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    Gigaset AG ehem. Arques AG - Vervielfacher mit Pfeil und Bogen (Seite 3253)

    eröffnet am 09.04.05 05:19:08 von
    neuester Beitrag 28.03.24 19:33:56 von
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      Avatar
      schrieb am 03.02.06 22:04:39
      Beitrag Nr. 1.018 ()
      akteulles musterdepot 3sat börse - samll investor

      Käufe/Verkäufe
      03.02. 20:00 Uhr: Kauf 200 Arques Industries (DE0005156004)
      kursziel 150 €
      Avatar
      schrieb am 03.02.06 14:41:58
      Beitrag Nr. 1.017 ()
      Stück Geld Kurs Brief Stück
      122,10 235
      122,00 250
      121,96 15
      121,70 200
      121,50 500
      121,30 300
      121,03 200
      120,64 200
      120,50 48
      119,99 80

      Quelle: http://aktienkurs-orderbuch.finanznachrichten.de/AQU.aspx

      102 119,10
      22 119,06
      250 119,02
      200 119,01
      2.753 119,00 :rolleyes:
      150 118,53
      200 118,43
      25 118,30
      25 118,20
      200 118,11

      Summe Aktien im Kauf Verhältnis Summe Aktien im Verkauf
      3.927 1:0,52 2.028
      Avatar
      schrieb am 03.02.06 12:05:11
      Beitrag Nr. 1.016 ()
      Wie kommt man denn an die Prüfungsfeststellung der Prüfstelle für Rechnungslegung bzw. wo erfahre ich denn welche Unternehmen sich einer Prüfung unterziehen mussten? Auf der Seite www.frep.info finde ich dazu nichts! Vielen Dank im voraus.
      Avatar
      schrieb am 03.02.06 12:01:06
      Beitrag Nr. 1.015 ()
      [posting]20.026.343 von zasselo am 03.02.06 11:58:13[/posting]Meine Meinung dazu ist, dass der erwähnte DPR-Sprecher mit dem Arques-Thema vermutlich in keiner Weise beschäftigt war und vertraut ist ... ;)

      Grüsse
      M.
      Avatar
      schrieb am 03.02.06 11:58:13
      Beitrag Nr. 1.014 ()
      Was muss man den davon halten???

      Gegenüber boerse.ARD.de bezeichnete ein DPR-Sprecher die Veröffentlichungen von Arques zu dem Thema als " abenteuerlich und nicht zutreffend" .

      Wie is eure Meinung dazu?

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      Avatar
      schrieb am 03.02.06 11:47:30
      Beitrag Nr. 1.013 ()
      Vielen Dank Meganonn,für diesen ausführlichen Bericht.Ich denke, Du hast damit alles auf den Punkt gebracht.;)
      Avatar
      schrieb am 03.02.06 11:24:52
      Beitrag Nr. 1.012 ()
      Börsen-Zeitung.com ... Analysten-Stellungnahme :rolleyes: *kopfschüttelnd*

      1. Arques hatte sich VORZEITIG dem IFRS-Prüfverfahren unterworfen
      2. Soweit erkennbar, ist die Börsen-Zeitung (welch nahmhaftes Blatt :rolleyes: ) den Beweis schuldig geblieben, dass die Bafin den Fehler für ergebniswirksam hält ... es handelt sich mithin um FORMALE Fehler der Arques, die sich als eines der ersten(!!!) Unternehmen überhaupt diesem Verfahren (zur Steigerung der Glaubwürdigkeitdes Geschäftsmodells !!!) FREIWILLIG unterworfen hatte. Vor dem Hintergrund der Vorreitersituation der Arques in Sachen IFRS erscheinen mir formale Fehler verständlich. :rolleyes:

      3.a. vgl. ARQUES Konzernabschluss 2004 durch DPR-Prüfung bestätigt - Bundesweit eine der ersten Prüfungen der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung abgeschlossen (http://www.arques.de)
      3.b. vgl. Zusammenfassung zur Darstellung der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung einschließlich Erläuterungen (PDF)(http://web2.vs163170.vserver.de/data/Feststellungen_der_DPR-…

      Anm. zum vorübergehenden Kursverlust heute: diverse Vermögensverwaltungen haben - meines WISSENS nach - insbesondere im Jahre 2004 grosse Privatportfolios mit Arques - Aktien bereichert. Der heutige Verkauf war m.E. die Aktion eines einzelnen grossen Privatinvestors (Gewinnmitnahme). Anschliessend kam der typische Abrutsch durch Auslösen (zu) eng gesetzter SL´s.

      Charttechnisch hat sich mit dem Eröffnungskurs von 124 € auf Xetra nunmehr ein Gap bis hin zu 129,26 € (Vortagesschluss) aufgetan. Auf dessen "magische" Anziehungskraft muss ich wohl nicht erst hinweisen ( ;) ). Mit einem aktuellen Kurs oberhalb 120 € hat sich die Arques bereits deutlich vom Tagestief (116 € auf Xetra) erholen können ... !

