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    Besteuerung von Aktiengewinnen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.04.05 17:32:01 von
    neuester Beitrag 18.07.05 22:56:39 von
    Beiträge: 27
    ID: 974.259
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      schrieb am 12.04.05 17:32:01
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wenn ich Aktien in einem Jahr an und wieder verkaufe muß ich ja Steuern zahlen... .
      Stimmt es das wenn ich über der Freigrenze von 512 Euro liege, ich nur die Hälfte des Gewinns versteuern muß?
      Ich meine keine Dividentenerträge sondern reine Spekulationsgewinne... aus Kurssteigerungen.

      Macht es eigentlich einen Unterschied ob es aus oder inländische Aktien sind?

      Meine Bank sagte mit das Aktiengewinne voll besteuert werden und nur Dividentenerträge dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen... im Finanzamt sagte man mir das aber auch die Spekulationsgewinne dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen...!? Wer hat denn nur Recht?
      Avatar
      schrieb am 12.04.05 17:38:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      Aktiengewinne werden neuerdings nach dem Halbeinkünfteverfahren besteueert.Natürlich nur wenn derAn und Verkauf innerhalb des Jahres liegen .Grenze ist 512Euro.;)
      Avatar
      schrieb am 12.04.05 17:48:06
      Beitrag Nr. 3 ()
      Aha! Ich hatte mir das auch so gedacht... bis mich meine Bank etwas verwirrt hat. In der Jahressteuerbescheinigung stehen meine versch. Aktien mit dem jeweiligen Verkaufspreis, und den Transaktionskosten. Dann steht hinter jeden Transaktion: unterliegt nicht dem Halbeinkünfteverfahren... also wohl ein Fehler? Ich habe den Eindruck die kennen sich in der hinsicht nicht so aus... . Auch als ich angerufen hab sagte man mir das Kursgewinne voll besteuert würden und nur Erträge aus Dividenten dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen... .
      Avatar
      schrieb am 12.04.05 18:01:33
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wie ist das eigentlich, wenn ich innerhalb eines Jahres 600 Euro an Speku-Gewinnen durch Trading einfahre?

      Gilt dann 600 Euro geteilt durch 2 (wegen Halbeinküfteverfahren) = 300 Euro, die ich nicht mehr in der Steuererklärung angeben muss, weil unter 512 Euro?

      Oder muss ich die 600 Euro angeben, die dann zur Hälfte versteuert werden?

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 12.04.05 18:01:39
      Beitrag Nr. 5 ()
      Was wird da erzählt?

      Spekulationsgewinne aus Aktiengeschäften unterliegen grundsätzlich dem Halbeinkünfteverfahren (zur Verhinderung Doppelbesteuerung)(auch außerhalb von 12 Monaten)

      Oder wie ist mir?

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      Avatar
      schrieb am 12.04.05 18:05:27
      Beitrag Nr. 6 ()
      ....außerhalb von 12 Monaten...:laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 12.04.05 18:14:57
      Beitrag Nr. 7 ()
      #1

      Lass Dir das doch schriftlich von den Finanzamtsdödeln geben... :D
      Avatar
      schrieb am 12.04.05 18:19:38
      Beitrag Nr. 8 ()
      @6

      Was hast du denn zu lachen?

      Was hat das Halbeinkünfteverfahren (dies gibt es zur Verhinderung der Doppelbesteuerung) mit der Spekulationsfrist zu tun?
      Avatar
      schrieb am 12.04.05 18:32:23
      Beitrag Nr. 9 ()
      #4

      ...300 €, damit unter der Freigrenze und es muss auch nicht´s angegeben werden...
      Avatar
      schrieb am 12.04.05 18:34:30
      Beitrag Nr. 10 ()
      Was ist jetzt Woodly?

      Was hat das Halbeinkünfteverfahren mit der Spekulationsfrist zu tun????????ß
      Avatar
      schrieb am 12.04.05 18:45:36
      Beitrag Nr. 11 ()
      Mein Fehler.

