BAV - Rechtsanspruch - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 15.03.05 15:17:49 von
neuester Beitrag 15.03.05 15:57:43 von
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Wie sind die Erfahrungen bezüglich Rechtsanspruch auf Gehaltsumwandlung. Einige Unternehmer reagieren sehr empfindlich, was ich durchaus verstehen kann. Wer lässt sich schon gerne vorschreiben, was er zu tun hat.
Ansich ist die BAV ja durchaus interessant für die Altersvorsorge, sowohl für den AN als auch für den AG. Aber wo liegen letzlich die Risiken bzw. warum verzichten immer noch viele Unternehmen auf die Installation der verschiedenen Durchführungswege ? Herrscht momentan eine gewisse Unsicherheit aufgrund der Produktvielfalt oder wird das Produkt vom Ansatz her falsch angeboten durch Berater ?
Ansich ist die BAV ja durchaus interessant für die Altersvorsorge, sowohl für den AN als auch für den AG. Aber wo liegen letzlich die Risiken bzw. warum verzichten immer noch viele Unternehmen auf die Installation der verschiedenen Durchführungswege ? Herrscht momentan eine gewisse Unsicherheit aufgrund der Produktvielfalt oder wird das Produkt vom Ansatz her falsch angeboten durch Berater ?
Die Zurückhaltung der Unternehmen liegt m. E. darin, daß Unternehmen dieses Thema mit einem Mehraufwand verbinden. Dies läßt sich jedoch mit der Auswahl des richtigen Partners lösen. Z.B in Form eines Maklers, welcher sich auf dieses Themengebiet spezialisiert hat und mit dem Unternehmen gemeinsam einen Partner (Versicherungsgesellschaft) für die Umsetzung der betrieblichen Altersversorgung auswählt. Zunächst gilt es die bestehenden Durchführungswege, sofern vorhanden, zu analysieren oder einen neuen Durchführungsweg einzurichten.
Weiter gilt es den Mitarbeitern die Funktionsweise der Entgeltumwandlung in Form von Infomappen oder Einzelgesprächen zu erklären, um so der Informationspflicht seitens des AG nachzukommen.
Jeder AN hat einen RA auf die Entgeltumwandlung, d.h der AG muß sich für einen Durchführungsweg entscheiden über welchen der AN die Bruttoumwandlung durchführen kann.
Eine weiterer Punkt für die Zurückhaltung der AG könnte die Haftungsproblematik der AG bzgl. der jeweiligen D-wege darstellen. Deshalb benötigen die Unternehmen einen kompetenten Partner für die Einrichtung, Umsetzung und Bertreuung dieses komplexen Themengebietes.
Dies soll nur eine kurze Erläuterung sein und ich hoffe dir weitergeholfen zu haben.
Viele Grüße
Margeaux
Weiter gilt es den Mitarbeitern die Funktionsweise der Entgeltumwandlung in Form von Infomappen oder Einzelgesprächen zu erklären, um so der Informationspflicht seitens des AG nachzukommen.
Jeder AN hat einen RA auf die Entgeltumwandlung, d.h der AG muß sich für einen Durchführungsweg entscheiden über welchen der AN die Bruttoumwandlung durchführen kann.
Eine weiterer Punkt für die Zurückhaltung der AG könnte die Haftungsproblematik der AG bzgl. der jeweiligen D-wege darstellen. Deshalb benötigen die Unternehmen einen kompetenten Partner für die Einrichtung, Umsetzung und Bertreuung dieses komplexen Themengebietes.
Dies soll nur eine kurze Erläuterung sein und ich hoffe dir weitergeholfen zu haben.
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