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    MWG-BIOTECH AG WANDELANLEIHE - der "OPTIONSSCHEIN" auf MWG mit 80% Kurspotential - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.04.05 10:54:02 von
    neuester Beitrag 02.07.05 01:06:19 von
    Beiträge: 8
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      schrieb am 01.04.05 10:54:02
      Beitrag Nr. 1 ()
      MWG hat eine Wandelanleihe begeben, die eine Kapitalherabsetzung nicht mitmacht, sondern das Recht beinhaltet, nach der Kapitalherabsetzung die Anleihe in Aktien 1:1 zu tauschen. D.h. dass jeder Euro der Anleihe auch nach der Kapitalherabsetzung in eine Aktie mit dem neuen rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 pro Stückaktie getauscht werden kann.

      Die Anliehebedingungen der Wandelanleihe können hier nachgelesen werden:
      http://www.mwg-biotech.com/docs/ir_ge/Anleihebedingungen_WSV…

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      Das Tauschverhältnis der Wandelanliehe wurde von nwu als attraktive bezeichnet.

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      Adhoc Meldung
      19-11-2004
      MWG Biotech AG emittiert Wandelschuldverschreibung mit attraktivem Tauschverhältnis
      Ebersberg, 19. November 2004

      Der Vorstand der MWG Biotech AG (ISIN: DE0007300105), Ebersberg, hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, eine Wandelschuldverschreibung in Höhe von bis zu 10 Millionen Euro zu begeben. Die Anleihe wird mit 6 % p.a. verzinst und hat eine Laufzeit bis zum 14. Dezember 2007. Sie ist wandelbar in bis zu 10 Millionen Aktien der MWG Biotech AG. Eine Teilschuldverschreibung im Nennwert von 1,00 EUR berechtigt zum Umtausch in eine neue Aktie (Wandlungsverhältnis 1:1). Um die Wandlung für die Aktionäre attraktiv zu gestalten, soll der nächsten Hauptversammlung eine Kapitalherabsetzung um mindestens 3:1 vorgeschlagen werden. Das Wandlungsverhältnis bliebe jedoch gemäß den Bedingungen der Wandelschuldverschreibung davon unberührt, d.h. jede Teilschuldverschreibung im Nennwert von 1,00 EUR würde weiterhin zum Umtausch in eine (dann konvertierte) Aktie berechtigen.
      Die Wandelschuldverschreibung wird im Rahmen einer Bezugsrechtsemission allen Aktionären zum Bezug angeboten. Für 3,4 Aktien kann eine Teilschuldverschreibung zum Preis von 1,00 EUR je Teilschuldverschreibung bezogen werden. Ebenso wird den Aktionären ein Überbezugsrecht eingeräumt. Ein öffentliches Angebot findet nicht statt. Nicht von Altaktionären gezeichnete Teilschuldverschreibungen werden bei institutionellen Investoren platziert. Die beiden größten Aktionäre der Gesellschaft wollen sich an der Kapitalmaßnahme im Gesamtumfang von über 20% beteiligen.
      Die Erlöse der Wandelschuldverschreibung dienen der Finanzierung der bereits angekündigten umfangreichen Restrukturierung der Gesellschaft und deren Fokussierung auf die Kernkompetenzen. Nahezu sämtliche Maßnahmen für eine erfolgreiche Umsetzung wurden eingeleitet.
      Detaillierte Informationen zum Verfahren werden voraussichtlich am 25. November im elektronischen Bundesanzeiger unter www.ebundesanzeiger.de und in der Börsenzeitung veröffentlicht. Die VEM Aktienbank AG begleitet die Kapitalmaßnahme; die Bezugsanmeldung ist ebenso unter www.vem.ag abrufbar.
      ======================

      Eine zentrale Position im Rahmen der Emission nehme die Eurofins Ventures B.V., Niederlande, eine 100%ige Tochter der börsennotierten Eurofins Scientific S.A. ein. Eurofins Ventures habe im Rahmen der Emission über ihre 75%-Tochter GeneScan Europe AG von zwei Großaktionären 25,1% an der MWG Biotech AG mit Wirkung zum 03.01.2005 erworben.