      Der Tag war zu lang und zu hart um noch klar denken zu können.

      sorry
      Avatar
      schrieb am 12.04.05 18:50:43
      Beitrag Nr. 12 ()
      Also das mit der Freigrenze weiß ich... .
      bis 512 Euro steuerfrei... wenns auch nur 1 Cent drüber ist Zahlst du auf den gesammten gewinn Steuern also 512,01 Euro Steuern!

      Also wird die Hälfte davon versteuert!

      Außer bei meiner Bank... die denken das das voll versteuert wird... haben mir auch den Tip gegeben das ja nur ehrliche Menschen die Gewinne angeben :-/
      Hmm dann will ich mal schön ehrlich sein ;-)
      Avatar
      schrieb am 12.04.05 19:03:46
      Beitrag Nr. 13 ()
      Erst Halbeinkünfteverfahren, dann schauen ob´s jetzt über der Freigrenze liegt und dann gilt der persönliche Steuersatz..
      Avatar
      schrieb am 12.04.05 19:29:37
      Beitrag Nr. 14 ()
      @canarienvogel

      Spekukationsgewinne außerhalb der Spekufrist sind umsonst, kostenlos, oder anderst gesagt: STEUERFREI
      :)
      Avatar
      schrieb am 22.04.05 14:48:05
      Beitrag Nr. 15 ()
      Lass Dir das doch schriftlich von den Finanzamtsdödeln geben...
      @BlueMax.
      Eine schriftliche Bestätigung durch das FA ist überflüssig. Dass das HEV auf Veräußerungsgewinne durch Aktien anwendbar ist, steht in § 3 Nr. 40 j EStG.
      Avatar
      schrieb am 22.04.05 17:04:10
      Beitrag Nr. 16 ()
      So ich war beim Steuerberater... er meinte das das Halbeinkünfteverfahren nur auf erträge aus Aktien anwendbar sei... Dividenten usw.
      Spekulationseinkünfte wohl nicht!? Er schaut sichs aber nochmal in Ruhe an...
      Also wenn er den ganzen Kram ans Finanzamt schickt wird wohl Licht ins Dunkel kommen...
      Avatar
      schrieb am 30.06.05 00:01:08
      Beitrag Nr. 17 ()
      hallo,

      habe vor einigen Tagen meinen Steuerbescheid 2004 zurückbekommen. Ich habe letztes Jahr zum ersten Mal mit Aktien spekuliert und meinen Gewinn von 1.384 Euro angegeben.
      Das Finanzamt hat diesen Gewinn auch voll besteuert. Da ich aber mal gelesen habe das Aktiengewinne nur zur Hälfte besteuert werden habe ich beim Finanzamt angerufen und nachgefragt. Doch mein zuständiger Finanzbeamter hat mir erklärt das mit dem halbeinkünfte Verfahren wäre nur bei ausländischen Aktien. Ich hatte nur deutsche Aktien und die wären voll zu versteuern. Jetzt hab ich eben diesen Thread entdeckt und wenn ich das richtig verstanden habe kennt sich mein Finanzbeamter auch nicht richtig aus. Oder??

      Wäre für eure Hilfe echt dankbar!

      Alex
      Avatar
      schrieb am 30.06.05 08:43:06
      Beitrag Nr. 18 ()
      Was sind das hier für unterirdische Aussagen?

      NATALY hat recht (wie eigentlich immer), auch Veräußerungsgewinne bei in- und ausländischen Aktien unterliegen dem Halbeinkünfteverfahren. Ich habe selbst Kursgewinne nach diesem Verfahren versteuern lassen, und NATALY hat den einschlägigen Paragraphen genannt.

      Wenn ein Steuerberater was anders behauptet, ist das eine Falschberatung, für die er gegebenenfalls haftbar zu machen wäre. Und wenn ein Steuerbescheid nicht das Halbeinkünfteverfahren ausweist, dann ist er fehlerhaft -> Einspruch, notfalls Klage, bei Rechtskraft Antrag auf Wiedereinsetzung in alten Stand wegen offensichtlichen Fehlers usw.
      Avatar
      schrieb am 30.06.05 21:39:24
      Beitrag Nr. 19 ()
      Habs schon immer gewusst.

