Avatar
      schrieb am 21.07.05 16:06:43
      Beitrag Nr. 10 ()
      MDR.DE | 21. Juli 2005 | 14:36


      http://www.mdr.de/nachrichten/2057645.html




      Urteil
      Gericht kippt "Großen Lauschangriff"

      Der "Große Lauschangriff" zur Bekämpfung Organisierter Kriminalität verstößt in wesentlichen Teilen gegen die sächsische Verfassung. Das entschied am Donnerstag der Sächsische Verfassungsgerichtshof. Die im April 2004 verabschiedete Änderung des Verfassungsschutzgesetzes missachtet nach Auffassung der Richter das Trennungsgebot von polizeilicher und geheimdienstlicher Arbeit. Zudem verstößt es gegen das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und der Menschenwürde.



      Vorschriften verstoßen gegen Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Menschenwürde
      Um die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität nicht zu gefährden, wollte das Verfassungsgericht die Vorschriften nicht völlig aufheben. Die Staatsregierung muss nun spätestens bis zum 30. Juni 2006 neue gesetzliche Regelungen finden. Diese müssen vorsehen, dass die Ermittlungen von Polizei und Verfassungsschutz den "Kernbereich privater Lebensgestaltung" nicht antasten. Zudem müssten gegebenenfalls bereits begonnene Abhörmaßnahmen beendet und deren Ergebnisse vernichtet werden. Der Urteilsspruch gibt außerdem vor, dass der Verfassungsschutz künftig nur solche Daten an die Polizei weitergeben darf, die diese ebenfalls hätte sammeln können.

      Zufriedenheit bei den Klägern
      Der rechtspolitische Sprecher der PDS, Klaus Bartl, begrüßt die Entscheidung: "Das ist ein guter Tag für die Bürgerrechte." Auch Verfassungsrechtler Denninger freut sich über das Urteil, weil das Ziel der Kläger im Wesentlichen erreicht sei.
      Vor gut einem Jahr hatten 29 PDS- und ein FDP-Abgeordneter des Sächsischen Landtags Klage gegen das sächsische Verfassungsschutzgesetz eingereicht. Sie hatten bemängelt, dass es die Arbeit von Polizei und Geheimdiensten unzulässig vermische. Die Kläger stützten sich unter anderem auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Anfang März 2004. Damals hatten die Karlsruher Richter den 1998 eingeführten Lauschangriff als in weiten Teilen verfassungswidrig eingestuft.

      Die Staatsregierung hatte im Vorfeld der Urteilsverkündung erklärt, sie halte die Novelle für verfassungskonform. Sie wies darauf hin, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2004 bei der Entscheidung zum sächsischen Verfassungsschutzgesetz ein Jahr zuvor nicht berücksichtigt werden konnte. Trotz des Urteil vom Donnerstag sieht sich der Freistaat in seiner Position bestätigt, da die entscheidende Frage zu seinen Gunsten entschieden worden sei: "Der Wohnraum darf beobachtet werden – nur die Gesetz müssen nachgebessert werden", sagt Sicherheitsrechtler Dirk Heckmann. Innenminister Thomas de Maizière (CDU) sagte in einer ersten Stellungnahme, für ihn sei der wichtigste Aspekt des Urteils, dass es zu keiner Schwächung im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität führen werde.

      zuletzt aktualisiert: 21. Juli 2005 | 14:14
      Avatar
      schrieb am 27.07.05 13:45:37
      Beitrag Nr. 11 ()
      Mein herzlichen Glückwünsche

      gelten heute dem Vorsitzenden Richter eines Strafsenats am Oberlandesgericht Oldenburg Herrn Robert Suermann.
      Schade, das unsere Nation nicht über unzählige Streiter verfügt die sich für die Wahrung von Bürgerrechten einsetzen.


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