      Zudem habe die Gesellschaft von diesen Großaktionären Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von rund 2 Mio. Euro und weitere Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 2 Mio. Euro direkt von MWG erworben. Damit lägen 62% der Wandelschuldverschreibungen, die von der geplanten Kapitalherabsetzung unberührt bleiben würden, bei einem Investor.

      Die Wandelanleihe wird damit zum Großteil durch Eurofins Scientific S.A. über Konzerngesellschaften indirekt gehalten.


      Nachzulesen unter:
      http://www.aktiencheck.de/analysen/default_an.asp?sub=3&page…

      ======================
      Adhoc Meldung
      23-12-2004
      Emission der MWG-Wandelschuldverschreibung mit 6,48 Mio. Euro geschlossen
      Ebersberg, 23. Dezember 2004

      Die MWG Biotech AG, Ebersberg, (ISIN: DE0007300105) teilt mit, dass die Emission der Wandelschuldverschreibung (ISIN: DE000A0C4YW8) mit einem Volumen von 6,48 Mio. Euro nunmehr geschlossen wurde. Neben Kleinaktionären haben die beiden größten Aktionären gezeichnet; ebenfalls an der Emission beteiligt hat sich die Eurofins Ventures B.V., Breda, Niederlande, im Umfang von 2,0 Millionen Euro. Die Anleihe wird mit 6% p.a. verzinst und hat eine Laufzeit bis zum 14. Dezember 2007. Sie ist wandelbar in Aktien der MWG Biotech AG. Die Anleihe ist handelbar an der Börse-Berlin-Bremen ab 27. Dezember 2004. Die Transaktion wurde von der VEM Aktienbank AG betreut.

      Der Mittelzufluss wird für die laufende Restrukturierung der MWG Biotech AG eingesetzt.
      ======================

      Nunmehr ist gestern die mit Spannung erwaltete Tagesordnung zur HV am 9. Mai 2005 veröffentlicht worden. Darin wird vorgeschlagen, dass eine Kapitalherabsetzung im Verhältnis 5:1 beschlossen werden soll. Die Neubestellung der Aufsichtsräte macht klar, wer bei nwu nunmehr das Sagen hat. Damit wird der Antrag auf Kapitalherabsetzung im Verhältnis 5:1 höchstwahrscheinlich mit den Stimmen des (über Konzerngesellschaften letztendlichen) Großaktionärs Eurofins Scientific S.A. durchgesetzt werden.

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      Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am 9. Mai 2005 um 10.00 Uhr im Hotel Bayerischer Hof, Promenadeplatz 2 bis 6, 80333 München stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

      Tagesordnung

      TOP 1:
      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzern-abschlusses, des zusammengefassten Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2004 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

      TOP 2:
      Beschlussfassung über Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2004

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen.

      TOP 3:
      Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.

      TOP 4:
      Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2005

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die MDS Möhrle GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2005 zu bestellen.

      TOP 5:
      Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form zum Zwecke der Deckung von Verlusten durch Zusammenlegung von Aktien und über die Anpassung der Satzung

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

      1) Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von € 34.450.000,-- wird um € 27.560.000,-- auf € 6.890.000,--, eingeteilt in 6.890.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, zum Zwecke der Deckung von Verlusten herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff AktG) im Verhältnis 5:1. Sie wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils fünf auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie zusammengelegt werden.
      2) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Einzelheiten der Durchführung des Beschlusses zu regeln.
      3) In Anpassung an den vorstehenden Beschluss erhalten § 5 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) mit Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung folgende Fassung:
      „(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 6.890.000,--.
      (2 ) Das Grundkapital ist eingeteilt in 6.890.000 Stückaktien.“

      TOP 6:
      Beschlussfassung über Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat

      Herr Prof. Dr. Johann Löhn und Herr Bernd W. Aundrup haben mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung ihre Aufsichtsratsmandate niedergelegt.

      Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 9 Abs. 1 der Satzung aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.

