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    Sachsenfonds II - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.04.05 21:50:14 von
    neuester Beitrag 07.04.05 10:57:18 von
    Beiträge: 7
    ID: 972.295
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      schrieb am 05.04.05 21:50:14
      Beitrag Nr. 1 ()
      für den Sachsenfonds II liegt heute das angebot im briefkasten, nach nur zwei jahren seine anteile zu 143 % zu verkaufen. gibt es meinungen zu diesem angebot ?

      straßenköter
      Avatar
      schrieb am 06.04.05 00:30:13
      Beitrag Nr. 2 ()
      Welchen Fonds meinst Du genau, es gibt mehrere II. ;)
      Avatar
      schrieb am 06.04.05 11:14:15
      Beitrag Nr. 3 ()
      Es geht um den SachsenFonds USA II !

      Ich habe zwei Meinungen dazu. Fazit ist aber: behalten.

      Erste Meinung: verkaufen, da mich das Gehampel mit den Steuererklärungen nervt. Zum Einem wird der Progressionsvorbehalt doppelt berechnet, denn das Heimfinanzamt des Fonds meldet amtsintern das Ergebnis an das Finanzamt des Anlegers. Warum auch immer, es ist eine Auslandsbeteiligung, die auch im Ausland steuerbar ist. Dabei ist dieses Ergebnis schon in der USA Steuererklärung enthalten, die ja schon zusätzlich den Progressionsvorbehalt erhöht.

      Wenn man noch zusätzliche US Einkünfte hat, so ist das nicht unbedingt einfach, eine korrekte Steuerklärung vom US Steuerberater zu bekommen. Ich habe viele Anläufe gebraucht um etwas zu erhalten, mit dem ich einigermaßen leben kann.

      Dann die zweite Meinung: behalten. Es sind mir die 20% kurzfristiger Gewinn nicht wert, die ganze Arbeit und Prospekt prüfen verpuffen zu lassen. Was soll ich mit dem Geld, das ich für 10 Jahre angelegt habe ?

      Das Angebot ist nur eine Bestätigung, dass es eine gute Anlage ist. Ich verkaufe auch keine Anleihe, nur weil sie mal 5% steigt. Eher freue ich mich, dass der Markt diese gut bewertet.

      Viele Grüße,
      Nils
      Avatar
      schrieb am 06.04.05 11:28:53
      Beitrag Nr. 4 ()
      #3 von NilsPeterson

      verkaufen, da mich das Gehampel mit den Steuererklärungen nervt. Zum Einem wird der Progressionsvorbehalt doppelt berechnet, denn das Heimfinanzamt des Fonds meldet amtsintern das Ergebnis an das Finanzamt des Anlegers. Warum auch immer, es ist eine Auslandsbeteiligung, die auch im Ausland steuerbar ist. Dabei ist dieses Ergebnis schon in der USA Steuererklärung enthalten, die ja schon zusätzlich den Progressionsvorbehalt erhöht. :confused:

      Mich interessiert worin die Motivation der RFR-Gesellschafter liegt dieses Gebäude schon heute zu kaufen?! Eine Ankaufsoption für 2015 haben Sie sowieso... Kurzfristig machen die Anleger sicher einen guten Schnitt. Aber vielleicht macht es auch Sinn nicht zu verkaufen und das Gebäude bzw. den Anteil zu behalten...
      Wer weiß vielleicht mehr??
      Gruß
      Avatar
      schrieb am 06.04.05 13:01:18
      Beitrag Nr. 5 ()
      # NilsPetersen

      Progressionsvorbehalt fällt nicht dopppelt an. Besteuert wird in den USA (ganz normale Besteuerung, KEIN Progressionsvorbehalt), in Deutschland werden die Einkünfte nicht versteuert aber unterliegen dem von Dir angesprochenen Progressionsvorbehalt, d.h. der durschnittliche Steuersatz -bezogen auf das restliche Einkommen OHNE US Einkünfte- steigt je nach zu versteuerndem Einkommen leicht an. Müsste Dir aber eigentlich auch Dein Berater gesagt haben, das ist elementar.

      Bei einer Beteiligung meldet immer das Betriebsstättenfinanzamt dem Wohnsitzfinanzamt das steuerliche Ergebnis. Sonst könnte ja mit Leichtigkeit Steuern hinterzogen werden. :)

      #4 Die HGA verkauft auch gerade zu ähnlichen Konditionen den USA 3/Seagram´s Building. RFR ist bereit a) einen sehr hohen Kaufpreis zu zahlen und b) darüber hinaus bereit, ziemlich viel Geld in die Immobilie zu investieren. Da werden die nicht ohne Grund machen. Unser Verkausargument war die hohe, bevorrechtigte Ausschüttung unter Inkaufnahme einer benachteiligung beim Verkauf des Objektes. Und jetzt das Argument, gerade beim Verkauf zu verdienen wäre ziemlich widersinnig!

      Ich habe meinen Kunden vom Verkauf abgeraten- eine so attraktive bevorrechtigte Ausschüttung wegzugeben wäre sträflich. Dies auch unter dem Gesichtspunkt des schwachen Dollars!

      Gruß
      AceRider

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      Avatar
      schrieb am 06.04.05 16:47:09
      Beitrag Nr. 6 ()
      # AceRider
      > Progressionsvorbehalt fällt nicht dopppelt an...
      Das ist richtig, so sollte es auch sein aber das Vorgehen ist das Problem.

      Es wird zweimal an das Finanzamt gemeldet. Einmal amtsinterne Meldung und einmal US Steuererklärung. Daher muß ich erst mit dem Finanzamt klären, dass meine US-Steuererklärung, die ich für die Berechnung der Progression einreiche, bereits die amtsinterne Meldung beinhaltet. Wer sich darum nicht kümmert, dessen Einkünfte werden doppelt dem Progressionsvorbehalt unterlegt.
      Avatar
      schrieb am 07.04.05 10:57:18
      Beitrag Nr. 7 ()
      ich tendiere auch zum halten.
      da waren wieder einmal strategen am werk. zwei jahre nach beginn fällt den auf einmal ein, das gebäude sofort kaufen zu wollen.:rolleyes:


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