Ab wann nimmt Sondereigentum an Nebenkosten teil ?? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 19.04.05 08:48:51 von
neuester Beitrag 19.04.05 09:05:48 von
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ID: 975.501
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Servus,
folgende Frage:
Ab wann nimmt eine DG Wohnung an der Umlage der Nebenkosten teil ??
Ab Teilungserklärung und Entstehung des Sondereigentums oder erst ab Abnahem und damit bautechnischer Entstehung der WOhnung.
Meiner Meinung nach Teilungserklärung.
Bitte um Meinungen
Servus
folgende Frage:
Ab wann nimmt eine DG Wohnung an der Umlage der Nebenkosten teil ??
Ab Teilungserklärung und Entstehung des Sondereigentums oder erst ab Abnahem und damit bautechnischer Entstehung der WOhnung.
Meiner Meinung nach Teilungserklärung.
Bitte um Meinungen
Servus
In einer Teilungserklärung ist festgelegt, wie groß der Anteil der einzelnen Wohnung am Gesamtgrundstück ist. Die Teilungserklärung muss Ihnen in Kopie ausgehändigt werden. Die einzelne Wohnung und die ihr in der Teilungserklärung und im Kaufvertrag zugeordneten Räume gelten als so genanntes Sondereigentum, das im Besitz des Wohnungseigentümers steht. Sobald Sie Kaufvertrag unterzeichnet haben - und damit auch die Teilungserklärung anerkannt haben - sind Sie m.A.n. Kostenschuldner.
Servus,
ja die Frage ist ob vor Übergabe der Wohnung, und damit Übergang von Nutzen und Lasten der Verkäufer Schuldner ist oder die Gemeinschaft für die noch nicht entstandenen DG Wohnungen ??
Servus
ja die Frage ist ob vor Übergabe der Wohnung, und damit Übergang von Nutzen und Lasten der Verkäufer Schuldner ist oder die Gemeinschaft für die noch nicht entstandenen DG Wohnungen ??
Servus
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