      Der Aufsichtsrat schlägt vor,

      Herrn Dr. Gilles G. Martin, Vorstandsvorsitzender der Eurofins Scientific S.A., Nantes/Frankreich
      und
      Herrn Dr. Matthias-Wilbur Weber, Finanzvorstand der Eurofins Scientific S.A., Nantes/Frankreich

      für die Amtszeit der ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieder in den Aufsichtsrat zu wählen.

      Herr Dr. Martin ist Mitglied des Aufsichtsrats oder vergleichbarer Gremien nachfolgender in- und ausländischer Gesellschaften:
      ― GeneScan Europe AG, Freiburg, Deutschland
      ― Eurofins Scientific Services SA, Belgien
      ― Eurofins Scientific Ltd., Großbritannien
      ― Eurofins Scientific Inc., USA
      ― Eurofins Scientific AG, Schweiz
      ― Eurofins Scientific B.V., Niederlande
      ― SCI Le Chardonnay, Frankreich
      ― Bioventures Management Sarl, Luxemburg
      ― Analytical Bioventures SCA, Luxemburg

      Herr Dr. Weber ist Mitglied des Aufsichtsrats oder vergleichbarer Gremien nachfolgender in- und ausländischer Gesellschaften:
      GeneScan Europe AG, Freiburg (Aufsichtsratsvorsitzender)

      Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.

      TOP 7:
      Beschlussfassung über eine Satzungsänderung zur Zusammensetzung des Vorstands und zum Ort der Hauptversammlung

      § 7 Abs. 1 der derzeitigen Satzung bestimmt, dass der Vorstand der Gesellschaft aus mindestens zwei Personen bestehen muss. Nach Ansicht von Vorstand und Aufsichtsrat sollte im Hinblick auf die Restrukturierung der Gesellschaft die Option geschaffen werden, dass der Vorstand der Gesellschaft auch nur aus einer Person bestehen kann.

      § 14 Satz 1 der derzeitigen Satzung bestimmt, dass die Hauptversammlung am Sitz der Gesellschaft oder in München stattfindet. Nach Ansicht von Vorstand und Aufsichtsrat sollte es möglich sein, dass die Hauptversammlung der Gesellschaft an jedem Börsenplatz in Deutschland stattfinden kann.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

      1) § 7 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
      " (1) Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen. Auch bei einem Grundkapital der Gesellschaft von mehr als € 3.000.000,-- kann der Vorstand aus einer Person bestehen.“

      2) § 14 Satz 1 der Satzung wird wie folgt gefasst:
      „Die Hauptversammlung findet jährlich am Sitz der Gesellschaft oder an jedem Börsenplatz in Deutschland statt.“

      TOP 8:
      Beschlussfassung über eine Satzungsänderung zur Anpassung an das UMAG

      Voraussichtlich im Laufe des Geschäftsjahrs 2005 wird das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) in Kraft treten. Mit dem UMAG werden u. a. die aktienrechtlichen Vorschriften über die Einberufung der Hauptversammlung und über die Teilnahme an der Hauptversammlung neu gefasst. Diese gesetzlichen Vorschriften werden nach dem heutigen Kenntnisstand gelten, wenn die nächste Hauptversammlung der MWG-Biotech AG in 2006 einberufen wird.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

      1) § 14 Abs. 3 (Einberufung) der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
      „Für die Einberufungsfrist gelten die gesetzlichen Regelungen.“
      2) § 15 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung werden wie folgt neu gefasst: " (1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die nach näherer Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen der Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben.
      (2) Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes eines zur Verwahrung von Wertpapieren in Deutschland zugelassenen Instituts erforderlich und ausreichend; der Nachweis muss in deutscher oder in englischer Sprache verfasst sein. In der Einberufung zur Hauptversammlung können weitere Sprachen, in denen der Nachweis verfasst sein kann, sowie weitere Institute, von denen der Nachweis erstellt werden kann, zugelassen werden. Der Nachweis hat sich auf den gesetzlich bestimmten Zeitpunkt vor der Hauptversammlung zu beziehen und muss der Gesellschaft innerhalb der gesetzlichen Frist vor der Hauptversammlung zugehen.“

      3) Der Vorstand wird angewiesen, diese Satzungsänderungen erst dann zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, wenn die Änderung von § 123 AktG durch das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) in der Fassung des Regierungsentwurfs vom 17. November 2004 abgesehen von lediglich redaktionellen Änderungen in Kraft getreten ist.