      Unser Steuersystem ist so beschissen das einige Banker, Steuerberater und selbst Finanzbeamte selbst den Durchblick verloren haben! ;)

      Geil!
      Avatar
      schrieb am 30.06.05 21:43:47
      Beitrag Nr. 20 ()
      Ich habe meine Zweifel, ob das stimmt, daß ein Finanzbeamter oder -angestellter das Halbeinkünfteverfahren bei Veräußerungsgewinnen nicht angewendet hat. Das ist in der Bearbeitungssoftware schon vorgegeben. Nicht alles, was hier gepostet wird, ist glaubwürdig.
      Avatar
      schrieb am 30.06.05 22:41:37
      Beitrag Nr. 21 ()
      Vielen Dank für die Hilfe!

      ich werde wenn es klappt morgen früh zum Finanzamt gehen, wenn nicht spätestens nächste Woche. Was ich hier geschrieben habe hat mein Finanzbeamter wirklich so gesagt!!
      Bin auch schon mal gespannt wie er reagiert und werde mich dann wieder melden.

      Alex
      Avatar
      schrieb am 01.07.05 11:11:42
      Beitrag Nr. 22 ()
      #21, ein Einspruch sollte schriftlich und fristgemäß gemacht werden, andernfalls drohen rechtliche Nachteile bis hin zum Verlust der zustehenden Ansprüche.
      Avatar
      schrieb am 01.07.05 21:12:55
      Beitrag Nr. 23 ()
      Erhöhen die Gewinne aus Veräußerung von Aktien die Bemessungsgrundlage des zu versteuernden Einkommens?
      Angegnommen z.v. Einkommen ohne Veräusserungsgewinne
      Euro 20.000,-- Spekulationsgewinne 4.000 als z.v.Einkommen
      Euro 22.000,-- mit dem normalen Steuersatz . Stimmen meine Ausführungen oder werden die 2.000 mit einem anderen Steuersatz berechnet?? Mfg
      Avatar
      schrieb am 01.07.05 21:45:42
      Beitrag Nr. 24 ()
      ja, sie werden zum einkommen addiert und wirken progressionssteigernd.
      Avatar
      schrieb am 05.07.05 10:20:39
      Beitrag Nr. 25 ()
      ...falls es noch jemand interessiert:

      habe eben mit meinem Finanzbeamten telefoniert, eigentlich ein sehr netter Mann. Aber das mit dem Halbeinkünfteverfahren wollte er mir nicht so ganz glauben. Seiner Meinung nach sind deutsche Aktien zu 100% zu versteuern. Ich habe ihm auch den Paragraphen genannt aber das hat ihn auch nicht überzeugt.
      Jetzt werde ich Einspruch erheben (die vier Wochen sind noch nicht rum) ich sollte auch Anlage beilegen auf denen ersichtlich ist wie ich meine Behauptung begründe.
      Dann werde ich mich wohl ein wenig gedulden müssen bis ich eine Entscheidung erhalte.

      Viele Grüsse Alex
      Avatar
      schrieb am 05.07.05 12:32:48
      Beitrag Nr. 26 ()
      #25, Du wirst 100%ig Recht bekommen, notfalls auf dem Klageweg. Der Sachbearbeiter sollte sich dringend nachschulen lassen, anscheinend ist er der Letzte, der noch nicht mitbekommen hat, daß das Halbeinkünfteverfahren mit der Körperschaftssteuerreform eingeführt wurde.
      Avatar
      schrieb am 18.07.05 22:56:39
      Beitrag Nr. 27 ()
      In der aktuellen Wiwo steht, das mit sehr großer Wahrscheinlichkeit das Steuerrecht dahingehend geändert wird, das alle Kursgewinne und Verluste und die Dividenden von der Bank verrechnet werden und dann alles, unabhängig von der Haltedauer versteuert werden muß (wahrscheinlich17%). Für Langfristanleger wäre das eine Katastrophe - aber gerecht wärs vermutlich schon:mad:
      Ist das nur eine Spekulation von der Wiwo oder hat jemand das schon woanders gelesen?


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