      Ich persönlich rechne übrigens mit angenehmsten Überraschungseffekten bei den von Arques für das Jahr 2006 "für möglich" gehaltenen cashwirksamen Veräusserungserlösen. Deren Höhe soll ja "in etwa" den aus neuen Zukäufen resultierenden Bargain-Purchases entsprechen ... ;) Die zu Recht gerügten Intransparenzien zum Geschäftsmodell der Arques dürften sich dann ein weiteres Stückweit auflösen.

      Schaun wir also mal, ob mit dem weiter angestrebten Portfolioaufbau und etwaigen ersten substantiellen Veräusserungen der Aktie erheblich mehr Kurspotential zugebilligt werden wird.

      Es könnte übrigen sein, dass sich Arques derzeit mit einem saudiarabischen Investorenkreis aus dem Print-Mediensektor über die Druckereiaktivitäten der Arques (Arquana International Print & Media AG) "unterhält". Ich bitte diesen Hinweis jedoch als aufgeschnapptes unsubstantiiertes Gerücht aus nicht zuverlässiger Quelle ( :rolleyes: ) aufzufassen, für das von mir selbstverständlich auch keine Gewähr übernommen wird.

      Grüsse
      M.
      Avatar
      schrieb am 03.02.06 11:10:52
      Beitrag Nr. 1.011 ()
      Hier die Zusammenfassende Darstellung der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung einschließlich Erläuterungen:
      http://web2.vs163170.vserver.de/data/Feststellungen_der_DPR-…
      Avatar
      schrieb am 03.02.06 10:27:49
      Beitrag Nr. 1.010 ()
      man lese auch den artikel von vorderwühlbecke auf der homepage....

      Das Enforcement-Verfahren am Beispiel ARQUES Industries AG
      Beobachtungen aus der Praxis zur Bilanzkontrolle der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung

      von Dr. Martin Vorderwülbecke, stellv. Vorsitzender des Vorstandes der ARQUES Industries AG


      Der deutsche Gesetzgeber hat in Umsetzung einer Empfehlung der Regierungskommission zur Corporate Governance mit dem Bilanzkontrollgesetz vom 15.12.2004 das Enforcement-Verfahren durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) eingeführt. Die DPR ist danach zusammen mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Durchsetzung fehlerfreier Rechnungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen zuständig. Sie hat ihre Tätigkeit am 1. Juli 2005 aufgenommen.


      Gesetzliches Ziel des Verfahrens ist es, Unregelmäßigkeiten bei der Aufstellung von Unternehmensabschlüssen aufzudecken. Gleichzeitig sollen die Prüfungen solche Unregelmäßigkeiten auch für die Zukunft verhindern, sei es durch eine Furcht vor Entdeckung in den Unternehmen oder durch ein verschärftes Bewusstsein für die stetig steigenden Anforderungen an die Rechnungslegung. Der Gesetzgeber verfolgte also nicht nur das Ziel, das Vertrauen der Anleger in diejenigen Börsenwerte zu stärken, die von der DPR geprüft wurden, sondern auch das Vertrauen in die Integrität und Stabilität des gesamten deutschen Kapitalmarktes zu stärken. Im Gegensatz zu Forderungen der Schmalenbach-Gesellschaft werden Zwischenabschlüsse (Quartalsberichte) jedoch (noch) nicht durch die DPR geprüft.


      Dr. Martin Vorderwühlbecke

      Die DPR prüft entweder stichprobenartig, "anlassbezogen" oder bei konkreten Anhaltspunkten, ferner auf Verlangen der BaFin. Für stichprobenartige Prüfungen ist offensichtlich, dass die Tatsache der Prüfung kein negatives Urteil über das Unternehmen bedeuten kann. Dies gilt jedoch auch für so genannte anlassbezogene Prüfungen. Denn hier reichen bloße Presseberichte oder Hinweise von irgendwie an dem Unternehmen Interessierten (Aktionäre, Gläubiger, sonstige Kapitalmarktteilnehmer) für das Prüfungsinteresse der DPR aus. Eine Prüfung durch die DPR auf Wunsch des Unternehmens ist hingegen nicht vorgesehen.

      Der Vorteil der DPR-Prüfung im Vergleich zur Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer besteht darin, dass die DPR sich ausschließlich auf die Überprüfung bestimmter ihr interessant erscheinender Punkte beschränken kann. Sie ist also von allen Routineprüfungen befreit; ihre Prüfung stellt keine neue Prüfung des Unternehmensabschlusses dar und ist auch keine Vollprüfung. Umso mehr kann sich die DPR bis ins Detail mit Rechtsfragen oder Problemfällen der Verbuchung befassen. Gerade die nunmehr umfassend in die Rechtswirklichkeit eintretenden internationalen Rechnungslegungsvorschriften IFRS fordern den Unternehmen und ihren Beratern hier einiges ab. Die DPR übernimmt mithin in ihrer Prüfungstätigkeit auch eine gewisse erzieherische Funktion.