      TOP 9:
      Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

      Die derzeit bestehende Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ist bis zum 24. November 2005 befristet.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

      Die bisherige Ermächtigung nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG endet vorzeitig mit Ablauf des Tages dieser Hauptversammlung.

      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats ab Eintragung der Kapitalherabsetzung im Handelsregister bis zum 8. November 2006 eigene Aktien der Gesellschaft bis zu einem Anteil von 10 % am Grundkapital zu erwerben. Der Gegenwert für den Erwerb dieser Aktien darf den durchschnittlichen Börsenkurs der Aktie während der letzten fünf Börsenhandelstage vor dem Erwerb der Aktien, ermittelt nach dem Mittelwert der Schlusskurse für die Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10 % überschreiten und nicht mehr als 10 % unterschreiten.

      Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden.

      Der Vorstand ist weiter ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats aufgrund dieser Ermächtigung erworbene eigene Aktien der Gesellschaft zu einem Teil oder insgesamt über ein Bezugsangebot unter Wahrung des Bezugsrechts der Aktionäre zu veräußern.

      Ferner wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, sofern

      ― der Vorstand beabsichtigt, eigene Aktien Dritten im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen im Wege von share- oder asset deals oder beim Erwerb von Unternehmensbeteiligungen als Gegenleistung anzubieten, oder
      ― die Veräußerung zu einem Preis erfolgt, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. In diesem Fall darf die Anzahl der zu veräußernden Aktien zusammen mit neuen Aktien, die aufgrund anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ohne Gewährung von Bezugsrechten ausgegeben werden, die Grenze von 10 % des Grundkapitals insgesamt nicht übersteigen.

      Der Vorstand ist schließlich ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser Ermächtigung erworben werden, zu einem Teil oder insgesamt einzuziehen, ohne dass die Durchführung der Einziehung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.

      Die Ermächtigungen können ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer der genannten Zwecke ausgeübt werden.

      Bericht des Vorstands gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8, 186 Abs. 4 AktG über den Ausschluss des Bezugsrechts in Tagesordnungspunkt 9

      Mit der vorgeschlagenen Ermächtigung soll der Gesellschaft die Möglichkeit gegeben werden, eigene Aktien zu erwerben und eigene Aktien unter anderem auch Dritten im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen im Wege eines share- oder asset deals oder beim Erwerb von Unternehmensbeteiligungen als Gegenleistung anzubieten. Hierfür ist der Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erforderlich.

      Der internationale Wettbewerb und die Globalisierung der Wirtschaft verlangen zunehmend als Form der Gegenleistung bei Akquisitionen die Gewährung von Aktien. Die hier vorgeschlagene Ermächtigung soll der Gesellschaft die notwendige Flexibilität geben, um sich bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen daran schnell und flexibel auszunutzen zu können. Für diesen Zweck steht dem Vorstand auch Genehmigtes Kapital zur Verfügung. Die Entscheidung über die Art der Aktienbeschaffung trifft der Vorstand. Konkrete Pläne für das Ausnutzen dieser Ermächtigung bestehen nicht.

      Die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss für den Fall, dass die Veräußerung zu einem Preis erfolgt, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet und die Anzahl der zu veräußernden Aktien zusammen mit neuen Aktien, die aufgrund anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ohne Gewährung von Bezugsrechten ausgegeben werden, die Grenze von 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen, entspricht den Voraussetzungen des erleichterten Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG und ermöglicht es der Gesellschaft, auf Angebote bzw. dem Geschäftszweck der Gesellschaft dienende Beteiligungsnachfragen finanzstarker Investoren kurzfristig reagieren zu können.

