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    Markttierfe anschauen-Meldung lesen- kaufen 300% bei DEWB - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.03.05 16:11:25 von
    neuester Beitrag 21.03.05 16:35:04 von
    Beiträge: 2
    ID: 967.802
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    ISIN: DE0008041005 · WKN: 804100 · Symbol: EFF
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      Avatar
      schrieb am 21.03.05 16:11:25
      Beitrag Nr. 1 ()
      schaut Euch mal das extrem dünne Orderbuch bei DEWB (804100) an.
      Folgende Fakten:
      - bei Jenoptik brennt es lichterloh wegen dem Urteil
      - die kaufen alles was unter 26 zu bekommen ist
      - der Kurs würde bei einem unlimitierten Verkauf von ca. 19.000 Stück gerade mal auf 3,69 !!!! fallen
      - bei einem Kauf o.L. in ca. selbiger Höhe würde die Aktie auf fast 10 Euro springen.
      - Leute das ist EURE Chance auf einen SICHEREN Vervielfacher in kürzester Zeit.
      - etliche Börsenbriefe werden diese Spekulation aufnehmen
      - das Urteil ist rechtskräftig!
      - eine sichere und eindeutiger Spekulation mit Ansage gab es die letzten Jahre nicht!



      Magazin - Auf Jenoptik könnte Zahlung von 140 Mio Euro zukommen
      20.03.05 17:23

      Frankfurt, 20. Mär (Reuters) - Auf den Technologiekonzern
      Jenoptik< JENG.DE> könnten einem Magazinbericht zufolge
      Aktionärs-Abfindungen in dreistelliger Millionenhöhe zukommen.
      Anteilseigner der Jenoptik-Tochter Deutsche Effecten und
      Wechsel-Beteiligungsgesellschaft (DEWB)< EFFG.DE> könnten bei
      einem entsprechenden Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) bis zu
      140 Millionen Euro plus Zinsen von Jenoptik fordern, berichtet
      das Nachrichtenmagazin " Der Spiegel" am Sonntag.
      Das Oberlandesgericht (OLG) Thüringen verurteilte dem
      " Spiegel" zufolge Jenoptik im Dezember 2004 in zweiter Instanz,
      einem klagenden Aktionär 26,51 Euro Abfindung je Aktie zu
      zahlen. Dabei habe das Gericht die Beweispflicht umgedreht,
      womit nicht der Aktionär durch Kontoauszüge oder Kaufverträge
      nachweisen müsse, dass er zu den ehemals zu dem einem Prozent
      der freien DEWB-Aktionäre gehöre, sondern Jenoptik müsse
      nachweisen, dass dies nicht so ist. Jenoptik hat gegen das
      Urteil Revision vor dem BGH eingelegt.
      Jenoptik hatte den Angaben zufolge 1997 die DEWB von der
      Industriellenfamilie Voith erworben, die 99 Prozent der
      DEWB-Anteile hielt. Ein Prozent war im Besitz freier Aktionäre.
      Da Voith mit der DEWB einen Beherrschungsvertrag geschlossen
      hatte, verfügen die freien Aktionäre seitdem über einen Anspruch
      von 26,51 Euro Abfindung je Aktie. 1999 kündigte Jenoptik den
      Beherrschungsvertrag und weitete den Streubesitz auf inzwischen
      knapp 35 Prozent beziehungsweise etwa 5,22 Millionen Aktien aus.
      Es sei aber unterlassen worden, eigene Aktien von jenen
      unterscheidbar zu machen, die abfindungsberechtigt sind. Alle
      Aktien hätten die Wertpapierkennnummer 804100.
      An der Börse würden seit dem OLG-Urteil Aktien der DEWB in
      der Hoffnung gekauft, der BGH bestätige das Urteil, berichtete
      das Magazin. Dann wäre Jenoptik verpflichtet, jedem Aktionär aus
      dem Streubesitz pro Anteilsschein 26,51 Euro Abfindung plus
      Zinsen zu zahlen, wenn sich dieser auf das BGH-Urteil berufe.
      Der DEWB-Aktienkurs habe sich nach dem Urteil von seinem Tief
      von 1,80 Euro fast verdoppelt. Am Freitag gingen die Papiere mit
      3,39 Euro aus dem Handel. Als Jahrestief weist die Kurstafel
      1,65 Euro vom 4. Februar 2005 aus.
      Im Börsentext der Jenoptik heiße es zaghaft, ein negativer
      Ausgang des Verfahrens könne " die Vermögens-, Finanz- und
      Ertragslage der Jenoptik nachhaltig beeinflussen" , berichtet das
      Magazin. Jenoptik-Anwalt Andreas Meyer-Landrut sehe im
      schlimmsten Fall die Insolvenz heraufziehen. Dazu wolle es
      Jenoptik-Chef Alexander von Witzleben aber nicht kommen lassen.
      Er würde versuchen, selbst so viele DEWB-Aktien wie möglich vom
      Markt zurückzukaufen und zudem hoffen, dass nicht allzu viel
      Aktionäre klagen würden und stattdessen Moral und Anstand walten
      ließen. Zudem gebe es noch die Möglichkeit eines Vergleichs.
      Witzleben könne sich zwar nicht vorstellen, dass Jenoptik
      vor dem BGH unterliege, berichtete das Magazin. " Sollte dies
      wider Erwarten doch eintreten" , rechne der Jenoptik-Chef
      lediglich " mit etwa 20 Millionen Euro" , die ihn " dieser ganze
      Quatsch" kosten könnte. Genau könne man diesen Betrag aber nicht
      beziffern. Eine Jenoptik-Sprecherin sagte am Sonntag, das
      Unternehmen habe bislang keine Rückstellungen gebildet.
      mit/rbo
      Avatar
      schrieb am 21.03.05 16:35:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      wir sind doch hier nicht auf dem basar?



      allerdings stimmt fasst alles... nur: das urteil ist noch nicht rechtskräftig, die jenoptik hat revision beim bgh eingelegt.

      wichtiger erscheint die fundamentale absicherung des kurses irgendwo zwischen drei und vier euro, mit der ersten berichterstattung nach ias wissen wir hier mehr.


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