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    Spekulationssteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.04.05 15:10:03 von
    neuester Beitrag 22.04.05 06:38:25 von
    Beiträge: 16
    ID: 974.497
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      Avatar
      schrieb am 13.04.05 15:10:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      Da hier des öfteren Unklarheiten über die Spekulationssteuer herrschen und dementsprechend viele Fragen gestellt werden,hab ich Euch mal einen Link gesucht der allen, denen das auch nicht ganz klar ist, helfen könnte das Ganze zu verstehen.Ich mag Herrn Eichel nämlich nicht! :D
      http://www.steuernetz.de/spezial/aktien/A1005.html
      Avatar
      schrieb am 13.04.05 15:28:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      das stimmt so nich

      is nämlich halbeinkünfteverfahren

      also
      z.b.

      1.000.000 € gewinn
      sind 500.000 zu versteuern

      max steuersatz is 46 % = 230.000 € steuern

      also fällt roundabout 25 % vom gewinn an FISKUS ;)
      Avatar
      schrieb am 13.04.05 15:38:54
      Beitrag Nr. 3 ()
      Da muss ich dir recht geben Zenman.Nach dem Halbeinkünfteverfahren .;););)
      Avatar
      schrieb am 13.04.05 16:01:56
      Beitrag Nr. 4 ()
      #2: wie sieht es denn mit Normalbürgern aus, s.h. Arbeitnehmer, Single, mit 35.000 bis 40.000 Brutto p.a.

      Angenommen, der ertradet sich 20.000 Euronen p.a. dazu. Wie sieht das i.B. auf den Spitzensteuersatz aus?
      Dachte immer, man muss in diesem Fall letztendlich rund 15% an den Fiskus zahlen!? Stimmt das?

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 13.04.05 16:10:53
      Beitrag Nr. 5 ()

      stimmt net
      wg. steuerprogression schwer im einzelfall zu sagen

      worst case is 25 % drückste ab, fertisch :D

      bei mittl. einkommen würd ich sagen
      steuersatz rd. 30 %
      d.h.
      20.000 gewinn
      10.000 versteuern x 30 % = 3000

      un schon biste bei deinen 15 % :laugh:

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      Avatar
      schrieb am 13.04.05 16:14:49
      Beitrag Nr. 6 ()
      Meinte ich doch. ;)
      Danke, Zenman.
      Avatar
      schrieb am 15.04.05 17:38:16
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich hab jetz noch ne frage zur spekusteuer:

      sie wird ja durch das einkommen berechnet in %, aber wenn man jetzt schüler ist und kein einkommen hat gibt es auch keine einkommenssteuer!

      was is dann wenn ich mehr als die 512 gewinn mache unter 1 jahr? oder wie viel % is das dann, geht des proportional zum gewinn rauf, wie beim einkommen?

      ich hab des nirgends im inet gefunden was dann is!

      am besten wär wenn wer weiß wies in österreich is, aber is ned schlimm wenn wer weiß wies in deutschland is, weil ich denke ned viel unterschied is...also mal helfen pls :)
      Avatar
      schrieb am 15.04.05 20:19:20
      Beitrag Nr. 8 ()
      Das Prinzip ist eigentlich recht einfach (die Praxis allerdings weniger):
      Du mußt dein zu versteuerndes Einkommen ermitteln und dann in der Steutabelle nachschauen, wie hoch die zugehörige Steuer ist.

      Wenn du (lediger) Schüler bist und kein weiteres Einkommen hast, wird das erst ab etwa 8000€ interessant.

      Wenn das verseuerndes Einkommen erst mal feststeht, gibt es keinen Unterschied mehr zwischen Babies, Schülern, Arbeitnehmern oder Rentnern.
      Avatar
      schrieb am 15.04.05 21:47:12
      Beitrag Nr. 9 ()
      hi zusammen:)

      kann mit den elster-programm auch die gewinne angeben
      von aktiegeschäften das es mir errechnet was ich abgeben muss?
      auch mit den prinip des halbeinkünfte verfahren:)?

      lg
      AStralblue
      Avatar
      schrieb am 15.04.05 22:34:46
      Beitrag Nr. 10 ()
      wie ist das bei devisenspekulationen auch halbeinkünfteverfahren?
      Avatar
      schrieb am 15.04.05 23:55:07
      Beitrag Nr. 11 ()
      Zu #10:
      NEIN.
      Avatar
      schrieb am 16.04.05 12:03:31
      Beitrag Nr. 12 ()
      jo cool...dann kann ich 8000€ gewinn machen ohne zu versteuern oder? :lick:

      oke soviel geld hab ich sowieso nicht, aber wenns theoretisch ginge ;)
      Avatar
      schrieb am 19.04.05 09:00:41
      Beitrag Nr. 13 ()
      Spekulationssteuer oder nicht?
      Kauf einer "normalen" Anleihe - keine Finanzinnovation -
      Kauf April 2005 - Einloesung durch Endfaelligkeit November 2005 -

      es ist immer von Kauf und Verkauf zur Berechnung der Spekulationssteuer innerhalb einer 12-Monatsfrist die Rede - ist die Einloesung mit dem Verkauf gleichzusetzen?

      Danke fuer Euere Hinweise!
      Avatar
      schrieb am 19.04.05 10:41:41
      Beitrag Nr. 14 ()
      Ja, Einlösung ist Verkauf gleichzusetzen.
      Avatar
      schrieb am 20.04.05 17:25:50
      Beitrag Nr. 15 ()
      Hallo zusammen, gibts hier zufällig jemanden, den die Steuerfahndung wegen hinterzogener Spekulationsgewinne aus 1999 auf dem Kieker hat? Ich dachte, die suchen gar nicht mehr, weil der BFH die Steuer ja auch 1999 für verfassungswidrig hält...

      Danke vorab für Infos!
      Avatar
      schrieb am 22.04.05 06:38:25
      Beitrag Nr. 16 ()
      hi zusammen:)

      mit dem elster-programm kann man ja wirlklich alles berechnen:)kann ich jeden empfehlen;) selbst die spekulationssteuer ! nach dem halbeinkünfte verfahren!


      lg
      Astralblue


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