      Teilnahme an der Hauptversammlung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am 2. Mai 2005 bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei der Hinterlegungsstelle DZ Bank AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank oder ihren Niederlassungen bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegt haben. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden. Im Fall einer Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die hierüber auszustellende Hinterlegungsbescheinigung spätestens am ersten Werktag - ausgenommen der Samstag - nach Ablauf der Hinterlegungsfrist (das ist der 3. Mai 2005) bei der Gesellschaft einzureichen.

      Anträge von Aktionären im Sinne von §§ 126, 127 AktG sind an die folgende Adresse zu richten: uschramm@mwgdna.com.

      Anträge gemäß §§ 126, 127 AktG werden unverzüglich nach Eingang unter der Internetadresse www.mwg-biotech.com veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

      Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten, insbesondere durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden.

      Aktionäre unserer Gesellschaft können von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung mit der Ausübung ihres Stimmrechts bevollmächtigen. Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen wollen, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Die Vollmachten müssen schriftlich erteilt werden und müssen Weisungen zu jedem Punkt der Tagesordnung enthalten. Die notwendigen Unterlagen und Informationen erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. Die Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters einschließlich der Weisungen müssen spätestens mit Ablauf des 5. Mai 2005 im Original unter der Adresse MWG Biotech AG, z.Hd. Frau Ulrike Schramm, Anzinger Str. 7a, 85560 Ebersberg, eingegangen sein.

      Ebersberg, im März 2005
      Der Vorstand

      ======================

      Der Kurs der Anleihe hier abrufbar:

      http://www.berlinerboerse.de/stocks/chart.html?CHART_TYPE=HI…

      ======================

      Schlussfolgerung: Bei einem Kurs von aktuell EUR 0,50 pro nwu Aktie vor Kapitalherabsetzung sollte sich rein rechnerisch der Kurs der Wandelanleihe, die dem Inhaber ein Recht auf eine Wandlung in Aktien der nwu nach Kapitalherabsetzung geben, auf die fünfache Summe der mit jeder Wandelanleihe beziehbaren Aktien einpegeln. Dies wäre zur Zeit ein Kurs EUR 250,00 pro EUR 100,00 Wandelanleihe. Diese notiert allerdings nur bei EUR 131,50. Sollte der Kurs der nwu steigen, müsste die Wandelanleihe im Verhältnis von 5:1 davon profitieren. Dies gilt allerdings auch für einen Verfall des Kurses von nwu. Der Wandelanleihe ist damit momentan als Optionsschein auf die Kursentwicklung von nwu zu bewerten.
      Avatar
      schrieb am 01.04.05 11:04:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hinweis: Die Wandelanleihe ist allerdings nicht sehr liquide und es sind auch sehr hohe Spreads zwischen Geld und Brief üblich.
      Avatar
      schrieb am 01.04.05 11:41:06
      Beitrag Nr. 3 ()
      sehr gute Arbeit - Danke!

      Langfristig gesehen müßte MWG halt endlich mal aufhören das Cash durch den Schornstein zu jagen.
      Avatar
      schrieb am 01.04.05 11:57:16
      Beitrag Nr. 4 ()
      @rehsupagem

      Es ist nunmehr das eingetreten, daß Eurofins (nach Durchsetzung des 5:1 Schnitts) sicher die Aktienmehrheit hält. Daß sie Ihre Leute in den AR entsenden, war zu erwarten, aber anstastt den beiden oder einem der genannten Ausscheidenden, hätte auch Pende zurücktreten sollen, da auch er die Entscheidungen wesentlich mitgetragen hat.
      Ich bin nicht sicher, ob ich zur HV fahren kann, aber vor der Wahl der neuen Aufsichtsräte wären diese zu befragen, welche Absichten sie mit dem Streubesitz haben.
      Wenn Eurofins wandelt (ist erstmalig heuer im Nov. möglich), muß ja zwangsläufig ein Übernahmeangebot an die freien Aktionäre erfolgen.
      Die Wandelanleihe ist, wenn man die vorhandenen und sich abzeichnenden Parameter zugrundelegt sehr billig. Natürlich muß man die geringe Liquidität, den breiten spread, die zeitmäßig eingeschränkten Wandeltermine, die nicht 100%ige Sicherheit des Kapitsalschnittverhältnisses und natürlich auch das Schuldnerrisiko abziehen, aber bei rund 130 ist das überschaubar - mich wundert es ja, daß kein höheres bid als die 131,50 nach der Veröffentlichgung der HV Punkte steht.
      Avatar
      schrieb am 04.04.05 20:58:24
      Beitrag Nr. 5 ()
      Heute guter Umsatz. Kurs EUR140,00 Kurssteigerung seit Freitag: Über 4,5%