      Hat die DPR ihre Prüfung beendet, wird das Ergebnis mit dem Unternehmen besprochen. Unabhängig davon, ob das Unternehmen dem Ergebnis zustimmt oder nicht, wird die BaFin von dem Ausgang unterrichtet. Die BaFin kann eine von der DPR abweichende Auffassung haben. Ansonsten ordnet die BaFin an, das Ergebnis samt den wesentlichen Teilen der Begründung der Feststellung bekannt zu machen.

      Bis Ende 2005 liefen 50 Prüfverfahren durch die DPR, die anlassbezogen oder stichprobenartig eröffnet wurden; von einer Prüfung auf konkretes Verlangen der BaFin ist öffentlich bisher nichts bekannt geworden. Davon konnten bis zum heutigen Zeitpunkt nur zehn Verfahren von der DPR abgeschlossen werden. Veröffentlichte Berichte aus der Praxis liegen daher praktisch nicht vor. Insofern scheint es von besonderem Interesse, die Vorgehensweise an einem konkreten Fall zu beobachten.

      Im vorliegenden Fall wurde ein anlassbezogenes Verfahren gegen die ARQUES Industries AG eröffnet. Presseberichte hatten die Aufmerksamkeit der DPR geweckt. Insbesondere erregten die im Konzernabschluss 2004 ausgewiesenen hohen Erträge aus der Auflösung von negativen Unterschiedsbeträgen aus der Kapitalkonsolidierung von rd. EUR 33,4 Mio. das Interesse der Prüfer.

      Um es kurz zu machen: Wie in den anderen bisher abgeschlossenen Verfahren konnte die DPR keine relevanten Verstöße feststellen. Insbesondere die Buchung der sog. "bargain purchases" - der Anlass der Prüfung - war keineswegs zu hoch erfolgt. Der von ARQUES veröffentlichte Konzernabschluss 2004 konnte demnach ohne wesentliche Beanstandungen von der DPR akzeptiert werden. Die wenigen verbliebenen formalen Punkte, die als verbesserungswürdig eingestuft wurden, fielen als "Kollateral"-Ergebnisse ab. Bis auf formale bzw. ergebnisneutrale Punkte, die insbesondere Ausweisfragen innerhalb des Anlagespiegels, der Gewinn- und Verlustrechnung und die Angaben zu den Unternehmenserwerben und -verkäufen nach IFRS 3.66-73 und IAS 7.40 betreffen, verblieben nach dem Ergebnis der DPR keine weiteren Beanstandungen mehr. Insbesondere bleibt das Testat und damit die Höhe des ausgewiesenen Konzernjahresüberschusses völlig unverändert.


      Verfahren

      Hinsichtlich des Verfahrens konnten folgende interessante Beobachtungen gemacht werden:

      Nach Mitteilung der Verfahrenseröffnung durch die DPR entschloss sich die ARQUES zur engen Kooperation, um eine schnelle Aufarbeitung der Sachverhalte zu ermöglichen. Dadurch konnte das Verfahren als eines der ersten noch vor dem Jahresende 2005 erfolgreich abgeschlossen werden.

      Die DPR wählte folgende Vorgehensweise: Pro Prüfungspunkt wurde eine "Sachverhaltsdarstellung" und darauf aufbauend eine "vorläufige Prüfungsfeststellung" übermittelt. ARQUES wurde eingeladen, unstreitige Sachverhalte ausdrücklich zu akzeptieren oder ihnen auch zu widersprechen. Somit hatte das geprüfte Unternehmen Transparenz und konnte nicht nur einen möglichen Kritikpunkt der DPR frühzeitig erkennen, sondern auch ersehen, ob bei etwa divergierenden Auffassungen die Meinungsunterschiede im faktischen oder rechtlichen Bereich anzusiedeln waren.

      Diese offene Arbeitsweise der DPR machte trotz der zeitlichen Belastungen, die eine Prüfung für das Unternehmen mit sich brachte, das Prüfungsverfahren zu einem offenen Prozess, in dem auch das geprüfte Unternehmen, hier die ARQUES, etwas lernen konnte. Gleichzeitig brauchte nicht über IFRS-Rechtsfragen gesprochen zu werden, wenn die Prüfstelle vielleicht aufgrund fehlender Nachweise von einer Faktenbasis ausging, die das Unternehmen anders sah und nachweisen konnte.

