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    Amnestie: Die Uhr läuft ab. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.03.05 21:09:04 von
    neuester Beitrag 16.03.05 10:39:30 von
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      schrieb am 15.03.05 21:09:04
      Beitrag Nr. 1 ()
      HANDELSBLATT, Dienstag, 15. März 2005, 15:44 Uhr


      Die Frist für die „ strafbefreiende Erklärung“ läuft Ende März ab


      Uhr für reuige Steuersünder läuft ab


      Von Axel Schrinner, Handelsblatt


      Die Uhr für reuige Steuersünder läuft ab. Nur noch 15 Tage bleiben, um die Steueramnestie zu nutzen. „Bis 31. März 24.00 Uhr muss die strafbefreiende Erklärung und das Geld beim Fiskus eingegangen sein“, sagt Steueranwalt Ulrich Derlien von Peters, Schöneberger & Partner in München.




      DÜSSELDORF. „Ich empfehle meine Mandanten, einen Scheck an die Erklärung zu heften und sich den Empfang vom zuständigen Finanzamt quittieren zu lassen“, erläutert Derlien im Gespräch mit dem Handelsblatt.

      Die Steueramnestie von Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) läuft Ende März aus. In den vergangenen 14 Monaten nutzten zahlreiche Steuersünder die Discountbedingungen und zahlten gut 1,1 Mrd. Euro Ablass an die Finanzämter. Wer bis Ende März die so genannte strafbefreiende Erklärung abgibt, muss 35 Prozent Steuern auf die hinterzogenen Einnahmen zahlen. Dabei werden je nach Steuerart zusätzliche Abschläge gewährt. So müssen bei der Einkommen- oder Körperschaftsteuer nur 60 Prozent, bei der Gewerbesteuer nur zehn Prozent, bei der Umsatzsteuer 30 Prozent und bei der Erbschaftsteuer 20 Prozent des hinterzogenen Betrags angesetzt werden; Verluste und Werbungskosten können nicht geltend gemacht werden. Die bei einer Selbstanzeige üblichen Säumniszinsen entfallen.

      Die Amnestie gilt für Steuerhinterziehungen der letzten zehn Jahre; ältere Vergehen sind verjährt. Die bis 1996 erhobene Vermögensteuer entfällt völlig. „Effektiv liegt die Belastung für hinterzogene Einkommensteuer bei 21 Prozent, bei der Erbschaftsteuer sind es sogar nur rund sieben Prozent“, rechnet Derlien vor. Im Gegensatz dazu kann es bei einer Selbstanzeige im Extremfall dazu kommen, dass fast das gesamte Schwarzgeld an den Fiskus geht.



      Der Bonner Steueranwalt Jörg Schauf von Flick, Gocke, Schaumburg betont, typischen Amnestiefälle seien reuige Privatanleger, die das Geld Anfang entweder Anfang der 90er-Jahre nach Luxemburg gebracht hätten, um deutsche Zinssteuern zu sparen oder sogar schon in den 70er-Jahren in die Schweiz transferiert hätten, um in einem neutralen und sicheren Land einen „Notgroschen“ zu haben. Diese Personen seien nun überwiegend in vorgerücktem Alter und machten sich nun darüber Gedanken, das Vermögen auf die Kinder zu übertragen. Einige Mandanten seien auch durch die ab 1. April startende zentrale Abfragestelle aufgeschreckt worden, über die der Fiskus sämtliche inländischen Konten eines Steuerpflichtigen entdecken kann, ohne allerdings Kontobewegungen abfragen zu können.

      Steueranwälte und -berater stehen bis zum letzten Tag der Amnestie bereit. Größtes Problem ist häufig, kurzfristig Bankunterlagen aus den letzten zehn Jahren zu beschaffen. „In einem Fall hat uns eine Schweizer Bank die Erträgnisaufstellung für den 4. April zugesagt. In solchen Fällen müssen wir die hinterzogenen Einnahmen großzügig schätzen“, sagt Derlien. Dann bestehe die Möglichkeit, binnen eines Monats gegen diese Schätzung Einspruch einzulegen, sofern sich die Schätzung als viel zu hoch herausstelle. Allerdings könne die Finanzverwaltung dann in dem Einspruchsverfahren – anders als bei der Amnestie-Erklärung – die kompletten Belege, etwa Depotauszüge, verlangen.