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      Avatar
      schrieb am 06.04.05 21:37:54
      Beitrag Nr. 6 ()
      Gestern 141%
      Heute 145%

      Setzt man den heutigen Schlusskurs unter Berücksichtigung des geplanten Kaptialschnitts von 5:1 an, so ergibt sich ein Wert von 5x43 = 215%. Okay, obwohl die Eurofins nicht selbst die erforderliche Mehrheit bei der nächsten HV für den Kapitalschnitt hat, so ist der Abschlag m.E. nicht gerechtfertigt, da bei der HV generell nicht das gesamte Kapital anwesend ist und damit die indirekt gehaltenen 25 % von Eurofins einen wesentlichen Schritt zur erforderlichen 3/4 Mehrheit des bei der HV anwesenden Kapitals bilden.

      Nicht unrealistisch ist ein Kurs der nwu von 50 EURO-Cents und damit ein Kurs der WAnleihe von 200% bis 220%.
      Dabei immer folgendes im Auge behalten: Die Wandelanleihe wird sich nach feststehen des Verhältnisses des Kapitalschnitts wie ein Optionsschein auf die Kursentwicklung von nwu verhalten (auch bei negativer!). Man gehe nur mal von Kursen der nwu um die 60 EURO-Cents aus ......
      Avatar
      schrieb am 25.04.05 16:58:49
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wandelanleihen federn Verluste ab

      Kleinwertesegment sucht die Wandelanleihe als Finanzierungsform - Attraktive Bewertung

      ars Frankfurt - Wandelanleihen haben sich in den vergangenen Jahren wesentlich besser entwickelt als Aktien oder Staatsanleihen. Gemessen an dem UBS-Welt-Wandelanleihen-Index warfen Convertibles seit 1994 eine jährliche Rendite von durchschnittlich 8 % ab.
      Weltweit standen im vergangenen Jahr 2 000 Wandelanleihen (Convertibles) im Volumen von 675 Mrd. Dollar aus. Während in Europa nach Schätzungen Wandler mit einem Volumen von 217 Mrd. Dollar notieren, wird das Marktsegment in Deutschland vernachlässigt. Allerdings zeigte sich in den vergangenen Monaten die Tendenz, dass kleinkapitalisierte Firmen häufiger zu dieser Finanzierungsform greifen. Die Convertibles sind für Firmen tatsächlich eine intelligente Art, ihre Kredite durch die Wandlung in Aktien in Eigenkapital zu tauschen. In diesem Fall muss der Schuldner keine Zinszahlungen mehr leisten und das Kapital, das er sich durch die Ausgabe der Convertibles beschafft hat, braucht er nicht mehr zurück zu bezahlen.


      Small Caps entdecken Wandler <====

      Kein Wunder also, dass Firmen wie Sunways, Jenoptik oder Wapme mit Wandelanleihen auf den Markt gekommen sind. Für Anleger sind Wandler derzeit wegen der tiefen Volatilität attraktiv bewertet. Die Umtauschprämien sind niedrig, was sich positiv auf die Asymmetrie der Wandelanleihe auswirkt.

