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    Seltsame Abweichung DE0007201899 zu DE 000 628 946 5 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.04.05 15:29:25 von
    neuester Beitrag 17.04.05 19:57:30 von
    Beiträge: 8
    ID: 975.200
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      Avatar
      schrieb am 17.04.05 15:29:25
      Beitrag Nr. 1 ()
      Huhu zusammen,

      kann sich jemand erklären, warum sich der Echange traded Indexfund DE0006289465 im Laufe von zwei Jahren deutlich von einem Basiswert, dem Rentenindex eb.rexx® Government Germany (Performanceindex) um ca. 1 % entfernt hat???? Ist das noch im Rahmen des zulässigen Spreads?

      Viele Dank für Eurere Antwort.

      P.
      Avatar
      schrieb am 17.04.05 16:36:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      Sehr interessant.

      Vorab: wenn man z.B. bei Comdirect den Vergleichschart aufruft, bekommt man den falschen Vergleich, nämlich mit dem Kursindex. Diesen performt der ETF natürlich klar aus. Korrekt ist der Vergleich mit dem Total Return Index (hier schwarz, ETF grün):



      Erwarten sollte man eine leichte Underperformance, insbesondere wegen der Gebühr von 0,15 % p.a.

      Der Fonds darf einen Nachbildungsgrad von 95 % nicht unterschreiten.



      Die oben ersichtliche Underperformance ist mir nicht erklärlich.
      Avatar
      schrieb am 17.04.05 16:40:21
      Beitrag Nr. 3 ()
      Könnte das steuerliche Gründe haben?
      Avatar
      schrieb am 17.04.05 16:48:50
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ja, okay ist klar. Das Rechnungsjahr des Fonds endet am 31.3. Damit wird die Zinsabschlagssteuer fällig. Weil der Fonds flat notiert, kommt es an jedem 31.3. zu der Abweichung in Höhe der im vorangegangenen Jahr lukrierten Zinsen mal dem Steuersatz. Beim Steuerpflichtigen entsteht das entsprechende ZASt Guthaben.

      Nicht gerade gut erklärt im Rechenschaftsbericht...
      Avatar
      schrieb am 17.04.05 17:15:41
      Beitrag Nr. 5 ()
      Huhu Pfandbrief,

      vielen Dank für Deine Antwort!!! Ich verstehe allerdings gerade einmal die Hälfte :-(. Wieso ist es klar? Wieso entsteht beim steuerpflichtigen Anteilseigner ein entsprechendes Guthaben??? Warum führt der Fonds überhaupt selbst die Zast ab? Ist es nicht so, dass der Anleger selbst bei Thesaurierung wie bei der Ausschüttung Sorge für die Versteuerung tragen muß? Im Grunde kann man von einem Index mit einer so hohen Dividendenrendite wohl nur die Finger lassen, oder? Vielen Dank für Deine geduldige Antwort :-).

      Viele Grüße

      P.

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      Avatar
      schrieb am 17.04.05 17:39:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich bin selbst kein Experte für deutsches Steuerrecht aber hier im Board sind einige Kapazitäten.

      Jedoch ist es ganz sicher nicht so, dass man mit thesaurierenden Rentenfonds der Besteuerung entgehen kann, bzw. diese ohne entsprechende Sicherstellung über eine Abschlagssteuer selbst in die Hand nehmen könnte. Da würde ja nur mehr hinterzogen werden, bis 1.4. gab es ja keine Rasterfahndung. :rolleyes:

      Anzunehmen ist, dass bei jedem, der den Fonds am 31.3. hielt, ein ZASt Guthaben entstand, das im Rahmen der individuellen Veranlagung gegengerechnet werden kann. Bzw. wenn der Freibetrag nicht erreicht wurde sogar ganz zurückgezahlt wird.

      d.h. es ist genauso wie wenn der Fonds seine Zinserträge ausgeschüttet hätte, davon die ZASt abgezogen worden wäre, und der verbleibende Rest reinvestiert in den Fonds. Weil halt nicht alles reinvestiert wird, hüpft der Fondspreis am 31.3. runter. War auch schon 2004 so.

      aber wie gesagt, warten wir lieber auf die deutschen steuerexperten.
      Avatar
      schrieb am 17.04.05 19:28:29
      Beitrag Nr. 7 ()
      Huhu Pfandbrief,

      nochmals Danke. Meine düsteren Ahnungen sehe ich jetzt bestätigt :-). Man sollte vielleicht doch lieber ein zero-dividend papier kaufen :-). Noch einen schönen Abend!

      P.
      Avatar
      schrieb am 17.04.05 19:57:30
      Beitrag Nr. 8 ()
      Zerobonds dürften auch nichts helfen. Die einzige Möglichkeit, bei Rentenpapieren legal Steuern wenigstens zu reduzieren, ist solche mit niedrigem Kupon zu kaufen, die deutlich unter 100 notieren, und diese mindestens ein Jahr zu halten. Der Kursgewinn ist dann wie bei Aktien steuerfrei.

      Doch auch hier ist Vorsicht geboten. Das Papier muß nämlich zu 100 oder zumindest nahe 100 emittiert worden sein. Wenn nicht, wird auch die Differenz besteuert.

      Da wir immer noch (bzw. schon wieder, wie der Chart oben zeigt) in einer Niedrigzinsphase sind, sind aber Papiere mit einem Kupon der unter dem dzt. Marktzinssatz liegt, Mangelware. Ausgenommen davon sind z.B. Unternehmensanleihen, deren Bonität in den letzten Monaten unter Druck gekommen ist (z.B. General Motors). Aber das ist natürlich auch deutlich riskanter.


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