Spekulationssteuer - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 13.04.05 15:10:03 von
neuester Beitrag 22.04.05 06:38:25 von
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Da hier des öfteren Unklarheiten über die Spekulationssteuer herrschen und dementsprechend viele Fragen gestellt werden,hab ich Euch mal einen Link gesucht der allen, denen das auch nicht ganz klar ist, helfen könnte das Ganze zu verstehen.Ich mag Herrn Eichel nämlich nicht!
http://www.steuernetz.de/spezial/aktien/A1005.html
http://www.steuernetz.de/spezial/aktien/A1005.html
das stimmt so nich
is nämlich halbeinkünfteverfahren
also
z.b.
1.000.000 € gewinn
sind 500.000 zu versteuern
max steuersatz is 46 % = 230.000 € steuern
also fällt roundabout 25 % vom gewinn an FISKUS
is nämlich halbeinkünfteverfahren
also
z.b.
1.000.000 € gewinn
sind 500.000 zu versteuern
max steuersatz is 46 % = 230.000 € steuern
also fällt roundabout 25 % vom gewinn an FISKUS
Da muss ich dir recht geben Zenman.Nach dem Halbeinkünfteverfahren .
#2: wie sieht es denn mit Normalbürgern aus, s.h. Arbeitnehmer, Single, mit 35.000 bis 40.000 Brutto p.a.
Angenommen, der ertradet sich 20.000 Euronen p.a. dazu. Wie sieht das i.B. auf den Spitzensteuersatz aus?
Dachte immer, man muss in diesem Fall letztendlich rund 15% an den Fiskus zahlen!? Stimmt das?
Grüße
Angenommen, der ertradet sich 20.000 Euronen p.a. dazu. Wie sieht das i.B. auf den Spitzensteuersatz aus?
Dachte immer, man muss in diesem Fall letztendlich rund 15% an den Fiskus zahlen!? Stimmt das?
Grüße
nö
stimmt net
wg. steuerprogression schwer im einzelfall zu sagen
worst case is 25 % drückste ab, fertisch
bei mittl. einkommen würd ich sagen
steuersatz rd. 30 %
d.h.
20.000 gewinn
10.000 versteuern x 30 % = 3000
un schon biste bei deinen 15 %
stimmt net
wg. steuerprogression schwer im einzelfall zu sagen
worst case is 25 % drückste ab, fertisch
bei mittl. einkommen würd ich sagen
steuersatz rd. 30 %
d.h.
20.000 gewinn
10.000 versteuern x 30 % = 3000
un schon biste bei deinen 15 %
Meinte ich doch.
Danke, Zenman.
Danke, Zenman.
Ich hab jetz noch ne frage zur spekusteuer:
sie wird ja durch das einkommen berechnet in %, aber wenn man jetzt schüler ist und kein einkommen hat gibt es auch keine einkommenssteuer!
was is dann wenn ich mehr als die 512 gewinn mache unter 1 jahr? oder wie viel % is das dann, geht des proportional zum gewinn rauf, wie beim einkommen?
ich hab des nirgends im inet gefunden was dann is!
am besten wär wenn wer weiß wies in österreich is, aber is ned schlimm wenn wer weiß wies in deutschland is, weil ich denke ned viel unterschied is...also mal helfen pls
sie wird ja durch das einkommen berechnet in %, aber wenn man jetzt schüler ist und kein einkommen hat gibt es auch keine einkommenssteuer!
was is dann wenn ich mehr als die 512 gewinn mache unter 1 jahr? oder wie viel % is das dann, geht des proportional zum gewinn rauf, wie beim einkommen?
ich hab des nirgends im inet gefunden was dann is!
am besten wär wenn wer weiß wies in österreich is, aber is ned schlimm wenn wer weiß wies in deutschland is, weil ich denke ned viel unterschied is...also mal helfen pls
Das Prinzip ist eigentlich recht einfach (die Praxis allerdings weniger):
Du mußt dein zu versteuerndes Einkommen ermitteln und dann in der Steutabelle nachschauen, wie hoch die zugehörige Steuer ist.
Wenn du (lediger) Schüler bist und kein weiteres Einkommen hast, wird das erst ab etwa 8000€ interessant.
Wenn das verseuerndes Einkommen erst mal feststeht, gibt es keinen Unterschied mehr zwischen Babies, Schülern, Arbeitnehmern oder Rentnern.
Du mußt dein zu versteuerndes Einkommen ermitteln und dann in der Steutabelle nachschauen, wie hoch die zugehörige Steuer ist.
Wenn du (lediger) Schüler bist und kein weiteres Einkommen hast, wird das erst ab etwa 8000€ interessant.
Wenn das verseuerndes Einkommen erst mal feststeht, gibt es keinen Unterschied mehr zwischen Babies, Schülern, Arbeitnehmern oder Rentnern.
hi zusammen
kann mit den elster-programm auch die gewinne angeben
von aktiegeschäften das es mir errechnet was ich abgeben muss?
auch mit den prinip des halbeinkünfte verfahren?
lg
AStralblue
kann mit den elster-programm auch die gewinne angeben
von aktiegeschäften das es mir errechnet was ich abgeben muss?
auch mit den prinip des halbeinkünfte verfahren?
lg
AStralblue
wie ist das bei devisenspekulationen auch halbeinkünfteverfahren?
Zu #10:
NEIN.
NEIN.
jo cool...dann kann ich 8000€ gewinn machen ohne zu versteuern oder?
oke soviel geld hab ich sowieso nicht, aber wenns theoretisch ginge
oke soviel geld hab ich sowieso nicht, aber wenns theoretisch ginge
Spekulationssteuer oder nicht?
Kauf einer "normalen" Anleihe - keine Finanzinnovation -
Kauf April 2005 - Einloesung durch Endfaelligkeit November 2005 -
es ist immer von Kauf und Verkauf zur Berechnung der Spekulationssteuer innerhalb einer 12-Monatsfrist die Rede - ist die Einloesung mit dem Verkauf gleichzusetzen?
Danke fuer Euere Hinweise!
Kauf einer "normalen" Anleihe - keine Finanzinnovation -
Kauf April 2005 - Einloesung durch Endfaelligkeit November 2005 -
es ist immer von Kauf und Verkauf zur Berechnung der Spekulationssteuer innerhalb einer 12-Monatsfrist die Rede - ist die Einloesung mit dem Verkauf gleichzusetzen?
Danke fuer Euere Hinweise!
Ja, Einlösung ist Verkauf gleichzusetzen.
Hallo zusammen, gibts hier zufällig jemanden, den die Steuerfahndung wegen hinterzogener Spekulationsgewinne aus 1999 auf dem Kieker hat? Ich dachte, die suchen gar nicht mehr, weil der BFH die Steuer ja auch 1999 für verfassungswidrig hält...
Danke vorab für Infos!
Danke vorab für Infos!
hi zusammen
mit dem elster-programm kann man ja wirlklich alles berechnenkann ich jeden empfehlen selbst die spekulationssteuer ! nach dem halbeinkünfte verfahren!
lg
Astralblue
mit dem elster-programm kann man ja wirlklich alles berechnenkann ich jeden empfehlen selbst die spekulationssteuer ! nach dem halbeinkünfte verfahren!
lg
Astralblue
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