      Convertibles profitieren von steigenden Aktienkursen stärker, als sie an fallenden Notierungen partizipieren. Da das Zinspapier dem Anleger die Option bietet, sein Wertpapier in Aktien umzutauschen, aber gleichzeitig die Sicherheit einer Obligation offeriert, lohnt sich ein Blick auf die Wandelanleihen des Kleinwertesegments. Neben potenziellen Ausfallkandidaten finden sich auch vielversprechende Anlagemöglichkeiten.

      Ein attraktives Ertrag/Risiko-Verhältnis bietet der Wandler auf Deutz . Die Restrukturierung des Motorenherstellers war erfolgreich. Deutz konzentriert sich künftig auf die Produktion von Mittel- und Großmotoren. Die Kölner konnten 2004 den operativen Gewinn vor Zinsen und Steuern um 14 % auf 50 Mill. Euro steigern. Lediglich durch einen einmaligen Restrukturierungsaufwand landete Deutz dann noch einmal in den roten Zahlen. Der Auftragsanstieg um 7 %, der hohe operative Cash-flow, der sich in 2004 auf 93 Mill. Euro verbesserte, und der niedrige Börsenwert zeigen, dass die Aktie preiswert ist. Die Wandelanleihe ist eine Alternative zur Aktie. Läuft der Wert nicht, bleibt dem Anleger ein Zinskupon von 3,95 %.


      Turnaround durch Content

      Eine Spekulation auf einen Turnaround ist Wapme . Das Unternehmen bietet Service und Inhalte für Dienste des mobilen Internets an. Der ehemalige Sanierungsfall erscheint nach mehreren Kapitalmaßnahmen und mit Alfred Roth als neuem Vorstand auf dem Weg der Besserung. Mit Roth habe sich auch die Transparenz der Firma wesentlich verbessert, so Insider. Nach dem katastrophalen Jahr 2004 nahm das Management eine Neuausrichtung auf den Bereich mobiles Entertainment vor. Für diesen Zweck hat Wapme die Lawa übernommen, den Schweizer Marktführer für mobile Erwachsenen-Unterhaltung. Ein Markt, der nach eigenen Angaben in den nächsten drei Jahren um 40 % wachsen soll. Durch diese Strategieänderung strebt Roth für 2005 ein Umsatzwachstum von 50 % an. Parallel mit der Verbesserung der Margen möchte er im zweiten Halbjahr 2005 den Break-even beim Ebitda erreichen. Sollte Wapme tatsächlich einen Nettogewinn von 2 Mill. Euro aufweisen, wie es Analysten erwarten, hat Aktie wie Wandler Kurspotenzial.


      Spekulation auf Übernahme

      Die Wandelanleihe des Sanierungsfalls MWG Biotech ist eine Wette auf eine Übernahme. Die Münchener konnten durch die Ausgabe des Convertible in 2004 die Insolvenz erst einmal abwenden. Im Rahmen der Restrukturierung hat sich die Eurofins-Scientific-Tochter Genescan Europe einen Aktienanteil von 25 % gesichert, darüber hinaus mehr als 60 % der Wandelanleihe. Von dem geplanten Kapitalschnitt von 3 : 1 bleibt die Wandelanleihe verschont.

      Sollte Eurofins tatsächlich von dem Wandlungsrecht Gebrauch machen, würde Eurofins bereits im November 2005, also dem Beginn der Wandlungsperiode, über einen Aktienanteil von mehr als 50 % verfügen, so dass ein Übernahmeangebot an die ausstehenden Aktionäre notwendig wäre.

      Kapitalmaßnahmen sind auch bei Intershop notwendig. Gerüchten zufolge soll eine Kapitalherabsetzung geplant sein. Die Wandlungsbedingungen des Convertible bleiben jedoch unverändert. Sonst nur bei Asset Backed Securities bekannt, sichert Intershop das Zinspapier mit dem Quellcode seiner Software ab.