      Insgesamt stellte sich das Verfahren als ein in weiten Strecken partnerschaftlich gestaltetes dar. Auch ARQUES hatte ein eigenes Interesse an der Prüfung. Wie bei vielen Unternehmen, die eine weit überdurchschnittliche Performance ausweisen, stand auch ARQUES gelegentlich im Verdacht, seine Ergebnisse durch "kreative Buchführung" zu schönen, nach Skandalen wie ENRON und zuletzt die japanische Livedoor eine nicht völlig abwegige Vermutung. Aufgrund des positiven Ausgangs kann ARQUES nunmehr mit Recht auf eine saubere Rechnungslegung verweisen, was im empfindlichen Finanzmarkt sicherlich mit Befriedigung aufgenommen werden wird. Darüber hinaus ergaben aber auch sehr positive Hinweise für das Unternehmen, wie in Zukunft Transparenz und Darstellung verbessert werden können. Insofern konnte das Unternehmen durch den Prozess auch für sich selbst profitieren.

      Wissenschaftler und Praktiker befassen sich am 27. April 2006 auf der Jahrestagung der Schmalenbach-Gesellschaft mit dem Thema "Enforcement der Rechnungslegung und Prüfung". Dabei geht es um die bisherigen Erfahrungen; auf Bitten der DPR und auf Einladung der Schmalenbach-Gesellschaft wird der Verfasser dieser Zeilen einen Vortrag über die Praxis des Enforcement-Verfahrens, einschließlich möglicher Verbesserungen, halten sowie an der anschließenden Podiumsdiskussion teilnehmen. Damit wird die Vorreiter-Rolle der ARQUES Industries im Bereich Enforcement von der Fachwelt gewürdigt. Prof. Dr. Hans-Joachim Böcking wird bei dieser Gelegenheit zum Thema "Pre-Clearance im Rahmen des Enforcement" referieren.

      Die IFRS verändern sich weiterhin im Rahmen des convergence-Projektes (gemeint ist die angestrebte Konvergenz mit den US-Rechnungslegungsvorschriften GAAP) dynamisch. Immer häufiger ist deshalb im Detail unklar, wie bestimmte IFRS-Vorschriften überhaupt rechtlich auszulegen sind; in der Fachwelt wird auch zunehmend darauf hingewiesen, dass die deutschen Texte irreführend sein können und eine nuancierte Auslegung auf die englischen Originaltexte zurückgreifen muss. Eine Rechtsprechung wird es dazu kaum geben: Die deutsche Rechtsprechung zu Bilanzierungsfragen basiert in der Regel auf steuerlichen Fragen, denn die Steuern werden nach dem Maßgeblichkeitsgrundsatz aufgrund der handelsbilanziellen (HGB-) Rechnungslegung ermittelt. Dieser Zusammenhang fehlt aber so lange, wie IFRS nicht als allgemeine Rechnungslegungsvorschriften gelten. Da die Finanzminister Einnahmeausfälle befürchten, wird dies so schnell nicht der Fall sein. Hier setzt nun die Diskussion darüber an, ob die DPR-Prüfstelle auch - ähnlich einem wissenschaftlichen Gutachter - Zweifelsfragen vorab klären soll (deshalb "Pre-Clearance"); derzeit ist dies nicht vorgesehen. Die Praxis behilft sich damit, zu einem der großen Prüfungskonzerne zu wechseln, vornehmlich zu PwC oder KPMG. Diese unterhalten international organisierte Grundsatzabteilungen, in denen auf hohem Niveau Fachfragen geklärt werden können. Es ist bekannt, dass sich auch die DPR mit diesen Grundsatzabteilungen abstimmt.


      Zusammenfassend scheint mir, dass der häufig gescholtene deutsche Gesetzgeber mit der Einrichtung einer privatrechtlich organisierten und auf die freiwillige Mitarbeit der geprüften Unternehmen vertrauenden Bilanzprüfung einen guten Weg gegangen ist. Die ARQUES Industries AG hat nun eine hochrangige Bestätigung, dass sie die Gewinne für das Jahr 2004 nicht etwa zu hoch ausgewiesen hat, der Kapitalmarkt einen weiteren Nachweis, dass die Zeiten des Neuen Marktes endgültig vorbei zu sein scheinen.

      Für den gesamten Finanzplatz Deutschland jedenfalls wird das gesteigerte Vertrauen in die solchermaßen überprüften Jahresabschlüsse sicherlich eine Aufwertung darstellen.

      Zusammenfassende Darstellung der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung einschließlich Erläuterungen


      auf der homepage....
      Avatar
      schrieb am 03.02.06 10:14:39
      Beitrag Nr. 1.009 ()
      [posting]20.024.344 von mikaru am 03.02.06 10:11:23[/posting]würde bei einem neueinstieg noch einen moment beobachten. derzeit kommt nochmal etwas abgabedruck auf.
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