      Ein besonderes Problem ergibt sich für reuige Börsen-Zocker, die Spekulationsgewinne vor allem aus dem Boom-Jahren 1999 und 2000 dem Fiskus verschwiegen haben. Da im Rahmen der Amnestie Spekulationsverluste nicht gegengerechnet werden können, müssen die Zocker die strafbefreiende Erklärung geschickt mit einer Selbstanzeige kombinieren. Dazu werden zunächst einzelne Kapitalerträge, Spekulationsgewinne und -verluste so kombiniert, dass der Gewinn minimal ist. Für dieses Paket wird dann eine Selbstanzeige abgegeben. Für die verbleibenden Gewinne wird die Amnestie mit ihren günstigen Bedingungen genutzt. „Das für Steuererklärungen aus zehn Jahren optimal zu kombinieren, kostet Zeit“, sagt die auf Daytrader spezialisierte Münchner Beraterin Birgit Hosemann. Schätzen sei wegen des komplizierten Verfahrens extrem schwierig.

      Hosemann ergänzt, dass das Interesse der Zocker an der Amnestie ohnehin sehr gering gewesen sei. „Die meisten Zocker sind beratungsresistent. Viele haben als Arbeitnehmer ohnehin noch nie eine Steuererklärung abgegeben und haben auch jetzt keinen Grund gesehen, sich damit auseinander zu setzen.“
      http://www.handelsblatt.com/pshb/fn/relhbi/sfn/buildhbi/artp…
      Avatar
      schrieb am 15.03.05 23:39:09
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich würde meinen Mandanten empfehlen, gut zu überlegen, wo mein Geld besser aufgehoben ist:laugh:
      Avatar
      schrieb am 15.03.05 23:54:13
      Beitrag Nr. 3 ()
      Denke eher, die Finanzämter würden große Augen machen, wenn sie die verschwiegenen Verluste der Trader sehen würden.:laugh:

      Auch hier würde ein einfaches System ein für allemal greifen:
      Banken listen alle Transaktionen, saldieren Verlust und Gewinne jährlich, um die Spekusteuer direkt abzuführen. Allfällige Verlustvorträge gegengerechnet und ebenfalls saldiert.

      Einmal ans FA, einmal an den Kunden. Ende.

      Aber auch hier gilt: was nicht bis ins letzte verkompliziert wurde, kann einfach nicht gut sein.
      Avatar
      schrieb am 16.03.05 09:17:09
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ein besonderes Problem ergibt sich für reuige Börsen-Zocker, die Spekulationsgewinne vor allem aus dem Boom-Jahren 1999 und 2000 dem Fiskus verschwiegen haben. Da im Rahmen der Amnestie Spekulationsverluste nicht gegengerechnet werden können, müssen die Zocker die strafbefreiende Erklärung geschickt mit einer Selbstanzeige kombinieren. Dazu werden zunächst einzelne Kapitalerträge, Spekulationsgewinne und -verluste so kombiniert, dass der Gewinn minimal ist. Für dieses Paket wird dann eine Selbstanzeige abgegeben. Für die verbleibenden Gewinne wird die Amnestie mit ihren günstigen Bedingungen genutzt.

      Scheint wohl zu gehen :)
      Avatar
      schrieb am 16.03.05 09:53:01
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ noza
      Verstehe nicht, warum nicht sofort in der Amnestie gegengerechnet werden kann, kommt doch auf das Selbe raus!

      Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht.

      Gruss!

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      schrieb am 16.03.05 10:39:30
      Beitrag Nr. 6 ()
      @GGhecco

      Das ist im Grunde ein Unfall, der durch den Begriff "Einnahmen" + "Lebenssachverhalt" entstanden ist. Ich glaube nicht, dass dies so beabsichtig war. Aber eine andere Herleitung ließ sich wohl aus dem Gesetz nicht konstruieren :cry:


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