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    Private Veräußerungsgeschäfte - nur Verluste - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.03.05 17:19:57 von
    neuester Beitrag 12.03.05 22:40:28 von
    Beiträge: 14
    ID: 964.614
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      schrieb am 12.03.05 17:19:57
      Beitrag Nr. 1 ()
      Eine Frage: ich habe eine Reihe von Veräußerungsgeschäften in Wertpapieren in 2004 getätigt. Die meisten betreffen Wertpapiere, die ich länger als Jahr gehalten habe, bei einigen, die ich weniger als ein Jahr hatte, sind ausnahmslos Verluste aufgetreten (bevor jemand fragt, warum - ich habe ein Haus gekauft und mußte Rechnungen bezahlen).
      Die stehen ja nun alle in der Jahresbescheinigung der Bank drin. Kann ich die Verluste eigentlich jetzt auch geltend machen? Wird das anerkannt? Muß ich dem FA als Beleg wirklich von jeder Position Kopien der Kauf- und Verkaufabrechnungen beilegen? Die Erlöse stehen doch schon auf der Jahresbescheinigung drauf.
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      schrieb am 12.03.05 18:04:08
      Beitrag Nr. 2 ()
      Welche Frage können wir Dir denn mal stellen, wenn wir nicht mehr weiter wissen?

      Nur, damit das ganze nicht so einseitig wird.
      Avatar
      schrieb am 12.03.05 18:19:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      Muß ich dem FA als Beleg wirklich von jeder Position Kopien der Kauf- und Verkaufabrechnungen beilegen? Die Erlöse stehen doch schon auf der Jahresbescheinigung drauf.

      Wenn die Angaben in der Bankbescheinigung vollständig und zutreffend sind, kannst du zunächst auf die Vorlage der Belege verzichten. Falls das Finanzamt die Belege anfordert, mußt du sie einreichen.
      Avatar
      schrieb am 12.03.05 18:19:49
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich verstehe Deine Frage nicht so ganz, da ich zwar nicht oft hier poste, aber eben NICHT nur Fragen stelle, sondern auch antworte. Ich erinnere mich dunkel, vor einiger Zeit mal was zu Todesfällen, entspr. Kündigungsfristen von Wohnungen u.ä. gepostet zu haben. Vielleicht sagt Du mir mal, was Dich an meiner Frage oder meiner Person genau stört.
      Avatar
      schrieb am 12.03.05 18:25:47
      Beitrag Nr. 5 ()
      Danke Nataly!

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      schrieb am 12.03.05 18:29:26
      Beitrag Nr. 6 ()
      die Spekuverluste kannst und solltest du geltend machen. Man kann aber Spekuverluste nur gegen Spekugewinne verrechnen. Das wird dir also für 2004 nichts nutzen, wenn du aber in zukünftigen Jahren Spekugewinne machst kannst du die gegen die 2004er Verluste verrechnen.

      Wenn du eine Jahresbescheinigung der Bank hast in der die Spekugewinne/verluste ausgewiesen sind schick sie doch einfach mit, wenn es nicht reicht werden die sich schon melden.

      mimar
      Avatar
      schrieb am 12.03.05 18:32:01
      Beitrag Nr. 7 ()
      Vielen Dank, den Tipp habe ich gerade eben auch im nächsten Thread mit der Elster-Aussage gesehen.Da es bei mir keine Geschäfte geben wird, die Speku-Gewinne bringen werden, werde ich mir das Ausfüllen der Anlage SO sparen.
      Avatar
      schrieb am 12.03.05 19:01:57
      Beitrag Nr. 8 ()
      --- "werde ich mir das Ausfüllen der Anlage SO sparen." ---

      Wer dazu zu faul ist wird dann eben später mal mit entsprechender Steuerzahlung bestraft.

      - schon mal daran gedacht, dass vielleicht innerhalb von 10 Jahren eine nicht selbst genutzte Immobilie verkauft werden könnte?
      - schon mal daran gedacht, dass es Wertpapiere (auch nicht spekulative) gibt, bei denen Gewinne aus privaten Veräusserungsgeschäften anfallen könnten?
      - schon mal daran gedacht, dass ein antikes Gut oder sonstiges gewinnbringend verkauft werden könnte?
      - schon mal daran gedacht, dass in Zukunft weitere Tatbestände in die Gewinne aus privaten Veräusserungsgeschäften einbezogen werden könnten?

      Wenn all dieses für die Zeit bis zum Lebensende zutrifft, dann darf man faul sein, ansonsten besser die 10 Minuten investieren.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 12.03.05 20:11:53
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ich habe bei Consors ein Depot-Konto aber bisher noch keine Bescheinigung über meine Spekulationsverkäufe erhalten, kann ich diese dort anfordern. Vielleicht kann mich hierüber einmal jemand aufklären, war auch der Meinung, dass ab 1.1.2004 mir von der Bank so eine Bestätigung ausgestellt wird. Mfg
      Avatar
      schrieb am 12.03.05 20:25:55
      Beitrag Nr. 10 ()
      ...da prozentual nur wenige Bankkunden Spekulationsgeschäfte tätigen, haben sich viele Banken überlegt, aus Kostengründen nur auf Kundenanfrage eine Bescheinigung über Veräusserungsgeschäfte zu erstellen. Allerdings ist die Bank dann verpflichtet, auf Kundenwunsch diese Bescheinigung erstmals für Geschäfte in 2004 auszustellen.
      Avatar
      schrieb am 12.03.05 21:52:04
      Beitrag Nr. 11 ()
      @ #9
      Anfänger1;)

      Bei Consors kannst Du online eine kostenpflichtige Transaktionsliste anfertigen lassen,
      das dauert aber mindestens einen Monat - das nennt sich dann Orderabrechnung.
      Dort ist dann alles nötige als Exceltabelle aufgelistet.
      (Käufe, Verkäufe, Kurse, Währungsumrechnung, eingesetzte Beträge, Gebühren, Spesen usw.)

      Die Gewinne/Verluste musst Du aber leider immer noch selber ausrechnen oder dies dem Steuerberater etc. überlassen.;)


      Gruß
      R.R.:)
      Avatar
      schrieb am 12.03.05 21:58:44
      Beitrag Nr. 12 ()
      #9 und #11,
      die Kreditinstitute sind seit dem 01.01.2005 verpflichtet, eine Jahresbescheinigung für den Kunden bereit zu halten.

      Das heißt nicht, daß diese jedem automatisch zugesandt wird.

      Entweder ist Consors noch nicht so weit und braucht noch etwas Zeit dazu oder Du musst Deine Jahresbescheinigung extra dort anfordern (muß aber kostenfrei sein)!
      Ich tippe mal auf die 1.Variante!

      Rene
      Avatar
      schrieb am 12.03.05 22:39:31
      Beitrag Nr. 13 ()
      CortalConsors:


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      schrieb am 12.03.05 22:40:28
      Beitrag Nr. 14 ()


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