      Frisch auf dem Markt ist die Jenoptik -Wandelanleihe. Mit ihr kann der Anleger an dem Turnaround von Jenoptik partizipieren und bekommt noch eine Verzinsung von 2,5 %. Nach der Rückkehr in die Gewinnzone plant das ehemalige Optik-Kombinat, sich künftig auf das Stammgeschäft Photonics zu konzentrieren. Nach dem überraschend positiven Ergebnis für 2004 hat das Management allerdings die Gewinnschätzungen etwas gesenkt. Vieles hängt daher vom Erfolg des Börsenganges der Tochter M+W Zander Facility Engineering in Singapur ab.

      Eine Option auf eine Fortführung der Hausse bei den Solaraktien ist die Sunways -Wandelanleihe. Die Aktie des Produzenten von Solarzellen auf Siliziumbasis und trafolosen Solar Invertern befindet sich in einem steilen Aufwärtstrend. Trotz der für 2005 prognostizierten 40 %igen Umsatzsteigerung empfiehlt sich die Wandelanleihe nur Anlegern, die von einer weiteren Hausse der Sunways-Aktie überzeugt sind.


      Börsen-Zeitung, 23.4.2005
      Avatar
      schrieb am 02.07.05 01:06:19
      Beitrag Nr. 8 ()
      Aus einem mwu Thread: MWG - Chart!!! - wie geht es weiter?:
      Der User Kalchas (Antwort auf Beitrag Nr. 17.104.746 - erstellt von Kalchas am 01.07.05 19:31:13) hat m.E. zutreffend folgendes festgestellt:

      Der Sachverhalt ist doch ganz einfach.

      Vor langer langer Zeit hat die MWG ihrer amerikanischen Tochtergesellschaft einen Kredit von 12 Mio Euro gegeben.

      Im letzten Jahr war man der Meinung, daß dieser Kredit nicht getilgt werden kann.

      Daraufhin wurden der amerikanischen Tochtergesellschaft 10 Mio Euro erlassen. Diese Abschreibung verursachte im letzten Jahr allein einen Verlust von 10 Mio Euro.

      Auf der Hauptversammlung hat dann der Vorstandsvorsitzende Pieken stolz berichtet, wie gut das Geschäft der amerikanischen Tochtergesellschaft laufe und daß auf gar keinen Fall weitere Abschreibungen auf den Restkredit von 2 Mio Euro drohen.

      Auf der Hauptversammlung wurde dann eine vereinfachte Kapitalherabsetzung beschlossen.

      Wie ich die Lage einschätze, ist der Beschluß gesetzeswidrig. Die Firma hat einfach noch zu viel Vermögen. Das haben Vorstand und Aufsichtsrat sicher schon gewußt, als sie den Antrag auf der Hauptversammlung gestellt haben. Nachdem Klagen eingegangen sind, war dem Vorstand darum sicher klar, daß es mit der Enteignung der Aktionäre auf diese Art und Weise nichts wird.

      Nun war für den Vorstandsvorsitzenden guter Rat teuer. Vermutlich hat er Eurofins den Kapitalschnitt zugesagt.

      Also muß er jetzt, um seine Haut zu retten, zunächst mal die Firma arm rechnen, damit irgendwann in Zukunft mal eine vereinfachte Kapitalherabsetzung überhaupt möglich ist. Dazu braucht er Verluste, am besten solche, die nichts kosten, Buchverluste eben.

      Woher sollen nun die Buchverluste kommen? Es müssen auch gleich mehrere Millionen sein. Da bietet sich gleich der Kredit an die amerikanische Tochtergesellschaft an. Da behauptet der Lügenbaron nun, was interessiert ihn sein Geschwätz von gestern, daß die amerikanische Tochtergesellschaft nie in der Lage sein wird, den Kredit zurückzuzahlen. Das macht dann einen Buchverlust von 2 Mio Euro.


      Der Darstellung von Kalchas stimme ich voll zu.

      Schlussfolgerung: Die Machenschaften der Eurofins werden zu Lastern der jetzigen Aktionäre und zum Vorteil der Wandelschuldverschreibungsinhaber durchgeführt.
      Heißt für mich und wohl für alle Inhaber der Wandelschuldverschreibung: Dabei bleiben.
      Sollte der Kurs weiter fallen, werde ich zukaufen.


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